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nen. Falls diese Restriktionen jedoch nur wenige Gesellen<br />
von einer Verheiratung abschreckten, würden gerade sie das<br />
Problem der überlasteten Armenkassen noch verschärfen. Die<br />
Alternative, es Gesellen frei zu stellen sich zu verheira-<br />
ten, ohne ihnen ihr Handwerk und ihren Status abzuerkennen<br />
und ihnen damit zu besseren beruflichen Fortkommensmöglich-<br />
keiten zu verhelfen, wurde nicht bedacht. 35 Daß Hin-<br />
richs´Beschwerde schließlich für rechtens befunden, der Ma-<br />
gistrat seine Entscheidung zurücknehmen mußte 36 , lag an den<br />
gewerbefreiheitlichen Prämissen des Staatsministeriums,<br />
nicht an der Infragestellung des Heiratsverbots. Das neue<br />
Oldenburger Gewerbegesetz sollte Gewerbefreiheit zur Basis<br />
haben, die rechtlich beschränkenden Überlegungen der Regie-<br />
rung waren da nur hinderlich.<br />
Insgesamt bewirkten die skizzierten Zusammenhänge eine<br />
Schwächung des Gesellenheiratsverbots und wohl auch der so-<br />
zialen Tradition der Gesellenehelosigkeit in Oldenburg. Das<br />
Verbot war durch das Verhalten der Gesellen, aber auch<br />
durch die generellen Bedenken der Staatsbehörden, ein Sy-<br />
stem rechtlicher Ehebeschränkungen aufzubauen, schon ziem-<br />
lich ausgehöhlt worden. So konnten auch die seit den 30er<br />
Jahren von der Regierung vorgeschlagenen Maßnahmen zu des-<br />
sen Stärkung keine größere Wirksamkeit entfalten. Außerdem<br />
waren sie, wie gezeigt, in ihrer Intention problematisch.<br />
35 In Braunschweig schienen verheiratete Gesellen zwar ihren<br />
Gesellenstatus, also v.a. die Chance, sich als Meister<br />
selbständig zu machen, zu verlieren, sie durften aber weiterhin<br />
in Handwerksbetrieben ihre erlernten Fähigkeiten<br />
ausüben. Davon zu unterscheiden ist die sich für Gesellen<br />
bietende Möglichkeit des fortgesetzten Arbeitsplatzwechels<br />
zwischen Fabrik und traditionellem handwerklichen Kleinbetrieb,<br />
der im allgemeinen nicht die Aberkennung der Gesellenrechte<br />
nach sich zog. Die Unterscheidung zwischen Fabrikarbeiter<br />
und Handwerksgesellen wurde dadurch schwierig.<br />
(vgl. Schildt, G., Tagelöhner, Gesellen, Arbeiter. Sozialgeschichte<br />
der vorindustriellen und industriellen Arbeiter<br />
in Braunschweig 1830-1880 (Industrielle Welt<br />
hg.v.W.Conze;Bd.40), Stuttgart 1986, S.196)<br />
36 Vgl. Regierungsbericht v.25.2.1858 u. Verfügung des<br />
Staatsministeriums v.13.3.1858, in: StAO Best. 31-13-68-1