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TRINKWASSERVERORDNUNG 2011 - Fachverband SHK NRW

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welches Trinkwasserqualität besitzt, direkt mittels einer<br />

Förderpumpe aus der Wassergewinnungsanlage (Haus -<br />

brunnen) in die Trinkwasserinstallation eingespeist<br />

wird.<br />

Aus diesen Anlagen darf Trinkwasser nicht auf Leitungswegen<br />

„Dritten“ wie z. B. Bewohnern von Häusern<br />

in der Nachbarschaft zur Verfügung gestellt<br />

werden.<br />

Bild 4: Eigenwasserversorgungsanlage (Werkbild: Wilo)<br />

Mobile Versorgungsanlagen (Nr. 2 d)<br />

Zu den mobilen Versorgungsanlagen nach Buchstabe d<br />

gehören Wasserversorgungsanlagen an Bord von Land-,<br />

Wasser- und Luftfahrzeugen (Beispiele: Busse, Züge,<br />

Schiffe, Flugzeuge) mit Anlagen der Wasserspeicherung<br />

und der Wasserverteilung (Trinkwasserinstallation)<br />

an Bord. Diese Anlagen unterfallen bis zu den Entnahmestellen<br />

der Verordnung, weil die Möglichkeit besteht,<br />

während der Fahrt bzw. des Fluges Trinkwasser<br />

an Passagiere oder Besatzungsmitglieder abzugeben.<br />

Anforderungen an mobile Versorgungsanlagen sind geregelt<br />

in DIN 2001-2 Trinkwasserversorgung aus Kleinanlagen<br />

und nicht ortsfesten Anlagen – Teil 2: Nicht<br />

ortsfeste Anlagen – Leitsätze für Anforderungen an<br />

Trinkwasserverordnung 15<br />

Anforderungen an Kleinanlagen zur Eigenwasserversorgung<br />

sind in DIN 2001-1 Trinkwasserversorgung<br />

aus Kleinanlagen und nicht ortsfesten Anlagen – Teil 1:<br />

Kleinanlagen – Leitsätze für Anforderungen an Trinkwasser,<br />

Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung der<br />

Anlagen; Technische Regel des DVGW“ geregelt.<br />

Trinkwasser, Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung<br />

der Anlagen; Technische Regel des DVGW. Diese sieht<br />

vor, dass die zu den Befüllungsanlagen gehörenden<br />

Leitungen und Schläuche der mobilen Versorgungsanlagen<br />

den anerkannten Regeln der Technik entsprechen<br />

müssen.<br />

Dies kann z. B. durch ein DIN-/DVGW- oder DVGW-<br />

Zertifizierungszeichen nachgewiesen werden. Bei fahrbaren<br />

Schank- und Verkaufsständen gehört die<br />

Trinkwasserinstallation im Fahrzeug oder im Verkaufstand<br />

zur mobilen Anlage. Diese Anlagen verfügen meist<br />

über einen Trinkwasserspeicher. Dessen Befüllung darf<br />

nur aus überwachten Trinkwasserversorgungsanlagen

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