Rechte haben - Die Beteiligung
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Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />
<strong>Die</strong>se Jugendlichen <strong>haben</strong> oft die Beziehungen zu ihrem gesellschaftlichen Umfeld wie<br />
Schule, Ausbildungsstätte und Elternhaus abgebrochen oder es droht ein solcher Abbruch.<br />
Seit Jahrzehnten gibt es in Baden-Württemberg für diese Zielgruppe Angebote der Mobilen<br />
Jugendarbeit, die einen niedrigschwelligen Zugang zu den Jugendlichen sucht. Hier wurde<br />
ein differenziertes Instrumentarium der sozialen Integration oder Reintegration entwickelt.<br />
Im Rahmen des Ausbildungsbündnisses hat die Landesregierung im Doppelhaushalt<br />
2007/2008 die Fördermittel für die Mobile Jugendarbeit von bislang 1 Mio. Euro auf 2,4 Mio.<br />
Euro mehr als verdoppelt, um diese besondere Form der Sozialarbeit weiter zu stärken und<br />
auszubauen. Mit dieser Aufstockung der Fördermittel konnten wir in einer ersten Runde 33<br />
neue Maßnahmen mit insgesamt 51 neuen Stellen in die Landesförderung aufnehmen.<br />
Gleichzeitig wurde der Förderbetrag pro Maßnahme erhöht. Auch im Jahr 2008 werden wir<br />
mit den vorhandenen Mitteln neue Projekte der Mobilen Jugendarbeit in die Förderung auf-<br />
nehmen können.<br />
Bei der Sichtung der Projektanträge wurde deutlich, dass insbesondere für den ländlichen<br />
Raum eine konzeptionelle Schärfung der Mobilen Jugendarbeit vorgenommen werden muss,<br />
auch in der Abgrenzung zu Angeboten der offenen Jugendarbeit. Wir werden gemeinsam mit<br />
der Landesarbeitsgemeinschaft Mobile Jugendarbeit an diesem Thema weiterarbeiten.<br />
5. Föderalismusreform<br />
Meine sehr geehrten Damen und Herren,<br />
lassen Sie mich nun einen großen Sprung machen und zur Föderalismusreform kommen.<br />
Mit der Föderalismusreform ist zum 1. September 2006 die umfangreichste Grundgesetzän-<br />
derung seit 1949 in Kraft getreten. Wie Sie wissen, ordnet diese die Gesetzgebungszustän-<br />
digkeiten zwischen Bund und Ländern neu.<br />
Auswirkungen auf die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe hat die Reform aber erst dann,<br />
wenn sich die Länder auch dazu entschließen, von ihren neu hinzugewonnenen Gesetzge-<br />
bungskompetenzen Gebrauch zu machen.<br />
Lassen Sie uns allerdings nicht aus den Augen verlieren, dass sich die Regelungskompetenz<br />
der Länder lediglich auf die Einrichtung von Behörden und das Verwaltungsverfahren be-<br />
schränkt. Das heißt, dass materiell-rechtliche Regelungen, die Ansprüche für den Einzelnen<br />
und damit korrespondierende Verpflichtungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe vorse-<br />
hen, einer landesrechtlichen Änderung gar nicht zugänglich sind.<br />
Einige Stimmen aus Fachkreisen <strong>haben</strong> auch bereits an die Landesregierung appelliert, die<br />
bisherige Behördenstruktur und die bewährten Verwaltungsverfahren in der Kinder- und Ju-<br />
gendhilfe unverändert zu erhalten.<br />
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