COMPACT-Spezial "Asyl unsere Toten"
Asyl, Unsere Toten Unsere Toten, Unsere Trauer
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«Die Kanzlerin hat<br />
das Grundgesetz missachtet»<br />
_ Interview mit Karl Albrecht Schachtschneider<br />
32<br />
Wenn die Bundesregierung massenhaft Flüchtlinge ins Land lässt,<br />
widerspricht das nicht nur dem <strong>Asyl</strong>gesetz, sondern den Kernaufgaben<br />
des Staates überhaupt. Dagegen müsste notfalls das Bundesverfassungsgericht<br />
einschreiten und wirksame Grenzschutzmaßnahmen<br />
anordnen.<br />
Grenzbelagerung durch <strong>Asyl</strong>forderer<br />
kurz vor Zakany an der ungarischkroatischen<br />
Grenze am 23.9.2015.<br />
Foto: picture alliance/AP Photo<br />
«Keiner der Flüchtlinge<br />
reist legal<br />
nach Deutschland<br />
ein, und keiner<br />
hält sich legal in<br />
Deutschland auf.»<br />
Auf der <strong>COMPACT</strong>-Freiheitskonferenz 2015<br />
haben Sie ausgeführt, dass alle an den deutschen<br />
Landesgrenzen ankommenden <strong>Asyl</strong>bewerber<br />
ohne weitere Prüfung sofort abgewiesen<br />
werden müssten. Wie begründen Sie das?<br />
Das steht in Paragraph 18 Absatz 2 <strong>Asyl</strong>gesetz, und<br />
diese Regelung folgt Artikel 16a Absatz 2 Grundgesetz,<br />
der <strong>Asyl</strong>bewerbern kein Grundrecht auf<br />
<strong>Asyl</strong>recht zugesteht, wenn diese aus einem Mitgliedstaat<br />
der Europäischen Union oder einem sicheren<br />
Drittstaat einreisen wollen. Deutschland ist<br />
ausschließlich von EU-Staaten sowie sicheren Drittstaaten<br />
wie der Schweiz und Liechtenstein umgeben.<br />
Damit steht allen Flüchtlingen, die auf dem<br />
Landweg nach Deutschland kommen, kein <strong>Asyl</strong>recht<br />
zu, wie das Bundesverfassungsgericht bereits 1996<br />
klargestellt hat.<br />
Können Bürgerkriegsflüchtlinge, etwa aus Syrien,<br />
nicht statt <strong>Asyl</strong> sogenannten subsidiären<br />
Schutz beantragen und auf dieser Grundlage<br />
bleiben?<br />
Das subsidiäre Schutzrecht wurde von der EU erst<br />
2011 eingeführt. Für dieses internationale Schutzrecht<br />
ist Artikel 16a Grundgesetz analog anzuwenden,<br />
weil es 1993, als die <strong>Asyl</strong>rechtsnovelle wegen<br />
des damaligen <strong>Asyl</strong>antenzustroms zum Schutz<br />
Deutschlands gemacht wurde, das vergleichsweise<br />
schwächere subsidiäre Schutzrecht noch nicht gab.<br />
In all diesen Fällen gibt es auch kein verfahrensrechtliches<br />
Bleiberecht bis zur Entscheidung über<br />
die Schutzanträge. Es ist nicht bekannt, dass der<br />
Bundesinnenminister eine Ausnahmeanordnung<br />
aus humanitären Gründen zugunsten der Bürgerkriegsflüchtlinge<br />
aufgrund des Absatz 4 Ziffer 2 des<br />
Paragraph 18 <strong>Asyl</strong>gesetz getroffen hätte, einer Vorschrift,<br />
die wegen der Unbestimmtheit erheblichen<br />
rechtsstaatlichen Bedenken unterliegt.<br />
Warum sollte der Bundesinnenminister nicht<br />
eine entsprechende Vorschrift treffen können?<br />
Die Schutzrechte sind selbst humanitäres Recht,<br />
das Grenzen hat, die nicht durch vermeintlich humanitäre<br />
Verwaltungsmaßnahmen ausgehebelt werden<br />
dürfen. Angemerkt sei, dass Flüchtlinge, die<br />
ihre Identifizierung verhindern oder sich nicht registrieren<br />
lassen, genauso wenig Schutz beanspruchen