TRINKWASSERVERORDNUNG 2011 - Fachverband SHK NRW
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welches Trinkwasserqualität besitzt, direkt mittels einer<br />
Förderpumpe aus der Wassergewinnungsanlage (Haus -<br />
brunnen) in die Trinkwasserinstallation eingespeist<br />
wird.<br />
Aus diesen Anlagen darf Trinkwasser nicht auf Leitungswegen<br />
„Dritten“ wie z. B. Bewohnern von Häusern<br />
in der Nachbarschaft zur Verfügung gestellt<br />
werden.<br />
Bild 4: Eigenwasserversorgungsanlage (Werkbild: Wilo)<br />
Mobile Versorgungsanlagen (Nr. 2 d)<br />
Zu den mobilen Versorgungsanlagen nach Buchstabe d<br />
gehören Wasserversorgungsanlagen an Bord von Land-,<br />
Wasser- und Luftfahrzeugen (Beispiele: Busse, Züge,<br />
Schiffe, Flugzeuge) mit Anlagen der Wasserspeicherung<br />
und der Wasserverteilung (Trinkwasserinstallation)<br />
an Bord. Diese Anlagen unterfallen bis zu den Entnahmestellen<br />
der Verordnung, weil die Möglichkeit besteht,<br />
während der Fahrt bzw. des Fluges Trinkwasser<br />
an Passagiere oder Besatzungsmitglieder abzugeben.<br />
Anforderungen an mobile Versorgungsanlagen sind geregelt<br />
in DIN 2001-2 Trinkwasserversorgung aus Kleinanlagen<br />
und nicht ortsfesten Anlagen – Teil 2: Nicht<br />
ortsfeste Anlagen – Leitsätze für Anforderungen an<br />
Trinkwasserverordnung 15<br />
Anforderungen an Kleinanlagen zur Eigenwasserversorgung<br />
sind in DIN 2001-1 Trinkwasserversorgung<br />
aus Kleinanlagen und nicht ortsfesten Anlagen – Teil 1:<br />
Kleinanlagen – Leitsätze für Anforderungen an Trinkwasser,<br />
Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung der<br />
Anlagen; Technische Regel des DVGW“ geregelt.<br />
Trinkwasser, Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung<br />
der Anlagen; Technische Regel des DVGW. Diese sieht<br />
vor, dass die zu den Befüllungsanlagen gehörenden<br />
Leitungen und Schläuche der mobilen Versorgungsanlagen<br />
den anerkannten Regeln der Technik entsprechen<br />
müssen.<br />
Dies kann z. B. durch ein DIN-/DVGW- oder DVGW-<br />
Zertifizierungszeichen nachgewiesen werden. Bei fahrbaren<br />
Schank- und Verkaufsständen gehört die<br />
Trinkwasserinstallation im Fahrzeug oder im Verkaufstand<br />
zur mobilen Anlage. Diese Anlagen verfügen meist<br />
über einen Trinkwasserspeicher. Dessen Befüllung darf<br />
nur aus überwachten Trinkwasserversorgungsanlagen