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Funktionärsleitfaden

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43<br />

Mit weiterbildung<br />

einen Sprung voraus<br />

Die SBB-Weiterbildungsgenossenschaft unterstützt die<br />

Weiterbildungstätigkeit auf Ortsebene beratend aber auch<br />

finanziell.<br />

Um diese Unterstützung in Anspruch nehmen zu können,<br />

muss die Ortsgruppe mindestens 14 Tage vor Kursbeginn<br />

ein Finanzierungsansuchen mit den wichtigsten Kursdaten<br />

an die Weiterbildungsgenossenschaft stellen. Die Formulare<br />

erhält die Ortsgruppe bei der Weiterbildungsgenossenschaft<br />

oder im SBJ-Landessekretariat. Erhält die Ortsgruppe<br />

keine negative Rückantwort innerhalb der zwei darauf<br />

folgenden Wochen, so gilt das Ansuchen als genehmigt.<br />

Nach Kursende kann der Referent 30 Euro pro Weiterbildungsstunde<br />

(eine Weiterbildungsstunde entspricht 45<br />

Minuten) der Weiterbildungsgenossenschaft in Rechnung<br />

stellen. Voraussetzung für diese Förderung ist, dass der<br />

Kurs mit einer Mindestteilnehmerzahl von acht Personen<br />

stattgefunden hat und mittels Meldeformular und Teilnehmerliste<br />

gemeldet wird.<br />

Falls das zwischen Ortsgruppe und Referent vereinbarte<br />

Honorar über die Finanzierung der Weiterbildungsgenossenschaft<br />

hinausgeht, verrechnet der Referent den restlichen<br />

Betrag an die Ortsgruppe.<br />

Weiterbildungsbroschüre<br />

Jedes Jahr veröffentlicht die SBB-Weiterbildungsgenossenschaft<br />

eine Broschüre mit einem umfassenden Angebot an<br />

Weiterbildungsveranstaltungen für die ländliche Bevölkerung<br />

Südtirols und alle Interessierten. Die Broschüre ist im Südtiroler<br />

Bauernbund erhältlich oder kann unter www.sbb.it herunter<br />

geladen werden.<br />

Weiterbildung für Ortsobmänner und Ortsleiterinnen<br />

Ortsobmänner und Ortsleiterinnen haben die Möglichkeit die<br />

Veranstaltungen der SBB-Weiterbildungsgenossenschaft bis zu<br />

einer Gebühr von 50 Euro kostenlos zu besuchen. Beträgt die<br />

Gebühr mehr als 50 Euro, so muss die Hälfte der Kursgebühr<br />

bezahlt werden. Auch die Stellvertreter der jeweiligen Vorsitzenden<br />

können diese Vergünstigung in Anspruch nehmen. Die<br />

Anmeldung bei der SBB-Weiterbildungsgenossenschaft muss<br />

jedoch über den Ortsobmann bzw. die Ortsleiterin erfolgen.<br />

Lehrfahrten und Ähnliches fallen nicht unter diese Regelung.<br />

Informationen:<br />

SBB-Weiterbildungsgenossenschaft, Tel. 0471 999 335,<br />

weiterbildung@sbb.it

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