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AK Tirol informiert über Reiserücktritte<br />
Nach Unruhen in der Türkei und einem brutalen Terroranschlag in Nizza sind viele UrlauberInnen verunsichert<br />
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Türkei sowie in<br />
Nizza (Frankreich) sind viele KonsumentInnen, die eine Urlaubsreise<br />
in eines dieser Länder geplant haben, verunsichert. Die AK<br />
Tirol informiert über die rechtlichen Möglichkeiten rund um einen<br />
Rücktritt.<br />
Von Gebi G. Schnöll<br />
Beschäftigte haben auch ein<br />
Recht auf Freizeit. AK Tipp:<br />
Nutzen Sie diese<br />
Auszeiten zur Erholung,<br />
statt mit<br />
dem Kopf ständig<br />
bei der Arbeit zu<br />
sein.<br />
Smartphone und<br />
Co. sind aus dem Alltag<br />
kaum noch wegzudenken –<br />
und doch haben diese praktischen<br />
Ergebnisse einer rasanten<br />
technologischen Entwicklung<br />
auch so ihre Schattenseiten.<br />
AuS FüR ON-MOduS. Sie<br />
sorgen dafür, dass die Grenzen<br />
zwischen Arbeitszeit und Freizeit<br />
immer mehr aufweichen<br />
und dass Beschäftigte auch<br />
nach Dienstschluss, am Wochenende<br />
oder im Urlaub erreichbar<br />
sind. Und Hand aufs<br />
Herz: Wer lässt das Handy<br />
schon gleichgültig läuten, wenn<br />
er sieht, dass der Chef anruft?<br />
Wer ignoriert beim Checken<br />
seines elektronischen Postfachs<br />
dessen E-Mails?<br />
Was tun, wenn der bereits gebuchte<br />
Urlaub wegen politischer<br />
Unruhen oder einem brutalen Terroranschlag<br />
nicht angetreten werden<br />
kann? Die AK Tirol gibt Ratschläge:<br />
Wenn nach der Reisebuchung<br />
unvorhersehbare Ereignisse eintreten,<br />
die eine Reise unmöglich oder<br />
unzumutbar machen, kann man die<br />
Reise wegen „Wegfalls der Geschäftsgrundlage“<br />
kostenfrei stornieren.<br />
Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn<br />
sich nur ein sogenanntes allgemeines<br />
Lebensrisiko verwirklicht. Dagegen<br />
gibt es ein kostenloses Rücktrittsrecht,<br />
wenn die Gefahr so hoch erscheint,<br />
dass ein durchschnittlicher<br />
Reisender die Reise nicht antreten<br />
würde, wie etwa bei Terrorakten gegen<br />
Touristen und fortgesetzten Terrordrohungen.<br />
Eine solche Intensität<br />
und Unzumutbarkeit wird jedenfalls<br />
angenommen, wenn eine offizielle<br />
Reisewarnung des Außenministeriums<br />
vorliegt. Aber es kann auch<br />
ohne eine solche Reisewarnung ein<br />
Rücktrittsrecht bestehen, wenn sich<br />
die Unzumutbarkeit aus seriösen<br />
Medienberichten ergibt.<br />
Endlich Urlaub: Pause für<br />
Laptop und Diensthandy<br />
Abgesehen davon, dass es sich<br />
dabei genau genommen um unbezahlte<br />
Arbeitszeit<br />
handelt, schmälert die<br />
ständige Erreichbarkeit<br />
auch den Erholungseffekt.<br />
Auf Dauer kann<br />
sie sogar mit Ursache<br />
für gesundheitliche<br />
Probleme wie für ein<br />
Burnout sein. Studien<br />
deuten darauf hin, dass bereits eine<br />
eingehende E-Mail am Smartphone<br />
den Stresslevel ansteigen lässt.<br />
dEShAlB gilT – NichT<br />
NuR iM uRlAuB:<br />
• In der Freizeit macht auch das<br />
Firmenhandy Pause!<br />
• Firmen-E-Mails nur in Notfällen<br />
lesen.<br />
• Bereiten Sie rechtzeitig die<br />
Dienstübergabe und eine Abwesenheitsnotiz<br />
für Ihre E-Mails vor.<br />
• Vermeiden Sie im Urlaub Stress<br />
und Erfolgsdruck.<br />
Infos finden Sie auch in der<br />
AK Broschüre „Ihre Rechte am<br />
Arbeitsplatz“, erhältlich unter<br />
0800 22 55 22–1432 oder auf aktirol.com<br />
ANzEIGE<br />
Istanbul ist eine sehenswerte Stadt Derzeit befindet sich die ganze Türkei im Ausnahmezustand.<br />
Bei Reisen in die Türkei sollte man vorsichtig sein. Foto: pixabay.com<br />
Antritt der Reise nicht<br />
