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TRINKWASSERVERORDNUNG 2011 - Fachverband SHK NRW

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16 Trinkwasserverordnung<br />

erfolgen. Fahrbare Schank- und Verkaufsstände ohne<br />

Trinkwasserspeicher dürfen nur an überwachte Verteilungsanlagen<br />

angeschlossen werden.<br />

Weitere Einzelheiten sind ebenfalls DIN 2001-2 zu entnehmen.<br />

Ständige Wasserverteilung (Nr. 2 e)<br />

Trinkwasserinstallationen, die der ständigen Versorgung<br />

der Verbraucher oder des Eigentümers dienen<br />

und dauerhaft an Wasserversorgungsanlagen angeschlossen<br />

sind, fallen unter diese Begriffsbestimmung.<br />

Nach AVBWasserV (Verordnung über Allgemeine<br />

Bedingungen für die Versorgung mit Wasser) ist der<br />

Bild 5: Beginn der Trinkwasserinstallation<br />

Zeitweise Wasserverteilung (Nr. 2 f)<br />

Zu diesen Anlagen gehören Trinkwasserinstallationen<br />

zur Verteilung von Trinkwasser, z. B. auf Festplätzen,<br />

die nur für die jeweilige Veranstaltung aufgebaut werden,<br />

und die ihr Wasser vom örtlichen Wasserversorger<br />

über eine zentrale Übergabestelle (z. B. Standrohr) beziehen.<br />

Über ein temporäres Leitungsnetz wird das<br />

Wasser einer größeren Anzahl von Verkaufswagen,<br />

Festzelten oder anderen nicht ortsfesten Versorgungsanlagen<br />

zur Verfügung gestellt, z. B. fahrbaren Schankund<br />

Verkaufswagen, Kiosken mit temporärer Nutzung<br />

ohne eigenen Trinkwasserspeicher oder Restaurantschiffen.<br />

Bild 6: Zeitweise Wasserverteilung nach DIN 2001-2<br />

Anschlussnehmer für die ordnungsgemäße Errichtung,<br />

Erweiterung, Änderung und Unterhaltung dieser<br />

Anlage verantwortlich. Die Errichtung der Anlage und<br />

wesentliche Veränderungen dürfen allerdings nur<br />

durch das Wasserversorgungsunternehmen oder ein<br />

in ein Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens<br />

eingetragenes Installationsunternehmen<br />

erfolgen.<br />

Diese Aufteilung der Verantwortung gilt auch für die<br />

Trinkwasserqualität:<br />

Bis zur Hauptabsperreinrichtung (HAE) ist das Wasserversorgungsunternehmen<br />

für die Beschaffenheit<br />

des Trinkwassers verantwortlich, ab der HAE ist dies<br />

der Anschlussnehmer.

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