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Gesundheitswegweiser Recklinghausen 2. Auflage

In unserem regionalen Magazin erhalten die Leser ausführliche Informationen zu den Themen “Gesundheit”, “Senioren”, “Pflege” und “Vorsorge”. Ein weiterer Themenschwerpunkt ist die Krankheit “Parkinson”.

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Vorsorge<br />

Vorsorge<br />

Vorsorge - Ein Thema nicht<br />

nur für Parkinson Patienten<br />

Was geschieht, wenn ich schwer<br />

krank bin und nicht bei Bewusstsein,<br />

um mit dem Arzt die weitere Behandlung<br />

abzusprechen?<br />

Etwa zur Wiederbelebung, zur Behandlung<br />

von Infektionen, zur künstlichen<br />

Ernährung oder zur Chemotherapie?<br />

Diese Vorstellung macht allen Menschen<br />

Angst. Dennoch ist es ein<br />

Thema, was viele Patienten zurückstellen<br />

und wo immer wieder es versäumt<br />

wird, rechtzeitig Vorsorge zu<br />

treffen. Hier hat nunmehr das Gesetz<br />

zur Änderung des Betreuungsrechtes<br />

2009 Klarheit geschaffen.<br />

Damit ist es auch für Parkinson Patienten<br />

und deren Angehörige möglich,<br />

für bestimmte Lebensphasen<br />

Vorsorge zu treffen, in denen sie ihre<br />

Angelegenheiten nicht mehr oder<br />

nur noch eingeschränkt selbst regeln<br />

können. Diese unterschiedlichen<br />

Verfügungen sollen Situationen, in<br />

denen Patienten keine oder nur noch<br />

eingeschränkte Entscheidungen hinsichtlich<br />

ihrer persönlichen Lebenssituation<br />

treffen können, regeln.<br />

Damit kann selbstbestimmt verbindlich<br />

festlegt werden, wie mit dem eigenen<br />

Körper verfahren werden soll<br />

bzw. welche Maßnahmen gestattet<br />

werden.<br />

Die Deutsche Parkinson Vereinigung<br />

stellt hierfür Parkinson Patienten und<br />

ihren Angehörigen Leitfäden für die<br />

unterschiedlichen Verfügungen und<br />

Vollmachten bereit, um bei der Umsetzung<br />

zu helfen.<br />

Grundsätzlich wird zwischen drei unterschiedlichen<br />

Formen einer Verfügung<br />

unterschieden:<br />

1. Patientenverfügung<br />

<strong>2.</strong> Vorsorgevollmacht<br />

3. Betreuungsverfügung<br />

1. Patientenverfügung<br />

Die Patientenverfügung stellt eine<br />

schriftliche Verfügung des Patientenwillens<br />

für eine Behandlungssituation<br />

dar, in der der Patient möglicherweise<br />

unfallbedingt nicht in der Lage<br />

ist, seinen/ihren aktuellen Behandlungswillen<br />

noch selbst zu bilden<br />

oder zum Ausdruck zu bringen.<br />

Diese getroffene Willensbildung<br />

wird also erst dann wirksam, wenn<br />

sie nicht mehr in der Lage sind, die<br />

notwendige Zustimmung oder Ablehnung<br />

zu einer medizinischen oder<br />

pflegerischen Behandlungsmaßnahme<br />

direkt äußern zu können.<br />

In einer solchen Verfügung regeln<br />

sie schriftlich ihre individuellen Wünsche,<br />

Wertvorstellungen und vor allem<br />

darauf beruhende Bestimmungen<br />

zu Behandlungsmaßnahmen.<br />

Diese können - für konkrete medizinische<br />

Situationen - eingefordert,<br />

eingeschränkt oder auch völlig abgelehnt<br />

werden (z.B. Organtransplantation<br />

und Dialyse).<br />

Die Patientenverfügung richtet sich<br />

in erster Linie an Ärzte und das Behandlungsteam.<br />

Grundsätzlich kann<br />

sie sich aber auch an einen Bevollmächtigten<br />

oder gesetzlichen Vertreter<br />

richten und Anweisungen oder<br />

Bitten zur Auslegung und Durchsetzung<br />

ihrer Patientenverfügung enthalten.<br />

In dieser Verfügung machen sie ihren<br />

eigenen Willen deutlich. Sie<br />

muss also von allen Beteiligten beachtet<br />

und verbindlich befolgt werden.<br />

Allerdings nur dann, wenn sich<br />

die Patientenverfügung auf eine konkret<br />

eingetretene Situation bezieht.<br />

Natürlich ist auch nur verbindlich,<br />

was rechtlich erlaubt ist. Um die Verbindlichkeit<br />

ihrer Patientenverfügung<br />

zu erhöhen, ist es daher empfehlenswert,<br />

klarzustellen, dass sie zum<br />

Zeitpunkt des Verfassens im Vollbesitz<br />

ihrer geistigen Kräfte waren und<br />

ihre Unterschrift nicht älter als 2 Jahre<br />

ist. Sie ist nur im Original gültig.<br />

<strong>2.</strong> Vorsorgevollmacht<br />

In der Vorsorgevollmacht bestimmen<br />

sie eine Person, der sie gestatten,<br />

sie vorbehaltlos zu vertreten. Die von<br />

ihnen ausgewählte Person handelt<br />

wie ihr Vertreter und tritt nach außen<br />

in ihrem Namen und Willen auf.<br />

Die von ihnen gewählte Person<br />

muss ihr uneingeschränktes Vertrauen<br />

genießen, denn sie gestatten ihr,<br />

sie vorbehaltlos zu vertreten. Außer<br />

diesem Bevollmächtigten mischt<br />

sich niemand in ihre Angelegenheiten<br />

ein. Diese Person kann sie also<br />

rechtsverbindlich gegenüber Arzt,<br />

Krankenhausträger und z.B. medizinischem<br />

Fachpersonal vertreten.<br />

Dies ist von Bedeutung, wenn die<br />

Patientenverfügung möglicherweise<br />

konkret vorgeschlagene Behandlungssituation<br />

nicht erfasst oder es<br />

gar keine Patientenverfügung gibt.<br />

Die Vorsorgevollmacht ist die vom<br />

Gesetz vorgesehene Möglichkeit,<br />

die Einrichtung einer Betreuung zu<br />

vermeiden. Dabei ist es möglich, diese<br />

Vorsorgevollmacht als s.g. „Generalvollmacht“<br />

zu erteilen oder sachlich<br />

auf bestimmte Angelegenheiten,<br />

wie z.B. der Gesundheitsvorsorge,<br />

zu beschränken.<br />

Existiert eine Vorsorgevollmacht<br />

nicht oder ist diese nicht ausreichend,<br />

können in einer s.g. Betreuungsverfügung<br />

die Vertrauenspersonen<br />

benannt werden, die vom<br />

Betreuungsgericht als mögliche Betreuer<br />

eingesetzt werden sollen.<br />

Der hier geregelte Notfall sollte, auch<br />

in rechtlicher Hinsicht, niemanden<br />

unvorbereitet treffen. Plötzliche oder<br />

altersbedingte Krankheiten, ein Unfall<br />

oder ein sonstiges Ereignis können<br />

nicht nur zu wesentlichen Veränderungen<br />

in der allgemeinen persönlichen<br />

Lebensgestaltung führen.<br />

Diese Ereignisse können auch zur<br />

Folge haben, dass man seine persönlichen<br />

Dinge (rechtlich) nicht<br />

mehr regeln kann und auf fremde<br />

Hilfe angewiesen ist.<br />

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