zumutbar? Derzeit gibt es zwar<br />
keine Reisewarnung für die von den<br />
aktuellen Ereignissen betroffenen<br />
Gebiete, weder für Frankreich noch<br />
für die Türkei. Allerdings rät das<br />
Außenministerium zu erhöhter Vorsicht<br />
bei Reisen in die Türkei, insbesondere<br />
auf stark frequentierten<br />
Plätzen und touristischen Sehenswürdigkeiten.<br />
Ferner wird empfohlen,<br />
die betroffene Region in Nizza<br />
zu meiden. Hinzu kommt, dass in<br />
Nizza geplante Veranstaltungen wie<br />
z.B. ein Rihanna-Konzert, das Nice<br />
Jazz Festival oder Märkte abgesagt<br />
wurden und der Besuch von Plätzen,<br />
die bei Nizza-Touristen sehr<br />
beliebt sind, derzeit nicht möglich<br />
ist. Somit kann ein Reiseantritt im<br />
Einzelfall trotz Fehlens einer Reisewarnung<br />
konkret unzumutbar sein.<br />
Bei der Prüfung, ob ein Wegfall der<br />
Geschäftsgrundlage und damit ein<br />
kostenloses Stornorecht vorliegen,<br />
sind die konkrete Reisebuchung, insbesondere<br />
die Region und der Zeitpunkt<br />
der Reise zu berücksichtigen.<br />
Grundsätzlich gilt: Je länger es noch<br />
bis zum Reiseantritt dauert, umso<br />
eher muss man zunächst die weitere<br />
Entwicklung abwarten. Die abschließende<br />
Entscheidung, ob ein kostenloses<br />
Stornorecht besteht oder nicht,<br />
liegt im Konfliktfall bei den Gerichten.<br />
Der Reiseveranstalter kann die<br />
Buchung aufrechterhalten, indem er<br />
eine zumutbare Umbuchung bzw.<br />
Alternative anbietet. Aktuell werden<br />
von Reiseveranstaltern offenbar kostenlose<br />
Umbuchungen von Türkeioder<br />
Nizza-Reisen angeboten.<br />
AK Tipps:<br />
• Entscheiden Sie für sich, ob Sie<br />
die Reise antreten möchten oder<br />
aufgrund der Risikolage nicht reisen<br />
werden.<br />
• Wenn Sie zurücktreten wollen,<br />
nehmen Sie mit Ihrem Reiseveranstalter<br />
Kontakt auf und versuchen<br />
Sie, eine Lösung zu finden.<br />
• Nehmen Sie eine kostenlose und<br />
zumutbare Umbuchung Ihres Reiseveranstalters<br />
an. Ist die Umbuchung<br />
aus Ihrer Sicht aus guten Gründen<br />
abzulehnen, sollten Sie das schriftlich<br />
machen und diese Gründe auch<br />
anführen.<br />
• Akzeptiert der Reiseveranstalter<br />
einen kostenlosen Rücktritt nicht<br />
und bietet er auch keine Umbuchungsmöglichkeit<br />
an, sollten Sie<br />
Ihren Rücktritt schriftlich erklären.<br />
Stützen Sie sich dabei auf den „Wegfall<br />
der Geschäftsgrundlage“. Eine<br />
Stornogebühr sollten Sie nur „vorbehaltlich<br />
und ohne Anerkennung<br />
einer Rechtspflicht“ begleichen oder<br />
bereits geleistete Zahlungen zurückfordern.<br />
• Informieren Sie sich am besten<br />
schon vor der Buchung auf der Webseite<br />
des Außenministeriums www.<br />
bmeia.gv.at über die Sicherheitslage<br />
im Reiseland.<br />
• Wer eine Reise trotz erhöhter<br />
Sicherheitsgefährdung antritt, sollte<br />
während seines Aufenthalts kein unnötiges<br />
Risiko eingehen und immer<br />
den Anweisungen der Sicherheitsbehörden<br />
folgen. Außerdem sollten<br />
Sie sich danach auch im Urlaubsland<br />
regelmäßig über die Sicherheitslage<br />
vor Ort informieren. Wichtige<br />
Informationen gibt es in jeder AK-<br />
Geschäftsstelle.<br />
Diebe am Plateau<br />
Zwischen dem 15. und 17. Juli<br />
wurde in Scharnitz aus einem Lagerraum<br />
und einer Garage insgesamt<br />
fünf neuwerteige Mountainbikes und<br />
ein teures Rennrad gestohlen. Der<br />
Schaden dürfte im fünstelligen Eurobereich<br />
liegen. In der Nacht vom<br />
17. auf den 18. Juli erbeuteten bislang<br />
unbekannte Ganoven aus dem Kellerbereich<br />
einer Baustelle in Seefeld<br />
Werkzeug im Wert von mehreren<br />
Hundert Euro. Hinweise an die PI<br />
Seefeld unter Tel. 0591337124.<br />
RUNDSCHAU Seite 4 27./28. Juli 2016