28.07.2016 Aufrufe

TE KW 30

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

AK Tirol informiert über Reiserücktritte<br />

Nach Unruhen in der Türkei und einem brutalen Terroranschlag in Nizza sind viele UrlauberInnen verunsichert<br />

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Türkei sowie in<br />

Nizza (Frankreich) sind viele KonsumentInnen, die eine Urlaubsreise<br />

in eines dieser Länder geplant haben, verunsichert. Die AK<br />

Tirol informiert über die rechtlichen Möglichkeiten rund um einen<br />

Rücktritt.<br />

Von Gebi G. Schnöll<br />

Beschäftigte haben auch ein<br />

Recht auf Freizeit. AK Tipp:<br />

Nutzen Sie diese<br />

Auszeiten zur Erholung,<br />

statt mit<br />

dem Kopf ständig<br />

bei der Arbeit zu<br />

sein.<br />

Smartphone und<br />

Co. sind aus dem Alltag<br />

kaum noch wegzudenken –<br />

und doch haben diese praktischen<br />

Ergebnisse einer rasanten<br />

technologischen Entwicklung<br />

auch so ihre Schattenseiten.<br />

AuS FüR ON-MOduS. Sie<br />

sorgen dafür, dass die Grenzen<br />

zwischen Arbeitszeit und Freizeit<br />

immer mehr aufweichen<br />

und dass Beschäftigte auch<br />

nach Dienstschluss, am Wochenende<br />

oder im Urlaub erreichbar<br />

sind. Und Hand aufs<br />

Herz: Wer lässt das Handy<br />

schon gleichgültig läuten, wenn<br />

er sieht, dass der Chef anruft?<br />

Wer ignoriert beim Checken<br />

seines elektronischen Postfachs<br />

dessen E-Mails?<br />

Was tun, wenn der bereits gebuchte<br />

Urlaub wegen politischer<br />

Unruhen oder einem brutalen Terroranschlag<br />

nicht angetreten werden<br />

kann? Die AK Tirol gibt Ratschläge:<br />

Wenn nach der Reisebuchung<br />

unvorhersehbare Ereignisse eintreten,<br />

die eine Reise unmöglich oder<br />

unzumutbar machen, kann man die<br />

Reise wegen „Wegfalls der Geschäftsgrundlage“<br />

kostenfrei stornieren.<br />

Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn<br />

sich nur ein sogenanntes allgemeines<br />

Lebensrisiko verwirklicht. Dagegen<br />

gibt es ein kostenloses Rücktrittsrecht,<br />

wenn die Gefahr so hoch erscheint,<br />

dass ein durchschnittlicher<br />

Reisender die Reise nicht antreten<br />

würde, wie etwa bei Terrorakten gegen<br />

Touristen und fortgesetzten Terrordrohungen.<br />

Eine solche Intensität<br />

und Unzumutbarkeit wird jedenfalls<br />

angenommen, wenn eine offizielle<br />

Reisewarnung des Außenministeriums<br />

vorliegt. Aber es kann auch<br />

ohne eine solche Reisewarnung ein<br />

Rücktrittsrecht bestehen, wenn sich<br />

die Unzumutbarkeit aus seriösen<br />

Medienberichten ergibt.<br />

Endlich Urlaub: Pause für<br />

Laptop und Diensthandy<br />

Abgesehen davon, dass es sich<br />

dabei genau genommen um unbezahlte<br />

Arbeitszeit<br />

handelt, schmälert die<br />

ständige Erreichbarkeit<br />

auch den Erholungseffekt.<br />

Auf Dauer kann<br />

sie sogar mit Ursache<br />

für gesundheitliche<br />

Probleme wie für ein<br />

Burnout sein. Studien<br />

deuten darauf hin, dass bereits eine<br />

eingehende E-Mail am Smartphone<br />

den Stresslevel ansteigen lässt.<br />

dEShAlB gilT – NichT<br />

NuR iM uRlAuB:<br />

• In der Freizeit macht auch das<br />

Firmenhandy Pause!<br />

• Firmen-E-Mails nur in Notfällen<br />

lesen.<br />

• Bereiten Sie rechtzeitig die<br />

Dienstübergabe und eine Abwesenheitsnotiz<br />

für Ihre E-Mails vor.<br />

• Vermeiden Sie im Urlaub Stress<br />

und Erfolgsdruck.<br />

Infos finden Sie auch in der<br />

AK Broschüre „Ihre Rechte am<br />

Arbeitsplatz“, erhältlich unter<br />

0800 22 55 22–1432 oder auf aktirol.com<br />

ANzEIGE<br />

Istanbul ist eine sehenswerte Stadt Derzeit befindet sich die ganze Türkei im Ausnahmezustand.<br />

