TRINKWASSERVERORDNUNG 2011 - Fachverband SHK NRW
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44 Trinkwasserverordnung<br />
DIN 50930-6 dient zur Beurteilung der hygienischen<br />
Eignung von metallenen Werkstoffen in Kontakt mit<br />
Trinkwasser. Das hierzu notwendige Verfahren zur Bestimmung<br />
der Metallabgabe in das Trinkwasser wird in<br />
der DIN EN 15664-1 beschrieben. Um die große<br />
Spanne möglicher Wasserbeschaffenheiten und deren<br />
Wechselwirkung auf metallene Werkstoffe zu berücksichtigen,<br />
werden die Messungen mit mehreren genormten<br />
Wässern über einen Zeitraum von 26 Wochen<br />
durchgeführt.<br />
Werkstoffe, die diese Anforderungen erfüllt haben,<br />
werden als Trinkwasser-hygienisch-geeignet in eine<br />
Materialliste aufgenommen (in Bearbeitung).<br />
Nur Materialien aus dieser Liste dürfen für die Herstellung<br />
von Produkten verwendet werden, die in<br />
Kontakt mit Trinkwasser stehen.<br />
Dies hat den Vorteil, dass auf aufwendige Einzelprüfungen<br />
am Produkt verzichtet werden kann.<br />
Bild 13: Sanitärarmaturen<br />
(Werkbild: Dornbracht)<br />
Zur Beurteilung von metallischen Überzügen existiert<br />
zurzeit kein solches Prüfverfahren.<br />
Diese Produkte können ihre Trinkwasser-hygienische<br />
Eignung nur in einem aufwendigen Langzeitprüfverfahren<br />
nach DIN EN 16058 (Gelbdruck) nachweisen.<br />
Die Beurteilung der Prüfergebnisse zur Feststellung der<br />
hygienischen Eignung erfolgt nach einem DVGW-<br />
Arbeitsblatt (in Bearbeitung).<br />
Produkte mit einem vernickelten Überzug, die keinen<br />
weiteren Überzug erhalten, zum Beispiel Chrom, sind<br />
für den Kontakt mit Trinkwasser nicht geeignet.<br />
Anwenderverantwortung<br />
Kann der Anwender nachweisen, dass er die allgemein<br />
anerkannten Regeln der Technik für Planung, Bau und<br />
Betrieb eingehalten hat, ist sichergestellt, dass durch<br />
die verwendeten Materialien und Werkstoffe keine<br />
negative Beeinflussung der Trinkwasserqualität erfolgt.<br />
Die allgemein anerkannten Regeln der Technik für Planung<br />
und Bau sind zum jetzigen Zeitpunkt die europäischen<br />
Normen der DIN EN 806 und DIN EN 1717<br />
sowie die nationalen Ergänzungsnormen DIN 1988<br />
und die entsprechenden DVGW-Arbeitsblätter.<br />
Der einfachste Weg, um die Einhaltung der allgemein<br />
anerkannten Regeln der Technik nachzuweisen, ist der<br />
Einsatz zertifizierter Verfahren und Produkte. Diese<br />
müssen durch einen nationalen oder gleichgestellten,<br />
europäischen, akkreditierten Branchenzertifizierer zertifiziert<br />
sein.<br />
Liegt kein Zertifikat eines akkreditierten Branchenzertifizierers<br />
vor, sollte der Anwender sich vom jeweiligen<br />
Produkthersteller bestätigen lassen, dass das betroffene<br />
Produkt die allgemein anerkannten Regeln der<br />
Technik und die Anforderungen der Trinkwasserverordnung<br />
erfüllt.<br />
Insbesondere Hersteller, die das gleiche Produkt international<br />
vertreiben und in einzelnen Punkten höhere<br />
Anforderungen als die allgemein anerkannten Regeln<br />
der Technik erfüllen, werden hierfür in Betracht kommen.<br />
Sicherheitseinrichtungen Absatz 2, Satz 1<br />
Trinkwasser-Installationen müssen von Nichttrinkwasseranlagen<br />
durch Sicherungseinrichtungen entsprechend<br />
der allgemein anerkannten Regeln der Technik<br />
(DIN EN 1717 „Schutz des Trinkwassers“) ge trennt<br />
werden.<br />
Derartige Sicherungseinrichtungen sind zur Absicherung<br />
von Toilettenspülung und sonstigen Sanitärgegenständen<br />
(z. B. Waschbecken, Duschen, Badewannen),<br />
zum Befüllen von Heizungsanlagen,