Unsere Bilanz - NRW STARK UND GERECHT
Bilanzbroschüre der SPD-Fraktion im Landtag Nordrhein-Westfalen
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SPD-Fraktion im Landtag von <strong>NRW</strong><br />
Wohnungsbau und lebenswerte Quartiere.<br />
Gutes und bezahlbares Wohnen überall in <strong>NRW</strong>.<br />
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095<br />
Verankerung des ,Bestellerprinzips‘ im Maklerrecht<br />
starkgemacht. Seit dem 1. Juni 2015 gilt, dass derjenige<br />
die Maklerleistung bezahlen muss, der sie<br />
bestellt hat. Dieser Beschluss befreit Wohnungssuchende<br />
und potenzielle Mieterinnen und Mieter<br />
von Maklergebühren.<br />
+<br />
Mit dem ‚Wohnungsaufsichtsgesetz‘, das seit dem<br />
30. April 2015 wirksam ist, stärken wir die Kommunen<br />
im Umgang mit verantwortungslosen<br />
Vermietern, die ihre Wohnungen vernachlässigen.<br />
In dem Gesetz werden Mindeststandards für vermieteten<br />
Wohnraum definiert. Wenn der Vermieter<br />
diese Standards nicht einhält, können Wohnungsämter<br />
Instandsetzungen anordnen. Erfüllt der<br />
Wohnraum nicht die Mindestanforderungen oder<br />
drohen – zum Beispiel durch Schimmelbefall bei<br />
Baumängeln – sogar Gesundheitsgefahren für die<br />
Mieterinnen und Mieter, kann die Immobilie für<br />
unbewohnbar und nicht vermietbar erklärt werden.<br />
Der Eigentümer muss in solchen Fällen angemessenen<br />
Ersatzwohnraum zur Verfügung stellen. Verstöße<br />
gegen das Gesetz können die Kommunen<br />
mit Bußgeld belegen.<br />
„BEI DER WEITER <br />
ENTWICKLUNG UNSERER<br />
STÄDTE <strong>UND</strong> LÄNDLICHEN<br />
RÄUME ACHTEN WIR<br />
DARAUF, DASS DIE HEIMAT<br />
IM QUARTIER<br />
ERHALTEN BLEIBT.“<br />
Hannelore Kraft<br />
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<strong>Unsere</strong> Städtepolitik – bundesweit vorbildlich<br />
Demografischer Wandel, starker Zuzug in die Städte<br />
und steigender Wohnraumbedarf: <strong>Unsere</strong> Kommunen<br />
stehen vor großen Herausforderungen. Vielfach<br />
brauchen wir neue Ansätze, um auf die gesellschaftlichen<br />
Veränderungen wirksam reagieren zu können.<br />
Mit unserer sozialen und kommunalfreundlichen<br />
Städtebauförderung ermöglichen wir im Jahr 2016<br />
Investitionen von 348 Millionen Euro in die städtische<br />
Infrastruktur. Wir können damit viel bewegen<br />
und 217 Projekte fördern. Das Land <strong>NRW</strong> trägt von<br />
der Investitionssumme mit 144 Millionen Euro den<br />
größten Anteil. Der Bund gibt 107 Millionen Euro, die<br />
Europäische Union zehn Millionen Euro. Die Kommunen<br />
beteiligen sich mit 87 Millionen Euro. Damit<br />
ist <strong>NRW</strong> bundesweit spitze.<br />
Mit unserer ganzheitlichen Quartiersförderung, insbesondere<br />
mit dem Programm ‚Soziale Stadt‘, treten<br />
wir der zunehmenden sozialen Spaltung in städtischen<br />
Ballungsgebieten entgegen. Die Maßnahmen<br />
richten sich an Quartiere, die aus unterschiedlichen<br />
Gründen den Anschluss an die gesamtstädtische<br />
Entwicklung verloren haben. Merkmale hierfür<br />
sind in der Bausubstanz, in der Wirtschafts- und<br />
Bevölkerungsstruktur oder dem Vorhandensein<br />
und Zustand von Sozial-, Kultur- und Sporteinrichtungen<br />
zu erkennen. Im Jahr 2016 greifen 52 Städte<br />
und Gemeinden, Stadtteile und Quartiere auf die<br />
im Rahmen des Förderprogramms zur Verfügung<br />
gestellten Mittel zurück. Mit dem Geld werden zum<br />
Beispiel Spielplätze in Duisburg-Marxloh oder Kinderkantinen<br />
in Wuppertal-Ostersbaum finanziert.<br />
<strong>Unsere</strong> soziale Städtebauförderung versetzt finanzschwache<br />
Städte und Gemeinden, die bestimmte<br />
Probleme mit eigenen Mitteln nicht wirksam angehen<br />
können, mit hohen Förderquoten von 80 oder<br />
sogar 90 Prozent in die Lage, ihre Stadt attraktiver