COMPACT-Spezial "Asyl unsere Toten"
Asyl, Unsere Toten Unsere Toten, Unsere Trauer
Asyl, Unsere Toten
Unsere Toten, Unsere Trauer
- TAGS
- trauer
- unsere-toten
- asyl
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>COMPACT</strong> <strong>Spezial</strong><br />
_ Ohne Grenzen, ohne Sicherheit<br />
können wie die «Flüchtlinge», die sich aus Lagern<br />
der Türkei, des Libanons oder Jordaniens auf den<br />
Weg in das «gelobte Land» gemacht haben. Letztere<br />
sind nicht mehr in ihrer menschenwürdigen Existenz<br />
bedroht. Die Rechtslage ist eindeutig. Keiner<br />
der Flüchtlinge reist legal nach Deutschland ein,<br />
und keiner hält sich legal in Deutschland auf. Sie<br />
sind nach Paragraph 18 Absatz 3 <strong>Asyl</strong>gesetz zurückzuschieben,<br />
wenn sie in räumlichem und zeitlichem<br />
Zusammenhang der Einreise aufgegriffen werden.<br />
Hat die Kanzlerin mit der Entscheidung vom<br />
4. September 2015, die Grenzkontrollen aufzuheben,<br />
gegen das Grundgesetz verstoßen?<br />
Auch der CSU-Bundestagsabgeordnete Hans-<br />
Peter Uhl monierte, dass ein so weitreichender<br />
Beschluss nur vom Bundestag hätte getroffen<br />
werden dürfen!<br />
Die Bundeskanzlerin hat das Grundgesetz missachtet.<br />
Sie steht nicht über dem Recht. Aber auch der<br />
Bundestag hätte ihre Maßnahme nicht rechtfertigen<br />
können. Nicht einmal ein verfassungsänderndes<br />
Gesetz, das mit Zweidrittelmehrheiten im Bundestag<br />
und Bundesrat beschlossen werden müsste,<br />
könnte die Rechtslage ändern. Der Schutz der<br />
Grenzen des Staates ist ein unabänderliches Prinzip<br />
der Souveränität, das nicht zur Disposition der<br />
Politik steht. Der wesentliche Zweck eines Staates<br />
ist die Sicherheit seiner Bürger; denn ohne Sicherheit<br />
gibt es keine Freiheit. Souveränität aber ist die<br />
Freiheit der Bürger. Sicherheit ist die Wirklichkeit<br />
der Gesetzlichkeit, die Legalität. Sicherheit muss<br />
im Innern und nach außen gewährleistet werden.<br />
Dafür gibt es die Polizei und die Bundeswehr. Sicherheit<br />
des gemeinsamen Lebens zu verwirklichen<br />
ist die Pflicht der Staatsorgane, nichts anderes –<br />
schon gar nicht, eine neue Welt zu schaffen, auch<br />
nicht eine neue Bevölkerung des Landes. Deutschland<br />
ist kein Einwanderungsland, sondern verfassungsgeschützt<br />
das Land der Deutschen. Das ergibt<br />
sich aus unabänderlichen Entscheidungen des<br />
Grundgesetzes in der Präambel, in Artikel 1 und Artikel<br />
20 Grundgesetz.<br />
Die Bundeskanzlerin hat die Entscheidung<br />
vom 4. September 2015, die Grenzen zu öffnen,<br />
mit einer Art humanitärem Notstand begründet.<br />
Ist das rechtlich möglich?<br />
Die Gesetze können nicht schlicht als «nicht funktionsfähig»<br />
abgetan werden. Es besteht kein Ausnahmezustand,<br />
weil Flüchtlinge massenhaft in das<br />
Land kommen wollen. Den Zustrom abzuwehren,<br />
ist kein Problem. Das schaffen auch andere Länder,<br />
wie das Beispiel Ungarn zeigt. «Souverän ist, wer<br />
über den Ausnahmezustand entscheidet», hat Carl<br />
Schmitt, der Dogmatiker der Diktatur, propagiert.<br />
So hat die Kanzlerin gehandelt. Das Grundgesetz<br />
dagegen kennt Regelungen des inneren Notstandes<br />
und des äußeren Notstandes, die eine derartige<br />
Missachtung der Gesetze keinesfalls zulassen –<br />
auch nicht in der Lage, die der Flüchtlingszustrom<br />
schafft. Und: Merkels Einladung an die Flüchtlinge,<br />
die die Grenze nach Ungarn überschreiten wollten,<br />
nach Deutschland zu kommen, hat die verheerende<br />
Lage überhaupt erst hervorgerufen.<br />
«Deutschland ist kein Einwanderungsland,<br />
sondern verfassungsgeschützt<br />
das Land der<br />
Deutschen.»<br />
Wird Deutschland nicht die Grenzschließung<br />
durch entgegenstehendes EU-Recht, etwa die<br />
Schengen-Verträge, verwehrt?<br />
Deutschland hat sich auf die Schengen-Politik eingelassen,<br />
die einen Raum ohne Binnengrenzen in<br />
der Europäischen Union vereinbart hat. Der aber<br />
setzt die wirksame Sicherung der Außengrenzen<br />
der Union voraus. Die gelingt nicht. Darum müssen<br />
um der unaufhebbaren Souveränität willen im Interesse<br />
der Sicherheit die Binnengrenzen wieder gesichert<br />
werden. Alle internationalen, europarechtlichen<br />
und auch nationalen Regelungen lassen die<br />
Verantwortung der Nationalstaaten für die Sicherheit<br />
und Ordnung unberührt. Die muss Deutschland<br />
um der Freiheit und um des Rechts willen gewährleisten.<br />
Es gibt keine Humanität gegen das Recht.<br />
Das Recht ist die Humanität, wenn auch nicht schon<br />
jedes Gesetz.<br />
Schachtschneider auf der<br />
<strong>COMPACT</strong>-Freiheitskonferenz 2015.<br />
Foto: Michael Jeinsen<br />
9,90 Euro (A), 13 sFr (CH)<br />
<strong>Asyl</strong>. Das Chaos<br />
So kommt der Bürgerkrieg zu uns<br />
Sonder-Ausgabe Nr. 8 | 8,80 EUR (D) · spezial.compact-online.de<br />
Multikulti-Land ist abgebrannt | Dschihadisten im Flüchtlingsstrom<br />
Morde, Massaker und Migranten | Erdogan und Soros als Schlepper<br />
Die Terrorhelfer CIA und Muslimbrüder | Merkels Notstandsdiktatur<br />
<strong>COMPACT</strong>-<strong>Spezial</strong> Nr. 8: <strong>Asyl</strong>. Das<br />
Chaos. Foto: <strong>COMPACT</strong><br />
Von Recht auf Invasion steht nichts<br />
im Grundgesetz. Foto: picture<br />
alliance/dpa<br />
33