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Unsere Bilanz - NRW STARK UND GERECHT

Bilanzbroschüre der SPD-Fraktion im Landtag Nordrhein-Westfalen

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SPD-Fraktion im Landtag von <strong>NRW</strong><br />

Wohnungsbau und lebenswerte Quartiere.<br />

Gutes und bezahlbares Wohnen überall in <strong>NRW</strong>.<br />

+<br />

095<br />

Verankerung des ,Bestellerprinzips‘ im Maklerrecht<br />

starkgemacht. Seit dem 1. Juni 2015 gilt, dass derjenige<br />

die Maklerleistung bezahlen muss, der sie<br />

bestellt hat. Dieser Beschluss befreit Wohnungssuchende<br />

und potenzielle Mieterinnen und Mieter<br />

von Maklergebühren.<br />

+<br />

Mit dem ‚Wohnungsaufsichtsgesetz‘, das seit dem<br />

30. April 2015 wirksam ist, stärken wir die Kommunen<br />

im Umgang mit verantwortungslosen<br />

Vermietern, die ihre Wohnungen vernachlässigen.<br />

In dem Gesetz werden Mindeststandards für vermieteten<br />

Wohnraum definiert. Wenn der Vermieter<br />

diese Standards nicht einhält, können Wohnungsämter<br />

Instandsetzungen anordnen. Erfüllt der<br />

Wohnraum nicht die Mindestanforderungen oder<br />

drohen – zum Beispiel durch Schimmelbefall bei<br />

Baumängeln – sogar Gesundheitsgefahren für die<br />

Mieterinnen und Mieter, kann die Immobilie für<br />

unbewohnbar und nicht vermietbar erklärt werden.<br />

Der Eigentümer muss in solchen Fällen angemessenen<br />

Ersatzwohnraum zur Verfügung stellen. Verstöße<br />

gegen das Gesetz können die Kommunen<br />

mit Bußgeld belegen.<br />

„BEI DER WEITER ­<br />

ENTWICKLUNG UNSERER<br />

STÄDTE <strong>UND</strong> LÄNDLICHEN<br />

RÄUME ACHTEN WIR<br />

DARAUF, DASS DIE HEIMAT<br />

IM QUARTIER<br />

ERHALTEN BLEIBT.“<br />

Hannelore Kraft<br />

+<br />

<strong>Unsere</strong> Städtepolitik – bundesweit vorbildlich<br />

Demografischer Wandel, starker Zuzug in die Städte<br />

und steigender Wohnraumbedarf: <strong>Unsere</strong> Kommunen<br />

stehen vor großen Herausforderungen. Vielfach<br />

brauchen wir neue Ansätze, um auf die gesellschaftlichen<br />

Veränderungen wirksam reagieren zu können.<br />

Mit unserer sozialen und kommunalfreundlichen<br />

Städtebauförderung ermöglichen wir im Jahr 2016<br />

Investitionen von 348 Millionen Euro in die städtische<br />

Infrastruktur. Wir können damit viel bewegen<br />

und 217 Projekte fördern. Das Land <strong>NRW</strong> trägt von<br />

der Investitionssumme mit 144 Millionen Euro den<br />

größten Anteil. Der Bund gibt 107 Millionen Euro, die<br />

Europäische Union zehn Millionen Euro. Die Kommunen<br />

beteiligen sich mit 87 Millionen Euro. Damit<br />

ist <strong>NRW</strong> bundesweit spitze.<br />

Mit unserer ganzheitlichen Quartiersförderung, insbesondere<br />

mit dem Programm ‚Soziale Stadt‘, treten<br />

wir der zunehmenden sozialen Spaltung in städtischen<br />

Ballungsgebieten entgegen. Die Maßnahmen<br />

richten sich an Quartiere, die aus unterschiedlichen<br />

Gründen den Anschluss an die gesamtstädtische<br />

Entwicklung verloren haben. Merkmale hierfür<br />

sind in der Bausubstanz, in der Wirtschafts- und<br />

Bevölkerungsstruktur oder dem Vorhandensein<br />

und Zustand von Sozial-, Kultur- und Sporteinrichtungen<br />

zu erkennen. Im Jahr 2016 greifen 52 Städte<br />

und Gemeinden, Stadtteile und Quartiere auf die<br />

im Rahmen des Förderprogramms zur Verfügung<br />

gestellten Mittel zurück. Mit dem Geld werden zum<br />

Beispiel Spielplätze in Duisburg-Marxloh oder Kinderkantinen<br />

in Wuppertal-Ostersbaum finanziert.<br />

<strong>Unsere</strong> soziale Städtebauförderung versetzt finanzschwache<br />

Städte und Gemeinden, die bestimmte<br />

Probleme mit eigenen Mitteln nicht wirksam angehen<br />

können, mit hohen Förderquoten von 80 oder<br />

sogar 90 Prozent in die Lage, ihre Stadt attraktiver

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