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TRINKWASSERVERORDNUNG 2011 - Fachverband SHK NRW

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44 Trinkwasserverordnung<br />

DIN 50930-6 dient zur Beurteilung der hygienischen<br />

Eignung von metallenen Werkstoffen in Kontakt mit<br />

Trinkwasser. Das hierzu notwendige Verfahren zur Bestimmung<br />

der Metallabgabe in das Trinkwasser wird in<br />

der DIN EN 15664-1 beschrieben. Um die große<br />

Spanne möglicher Wasserbeschaffenheiten und deren<br />

Wechselwirkung auf metallene Werkstoffe zu berücksichtigen,<br />

werden die Messungen mit mehreren genormten<br />

Wässern über einen Zeitraum von 26 Wochen<br />

durchgeführt.<br />

Werkstoffe, die diese Anforderungen erfüllt haben,<br />

werden als Trinkwasser-hygienisch-geeignet in eine<br />

Materialliste aufgenommen (in Bearbeitung).<br />

Nur Materialien aus dieser Liste dürfen für die Herstellung<br />

von Produkten verwendet werden, die in<br />

Kontakt mit Trinkwasser stehen.<br />

Dies hat den Vorteil, dass auf aufwendige Einzelprüfungen<br />

am Produkt verzichtet werden kann.<br />

Bild 13: Sanitärarmaturen<br />

(Werkbild: Dornbracht)<br />

Zur Beurteilung von metallischen Überzügen existiert<br />

zurzeit kein solches Prüfverfahren.<br />

Diese Produkte können ihre Trinkwasser-hygienische<br />

Eignung nur in einem aufwendigen Langzeitprüfverfahren<br />

nach DIN EN 16058 (Gelbdruck) nachweisen.<br />

Die Beurteilung der Prüfergebnisse zur Feststellung der<br />

hygienischen Eignung erfolgt nach einem DVGW-<br />

Arbeitsblatt (in Bearbeitung).<br />

Produkte mit einem vernickelten Überzug, die keinen<br />

weiteren Überzug erhalten, zum Beispiel Chrom, sind<br />

für den Kontakt mit Trinkwasser nicht geeignet.<br />

Anwenderverantwortung<br />

Kann der Anwender nachweisen, dass er die allgemein<br />

anerkannten Regeln der Technik für Planung, Bau und<br />

Betrieb eingehalten hat, ist sichergestellt, dass durch<br />

die verwendeten Materialien und Werkstoffe keine<br />

negative Beeinflussung der Trinkwasserqualität erfolgt.<br />

Die allgemein anerkannten Regeln der Technik für Planung<br />

und Bau sind zum jetzigen Zeitpunkt die europäischen<br />

Normen der DIN EN 806 und DIN EN 1717<br />

sowie die nationalen Ergänzungsnormen DIN 1988<br />

und die entsprechenden DVGW-Arbeitsblätter.<br />

Der einfachste Weg, um die Einhaltung der allgemein<br />

anerkannten Regeln der Technik nachzuweisen, ist der<br />

Einsatz zertifizierter Verfahren und Produkte. Diese<br />

müssen durch einen nationalen oder gleichgestellten,<br />

europäischen, akkreditierten Branchenzertifizierer zertifiziert<br />

sein.<br />

Liegt kein Zertifikat eines akkreditierten Branchenzertifizierers<br />

vor, sollte der Anwender sich vom jeweiligen<br />

Produkthersteller bestätigen lassen, dass das betroffene<br />

Produkt die allgemein anerkannten Regeln der<br />

Technik und die Anforderungen der Trinkwasserverordnung<br />

erfüllt.<br />

Insbesondere Hersteller, die das gleiche Produkt international<br />

vertreiben und in einzelnen Punkten höhere<br />

Anforderungen als die allgemein anerkannten Regeln<br />

der Technik erfüllen, werden hierfür in Betracht kommen.<br />

Sicherheitseinrichtungen Absatz 2, Satz 1<br />

Trinkwasser-Installationen müssen von Nichttrinkwasseranlagen<br />

durch Sicherungseinrichtungen entsprechend<br />

der allgemein anerkannten Regeln der Technik<br />

(DIN EN 1717 „Schutz des Trinkwassers“) ge trennt<br />

werden.<br />

Derartige Sicherungseinrichtungen sind zur Absicherung<br />

von Toilettenspülung und sonstigen Sanitärgegenständen<br />

(z. B. Waschbecken, Duschen, Badewannen),<br />

zum Befüllen von Heizungsanlagen,

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