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Rechte haben - Die Beteiligung

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Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

kann, und die USA, obwohl sie konstruktiv an der Ausarbeitung der Konvention mitgewirkt<br />

hatten.<br />

<strong>Die</strong>s ist eine eigene Geschichte und auch eine erhellende Geschichte, weil der zentrale<br />

Grund, der die damalige Clinton-Administration den Beitritt zur Konvention verweigern ließ,<br />

sehr schnell zum Kern der Konvention führt: <strong>Die</strong> Konvention stellt eigene Kinderrechte her-<br />

aus, die <strong>Rechte</strong> der Eltern begrenzen, wie es oft heißt und wie es auch von denen verstan-<br />

den wurde, die für die Verweigerung des Beitritts der USA verantwortlich sind. <strong>Die</strong> Verfechter<br />

der Konvention sprechen allerdings nicht von Einschränkung der Elternrechte, sondern wei-<br />

sen darauf hin, dass die Konvention die anerkannten <strong>Rechte</strong> der Eltern unter die Perspektive<br />

stellt, in der Ausübung ihrer elterlichen Sorge immer und in jeder Situation zu beachten, dass<br />

ihre Kinder junge Menschen mit <strong>Rechte</strong>n sind.<br />

Es ist das Besondere der mit dem Menschsein gegebenen <strong>Rechte</strong>, dass sie nicht eigens<br />

zuerkannt, nicht verdient und nicht durch Entwicklung, Lernen oder Lebenserfahrung erwor-<br />

ben werden, sondern im Menschen haften, wer immer er oder sie sei, schwarz oder weiß,<br />

Moslem oder Christ, straffällig oder unbescholten, mit Behinderung oder ohne Beeinträchti-<br />

gung, alt oder jung.<br />

Es gibt viele Ausgangspunkte, um diese <strong>Rechte</strong> zu begründen. Am überzeugendsten ist für<br />

mich der Hinweis auf die Schrecken, die die Menschheit immer wieder erlebt hat und bis<br />

heute erlebt, wenn diese unbedingten <strong>Rechte</strong> missachtet werden. Auch die Menschenrechte<br />

der Kinder sind stets dann mit besonderem Nachdruck eingefordert worden, wenn Gräuel<br />

überwältigend waren: nach dem ersten Weltkrieg mit der Genfer Erklärung der Kinderrechte<br />

von 1924, nach dem zweiten Weltkrieg mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte<br />

von 1948, mit einer Erklärung von 1959 und schließlich mit der Kinderrechtskonvention von<br />

1989.<br />

Wozu eine Kinderrechtskonvention, wenn wir schon die Allgemeine Erklärung der Men-<br />

schenrechte <strong>haben</strong>, die doch unbestritten auch für Kinder gilt? Ich sagte schon, dass die<br />

Allgemeine Erklärung nicht spezifisch auf Kinder ausgerichtet ist und daher fälschlich als für<br />

sie nicht maßgeblich angesehen werden kann.<br />

Es kommt jedoch noch ein wichtiges Moment hinzu. <strong>Die</strong> Allgemeine Erklärung der Men-<br />

schenrechte ist ein imponierendes Dokument, aber eben doch nur eine Erklärung guter Ab-<br />

sichten, deren Umsetzung nicht kontrolliert wird. Erst durch die Menschenrechtsverträge ü-<br />

bernehmen die ratifizierenden Staaten ausdrücklich die Verpflichtungen, deklarierte <strong>Rechte</strong><br />

in Gesetze umzusetzen und praktisch wirksam zu machen. <strong>Die</strong>se Schritte werden durch<br />

Ausschüsse kontrolliert, denen die beigetretenen Staaten regelmäßig berichten müssen.<br />

Im Falle der Kinderrechtskonvention gehen die Berichte alle fünf Jahre an einen Ausschuss<br />

von 18 Experten aus relevanten wissenschaftlichen Disziplinen und aus verschiedenen Er-<br />

fahrungsbereichen. <strong>Die</strong>ser Ausschuss lädt die Regierung nach Analyse ihres Berichts ein,<br />

um mit ihr die Situation und die eingesetzten Maßnahmen zu besprechen, gegebenenfalls zu<br />

kritisieren und Änderungen zu verlangen. "Concluding Observations" heißt die abschließen-<br />

de Stellungnahme des Ausschusses.<br />

Das alles geschieht öffentlich; das bedeutet, vor den Augen und Ohren der internationalen<br />

Beobachter dieser Vorgänge, insbesondere auch vor den Augen und Ohren von Organisati-<br />

onen und Institutionen des jeweiligen Landes. Zudem sind alle Dokumente, die Berichte des<br />

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