Funktionärsleitfaden
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Wahlordnung auf Ortsebene<br />
Die Südtiroler Bauernjugend wählt alle zwei Jahre ihre<br />
Funktionäre in schriftlicher geheimer Wahl und konstituiert<br />
dementsprechend ihre Organe. Einer Wahl als<br />
OA-Mitglied können sich alle aktiven Mitglieder stellen,<br />
die das 30. Lebensjahr nicht vollendet haben. Vor jeder<br />
Neuwahl muss die MV die Anzahl der OA-Mitglieder<br />
festlegen, ebenso die Anzahl der Frauen und Männer,<br />
die den OA bilden. Außerdem muss vor der Neuwahl<br />
festgelegt werden, ob der OO, die OL und deren Stellvertreter<br />
direkt von der MV oder vom OA gewählt werden.<br />
Wenn die MV auch die Vorsitzenden wählt, ist die<br />
Wahl folgendermaßen durchzuführen:<br />
-Die Mitgliederversammlung wählt in einem ersten<br />
Wahlgang den Ortsausschuss.<br />
-Aus den Reihen der neugewählten OA-Mitglieder werden<br />
in einem zweiten Wahlgang OO und OL zugleich<br />
gewählt. OO oder OL muss volljährig sein.<br />
-Darauf erfolgt in einem dritten Wahlgang die Wahl<br />
des OO-Stellvertreters und der OL-Stellvertreterin, die<br />
ebenfalls zugleich gewählt werden. Es können in den<br />
einzelnen Wahlgängen so viele Vorzugsstimmen abgegeben<br />
werden, wie MG zu wählen sind. Die Aufgabenbereiche<br />
innerhalb des OA werden vom Ausschuss<br />
intern zugeteilt.<br />
Stimmengleichheit<br />
Erhalten zwei oder mehrere Kandidaten bei der OA-Wahl<br />
im ersten Wahlgang die gleiche Anzahl von Stimmen,<br />
so gilt der/die Jüngere als gewählt. Erhalten zwei oder<br />
mehrere Kandidaten bei der Wahl einer Funktion im<br />
zweiten oder dritten Wahlgang die gleiche Anzahl von<br />
Stimmen, so erfolgt eine Stichwahl. Bei erneuter Stimmengleichheit<br />
gilt der/die Jüngere als gewählt. Der BA<br />
wird von der Bezirksversammlung der Ortsgruppen seines<br />
Bezirkes gewählt und besteht aus mindestens 11<br />
und höchstens 17 Mitgliedern. Zur Wahl des Bezirksausschusses<br />
treten alle Ortsgruppen eines Bezirkes<br />
zusammen. Jede OG kann, je nach Mitgliederzahl, ihre<br />
Stimmrechte abgeben. Jede Ortsgruppe hat in der MV<br />
mindestens ein Stimmrecht und jeweils ein weiteres<br />
Stimmrecht je 20 Mitglieder, wobei die angebrochene<br />
Zahl als voll gilt. Die Landesführung (Landesobmann,<br />
Landesleiterin und je zwei Stellvertreter/innen) wird<br />
von der Mitgliederversammlung gewählt.<br />
Neuwahlen und Änderung rechtlicher Vertreter<br />
Die Neuwahlen auf Ortsebene bedeuten nicht nur eine<br />
meist personelle Veränderung der Ortsausschüsse<br />
sondern es sind damit auch eine Reihe von Verpflichtungen<br />
verbunden, die unmittelbar nach der Wahl zu<br />
erledigen sind. Das Rundschreiben, das immer vor<br />
den Wahlen verschickt wird, enthält alle Informationen<br />
zu den Wahlen auf Ortsebene. Insbesondere ist<br />
zu beachten, dass mit einem eventuellen Wechsel des<br />
rechtlichen Vertreters bei den Ortsausschusswahlen<br />
die Mitteilung dieser Änderung bei den lokalen Steuerämtern<br />
notwendig ist. Dies geschieht mit eigenen<br />
Formularblättern (Mod. AA7), die der neue rechtliche<br />
Vertreter innerhalb von 30 Tagen nach erfolgter Wahl<br />
ausgefüllt und in zweifacher Ausfertigung beim lokalen<br />
Steueramt abgegeben muss. Die Formblätter und die<br />
Anleitung zum Ausfüllen werden Ende September an<br />
alle Ortsobmänner und Ortsleiterinnen geschickt.