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TRINKWASSERVERORDNUNG 2011 - Fachverband SHK NRW

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MUSTERSCHREIBEN (§ 21 TrinkwV)<br />

Information<br />

Aufbereitungsstoffe, die dem Trinkwasser zugesetzt werden, sind den Hausbewohnern<br />

bekannt zu geben (§ 21 TrinkwV).<br />

Die verwendeten Aufbereitungsstoffe sind in der Liste (§ 11 TrinkwV), die vom<br />

Umweltbundesamt (UBA – www.uba.de) geführt wird, enthalten.<br />

In diesem Haus wird die Trinkwasserinstallation durch die Dosierung von<br />

folgenden Wirkstoffkombinationen geschützt:<br />

Zudem erfolgt eine Teilenthärtung des Leitungswassers durch den Austausch<br />

von Calcium- und Magnesiumionen gegen Natriumionen.<br />

, den

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