TRINKWASSERVERORDNUNG 2011 - Fachverband SHK NRW
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8 Trinkwasserverordnung<br />
AUF EINEN BLICK<br />
Die wichtigsten Punkte der<br />
Trinkwasserverordnung (TrinkwV) für Anwender<br />
§ 2 Anwendungsbereich<br />
Begriff „Trinkwasser-Installation“ wurde aus den technischen Normen der DIN EN 806, DIN<br />
EN 1717 und DIN 1988 in die Verordnung übernommen.<br />
§ 3 Begriffsbestimmungen<br />
Trinkwasser ist zum Trinken, Kochen und zur Zubereitung von Speisen und Getränken, andere häusliche<br />
Zwecke, Körperpflege und -reinigung, Reinigung von Gegenständen, die mit Lebensmitteln oder mit<br />
dem menschlichen Körper in Berührung kommen, z. B. Wäschewaschen mit Regenwasser<br />
Wasserversorgungsanlagen sind:<br />
– zentrale Wasserwerke<br />
– dezentrale kleine Wasserwerke<br />
– Kleinanlagen zur Eigenwasserversorgung<br />
– mobile Versorgungsanlagen, Land-, Wasser-, Luftfahrzeuge<br />
– ständige Wasserverteilung – Trinkwasser-Installation<br />
– zeitweise Wasserversorgung – Jahrmärkte<br />
gewerbliche Tätigkeit: Gewinnerzielungsabsicht, z. B. bei Vermietung von Wohnungen<br />
öffentliche Tätigkeit: Trinkwasserbereitstellung in öffentlichen Gebäuden, wie z. B. Hotels, Kranken-<br />
häuser, Seniorenwohnheime, Kindergärten usw.<br />
§ 4 Allgemeine Anforderungen<br />
Die Anforderungen der TrinkwV gelten als erfüllt, wenn die allgemein anerkannten Regeln der<br />
Technik eingehalten werden und den Werten der §§ 5 – 7 entsprechen.<br />
§ 5 – 6 Mikrobiologische/chemische Anforderungen<br />
Minimierungsgebot für mikrobiologische und chemische Konzentrationen, wie dies nach den anerkannten<br />
Regeln der Technik möglich ist.<br />
§ 8 Stelle der Einhaltung<br />
Bis zu allen Zapfstellen bzw. bis hinter der Sichtungseinrichtung an Apparaten<br />
§ 9 Maßnahmen bei Nichteinhaltung der Grenzwerte<br />
Gesundheitsamt kann Verwendungseinschränkungen, Ortsbesichtigungen oder zusätzliche Maßnahmen<br />
festlegen.<br />
§ 11 Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren<br />
Wenn als Sofortmaßnahme Trinkwasser-Installationen chemisch desinfiziert werden müssen, dürfen<br />
nur Aufbereitungsstoffe aus der Liste des Umweltbundesamtes (UBA) verwendet werden.<br />
§ 13 Anzeigepflichten<br />
Bei der Errichtung von öffentlichen Trinkwasser-Installationen sind folgende Zeiträume für eine Anzeige<br />
bei dem zuständigen Gesundheitsamt einzuhalten:<br />
unverzüglich bei der Errichtung