Unsere Bilanz - NRW STARK UND GERECHT
Bilanzbroschüre der SPD-Fraktion im Landtag Nordrhein-Westfalen
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2 +++ <strong>GERECHT</strong> +++<br />
sozialen zusammenhalt stärken, armut bekämpfen<br />
INKLUSION. GELEBTE REALITÄT FÜR<br />
MEHR TEILHABE IN <strong>NRW</strong>.<br />
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In <strong>NRW</strong> leben 2,6 Millionen Menschen mit Behinderung,<br />
davon etwa 1,8 Millionen schwer geschädigte.<br />
Wir haben ihre gleichberechtigte gesellschaftliche<br />
Einbeziehung (Inklusion) erfolgreich auf den Weg<br />
gebracht. Mehr als 200 Maßnahmen umfasst der<br />
Aktionsplan ‚Eine Gesellschaft für alle – <strong>NRW</strong> inklusiv‘,<br />
der Schritt für Schritt und in Zusammenarbeit<br />
mit Verbänden und Organisationen umgesetzt<br />
wird. Für ein Gelingen der schulischen Inklusion<br />
haben wir mehr Lehrerinnen und Lehrer eingestellt<br />
sowie zusätzliche Fortbildungsmöglichkeiten<br />
geschaffen. Mit dem bundesweit ersten ‚Gesetz<br />
zur Stärkung der sozialen Inklusion‘ ermöglichen<br />
wir mehr gesellschaftliche Teilhabe und stärken die<br />
Rechte von Menschen mit Behinderung.<br />
Unser Masterplan für<br />
eine inklusive Gesellschaft<br />
Mit dem im Jahr 2012 verabschiedeten Aktionsplan<br />
‚Eine Gesellschaft für alle – <strong>NRW</strong> inklusiv‘ machen<br />
wir die Umsetzung der Behindertenkonvention der<br />
Vereinten Nationen konkret. Der Aktionsplan ist<br />
unser Masterplan für eine inklusive Gesellschaft.<br />
Im Mittelpunkt steht dabei der Grundsatz: ,Nicht<br />
über uns ohne uns‘ – das bedeutet, Menschen mit<br />
Behinderung als Betroffene und Experten in eigener<br />
Sache an unseren politischen Maßnahmen zu beteiligen.<br />
Im neugeschaffenen Inklusionsbeirat auf Landesebene<br />
arbeiten Menschen mit Behinderung und<br />
Personen mit langjähriger Erfahrung in der Politik<br />
zusammen. Der Inklusionsbeirat begleitet und prüft<br />
die Umsetzung der im Aktionsplan aufgeführten<br />
Vorhaben.<br />
Die Teilhabe behinderter Menschen soll unter anderem<br />
durch die Einrichtung von ‚Kompetenzzentren<br />
für ein selbstbestimmtes Leben‘ gestärkt werden. Die<br />
Einrichtungen dienen als Beratungs- und Anlaufstelle.<br />
Sie sollen eine selbstständige Lebensführung<br />
fördern. Die Zentren folgen dem Beratungsansatz<br />
des ,Peer Counseling‘ – Betroffene beraten Betroffene.<br />
In Bielefeld, Dortmund, Köln und Münster wurden<br />
bereits vier Kompetenzzentren eingerichtet und<br />
ein weiteres in Essen für Menschen mit Sinnesbehinderung.<br />
Ziel des geplanten ‚Bundesteilhabegesetzes‘ ist<br />
es, Menschen mit Behinderung eine verbesserte<br />
gesellschaftliche Teilhabe und eine selbstbestimmte<br />
Lebensführung zu ermöglichen. Daher werden<br />
Unterstützungsleistungen künftig nicht mehr an<br />
einer bestimmten Wohnform, sondern ausschließlich<br />
am notwendigen individuellen Bedarf ausgerichtet.<br />
,Inklusionsstärkungsgesetz‘ – bundesweiter<br />
Vorreiter<br />
Mit dem ,Gesetz zur Stärkung der Sozialen Inklusion<br />
in Nordrhein-Westfalen‘, dem ‚Inklusionsstärkungsgesetz‘,<br />
ist <strong>NRW</strong> das erste Bundesland, das einen<br />
rechtlichen Rahmen für die Umsetzung der UN-<br />
Behindertenrechtskonvention geschaffen hat. Das<br />
Gesetz stärkt die Beteiligungsrechte von Menschen<br />
mit Behinderung in vollkommen unterschiedlichen<br />
Bereichen. So sollen Sehbehinderte und Blinde beispielsweise<br />
mithilfe von Wahlschablonen selbst-<br />
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