Im Netz der neuen Medien (PDF) - Lehrerfortbildungsserver Baden ...
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7.6.Tipps und Empfehlungen<br />
zur Weitergabe an Eltern<br />
Kin<strong>der</strong> wachsen heute in einer <strong>Medien</strong>welt<br />
auf, die sich von <strong>der</strong> ihrer Eltern<br />
gravierend unterscheidet.<br />
Wenn Sie im Gespräch mit Ihren Kin<strong>der</strong>n<br />
bleiben und sich für <strong>der</strong>en Beschäftigung<br />
mit Computerspielen interessieren,<br />
gemeinsam Nutzungsregeln festlegen<br />
und vielleicht auch mit Ihren Kin<strong>der</strong>n<br />
öfter gemeinsam spielen, können<br />
Sie selbst am besten einschätzen, welche<br />
Bedeutung Computer und Multimedia<br />
haben.<br />
Kaufen Sie für Ihr Kind nur Spiele,<br />
die ein Alterskennzeichen durch die USK<br />
erhalten haben und die für die entsprechende<br />
Altersgruppe Ihres Kindes frei-<br />
gegeben wurden. Mehr Informationen<br />
über die Alterskennzeichen finden Sie<br />
auf <strong>der</strong> Homepage <strong>der</strong> USK. Die USK<br />
führt auch eine Datenbank, in <strong>der</strong> alle<br />
gekennzeichneten Computerspiele erfasst<br />
sind. Dort können die Spiele nach<br />
Altersfreigabe, Genre und Spielsystem<br />
aufgerufen werden unter:<br />
www.usk.de<br />
Die Alterskennzeichnung ist kein Hinweis<br />
auf die pädagogische Eignung eines<br />
Computerspiels!<br />
Treffen Sie mit Ihren Kin<strong>der</strong>n verbindliche<br />
Regeln über die Zeitdauer <strong>der</strong><br />
Nutzung von Computerspielen. Nähere<br />
Information hierzu finden Sie beispielsweise<br />
auf <strong>der</strong> Homepage <strong>der</strong> Bundesprüfstelle<br />
unter <strong>der</strong> Rubrik: „Orientierung<br />
im <strong>Medien</strong>alltag“:<br />
www.bundespruefstelle.de<br />
7.7. Vorgehensweise bei Problemen und institutionelle Ansprechpartner<br />
Wenn Ihr Kind ein Spiel ohne eine Alterskennzeichnung <strong>der</strong> USK mit nach Hause<br />
bringt o<strong>der</strong> wenn Sie Zweifel daran haben (z. B. bei einer mit nach Hause gebrachten<br />
selbst gebrannten CD), ob das Spiel durch die USK freigegeben wurde:<br />
Spiele zu Informations-, Instruktions- o<strong>der</strong> Lehrzwecken, die offensichtlich nicht entwicklungsbeeinträchtigend<br />
sind, dürfen vom Anbieter selbst mit „Infoprogramm“<br />
o<strong>der</strong> „Lehrprogramm“ gekennzeichnet werden.<br />
Sofern Sie Zweifel über die Jugendschutzrelevanz <strong>der</strong> Spielinhalte haben, informieren<br />
Sie sich z. B. bei <strong>der</strong> Jugendschutz-Hotline <strong>der</strong> Landesstelle Kin<strong>der</strong>- und Jugendschutz<br />
AJS NRW in Köln unter Tel. 0221/921392-33 o<strong>der</strong> per E-Mail: auskunft@mail.ajs. nrw.de.<br />
Darüber hinaus können Sie sich auch direkt unter Tel. 030/2936 3829 8 o<strong>der</strong> per E-<br />
Mail: staendiger.vertreter@usk.de an den Ständigen Vertreter <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> bei <strong>der</strong><br />
USK wenden.<br />
Wenn Ihr Kind ein Spiel mit einer für ihn/für sie ungeeigneten Altersfreigabe gekauft<br />
hat:<br />
Geben Sie das Spiel in dem Laden zurück und stellen Sie den verantwortlichen Ladeninhaber<br />
zur Rede. Falls dieser sich uneinsichtig zeigt o<strong>der</strong> es sich um ein Spiel nur für<br />
Erwachsene handelt, informieren Sie das Ordnungsamt. Bei dem Verkauf handelt es<br />
sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.<br />
7<br />
Computerspiele und die rechtlichen Regelungen<br />
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