Rechte haben - Die Beteiligung
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Tagungs-Dokumentation – Gültstein 20. – 21. November 2007 �����<br />
Das Kabinett hat hierzu im Oktober 2006 beschlossen, die verschiedenen denkbaren Optio-<br />
nen zur Gestaltung von Behördeneinrichtung und Verwaltungsverfahren im Bereich der Kin-<br />
der- und Jugendhilfe in die Evaluation der Verwaltungsstrukturreform im Jahr 2007 einzube-<br />
ziehen.<br />
Für Sie als Vertreter der Jugendämter und von Einrichtungen der Erziehungshilfe steht natür-<br />
lich die Frage nach der Zweigliedrigkeit des Jugendamts, die Frage der Existenz und der<br />
Aufgaben des Landesjugendamts sowie eine mögliche Zusammenlegung der Aufgaben der<br />
Kinder- und Jugendhilfe mit anderen Behördenaufgaben im Vordergrund.<br />
Auf diese Punkte möchte ich im Folgenden näher eingehen.<br />
Zur Frage der Zweigliedrigkeit des Jugendamts:<br />
<strong>Die</strong> Landesregierung hatte bereits im Rahmen der Entbürokratisierung in der letzten Legisla-<br />
turperiode eine Bundesratsinitiative beschlossen, mit dem Ziel, es den Kreisen freizustellen,<br />
ob die Jugendhilfeausschüsse beschließenden oder beratenden Charakter <strong>haben</strong> sollen.<br />
Für die Landesregierung ist die kommunale Selbstverwaltung ein Garant dafür, dass Sach-<br />
fragen bürgernah und mit der vor Ort vorhandenen fachlichen Kompetenz entschieden wer-<br />
den. Deshalb sprechen wir uns grundsätzlich dafür aus, dass die Entscheidung über die er-<br />
forderlichen Strukturen im Rahmen der Gemeinde- und Landkreisordnung vor Ort gefällt<br />
werden.<br />
Nach der Förderalismusreform kann das Land diese Frage nun selbst gesetzlich regeln. Der<br />
Ministerrat hat in der vergangenen Woche entschieden, dass die Kreise künftig selbst dar-<br />
über entscheiden können, ob der Jugendhilfeausschuss als beratendes oder beschließendes<br />
Gremium eingerichtet wird.<br />
Im Hinblick auf das Landesjugendamt sind dem Ministerium für Arbeit und Soziales im Zu-<br />
sammenhang mit der Föderalismusreform keine Forderungen bekannt, nach denen das<br />
Landesjugendamt ganz abgeschafft werden soll, obwohl diese Befürchtung immer wieder<br />
gehört wird.<br />
Wir sind der Ansicht, dass das Landesjugendamt wichtige überörtliche Aufgaben wie z. B.<br />
Beratung, Fort- und Weiterbildung, Jugendhilfeplanung und Evaluation erfüllt. Daneben ist<br />
das Landesjugendamt ein bedeutendes Element partnerschaftlicher Zusammenarbeit zwi-<br />
schen öffentlicher und freier Jugendhilfe.<br />
<strong>Die</strong> Evaluation der Verwaltungsreform hat nun zu dem Ergebnis geführt, dass die Aufsicht<br />
über Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe - mit Ausnahme der Heime - effektiver wahr-<br />
genommen werden kann, wenn sie auf kommunaler Ebene stattfindet.<br />
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