Collectie Pohlsander - ArcH - Artland Resource Collection for History
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FAVO Bronbewerking <strong>Collectie</strong> <strong>Pohlsander</strong><br />
c) Sie haben bei Colon Wehlburg in Wehdel ein Kapital ausstehen, das jährlich 9 Rth.<br />
Zinsen einbringt. Diese Zinsen wollen die Eheleute Feldmann zum eigenen Gebrauch sich<br />
vorbehalten. Falls einer stirbt, so soll die Hälfte der Zinsen an den Sohn und Colonus fallen.<br />
d) Will jeder berechtigt sein, mit dem Kapital bei Wehlborg zu walten und zu schalten,<br />
zu verschenken nach Belieben.<br />
e) Soll der Sohn die Alten mit Trinken und Essen, wie die jungen Leute selbst geniessen,<br />
unterhalten, in kranken Tagen hegen und pflegen, mit Linnen und Woellen und Kleidung<br />
versorgen.<br />
f) Wolle er, dass der Sohn dem Schwiegersohn Colon Hermann Dirck Diekmann, zu<br />
Mimmelage, zu seinem kindlichen Anteil wegen seiner verstorbenen Frau 365 Rth. in<br />
gangbarem Gelde auskehre. Sodann an seinen Sohn Gerd Henrich Feldmann in seinem<br />
Heuerhause 600 Rth. ebenfalls in gangbarer Müntze. Da dieser noch keine Ausrüstung<br />
erhalten habe, der Neocolon sich mit dem Bruder zu vergleichen. Ferner an seinen<br />
Schwiegersohn Colon Pieper, in Bottorff, ebenfalls 600 Rth., jedoch keine Ausrüstung, weil<br />
seine Tochter als dessen Frau solche bereitz erhalten. Da sein Sohn Johann Hinrich<br />
Feldmann das Bremer-Eilers Erbe, zu Herbergen, welches ihm dem alten Colon Feldmann<br />
eigentümlich gehöre, unterhätte, so wolle er, dass dieser Sohn Johann Hinrich Feldmann das<br />
Bremer-Eilers Erbe zu seinem kindlichen Anteil eigentümlich zu 500 Rth. behalten solle. So<br />
er es aber nicht wolle oder nicht behalten könne, so solle der Sohn Hermann Henrich<br />
Feldmann ihm 550 Rth. statt dessen auszahlen.<br />
g) Da aber der Neucolon nicht zu schwer belastet werde, soll er nicht mehr als 100 Rth.<br />
jährlich, jedoch ohne Zinsen, an seine anderen Kinder behuf ihres kindlichen Anteils zahlen.<br />
Erste Zahlung nicht eher als künftiger Mai übers Jahr, also 1808, angefangen bei dem<br />
Ältesten der Kinder. Sollte aber infolge Missernte oder anderen Gründen die 100 Rth. nicht<br />
leisten können, soll er sie mit 5 Holländisch Zinsen vergüten.<br />
Sohn Hermann Hinrich Feldmann und Braut Jungfer Anna Helena Margaretha Engberding<br />
acceptiren mit Dank die Abtretung des Erbes und versprechen, alle Bedingungen getreulich<br />
zu erfüllen.<br />
Die jungen Leute machen nun einen Ehepakt. Falls der junge Mann eher stirbt, soll sie alles<br />
erben, doch in diesem Falle allen anderen Geschwistern des Mannes je 50 Rth. auskehren.<br />
Falls sie aber eher stirbt, erhält er von der Engberdingstätte 100 Rth. weniger als anderen<br />
Kinder davon erhalten könnten.<br />
Zeugen; Herr Stadtmusicus Johann Gerhard Beyderhase und Goldschmit Johann Diederich<br />
von Süvern, beyde Bürger in Quakenbrück.<br />
Rep.958. Nr.2. S.167. Quak. J.H. Callmeyer Not. St.A.O.<br />
1809 hat sich Engberding für 900 Rth. freigekauft. Die Stätte war ein Tecklenburgisches<br />
Lehnerbe.<br />
Dühne II. S.220.<br />
19.2.1810 Major Adam Daniel August Wilhelm Freyherr von Rochow, gegenwärtig zu<br />
Bentheim wohnend, erklärt dass er als Gutsherr der Vollerbigen Engberding Stätte in Gross<br />
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