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COMPACT-Spezial "Asyl unsere Toten"

Asyl, Unsere Toten Unsere Toten, Unsere Trauer

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«Die Kanzlerin hat<br />

das Grundgesetz missachtet»<br />

_ Interview mit Karl Albrecht Schachtschneider<br />

32<br />

Wenn die Bundesregierung massenhaft Flüchtlinge ins Land lässt,<br />

widerspricht das nicht nur dem <strong>Asyl</strong>gesetz, sondern den Kernaufgaben<br />

des Staates überhaupt. Dagegen müsste notfalls das Bundesverfassungsgericht<br />

einschreiten und wirksame Grenzschutzmaßnahmen<br />

anordnen.<br />

Grenzbelagerung durch <strong>Asyl</strong>forderer<br />

kurz vor Zakany an der ungarischkroatischen<br />

Grenze am 23.9.2015.<br />

Foto: picture alliance/AP Photo<br />

«Keiner der Flüchtlinge<br />

reist legal<br />

nach Deutschland<br />

ein, und keiner<br />

hält sich legal in<br />

Deutschland auf.»<br />

Auf der <strong>COMPACT</strong>-Freiheitskonferenz 2015<br />

haben Sie ausgeführt, dass alle an den deutschen<br />

Landesgrenzen ankommenden <strong>Asyl</strong>bewerber<br />

ohne weitere Prüfung sofort abgewiesen<br />

werden müssten. Wie begründen Sie das?<br />

Das steht in Paragraph 18 Absatz 2 <strong>Asyl</strong>gesetz, und<br />

diese Regelung folgt Artikel 16a Absatz 2 Grundgesetz,<br />

der <strong>Asyl</strong>bewerbern kein Grundrecht auf<br />

<strong>Asyl</strong>recht zugesteht, wenn diese aus einem Mitgliedstaat<br />

der Europäischen Union oder einem sicheren<br />

Drittstaat einreisen wollen. Deutschland ist<br />

ausschließlich von EU-Staaten sowie sicheren Drittstaaten<br />

wie der Schweiz und Liechtenstein umgeben.<br />

Damit steht allen Flüchtlingen, die auf dem<br />

Landweg nach Deutschland kommen, kein <strong>Asyl</strong>recht<br />

zu, wie das Bundesverfassungsgericht bereits 1996<br />

klargestellt hat.<br />

Können Bürgerkriegsflüchtlinge, etwa aus Syrien,<br />

nicht statt <strong>Asyl</strong> sogenannten subsidiären<br />

Schutz beantragen und auf dieser Grundlage<br />

bleiben?<br />

Das subsidiäre Schutzrecht wurde von der EU erst<br />

2011 eingeführt. Für dieses internationale Schutzrecht<br />

ist Artikel 16a Grundgesetz analog anzuwenden,<br />

weil es 1993, als die <strong>Asyl</strong>rechtsnovelle wegen<br />

des damaligen <strong>Asyl</strong>antenzustroms zum Schutz<br />

Deutschlands gemacht wurde, das vergleichsweise<br />

schwächere subsidiäre Schutzrecht noch nicht gab.<br />

In all diesen Fällen gibt es auch kein verfahrensrechtliches<br />

Bleiberecht bis zur Entscheidung über<br />

die Schutzanträge. Es ist nicht bekannt, dass der<br />

Bundesinnenminister eine Ausnahmeanordnung<br />

aus humanitären Gründen zugunsten der Bürgerkriegsflüchtlinge<br />

aufgrund des Absatz 4 Ziffer 2 des<br />

Paragraph 18 <strong>Asyl</strong>gesetz getroffen hätte, einer Vorschrift,<br />

die wegen der Unbestimmtheit erheblichen<br />

rechtsstaatlichen Bedenken unterliegt.<br />

Warum sollte der Bundesinnenminister nicht<br />

eine entsprechende Vorschrift treffen können?<br />

Die Schutzrechte sind selbst humanitäres Recht,<br />

das Grenzen hat, die nicht durch vermeintlich humanitäre<br />

Verwaltungsmaßnahmen ausgehebelt werden<br />

dürfen. Angemerkt sei, dass Flüchtlinge, die<br />

ihre Identifizierung verhindern oder sich nicht registrieren<br />

lassen, genauso wenig Schutz beanspruchen

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