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Rechte haben - Die Beteiligung

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Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />

Tochter aufgenommen und den sicheren Eindruck bekommen habe, dass nunmehr die En-<br />

kelin das nächste Opfer sein könnte.<br />

Da hierin „gewichtige Anhaltspunkte“ für eine Kindeswohlgefährdung zu sehen sind, musste<br />

nun die sozialpädagogische Prozessbegleiterin gem. § 8a, Abs.2 SGBVIII 33 eine Risikoab-<br />

schätzung mit einer „insoweit erfahrenen Fachkraft“ vornehmen. Das Ergebnis war, dass die<br />

Gefährdung aufgrund der Vorgeschichte durch den freien Träger und mit seinen Mitteln nicht<br />

geklärt und auch keine Hilfen eingeleitet werden konnte, ohne die Kinder zu gefährden. Inso-<br />

fern wurde der Verdacht an das für die Tochter zuständige Jugendamt weitergeleitet, das<br />

wiederum nach der bereits beschriebenen Richtliniensystematik vorging.<br />

Bis zur Eröffnung der Hauptverhandlung im Strafverfahren gegen den Adoptivvater wegen<br />

schweren fortgesetzten sexuellen Missbrauchs an seiner Adoptivtochter Vera wird noch eine<br />

Zeit vergehen, sodass Vera als Hauptzeugin und Nebenklägerin den Prozess gegen ihren<br />

Adoptivvater voraussichtlich mit fast 16 Jahren - als junge Frau - erleben wird.<br />

Kinderrechte brauchen „IGEL“<br />

In diesem speziellen Fall wurde das Gespräch mit den Mädchen bei „KuK“ geführt. Im Alltag<br />

jedoch muss auftragsgemäß die zuständige Fachkraft des Sozialen <strong>Die</strong>nstes die <strong>Rechte</strong>n<br />

der Kinder sicherstellen. Sie ist es, die hautnah wahrnehmen muss, wie es dem Kind geht,<br />

was es braucht, worunter es leidet, was ihm Spaß macht und wovor es Angst hat.<br />

Aber….<br />

"Sprechen mit Kindern" gehört zu den wichtigsten und anspruchsvollsten Aufgaben nach<br />

dem Grundgesetz, der UN Kinderrechtskonvention und dem SGB VIII (§§ 8 und 36 SGB VIII.<br />

Dessen ungeachtet gibt es in diesem Zusammenhang weder in der Ausbildung, noch im<br />

Rahmen der Praxis Anregungen zum Lernen und zur Qualifizierung. Erfahrungen nicht nur<br />

einzelner Mitarbeiterinnen des Sozialen <strong>Die</strong>nstes zeigen, dass das Sprechen mit Kindern<br />

von jeder einzelnen Fachkraft als besondere Herausforderung erlebt wird und darum z.T. mit<br />

großen Unsicherheiten verbunden ist.<br />

Darum führe ich seit vielen Jahren in Frankfurt u.a. Trainings zum Thema „Sprechen mit Kin-<br />

dern“ durch. Regelmäßig beginne ich mit der Frage an die TeilnehmerInnen, wie viele Einzelgespräche<br />

sie schon mit Kindern (nicht Jugendliche) geführt <strong>haben</strong>. Sie ahnen schon,<br />

dass das - trotz § 8 SGBVIII und anderer Rechtsvorschriften, die die <strong>Beteiligung</strong> von<br />

Kindern verbindlich vorschreiben - nur erschreckend wenige waren. Es ist hier keine<br />

Benachteiligungs- oder gar Entrechtungsabsicht zu unterstellen, es liegt daran, dass<br />

die Fachkräfte sich nicht kompetent fühlen und es wohl auch nicht sind, mit Kindern<br />

zu sprechen.<br />

33 Vgl. Gesetzestext § 8a, Abs.2 SGBVIII<br />

33

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