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COMPACT-Spezial "Asyl unsere Toten"

Asyl, Unsere Toten Unsere Toten, Unsere Trauer

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<strong>COMPACT</strong> <strong>Spezial</strong><br />

_ Ohne Grenzen, ohne Sicherheit<br />

können wie die «Flüchtlinge», die sich aus Lagern<br />

der Türkei, des Libanons oder Jordaniens auf den<br />

Weg in das «gelobte Land» gemacht haben. Letztere<br />

sind nicht mehr in ihrer menschenwürdigen Existenz<br />

bedroht. Die Rechtslage ist eindeutig. Keiner<br />

der Flüchtlinge reist legal nach Deutschland ein,<br />

und keiner hält sich legal in Deutschland auf. Sie<br />

sind nach Paragraph 18 Absatz 3 <strong>Asyl</strong>gesetz zurückzuschieben,<br />

wenn sie in räumlichem und zeitlichem<br />

Zusammenhang der Einreise aufgegriffen werden.<br />

Hat die Kanzlerin mit der Entscheidung vom<br />

4. September 2015, die Grenzkontrollen aufzuheben,<br />

gegen das Grundgesetz verstoßen?<br />

Auch der CSU-Bundestagsabgeordnete Hans-<br />

Peter Uhl monierte, dass ein so weitreichender<br />

Beschluss nur vom Bundestag hätte getroffen<br />

werden dürfen!<br />

Die Bundeskanzlerin hat das Grundgesetz missachtet.<br />

Sie steht nicht über dem Recht. Aber auch der<br />

Bundestag hätte ihre Maßnahme nicht rechtfertigen<br />

können. Nicht einmal ein verfassungsänderndes<br />

Gesetz, das mit Zweidrittelmehrheiten im Bundestag<br />

und Bundesrat beschlossen werden müsste,<br />

könnte die Rechtslage ändern. Der Schutz der<br />

Grenzen des Staates ist ein unabänderliches Prinzip<br />

der Souveränität, das nicht zur Disposition der<br />

Politik steht. Der wesentliche Zweck eines Staates<br />

ist die Sicherheit seiner Bürger; denn ohne Sicherheit<br />

gibt es keine Freiheit. Souveränität aber ist die<br />

Freiheit der Bürger. Sicherheit ist die Wirklichkeit<br />

der Gesetzlichkeit, die Legalität. Sicherheit muss<br />

im Innern und nach außen gewährleistet werden.<br />

Dafür gibt es die Polizei und die Bundeswehr. Sicherheit<br />

des gemeinsamen Lebens zu verwirklichen<br />

ist die Pflicht der Staatsorgane, nichts anderes –<br />

schon gar nicht, eine neue Welt zu schaffen, auch<br />

nicht eine neue Bevölkerung des Landes. Deutschland<br />

ist kein Einwanderungsland, sondern verfassungsgeschützt<br />

das Land der Deutschen. Das ergibt<br />

sich aus unabänderlichen Entscheidungen des<br />

Grundgesetzes in der Präambel, in Artikel 1 und Artikel<br />

20 Grundgesetz.<br />

Die Bundeskanzlerin hat die Entscheidung<br />

vom 4. September 2015, die Grenzen zu öffnen,<br />

mit einer Art humanitärem Notstand begründet.<br />

Ist das rechtlich möglich?<br />

Die Gesetze können nicht schlicht als «nicht funktionsfähig»<br />

abgetan werden. Es besteht kein Ausnahmezustand,<br />

weil Flüchtlinge massenhaft in das<br />

Land kommen wollen. Den Zustrom abzuwehren,<br />

ist kein Problem. Das schaffen auch andere Länder,<br />

wie das Beispiel Ungarn zeigt. «Souverän ist, wer<br />

über den Ausnahmezustand entscheidet», hat Carl<br />

Schmitt, der Dogmatiker der Diktatur, propagiert.<br />

So hat die Kanzlerin gehandelt. Das Grundgesetz<br />

dagegen kennt Regelungen des inneren Notstandes<br />

und des äußeren Notstandes, die eine derartige<br />

Missachtung der Gesetze keinesfalls zulassen –<br />

auch nicht in der Lage, die der Flüchtlingszustrom<br />

schafft. Und: Merkels Einladung an die Flüchtlinge,<br />

die die Grenze nach Ungarn überschreiten wollten,<br />

nach Deutschland zu kommen, hat die verheerende<br />

Lage überhaupt erst hervorgerufen.<br />

«Deutschland ist kein Einwanderungsland,<br />

sondern verfassungsgeschützt<br />

das Land der<br />

Deutschen.»<br />

Wird Deutschland nicht die Grenzschließung<br />

durch entgegenstehendes EU-Recht, etwa die<br />

Schengen-Verträge, verwehrt?<br />

Deutschland hat sich auf die Schengen-Politik eingelassen,<br />

die einen Raum ohne Binnengrenzen in<br />

der Europäischen Union vereinbart hat. Der aber<br />

setzt die wirksame Sicherung der Außengrenzen<br />

der Union voraus. Die gelingt nicht. Darum müssen<br />

um der unaufhebbaren Souveränität willen im Interesse<br />

der Sicherheit die Binnengrenzen wieder gesichert<br />

werden. Alle internationalen, europarechtlichen<br />

und auch nationalen Regelungen lassen die<br />

Verantwortung der Nationalstaaten für die Sicherheit<br />

und Ordnung unberührt. Die muss Deutschland<br />

um der Freiheit und um des Rechts willen gewährleisten.<br />

Es gibt keine Humanität gegen das Recht.<br />

Das Recht ist die Humanität, wenn auch nicht schon<br />

jedes Gesetz.<br />

Schachtschneider auf der<br />

<strong>COMPACT</strong>-Freiheitskonferenz 2015.<br />

Foto: Michael Jeinsen<br />

9,90 Euro (A), 13 sFr (CH)<br />

<strong>Asyl</strong>. Das Chaos<br />

So kommt der Bürgerkrieg zu uns<br />

Sonder-Ausgabe Nr. 8 | 8,80 EUR (D) · spezial.compact-online.de<br />

Multikulti-Land ist abgebrannt | Dschihadisten im Flüchtlingsstrom<br />

Morde, Massaker und Migranten | Erdogan und Soros als Schlepper<br />

Die Terrorhelfer CIA und Muslimbrüder | Merkels Notstandsdiktatur<br />

<strong>COMPACT</strong>-<strong>Spezial</strong> Nr. 8: <strong>Asyl</strong>. Das<br />

Chaos. Foto: <strong>COMPACT</strong><br />

Von Recht auf Invasion steht nichts<br />

im Grundgesetz. Foto: picture<br />

alliance/dpa<br />

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