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TRINKWASSERVERORDNUNG 2011 - Fachverband SHK NRW

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Bild 12: Anordnung für orientierende und weitergehende Untersuchungen (Werkbild: Viega)<br />

Die Eignung von Untersuchungsergebnissen für eine<br />

Risikobewertung ist abhängig von einer Probennahme<br />

an geeigneten Probennahmestellen (Bild 11 Probennahmeventil)<br />

und von einer Durchführung der Probennahme<br />

gemäß der allgemein anerkannten Regeln<br />

der Technik. Der Unternehmer oder sonstige Inhaber<br />

einer Wasserversorgungsanlage ist verpflichtet, für<br />

eine Durchführung der Probennahme gemäß DIN EN<br />

ISO 19458 zu sorgen. Daher ist es notwendig, dass mit<br />

der Durchführung der Untersuchungen fachlich geeignete<br />

Labore/Firmen beauftragt werden, um unter<br />

Berücksichtigung des technischen Regelwerks dem<br />

Sinn der Untersuchung gerecht zu werden. Die Probennahmestellen<br />

sind mit dem Gesundheitsamt abzustimmen.<br />

Dem Installateur wird empfohlen, den Kunden insbesondere<br />

auf den bestimmungsgemäßen Betrieb der<br />

Anlage hinsichtlich Mindestbetriebstemperatur und der<br />

Vermeidung von Stagnation hinzuweisen, weil gerade<br />

diese beiden Faktoren eine gesundheitlich bedenkliche<br />

Vermehrung von Legionellen in Warmwassersystemen<br />

begünstigen können. Der Installateur sollte deshalb<br />

Trinkwasserverordnung 39<br />

den Betreiber der Wassererwärmungsanlage bzw. der<br />

Gesamtinstallation bei Erstellung, Reparatur- und Wartungsarbeiten<br />

zur eigenen Absicherung auf die Einhaltung<br />

der Anforderungen des DVGW-Arbeitsblattes<br />

W 551 hinweisen und eine Betriebs- und Wartungsanleitung<br />

übergeben.<br />

ZV<strong>SHK</strong><br />

Betriebsanleitung<br />

Trinkwasser-<br />

Installation

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