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474<br />

Fabrik ausgeübt als auch außerhalb die produzierten Gegen-<br />

stände fertiggestellt werden dürften, u.a. auf den Artikel<br />

53 HWO. Der Fabrikbetrieb sei von dem Verbot, mehrere Hand-<br />

werke gleichzeitig zu betreiben, ausgenommen. 1834 wurde<br />

außerdem dem Tabakfabrikanten Schrimper erlaubt, durch ei-<br />

gene Arbeiter auch solche Handwerksarbeiten, die den Innun-<br />

gen zustanden, in seiner Fabrik ausführen zu lassen. 80 Im-<br />

gleichen bestünde der hier überall anerkannte Grundsatz,<br />

Fabriken unbeschränkt den Handel en gros und en détail mit<br />

den eigenen Produkten zu erlauben. Der Kleinverkauf auf Be-<br />

stellung von Produkten, die in den Arbeitsbereich der In-<br />

nungen fielen, sollte allerdings verboten werden. Eine Min-<br />

derheit der Mitglieder des Magistrats stellte die Angst der<br />

Innung vor Einbußen ihrer Arbeitsmöglichkeiten in den Vor-<br />

dergrund. Diese sah die Gefahr, daß die Herstellung aller<br />

Gegenstände aus Gußeisen von der Fabrik übernommen werde<br />

und den Meistern selbst nur noch Reparaturen verblieben,<br />

von denen sie nicht bestehen könnten. Schon jetzt sei es<br />

ein Zeichen für die verminderte Arbeit in dem Gewerbe, daß<br />

die Anzahl der dort beschäftigten Gesellen abgenommen habe.<br />

Es gebe Schlossermeister, die fast das ganze Jahr über kei-<br />

nen Gesellen anstellen könnten. Daher sollte es nicht er-<br />

laubt sein, außerhalb der Fabrik Gegenstände, die auch von<br />

Handwerkern angefertigt werden würden, fertigzustellen. Fa-<br />

brikprodukte, die unter einem Rt Courant das Stück koste-<br />

ten, sollten von der Fabrik nur im Dutzend und mehr an Per-<br />

sonen des Innungsbezirks verkauft werden, da sie die Haupt-<br />

produktionsgegenstände der Schmiede und Schlosser bildeten.<br />

Diese Beschränkungen seien durch die HWO legitimiert, die<br />

Meister in ihrem Betrieb schützen wolle. Auch sei bisher<br />

keine Fabrik mit der Absicht angelegt worden, die Tätigkeit<br />

80 Vgl. Gutachten des Stadtdirektors Wöbken, in: Ebenda; Resolution<br />

für die Regierung v.8.11.1834, in: StAO Best.70,<br />

Nr.6667. Schrimper wurde entgegen des Protests der Küpkerinnung<br />

gestattet, die für seine Produktion notwendigen<br />

Küpker- und Böttcherarbeiten durch einen als Fabrikarbeiter<br />

angestellten Küpker in seiner Fabrik ausführen zu lassen.

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