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Rechte haben - Die Beteiligung

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Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

siert auf den Erfahrungen bezüglich der fatalen Wirkmechanismen hermetischer Miss-<br />

brauchssysteme.<br />

Ein weiterer Arbeitsbereich ist die Leitung der AG-Kinderschutz (Arbeitsgemeinschaft zum<br />

Schutz von Kindern vor Gewalt, Vernachlässigung und sexueller Ausbeutung - nach § 78<br />

SGB VIII), die aus Fachleuten und ExpertInnen verschiedener Wissensgebiete und Praxis-<br />

felder besteht, deren Ziel es ist, institutionsübergreifenden, fachlich qualifizierten Kinder-<br />

schutz in Frankfurt zu gewährleisten. Ohne Übertreibung kann dieses Gremium in seinem<br />

15. Jahr der Existenz als d a s Kompetenzzentrum für die Belange des Kinderschutzes in<br />

Frankfurt bezeichnet werden.<br />

Speziell im Zusammenhang mit der Novellierung des SGB VIII und hier vor allem im Kontext<br />

des § 8 a SGB VIII ist die Fachstellenkompetenz und Kinderschutz-Erfahrung in Bezug auf<br />

die Abschätzung von Gefährdungsrisiken beim Verdacht einer Kindeswohlgefährdung von<br />

besonderer Bedeutung.<br />

<strong>Die</strong> Seele des Jugendamtes<br />

Indem nun aus der Position von "KuK" einige ansonsten unsichtbare Bereiche des Jugend-<br />

amtes ausgeleuchtet werden, soll versucht werden, die Bezauberung weiterzugeben, die ich<br />

alltäglich im Kinderschutz erlebe.<br />

Aus der psychologischen Arbeit mit Menschen ist bekannt, dass wir nur wirklich dann in eine<br />

echte Beziehung mit ihnen und ihren Fragen treten, wenn das Gegenüber bei uns innere<br />

Beteiligtheit weckt, wenn positive Gefühle im Spiel sind. Kommt kein attraktives Gefühl zu-<br />

stande, verhalten wir uns den Menschen gegenüber nach Schema „F“.<br />

Mitten im Frankfurter Jugend- und Sozialamt angesiedelt, sehe ich alltäglich in die Seele der<br />

Kinder- und Jugendhilfe, habe Einblick in das Gefühlsleben der Fachfrauen und -männer der<br />

Kinder- und Jugendhilfe, und erlebe, wie viele von ihnen um genügend gute Kinderschutzlö-<br />

sungen ringen. Dabei kann ich vielfach genauer als irgendwer hören und spüren, was sie<br />

umtreibt. Zumeist sind es nicht die fachlichen Herausforderungen, denen sie sich machtlos<br />

gegenüber sehen, es sind vielmehr die Rahmenbedingungen, die bürokratischen Regularien,<br />

die dafür verantwortlich sind, dass SozialarbeiterInnen des öffentlichen Jugendhilfeträgers zu<br />

scheitern drohen. So erleben sie z.B. tagtäglich, dass der Verwaltungs-Schlund immer gieri-<br />

ger wird, und sie zunehmend missbraucht werden, diesen unersättlichen Hunger der Admi-<br />

nistration zu stillen. <strong>Die</strong> oft unerträgliche Paradoxie liegt darin, dass die für Kinder und Fami-<br />

lien zuständige SozialarbeiterIn, die problembezogene Definitions- und Entscheidungsmacht<br />

besitzt, für ihr Handeln in vollem Umfang persönlich haftet, aber von der Hierarchie des Am-<br />

tes wie eine Unmündige behandelt, infantilisiert, quasi verzwergt wird. Auf Sicherheit und<br />

adäquaten Schutz durch Leitung muss die MitarbeiterIn des Sozialen <strong>Die</strong>nstes allzu oft ver-<br />

zichten, sehr wohl wird aber ihre Angst in Bezug auf die strafbewährte Garantenpflicht ge-<br />

schürt. <strong>Die</strong>se Missverhältnisse sind der Hochrisiko-Kinderschutz-Arbeit, die sie leistet, wenig<br />

förderlich. Meine Aufforderung, mit dem Jugendamt in Beziehung zu treten, bezieht sich auf<br />

jene sozialen SachbearbeiterInnen, die sich jeden Tag erneut mit einem gefühlsmäßigen<br />

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