TRINKWASSERVERORDNUNG 2011 - Fachverband SHK NRW
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16 Trinkwasserverordnung<br />
erfolgen. Fahrbare Schank- und Verkaufsstände ohne<br />
Trinkwasserspeicher dürfen nur an überwachte Verteilungsanlagen<br />
angeschlossen werden.<br />
Weitere Einzelheiten sind ebenfalls DIN 2001-2 zu entnehmen.<br />
Ständige Wasserverteilung (Nr. 2 e)<br />
Trinkwasserinstallationen, die der ständigen Versorgung<br />
der Verbraucher oder des Eigentümers dienen<br />
und dauerhaft an Wasserversorgungsanlagen angeschlossen<br />
sind, fallen unter diese Begriffsbestimmung.<br />
Nach AVBWasserV (Verordnung über Allgemeine<br />
Bedingungen für die Versorgung mit Wasser) ist der<br />
Bild 5: Beginn der Trinkwasserinstallation<br />
Zeitweise Wasserverteilung (Nr. 2 f)<br />
Zu diesen Anlagen gehören Trinkwasserinstallationen<br />
zur Verteilung von Trinkwasser, z. B. auf Festplätzen,<br />
die nur für die jeweilige Veranstaltung aufgebaut werden,<br />
und die ihr Wasser vom örtlichen Wasserversorger<br />
über eine zentrale Übergabestelle (z. B. Standrohr) beziehen.<br />
Über ein temporäres Leitungsnetz wird das<br />
Wasser einer größeren Anzahl von Verkaufswagen,<br />
Festzelten oder anderen nicht ortsfesten Versorgungsanlagen<br />
zur Verfügung gestellt, z. B. fahrbaren Schankund<br />
Verkaufswagen, Kiosken mit temporärer Nutzung<br />
ohne eigenen Trinkwasserspeicher oder Restaurantschiffen.<br />
Bild 6: Zeitweise Wasserverteilung nach DIN 2001-2<br />
Anschlussnehmer für die ordnungsgemäße Errichtung,<br />
Erweiterung, Änderung und Unterhaltung dieser<br />
Anlage verantwortlich. Die Errichtung der Anlage und<br />
wesentliche Veränderungen dürfen allerdings nur<br />
durch das Wasserversorgungsunternehmen oder ein<br />
in ein Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens<br />
eingetragenes Installationsunternehmen<br />
erfolgen.<br />
Diese Aufteilung der Verantwortung gilt auch für die<br />
Trinkwasserqualität:<br />
Bis zur Hauptabsperreinrichtung (HAE) ist das Wasserversorgungsunternehmen<br />
für die Beschaffenheit<br />
des Trinkwassers verantwortlich, ab der HAE ist dies<br />
der Anschlussnehmer.