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Funktionärsleitfaden

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19<br />

Wahlordnung auf Ortsebene<br />

Die Südtiroler Bauernjugend wählt alle zwei Jahre ihre<br />

Funktionäre in schriftlicher geheimer Wahl und konstituiert<br />

dementsprechend ihre Organe. Einer Wahl als<br />

OA-Mitglied können sich alle aktiven Mitglieder stellen,<br />

die das 30. Lebensjahr nicht vollendet haben. Vor jeder<br />

Neuwahl muss die MV die Anzahl der OA-Mitglieder<br />

festlegen, ebenso die Anzahl der Frauen und Männer,<br />

die den OA bilden. Außerdem muss vor der Neuwahl<br />

festgelegt werden, ob der OO, die OL und deren Stellvertreter<br />

direkt von der MV oder vom OA gewählt werden.<br />

Wenn die MV auch die Vorsitzenden wählt, ist die<br />

Wahl folgendermaßen durchzuführen:<br />

-Die Mitgliederversammlung wählt in einem ersten<br />

Wahlgang den Ortsausschuss.<br />

-Aus den Reihen der neugewählten OA-Mitglieder werden<br />

in einem zweiten Wahlgang OO und OL zugleich<br />

gewählt. OO oder OL muss volljährig sein.<br />

-Darauf erfolgt in einem dritten Wahlgang die Wahl<br />

des OO-Stellvertreters und der OL-Stellvertreterin, die<br />

ebenfalls zugleich gewählt werden. Es können in den<br />

einzelnen Wahlgängen so viele Vorzugsstimmen abgegeben<br />

werden, wie MG zu wählen sind. Die Aufgabenbereiche<br />

innerhalb des OA werden vom Ausschuss<br />

intern zugeteilt.<br />

Stimmengleichheit<br />

Erhalten zwei oder mehrere Kandidaten bei der OA-Wahl<br />

im ersten Wahlgang die gleiche Anzahl von Stimmen,<br />

so gilt der/die Jüngere als gewählt. Erhalten zwei oder<br />

mehrere Kandidaten bei der Wahl einer Funktion im<br />

zweiten oder dritten Wahlgang die gleiche Anzahl von<br />

Stimmen, so erfolgt eine Stichwahl. Bei erneuter Stimmengleichheit<br />

gilt der/die Jüngere als gewählt. Der BA<br />

wird von der Bezirksversammlung der Ortsgruppen seines<br />

Bezirkes gewählt und besteht aus mindestens 11<br />

und höchstens 17 Mitgliedern. Zur Wahl des Bezirksausschusses<br />

treten alle Ortsgruppen eines Bezirkes<br />

zusammen. Jede OG kann, je nach Mitgliederzahl, ihre<br />

Stimmrechte abgeben. Jede Ortsgruppe hat in der MV<br />

mindestens ein Stimmrecht und jeweils ein weiteres<br />

Stimmrecht je 20 Mitglieder, wobei die angebrochene<br />

Zahl als voll gilt. Die Landesführung (Landesobmann,<br />

Landesleiterin und je zwei Stellvertreter/innen) wird<br />

von der Mitgliederversammlung gewählt.<br />

Neuwahlen und Änderung rechtlicher Vertreter<br />

Die Neuwahlen auf Ortsebene bedeuten nicht nur eine<br />

meist personelle Veränderung der Ortsausschüsse<br />

sondern es sind damit auch eine Reihe von Verpflichtungen<br />

verbunden, die unmittelbar nach der Wahl zu<br />

erledigen sind. Das Rundschreiben, das immer vor<br />

den Wahlen verschickt wird, enthält alle Informationen<br />

zu den Wahlen auf Ortsebene. Insbesondere ist<br />

zu beachten, dass mit einem eventuellen Wechsel des<br />

rechtlichen Vertreters bei den Ortsausschusswahlen<br />

die Mitteilung dieser Änderung bei den lokalen Steuerämtern<br />

notwendig ist. Dies geschieht mit eigenen<br />

Formularblättern (Mod. AA7), die der neue rechtliche<br />

Vertreter innerhalb von 30 Tagen nach erfolgter Wahl<br />

ausgefüllt und in zweifacher Ausfertigung beim lokalen<br />

Steueramt abgegeben muss. Die Formblätter und die<br />

Anleitung zum Ausfüllen werden Ende September an<br />

alle Ortsobmänner und Ortsleiterinnen geschickt.

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