Rechte haben - Die Beteiligung
Rechte haben - Die Beteiligung
Rechte haben - Die Beteiligung
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />
Tochter aufgenommen und den sicheren Eindruck bekommen habe, dass nunmehr die En-<br />
kelin das nächste Opfer sein könnte.<br />
Da hierin „gewichtige Anhaltspunkte“ für eine Kindeswohlgefährdung zu sehen sind, musste<br />
nun die sozialpädagogische Prozessbegleiterin gem. § 8a, Abs.2 SGBVIII 33 eine Risikoab-<br />
schätzung mit einer „insoweit erfahrenen Fachkraft“ vornehmen. Das Ergebnis war, dass die<br />
Gefährdung aufgrund der Vorgeschichte durch den freien Träger und mit seinen Mitteln nicht<br />
geklärt und auch keine Hilfen eingeleitet werden konnte, ohne die Kinder zu gefährden. Inso-<br />
fern wurde der Verdacht an das für die Tochter zuständige Jugendamt weitergeleitet, das<br />
wiederum nach der bereits beschriebenen Richtliniensystematik vorging.<br />
Bis zur Eröffnung der Hauptverhandlung im Strafverfahren gegen den Adoptivvater wegen<br />
schweren fortgesetzten sexuellen Missbrauchs an seiner Adoptivtochter Vera wird noch eine<br />
Zeit vergehen, sodass Vera als Hauptzeugin und Nebenklägerin den Prozess gegen ihren<br />
Adoptivvater voraussichtlich mit fast 16 Jahren - als junge Frau - erleben wird.<br />
Kinderrechte brauchen „IGEL“<br />
In diesem speziellen Fall wurde das Gespräch mit den Mädchen bei „KuK“ geführt. Im Alltag<br />
jedoch muss auftragsgemäß die zuständige Fachkraft des Sozialen <strong>Die</strong>nstes die <strong>Rechte</strong>n<br />
der Kinder sicherstellen. Sie ist es, die hautnah wahrnehmen muss, wie es dem Kind geht,<br />
was es braucht, worunter es leidet, was ihm Spaß macht und wovor es Angst hat.<br />
Aber….<br />
"Sprechen mit Kindern" gehört zu den wichtigsten und anspruchsvollsten Aufgaben nach<br />
dem Grundgesetz, der UN Kinderrechtskonvention und dem SGB VIII (§§ 8 und 36 SGB VIII.<br />
Dessen ungeachtet gibt es in diesem Zusammenhang weder in der Ausbildung, noch im<br />
Rahmen der Praxis Anregungen zum Lernen und zur Qualifizierung. Erfahrungen nicht nur<br />
einzelner Mitarbeiterinnen des Sozialen <strong>Die</strong>nstes zeigen, dass das Sprechen mit Kindern<br />
von jeder einzelnen Fachkraft als besondere Herausforderung erlebt wird und darum z.T. mit<br />
großen Unsicherheiten verbunden ist.<br />
Darum führe ich seit vielen Jahren in Frankfurt u.a. Trainings zum Thema „Sprechen mit Kin-<br />
dern“ durch. Regelmäßig beginne ich mit der Frage an die TeilnehmerInnen, wie viele Einzelgespräche<br />
sie schon mit Kindern (nicht Jugendliche) geführt <strong>haben</strong>. Sie ahnen schon,<br />
dass das - trotz § 8 SGBVIII und anderer Rechtsvorschriften, die die <strong>Beteiligung</strong> von<br />
Kindern verbindlich vorschreiben - nur erschreckend wenige waren. Es ist hier keine<br />
Benachteiligungs- oder gar Entrechtungsabsicht zu unterstellen, es liegt daran, dass<br />
die Fachkräfte sich nicht kompetent fühlen und es wohl auch nicht sind, mit Kindern<br />
zu sprechen.<br />
33 Vgl. Gesetzestext § 8a, Abs.2 SGBVIII<br />
33