08.12.2012 Aufrufe

TRINKWASSERVERORDNUNG 2011 - Fachverband SHK NRW

TRINKWASSERVERORDNUNG 2011 - Fachverband SHK NRW

TRINKWASSERVERORDNUNG 2011 - Fachverband SHK NRW

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

32 Trinkwasserverordnung<br />

Die chemische Desinfektion ist grundsätzlich nur von<br />

Fachfirmen durchzuführen.<br />

Das Desinfektionsverfahren ist auf die in der Trinkwasserinstallation<br />

vorhandenen Werkstoffe abzustimmen.<br />

Die Desinfektion ist mit allen relevanten Begleitumständen<br />

vollständig zu dokumentieren. Weiterhin bestehen<br />

gemäß § 16 Abs. 4 besondere Anzeige- und Handlungspflichten.<br />

In keinem Fall ersetzt eine Desinfektion<br />

die Sanierung einer Trinkwasser-Installation<br />

Durchführungshinweise für eine chemische oder thermische<br />

Desinfektion sind in dem ZV<strong>SHK</strong>-Merkblatt<br />

„Spülen, Desinfizieren und Inbetriebnahme von Trinkwasser-Installationen“<br />

beschrieben.<br />

ZV<strong>SHK</strong>-Merkblatt „Spülen“<br />

Informationspflichten<br />

Die Anordnungen des Gesundheitsamtes bzgl. Abweichungen<br />

von Grenzwerten, die im § 9 in den Absätzen<br />

geregelt sind, müssen entsprechend kommuniziert<br />

werden.<br />

Trinkwasser-Installation/Eigenwasserversorger<br />

Die Anforderungen des § 11 gelten auch für Betreiber<br />

von Trinkwasserinstallationen und Eigenwasserversorgungsanlagen:<br />

Nur Aufbereitungsstoffe aus der Liste<br />

des Umweltbundesamtes (UBA – www.umweltbundesamt.de)<br />

dürfen verwendet werden.<br />

Bild 10: Chlordioxid-Erzeugeranlage zur vorübergehenden<br />

Dauerdosierung (Werkbild: Grünbeck)<br />

Wasser, welches entgegen dieser Vorschrift aufbereitet<br />

oder desinfiziert wird, darf nicht als Trinkwasser abgegeben<br />

werden. Der Verstoß ist gemäß § 24 Abs. 1 strafbar,<br />

bei Anlagen gem. § 3 Nr. 2 d, e, oder f jedoch nur,<br />

wenn die Abgabe im Rahmen einer öffentlichen oder<br />

gewerblichen Tätigkeit erfolgt (§ 3 Nr. 10 und 11).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!