Dokument 8.pdf - oops
Dokument 8.pdf - oops
Dokument 8.pdf - oops
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
476<br />
aus, daß eine Fabrik nicht den Vorschriften der HWO unter-<br />
liegen solle. Der Unternehmer dürfe nur nicht in den Ar-<br />
beitsbereich der Innung fallende Produkte auf Bestellung<br />
der einzelnen Verbraucher anfertigen lassen. 84<br />
Die Schlosser und Schmiede ließen in ihrem Widerstand nicht<br />
nach und legten Rekurs ein. In ihrem Beschwerdeschreiben an<br />
den Großherzog drangen sie auf eine strikte Trennung hand-<br />
werklicher von industriemäßiger Tätigkeit und damit auf die<br />
Ausschaltung jeglicher Konkurrenz. Die Regierungsverfügung<br />
wurde abgelehnt, da durch sie sozusagen eine geregelte Kon-<br />
kurrenz bei Schutz des lokalen Absatzes der handwerklichen<br />
Kleinbetriebe zugelassen wurde. Die HWO, auf die sie sich<br />
beriefen, wurde von ihnen als Gerechtsame, Privileg, ähn-<br />
lich den früheren Zunftartikeln, verstanden. Aus der Sicht<br />
der Innung konnten ihre Mitglieder gegenüber der fabrikmä-<br />
ßigen Massenproduktion von Handwerksgegenständen nicht be-<br />
stehen. Denn darauf würden die von der Regierung gewährten<br />
Freiheiten hinauslaufen. Der Fabrikant dürfe dann die glei-<br />
chen Gegenstände wie das Handwerk verfertigen; es sei ihm<br />
ermöglicht, alle handwerklichen Arbeiten durch eigene Ar-<br />
beiter in und außerhalb der Fabrik ausführen zu lassen und<br />
die Produkte im kleinen und im großen zu verkaufen. Die Or-<br />
ganisation des innungsmäßig verfaßten Handwerks beruhe auf<br />
dem langjährigen Erwerb spezieller beruflicher Qualifika-<br />
tionen, die den so auf diese Art Ausgebildeten auf eine be-<br />
stimmte Tätigkeit festlege. Sie sei daher auf den Schutz,<br />
den die exklusive Betreibung des jeweiligen Handwerks ge-<br />
währe, angewiesen. Die meisten jungen Handwerker wären<br />
nicht in der Lage, einen Laden zum Verkauf ihrer Produkte<br />
zu eröffnen. Einem kapitalkräftigen Fabrikanten, wie Meyer<br />
es sei, stehe die Zunftökonomie sonst chancenlos gegenüber.<br />
Insgesamt spiegelt das Schreiben die ungetrübte Überzeugung<br />
der Innung wider, daß ihre Forderungen rechtlich und mora-<br />
lisch unanfechtbar seien. Einen weiteren Höhepunkt gewann<br />
diese Sichtweise in der Behauptung, daß die Entwicklung und<br />
84 Vgl. Regierungsreskript an Magistrat v.25.8.1847, in:<br />
Ebenda