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Adenauer und die deutschen Ostgebiete in den fünfziger Jahren

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502 Axel Frohn<br />

<strong>A<strong>den</strong>auer</strong> entzündete <strong>den</strong> Streit Mitte November 1951, als der Generalvertrag mit<br />

<strong>den</strong> Hohen Kommissaren schon nahezu vollständig ausgehandelt war <strong>und</strong> <strong>die</strong> Delegationen<br />

für fast alle zuvor erörterten Probleme bereits Kompromißlösungen gef<strong>und</strong>en<br />

hatten. Die Erklärung vom 5. Juni 1945 sollte im Vertrag nicht mehr ausdrücklich<br />

erwähnt <strong>und</strong> der Ausdruck „Botschafterrat" vermie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> 65 . Erhielt <strong>die</strong> B<strong>und</strong>esrepublik<br />

auch nicht ihre „Souveränität", so doch „<strong>die</strong> volle Macht über ihre <strong>in</strong>neren<br />

<strong>und</strong> äußeren Angelegenheiten" 66 . Da e<strong>in</strong>e Sicherheitserklärung im Rahmen des<br />

Generalvertrags „mit der amerikanischen Verfassung nicht vere<strong>in</strong>bar" war, akzeptierte<br />

<strong>A<strong>den</strong>auer</strong> an ihrer Stelle e<strong>in</strong>e separate Wiederholung der New Yorker Deklaration<br />

der drei westlichen Außenm<strong>in</strong>ister vom 19. September 1950, <strong>in</strong> der sich <strong>die</strong> Westmächte<br />

verpflichtet hatten, je<strong>den</strong> Angriff auf <strong>die</strong> B<strong>und</strong>esrepublik oder Berl<strong>in</strong> als gegen<br />

sich selbst gerichtet zu betrachten 67 . Ferner stimmten <strong>die</strong> Hohen Kommissare<br />

zum<strong>in</strong>dest vorläufig e<strong>in</strong>er Klausel zu, nach der <strong>die</strong> westlichen Alliierten bei „Verhandlungen<br />

mit Staaten, zu <strong>den</strong>en <strong>die</strong> B<strong>und</strong>esrepublik ke<strong>in</strong>e Beziehungen unterhält"<br />

(geme<strong>in</strong>t waren <strong>die</strong> „Staaten des Ostblocks"), <strong>die</strong> B<strong>und</strong>esregierung konsultieren wür<strong>den</strong><br />

68 , <strong>und</strong> es herrschte E<strong>in</strong>igkeit, daß „e<strong>in</strong> für ganz Deutschland zwischen Deutschland<br />

<strong>und</strong> se<strong>in</strong>en ehemaligen Gegnern frei vere<strong>in</strong>barter Frie<strong>den</strong>svertrag" e<strong>in</strong> wesentliches<br />

Ziel der westlichen Politik sei 69 . Die Frage, auf welcher rechtlichen Basis - Besatzungs-<br />

oder Vertragsrecht - Streitkräfte der westlichen Alliierten <strong>und</strong> andere<br />

fremde Truppen künftig <strong>in</strong> der B<strong>und</strong>esrepublik stationiert se<strong>in</strong> sollten, blieb strittig,<br />

doch war <strong>die</strong> deutsche Delegation bereit, <strong>den</strong> entsprechen<strong>den</strong> alliierten Entwurf als<br />

Verhandlungsgr<strong>und</strong>lage zu akzeptieren 70 . Nur das Problem e<strong>in</strong>er schiedsgerichtlichen<br />

Instanz, <strong>die</strong> gegebenenfalls entschei<strong>den</strong> sollte, ob <strong>und</strong> wann e<strong>in</strong> von <strong>den</strong> Westmächten<br />

<strong>in</strong> der B<strong>und</strong>esrepublik erklärter Notstand als beendet anzusehen sei, konnte<br />

vorerst nicht gelöst wer<strong>den</strong> 71 . Und offen blieb <strong>die</strong> sperrige <strong>und</strong> vom Kanzler erst <strong>in</strong><br />

letzter M<strong>in</strong>ute aufgeworfene Frage der Oder-Neiße-Grenze.<br />

65<br />

Vgl. <strong>den</strong> ersten alliierten Entwurf für e<strong>in</strong>en Generalvertrag vom 24.9. 1951, Art. II <strong>und</strong> III, mit<br />

der synoptischen Gegenüberstellung des alliierten <strong>und</strong> des <strong>deutschen</strong> Entwurfs vom 1.11. 1951<br />

bzw. 30./31. 10. 1951, Art. I, <strong>in</strong>: AAPD, Bd. 1, S. 514, 520; vgl. auch Aufzeichnung Grewes der Besprechung<br />

<strong>A<strong>den</strong>auer</strong>s mit <strong>den</strong> Alliierten Hohen Kommissaren (künftig: Aufzeichnung Grewes)<br />

vom 8.11. 1951, <strong>in</strong>: Ebenda, S.567; FRUS 1951, III, part 2, S.1568.<br />

66<br />

Siehe synoptische Gegenüberstellung des alliierten <strong>und</strong> des <strong>deutschen</strong> Entwurfs für e<strong>in</strong>en Generalvertrag<br />

<strong>in</strong> der Fassung vom 1.11. 1951 bzw. 30./31.10. 1951, <strong>in</strong>: AAPD, Bd. 1, S.520, <strong>und</strong><br />

FRUS 1951, III, part 2, S. 1568.<br />

67<br />

Siehe ebenda, S. 1590 f.; zur New Yorker Sicherheitserklärung siehe Documents on Germany,<br />

S. 342; Verlaufsprotokoll der Sitzung vom 10. 10. 1951, <strong>in</strong>: AAPD, Bd. 1, S. 417.<br />

68<br />

Siehe FRUS 1951, III, part 2, S.1596, <strong>und</strong> <strong>den</strong> Sprachgebrauch im Art. VIII des „Bürgenstock-<br />

Entwurfs" <strong>in</strong>: AAPD, Bd. 1, S.519.<br />

69<br />

Siehe Art. VI, Abs. 3, <strong>in</strong> der synoptischen Gegenüberstellung des alliierten <strong>und</strong> des <strong>deutschen</strong> Entwurfs<br />

für e<strong>in</strong>en Generalvertrag <strong>in</strong> der Fassung vom 1.11. 1951 <strong>und</strong> 30./31.10. 1951, <strong>in</strong>: Ebenda,<br />

S.523; siehe auch FRUS 1951, III, part 2, S.1596.<br />

70<br />

Siehe ebenda, S. 1586-1589.<br />

71<br />

Siehe ebenda, S.1588f. <strong>und</strong> 1595; siehe auch Aufzeichnung Grewes vom 14.11. 1951, <strong>in</strong>: AAPD,<br />

Bd. 1, S.578.

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