Rechte haben - Die Beteiligung
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Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />
nannten „insoweit erfahrenen“ Fachkräfte insbesondere die Qualifizierung von Multi-<br />
plikatoren in den Mittelpunkt stellen wird.<br />
Wir beabsichtigen, nach Freigabe der entsprechenden Haushaltmittel diese Qualifi-<br />
zierungsoffensive mit 600.000 Euro finanziell zu unterstützen. Damit wollen wir<br />
eine flächendeckende Qualifizierung der Fachkräfte in Baden-Württemberg erreichen.<br />
� Bereits vom Kabinett verabschiedet ist eine Ergänzung des Schulgesetzes. Sie hat<br />
das Ziel, den Kinderschutz auch im schulischen Bereich zu stärken. So werden der<br />
Schule mehr Möglichkeiten eingeräumt, den Kontakt mit den Eltern sicherzustellen.<br />
Soweit Eltern nicht zur Kooperation bereit oder in der Lage sind, hat die Schule die<br />
Option, das Jugendamt einzuschalten.<br />
Ich weiß, meine Damen und Herren, dass eine solche Regelung von manchen Ju-<br />
gendämtern mit gemischten Gefühlen gesehen wird. Zum einen, weil dies zu einer<br />
womöglich nicht immer fachlich begründeten Mehrbelastung führen könnte. Zum an-<br />
deren, weil die Schule die Einschaltung des Jugendamtes gewissermaßen als Dro-<br />
hung gegenüber den Eltern formulieren könnte.<br />
Meine Auffassung dazu ist folgende: Schule und Jugendhilfe sind natürliche Partner<br />
zum Wohle des Kindes. Lernprobleme, Verhaltensauffälligkeiten oder auch Schul-<br />
verweigerung von Schülern <strong>haben</strong> oft Ursachen im außerschulischen Bereich: Schei-<br />
dung der Eltern, Vernachlässigung, auch familiäre Gewalt können die Auslöser sein.<br />
Oft sind die Eltern dann selbst überfordert und Kooperationen nicht zugänglich. In<br />
solchen Fällen braucht die Schule den Partner Jugendhilfe, um individuelle Lösungen<br />
zu finden und um Eskalationen zu verhindern.<br />
Ich will sogar sagen, dass die Schule eine hier besondere Verantwortung hat. Denn sie ist<br />
die einzige staatliche Instanz, die alle Kinder und Jugendlichen in Obhut hat, also auch die-<br />
jenigen, deren Hilfebedürftigkeit einem Jugendamt möglicherweise noch nicht bekannt ge-<br />
worden ist. So kann die Schule in manchen Fällen früher als andere Instanzen erkennen,<br />
dass eine Risikosituation vorliegt. Aber die Schule kann nicht von sich aus Hilfen anbieten.<br />
<strong>Die</strong> frühzeitige Einschaltung des Jugendamtes ist deshalb ein wichtiger Schritt zur Gewähr-<br />
leistung des Kinderschutzes, der deshalb auch gesetzlich verankert sein muss.<br />
� Als letzten Punkt zum Kinderschutz will ich die Frage ansprechen, inwieweit die me-<br />
dizinischen Früherkennungsuntersuchungen als Instrument des Kinderschutzes ge-<br />
nutzt werden können. Einige Länder <strong>haben</strong> bereits gesetzliche Regelungen für eine<br />
verbindliche Teilnahme an diesen Untersuchungen verabschiedet, andere planen<br />
solche Regelungen.<br />
Wir werden die Erfahrungen der unterschiedlichen Wege in den Bundesländern sehr<br />
genau beobachten. Nach jetzigem Stand vertreten wir allerdings die Position, dass<br />
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