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Rechte haben - Die Beteiligung

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Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

a) Rechtliche Gründe für <strong>Beteiligung</strong> im Heim<br />

EU -Kommission<br />

EU-Kinderrechtsstrategie (2005-2009):<br />

Mitteilung der Kommission der europäischen Gemeinschaften zur<br />

Berücksichtigung der Kinderrechte als Mainstreaming in den<br />

Maßnahmen der EU<br />

„Bei allen internen und externen Maßnahmen müssen<br />

und uneingeschränkt den Prinzipien und Bestimmungen<br />

des UN-Übereinkommens über die <strong>Rechte</strong> des Kindes<br />

und anderen internationalen Rechtsinstrumenten entsprechen.”<br />

b) Psychosoziale Gründe für <strong>Beteiligung</strong> im Heim<br />

Kriterien für das „Wohl des Kindes“<br />

(orientiert an der UN-Kinderrechtskonvention)<br />

<strong>Die</strong> „basic needs of children“ umfassen folgende Bedürfnisbereiche:<br />

� Liebe, Akzeptanz und Zuwendung.<br />

� Stabile Bindungen.<br />

� Bedürfnis nach Ernährung und Versorgung.<br />

� Bedürfnis nach Gesundheit.<br />

49<br />

www.dieB eteiligung. de<br />

§<br />

www.dieB eteiligung. de<br />

� Bedürfnis nach Schutz vor Gefahren materieller und sexueller Ausbeutung.<br />

� Bedürfnis nach Wissen, Bildung und Vermittlung hinreichender Erfahrung.<br />

(vgl. Fegert 1999, in: Familie, Partnerschaft, Recht, Heft 6, S. 326 - 327)

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