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50er Jahren änderte sich die Situation. Gesellen, die auf<br />
ihr Handwerk verzichteten, arbeiteten beispielsweise in der<br />
Oldenburger Eisengießerei. 25<br />
In den Akten finden sich auch Hinweise auf Bedingungen, un-<br />
ter denen Hofhandwerker und Handwerksgesellen, die sich<br />
beim Militär eingeschrieben hatten, die Verheiratung in den<br />
30er Jahren gestattet wurde. 1832 wurde dem Garderobe-<br />
schneider Carl Schulz von der großherzoglichen Hofverwal-<br />
tung eine Bescheinigung ausgestellt, daß er als Hofschnei-<br />
der angestellt worden sei; aufgrund dieser Bescheinigung<br />
wurde er von einem Pastor getraut. Der Stadtmagistrat zwei-<br />
felte nun daran, daß Prediger befugt seien, auf Bescheini-<br />
gungen der Hofchefs, die sich ausschließlich auf das<br />
Dienstverhältnis bezögen, Trauungen von Ausländern vorzu-<br />
nehmen. Durch sie habe der Bittsteller noch keine Untertan-<br />
bzw. Bürgerrechte erworben. Diese Ansicht wurde bestätigt<br />
und der Regierung bemerklich gemacht, daß die Untertanen-<br />
rechte nur durch eine vorschriftsmäßige Amtsbescheinigung<br />
erworben werden könnten. 26 Ein Nachweis über die finanzielle<br />
1846-49, angesichts von Absatzstockung, Unterbeschäftigung<br />
und Entlassungen, geradezu eine Flucht in die Selbständigkeit<br />
eingesetzt. Das Problem in diesen und vielen anderen<br />
Handwerken bestünde eher in der Entwertung der Selbständigkeit<br />
durch indirekte Abhängigkeit, Unterbeschäftigung und<br />
Armut als in der Schwierigkeit, sich selbständig zu machen<br />
(vgl. Kocka, J., Arbeitsverhältnisse ... , S.353).<br />
25 Es handelte sich dabei um die 1847 begründete Eisengießerei<br />
des G.A.Meyer. Nach Schulze ergab sich hier für Oldenburg<br />
erstmals der Fall, daß ausgebildete Handwerker als<br />
Facharbeiter in die Fabrik eintraten (vgl. Schulze, H.-J.,<br />
Oldenburgs Wirtschaft ... , S.193). Vgl. Bericht des Amts<br />
Oldenburg v.29.4.1853, in: StAO Best. 70, Nr.6668 über das<br />
Heiratsgesuch des Tischlergesellen Unnau aus Osternburg,<br />
der auf sein Handwerk verzichten und als Tischler in der<br />
Eisengießerei arbeiten wollte; Heiratsgesuch und Verzicht<br />
auf Ausübung seines Handwerks seitens eines Tischlergesellen<br />
aus Zwischenahn v.18.3.1852: er wollte gleichfalls als<br />
Arbeiter in der Oldenburger Eisengießerei arbeiten (StAO<br />
Best. 262-1 A, Nr.2118/F.II).<br />
26 Vgl. Reskript an die Regierung wegen Kopulation von Ausländern<br />
v.20.2.1832, in: StAO Best.70, Nr.3503: Konv.III<br />
Führung der Zivilstandsregister, der Kirchenbücher etc./F.4<br />
(=von Seiten der Geistlichen aufgrund der von dem Militärkommando<br />
oder den verschiedenen Hofchefs erteilten Heiratskonsense<br />
vorgenommene Kopulationen 1832-1862)