11.12.2012 Aufrufe

Rechte haben - Die Beteiligung

Rechte haben - Die Beteiligung

Rechte haben - Die Beteiligung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

nannten „insoweit erfahrenen“ Fachkräfte insbesondere die Qualifizierung von Multi-<br />

plikatoren in den Mittelpunkt stellen wird.<br />

Wir beabsichtigen, nach Freigabe der entsprechenden Haushaltmittel diese Qualifi-<br />

zierungsoffensive mit 600.000 Euro finanziell zu unterstützen. Damit wollen wir<br />

eine flächendeckende Qualifizierung der Fachkräfte in Baden-Württemberg erreichen.<br />

� Bereits vom Kabinett verabschiedet ist eine Ergänzung des Schulgesetzes. Sie hat<br />

das Ziel, den Kinderschutz auch im schulischen Bereich zu stärken. So werden der<br />

Schule mehr Möglichkeiten eingeräumt, den Kontakt mit den Eltern sicherzustellen.<br />

Soweit Eltern nicht zur Kooperation bereit oder in der Lage sind, hat die Schule die<br />

Option, das Jugendamt einzuschalten.<br />

Ich weiß, meine Damen und Herren, dass eine solche Regelung von manchen Ju-<br />

gendämtern mit gemischten Gefühlen gesehen wird. Zum einen, weil dies zu einer<br />

womöglich nicht immer fachlich begründeten Mehrbelastung führen könnte. Zum an-<br />

deren, weil die Schule die Einschaltung des Jugendamtes gewissermaßen als Dro-<br />

hung gegenüber den Eltern formulieren könnte.<br />

Meine Auffassung dazu ist folgende: Schule und Jugendhilfe sind natürliche Partner<br />

zum Wohle des Kindes. Lernprobleme, Verhaltensauffälligkeiten oder auch Schul-<br />

verweigerung von Schülern <strong>haben</strong> oft Ursachen im außerschulischen Bereich: Schei-<br />

dung der Eltern, Vernachlässigung, auch familiäre Gewalt können die Auslöser sein.<br />

Oft sind die Eltern dann selbst überfordert und Kooperationen nicht zugänglich. In<br />

solchen Fällen braucht die Schule den Partner Jugendhilfe, um individuelle Lösungen<br />

zu finden und um Eskalationen zu verhindern.<br />

Ich will sogar sagen, dass die Schule eine hier besondere Verantwortung hat. Denn sie ist<br />

die einzige staatliche Instanz, die alle Kinder und Jugendlichen in Obhut hat, also auch die-<br />

jenigen, deren Hilfebedürftigkeit einem Jugendamt möglicherweise noch nicht bekannt ge-<br />

worden ist. So kann die Schule in manchen Fällen früher als andere Instanzen erkennen,<br />

dass eine Risikosituation vorliegt. Aber die Schule kann nicht von sich aus Hilfen anbieten.<br />

<strong>Die</strong> frühzeitige Einschaltung des Jugendamtes ist deshalb ein wichtiger Schritt zur Gewähr-<br />

leistung des Kinderschutzes, der deshalb auch gesetzlich verankert sein muss.<br />

� Als letzten Punkt zum Kinderschutz will ich die Frage ansprechen, inwieweit die me-<br />

dizinischen Früherkennungsuntersuchungen als Instrument des Kinderschutzes ge-<br />

nutzt werden können. Einige Länder <strong>haben</strong> bereits gesetzliche Regelungen für eine<br />

verbindliche Teilnahme an diesen Untersuchungen verabschiedet, andere planen<br />

solche Regelungen.<br />

Wir werden die Erfahrungen der unterschiedlichen Wege in den Bundesländern sehr<br />

genau beobachten. Nach jetzigem Stand vertreten wir allerdings die Position, dass<br />

113

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!