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Collectie Pohlsander - ArcH - Artland Resource Collection for History

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FAVO Bronbewerking <strong>Collectie</strong> <strong>Pohlsander</strong><br />

c) Sie haben bei Colon Wehlburg in Wehdel ein Kapital ausstehen, das jährlich 9 Rth.<br />

Zinsen einbringt. Diese Zinsen wollen die Eheleute Feldmann zum eigenen Gebrauch sich<br />

vorbehalten. Falls einer stirbt, so soll die Hälfte der Zinsen an den Sohn und Colonus fallen.<br />

d) Will jeder berechtigt sein, mit dem Kapital bei Wehlborg zu walten und zu schalten,<br />

zu verschenken nach Belieben.<br />

e) Soll der Sohn die Alten mit Trinken und Essen, wie die jungen Leute selbst geniessen,<br />

unterhalten, in kranken Tagen hegen und pflegen, mit Linnen und Woellen und Kleidung<br />

versorgen.<br />

f) Wolle er, dass der Sohn dem Schwiegersohn Colon Hermann Dirck Diekmann, zu<br />

Mimmelage, zu seinem kindlichen Anteil wegen seiner verstorbenen Frau 365 Rth. in<br />

gangbarem Gelde auskehre. Sodann an seinen Sohn Gerd Henrich Feldmann in seinem<br />

Heuerhause 600 Rth. ebenfalls in gangbarer Müntze. Da dieser noch keine Ausrüstung<br />

erhalten habe, der Neocolon sich mit dem Bruder zu vergleichen. Ferner an seinen<br />

Schwiegersohn Colon Pieper, in Bottorff, ebenfalls 600 Rth., jedoch keine Ausrüstung, weil<br />

seine Tochter als dessen Frau solche bereitz erhalten. Da sein Sohn Johann Hinrich<br />

Feldmann das Bremer-Eilers Erbe, zu Herbergen, welches ihm dem alten Colon Feldmann<br />

eigentümlich gehöre, unterhätte, so wolle er, dass dieser Sohn Johann Hinrich Feldmann das<br />

Bremer-Eilers Erbe zu seinem kindlichen Anteil eigentümlich zu 500 Rth. behalten solle. So<br />

er es aber nicht wolle oder nicht behalten könne, so solle der Sohn Hermann Henrich<br />

Feldmann ihm 550 Rth. statt dessen auszahlen.<br />

g) Da aber der Neucolon nicht zu schwer belastet werde, soll er nicht mehr als 100 Rth.<br />

jährlich, jedoch ohne Zinsen, an seine anderen Kinder behuf ihres kindlichen Anteils zahlen.<br />

Erste Zahlung nicht eher als künftiger Mai übers Jahr, also 1808, angefangen bei dem<br />

Ältesten der Kinder. Sollte aber infolge Missernte oder anderen Gründen die 100 Rth. nicht<br />

leisten können, soll er sie mit 5 Holländisch Zinsen vergüten.<br />

Sohn Hermann Hinrich Feldmann und Braut Jungfer Anna Helena Margaretha Engberding<br />

acceptiren mit Dank die Abtretung des Erbes und versprechen, alle Bedingungen getreulich<br />

zu erfüllen.<br />

Die jungen Leute machen nun einen Ehepakt. Falls der junge Mann eher stirbt, soll sie alles<br />

erben, doch in diesem Falle allen anderen Geschwistern des Mannes je 50 Rth. auskehren.<br />

Falls sie aber eher stirbt, erhält er von der Engberdingstätte 100 Rth. weniger als anderen<br />

Kinder davon erhalten könnten.<br />

Zeugen; Herr Stadtmusicus Johann Gerhard Beyderhase und Goldschmit Johann Diederich<br />

von Süvern, beyde Bürger in Quakenbrück.<br />

Rep.958. Nr.2. S.167. Quak. J.H. Callmeyer Not. St.A.O.<br />

1809 hat sich Engberding für 900 Rth. freigekauft. Die Stätte war ein Tecklenburgisches<br />

Lehnerbe.<br />

Dühne II. S.220.<br />

19.2.1810 Major Adam Daniel August Wilhelm Freyherr von Rochow, gegenwärtig zu<br />

Bentheim wohnend, erklärt dass er als Gutsherr der Vollerbigen Engberding Stätte in Gross<br />

1. 0 ARCH 21-9-2011 42 / 304

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