Bei Reisen in die Türkei sollte man vorsichtig sein. Foto: pixabay.com<br />

Antritt der Reise nicht<br />

zumutbar? Derzeit gibt es zwar<br />

keine Reisewarnung für die von den<br />

aktuellen Ereignissen betroffenen<br />

Gebiete, weder für Frankreich noch<br />

für die Türkei. Allerdings rät das<br />

Außenministerium zu erhöhter Vorsicht<br />

bei Reisen in die Türkei, insbesondere<br />

auf stark frequentierten<br />

Plätzen und touristischen Sehenswürdigkeiten.<br />

Ferner wird empfohlen,<br />

die betroffene Region in Nizza<br />

zu meiden. Hinzu kommt, dass in<br />

Nizza geplante Veranstaltungen wie<br />

z.B. ein Rihanna-Konzert, das Nice<br />

Jazz Festival oder Märkte abgesagt<br />

wurden und der Besuch von Plätzen,<br />

die bei Nizza-Touristen sehr<br />

beliebt sind, derzeit nicht möglich<br />

ist. Somit kann ein Reiseantritt im<br />

Einzelfall trotz Fehlens einer Reisewarnung<br />

konkret unzumutbar sein.<br />

Bei der Prüfung, ob ein Wegfall der<br />

Geschäftsgrundlage und damit ein<br />

kostenloses Stornorecht vorliegen,<br />

sind die konkrete Reisebuchung, insbesondere<br />

die Region und der Zeitpunkt<br />

der Reise zu berücksichtigen.<br />

Grundsätzlich gilt: Je länger es noch<br />

bis zum Reiseantritt dauert, umso<br />

eher muss man zunächst die weitere<br />

Entwicklung abwarten. Die abschließende<br />

Entscheidung, ob ein kostenloses<br />

Stornorecht besteht oder nicht,<br />

liegt im Konfliktfall bei den Gerichten.<br />

Der Reiseveranstalter kann die<br />

Buchung aufrechterhalten, indem er<br />

eine zumutbare Umbuchung bzw.<br />

Alternative anbietet. Aktuell werden<br />

von Reiseveranstaltern offenbar kostenlose<br />

Umbuchungen von Türkeioder<br />

Nizza-Reisen angeboten.<br />

AK Tipps:<br />

• Entscheiden Sie für sich, ob Sie<br />

die Reise antreten möchten oder<br />

aufgrund der Risikolage nicht reisen<br />

werden.<br />

• Wenn Sie zurücktreten wollen,<br />

nehmen Sie mit Ihrem Reiseveranstalter<br />

Kontakt auf und versuchen<br />

Sie, eine Lösung zu finden.<br />

• Nehmen Sie eine kostenlose und<br />

zumutbare Umbuchung Ihres Reiseveranstalters<br />

an. Ist die Umbuchung<br />

aus Ihrer Sicht aus guten Gründen<br />

abzulehnen, sollten Sie das schriftlich<br />

machen und diese Gründe auch<br />

anführen.<br />

• Akzeptiert der Reiseveranstalter<br />

einen kostenlosen Rücktritt nicht<br />

und bietet er auch keine Umbuchungsmöglichkeit<br />

an, sollten Sie<br />

Ihren Rücktritt schriftlich erklären.<br />

Stützen Sie sich dabei auf den „Wegfall<br />

der Geschäftsgrundlage“. Eine<br />

Stornogebühr sollten Sie nur „vorbehaltlich<br />

und ohne Anerkennung<br />

einer Rechtspflicht“ begleichen oder<br />

bereits geleistete Zahlungen zurückfordern.<br />

• Informieren Sie sich am besten<br />

schon vor der Buchung auf der Webseite<br />

des Außenministeriums www.<br />

bmeia.gv.at über die Sicherheitslage<br />

im Reiseland.<br />

• Wer eine Reise trotz erhöhter<br />

Sicherheitsgefährdung antritt, sollte<br />

während seines Aufenthalts kein unnötiges<br />

Risiko eingehen und immer<br />

den Anweisungen der Sicherheitsbehörden<br />

folgen. Außerdem sollten<br />

Sie sich danach auch im Urlaubsland<br />

regelmäßig über die Sicherheitslage<br />

vor Ort informieren. Wichtige<br />

Informationen gibt es in jeder AK-<br />

Geschäftsstelle.<br />

Diebe am Plateau<br />

Zwischen dem 15. und 17. Juli<br />

wurde in Scharnitz aus einem Lagerraum<br />

und einer Garage insgesamt<br />

fünf neuwerteige Mountainbikes und<br />

ein teures Rennrad gestohlen. Der<br />

Schaden dürfte im fünstelligen Eurobereich<br />

liegen. In der Nacht vom<br />

17. auf den 18. Juli erbeuteten bislang<br />

unbekannte Ganoven aus dem Kellerbereich<br />

einer Baustelle in Seefeld<br />

Werkzeug im Wert von mehreren<br />

Hundert Euro. Hinweise an die PI<br />

Seefeld unter Tel. 0591337124.<br />

RUNDSCHAU Seite 4 27./28. Juli 2016

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!