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Unsere Bilanz - NRW STARK UND GERECHT

Bilanzbroschüre der SPD-Fraktion im Landtag Nordrhein-Westfalen

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2 +++ <strong>GERECHT</strong> +++<br />

sozialen zusammenhalt stärken, armut bekämpfen<br />

INKLUSION. GELEBTE REALITÄT FÜR<br />

MEHR TEILHABE IN <strong>NRW</strong>.<br />

+<br />

In <strong>NRW</strong> leben 2,6 Millionen Menschen mit Behinderung,<br />

davon etwa 1,8 Millionen schwer geschädigte.<br />

Wir haben ihre gleichberechtigte gesellschaftliche<br />

Einbeziehung (Inklusion) erfolgreich auf den Weg<br />

gebracht. Mehr als 200 Maßnahmen umfasst der<br />

Aktionsplan ‚Eine Gesellschaft für alle – <strong>NRW</strong> inklusiv‘,<br />

der Schritt für Schritt und in Zusammenarbeit<br />

mit Verbänden und Organisationen umgesetzt<br />

wird. Für ein Gelingen der schulischen Inklusion<br />

haben wir mehr Lehrerinnen und Lehrer eingestellt<br />

sowie zusätzliche Fortbildungsmöglichkeiten<br />

geschaffen. Mit dem bundesweit ersten ‚Gesetz<br />

zur Stärkung der sozialen Inklusion‘ ermöglichen<br />

wir mehr gesellschaftliche Teilhabe und stärken die<br />

Rechte von Menschen mit Behinderung.<br />

Unser Masterplan für<br />

eine inklusive Gesellschaft<br />

Mit dem im Jahr 2012 verabschiedeten Aktionsplan<br />

‚Eine Gesellschaft für alle – <strong>NRW</strong> inklusiv‘ machen<br />

wir die Umsetzung der Behindertenkonvention der<br />

Vereinten Nationen konkret. Der Aktionsplan ist<br />

unser Masterplan für eine inklusive Gesellschaft.<br />

Im Mittelpunkt steht dabei der Grundsatz: ,Nicht<br />

über uns ohne uns‘ – das bedeutet, Menschen mit<br />

Behinderung als Betroffene und Experten in eigener<br />

Sache an unseren politischen Maßnahmen zu beteiligen.<br />

Im neugeschaffenen Inklusionsbeirat auf Landesebene<br />

arbeiten Menschen mit Behinderung und<br />

Personen mit langjähriger Erfahrung in der Politik<br />

zusammen. Der Inklusionsbeirat begleitet und prüft<br />

die Umsetzung der im Aktionsplan aufgeführten<br />

Vorhaben.<br />

Die Teilhabe behinderter Menschen soll unter anderem<br />

durch die Einrichtung von ‚Kompetenzzentren<br />

für ein selbstbestimmtes Leben‘ gestärkt werden. Die<br />

Einrichtungen dienen als Beratungs- und Anlaufstelle.<br />

Sie sollen eine selbstständige Lebensführung<br />

fördern. Die Zentren folgen dem Beratungsansatz<br />

des ,Peer Counseling‘ – Betroffene beraten Betroffene.<br />

In Bielefeld, Dortmund, Köln und Münster wurden<br />

bereits vier Kompetenzzentren eingerichtet und<br />

ein weiteres in Essen für Menschen mit Sinnesbehinderung.<br />

Ziel des geplanten ‚Bundesteilhabegesetzes‘ ist<br />

es, Menschen mit Behinderung eine verbesserte<br />

gesellschaftliche Teilhabe und eine selbstbestimmte<br />

Lebensführung zu ermöglichen. Daher werden<br />

Unterstützungsleistungen künftig nicht mehr an<br />

einer bestimmten Wohnform, sondern ausschließlich<br />

am notwendigen individuellen Bedarf ausgerichtet.<br />

,Inklusionsstärkungsgesetz‘ – bundesweiter<br />

Vorreiter<br />

Mit dem ,Gesetz zur Stärkung der Sozialen Inklusion<br />

in Nordrhein-Westfalen‘, dem ‚Inklusionsstärkungsgesetz‘,<br />

ist <strong>NRW</strong> das erste Bundesland, das einen<br />

rechtlichen Rahmen für die Umsetzung der UN-<br />

Behindertenrechtskonvention geschaffen hat. Das<br />

Gesetz stärkt die Beteiligungsrechte von Menschen<br />

mit Behinderung in vollkommen unterschiedlichen<br />

Bereichen. So sollen Sehbehinderte und Blinde beispielsweise<br />

mithilfe von Wahlschablonen selbst-<br />

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