ME TA R - Freie Universität Berlin
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<strong>ME</strong><strong>TA</strong>R 44c/2004 Sportarenen als Kunstwelten im städtischen Restrukturierungsprozess 7<br />
Freizeiteinrichtungen", "Freizeitgroßeinrichtungen" und "Freizeitgroßanlagen". Grundsätzlich<br />
definieren sich Freizeitanlagen und -einrichtungen über ihren originären Freizeitzweck.<br />
Für die Raumplanung sind vor allem der Einzugsbereich, der Flächenanspruch<br />
und das Verkehrsaufkommen der Einrichtungen relevant. Die Begriffe "Freizeitgroßanlage"<br />
und "Freizeitgroßeinrichtung" geben nicht nur die Größendimension der Objekte<br />
wieder, sondern auch die mit der Größe zunehmenden und zu bewältigenden, raumplanerischen<br />
Probleme. Freizeitgroßanlagen besitzen einen Einzugsbereich, der über den<br />
lokalen Raum hinausreicht und sich z.T. auf bis zu 250 km erstreckt. Die Flächeninanspruchnahme<br />
variiert je nach Ausmaß der Freizeitgroßanlagen zwischen 0,5 bis hin zu<br />
150 ha. (vgl. FOCKENBERG et al. 1998: 12; FALK 2004: 328 f.)<br />
In der vorliegenden Arbeit werden die Begriffe "Freizeitgroßeinrichtung", "Freizeitgroßanlage"<br />
und "großflächige Freizeiteinrichtung" synonym verwendet, da für die Beantwortung<br />
der Fragestellung eine Unterscheidung der Begriffe nicht notwendig ist.<br />
1.5.3 FREIZEIT – FREIZEITINDUSTRIE – FREIZEITINFRASTRUKTUR<br />
Ein im Zusammenhang mit Sportarenen immer wieder auftauchender Begriff ist "Freizeit".<br />
Ursprünglich als die zur Regeneration und Erholung von der Arbeit zur Verfügung stehende<br />
Zeit verstanden, ist Freizeit für viele heute mehr als nur ein Zeitquantum. Freizeit ist<br />
heute eine der Bedingungen für das eigene Wohlbefinden. Wirtschaftlich gesehen, dient<br />
Freizeit als Zeit für Konsum und als Anstoß für eine Vielfalt an Beschäftigungs- und<br />
Einnahmemöglichkeiten (vgl. AGRICOLA 2002: 158 ff.). Freizeit wurde deshalb in den<br />
letzten Jahrzehnten zu einem bedeutenden Wirtschaftsfaktor. Die auf dem Freizeitmarkt<br />
aktiven Unternehmen (vom Sportausrüster, Betreiber von Freizeitparks, Hersteller von<br />
Unterhaltungselektronik bis hin zu Sportstättenbau) lassen sich schwer in eine Kategorie<br />
einordnen: Der Freizeitmarkt bzw. die Freizeitbranche galt bisher als klassische Querschnittsbranche<br />
ohne einheitliche Definition (vgl. DZIOMBA/BEYERLE 2003: 111). Oft<br />
haben die Unternehmen der Branche nichts mehr als ihre Tätigkeit im Freizeitbereich<br />
gemeinsam. Geführt werden sie unter den Bezeichnungen "Freizeitindustrie" und "Freizeitwirtschaft".<br />
Geläufig ist aber auch die Bezeichnung "Unterhaltungsindustrie". Diese<br />
Begriffe werden in der Arbeit synonym benutzt. Die Bezeichnung "Industrie" bezieht sich<br />
auf die internen Organisationsprinzipien (wie etwa Standardisierung, Rationalisierung) der<br />
kommerziellen Freizeitwirtschaft bzw. -unternehmen (vgl. HATZFELD 1997: 288).<br />
Sportarenen lassen sich als ein Teil der Freizeitinfrastruktur auffassen. Die Freizeitinfrastruktur<br />
besteht aus öffentlichen und privaten Vorkehrungen, Anlagen und Geräten für die<br />
Freizeit. Im engeren Sinne zählen dazu die (Frei-)Räume für Kultur, Sport, Spiel, Geselligkeit,<br />
Unterhaltung, Naherholung und Fremdenverkehr sowie die Verkehrswege (u.a.<br />
Wander- und Radwegenetz, Wasserwege), im weiteren Sinne zählt allerdings auch die<br />
freie Landschaft dazu. (vgl. AGRICOLA 2001: 216)<br />
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