TRINKWASSERVERORDNUNG 2011 - Fachverband SHK NRW
TRINKWASSERVERORDNUNG 2011 - Fachverband SHK NRW
TRINKWASSERVERORDNUNG 2011 - Fachverband SHK NRW
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Bild 12: Anordnung für orientierende und weitergehende Untersuchungen (Werkbild: Viega)<br />
Die Eignung von Untersuchungsergebnissen für eine<br />
Risikobewertung ist abhängig von einer Probennahme<br />
an geeigneten Probennahmestellen (Bild 11 Probennahmeventil)<br />
und von einer Durchführung der Probennahme<br />
gemäß der allgemein anerkannten Regeln<br />
der Technik. Der Unternehmer oder sonstige Inhaber<br />
einer Wasserversorgungsanlage ist verpflichtet, für<br />
eine Durchführung der Probennahme gemäß DIN EN<br />
ISO 19458 zu sorgen. Daher ist es notwendig, dass mit<br />
der Durchführung der Untersuchungen fachlich geeignete<br />
Labore/Firmen beauftragt werden, um unter<br />
Berücksichtigung des technischen Regelwerks dem<br />
Sinn der Untersuchung gerecht zu werden. Die Probennahmestellen<br />
sind mit dem Gesundheitsamt abzustimmen.<br />
Dem Installateur wird empfohlen, den Kunden insbesondere<br />
auf den bestimmungsgemäßen Betrieb der<br />
Anlage hinsichtlich Mindestbetriebstemperatur und der<br />
Vermeidung von Stagnation hinzuweisen, weil gerade<br />
diese beiden Faktoren eine gesundheitlich bedenkliche<br />
Vermehrung von Legionellen in Warmwassersystemen<br />
begünstigen können. Der Installateur sollte deshalb<br />
Trinkwasserverordnung 39<br />
den Betreiber der Wassererwärmungsanlage bzw. der<br />
Gesamtinstallation bei Erstellung, Reparatur- und Wartungsarbeiten<br />
zur eigenen Absicherung auf die Einhaltung<br />
der Anforderungen des DVGW-Arbeitsblattes<br />
W 551 hinweisen und eine Betriebs- und Wartungsanleitung<br />
übergeben.<br />
ZV<strong>SHK</strong><br />
Betriebsanleitung<br />
Trinkwasser-<br />
Installation