TRINKWASSERVERORDNUNG 2011 - Fachverband SHK NRW
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VORWORT<br />
Trinkwasserverordnung 7<br />
Mit der Trinkwasserverordnung setzt der Verordnungsgeber die Vorgaben der europäischen Trinkwasserrichtlinie<br />
(98/83/EG) um. Über das Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist das Bundesgesundheitsministerium ermächtigt, mit<br />
Zustimmung des Bundesrates entsprechende Regelungen für Trinkwasser zu treffen.<br />
Die Trinkwasserverordnung hat den Zweck, die menschliche Gesundheit vor nachteiligen Einflüssen zu schützen,<br />
die sich aus einer möglichen Verunreinigung des Wassers ergeben können. Trinkwasser sollte appetitlich sein<br />
und zum Genuss anregen. Es muss farblos, kühl sowie geruchlich und geschmacklich einwandfrei sein.<br />
Die Anforderungen an die Grenz- und Richtwerte wurden so festgelegt, dass Trinkwasser unter allen Bedingungen<br />
und von allen Personen auch von Säuglingen und Kleinkindern lebenslang getrunken werden kann, ohne<br />
dass eine gesundheitliche Beeinträchtigung zu erwarten ist.<br />
Weil Trinkwasser ein verderbliches Lebensmittel und daher nicht unbegrenzt haltbar ist, müssen die Nutzer dafür<br />
Sorge tragen, dass eine regelmäßige Wasserentnahme an allen Entnahmestellen einer Trinkwasserinstallation<br />
stattfindet. Ansonsten muss insbesondere dort, wo Trinkwasser für die Zubereitung von Speisen oder Getränken<br />
genutzt wird, das Stagnationswasser ablaufen, bevor es genutzt oder für andere Zwecke verwendet wird.<br />
Bei Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung von Trinkwasserinstallationen sind die anerkannten<br />
Regeln der Technik einzuhalten (z. B. DIN EN 806, DIN EN 1717 und DIN 1988). Ebenso dürfen nur Werkstoffe,<br />
Armaturen, Apparate und Bauteile in die Trinkwasserinstallation eingebaut werden, die den anerkannten<br />
Regeln der Technik entsprechen.<br />
Die Trinkwasserverordnung richtet sich an alle Beteiligte, vom Wasserversorgungsunternehmen, Haustechnikplaner,<br />
Installateur bis zum Betreiber und jeder hat für seinen Bereich dafür Sorge zu tragen, dass die Anforderungen<br />
an das Wasser für den menschlichen Gebrauch eingehalten werden.<br />
Diese Kommentierung richtet sich in erster Linie an Planer, ausführende Betriebe, Hersteller und Betreiber.