12.12.2012 Aufrufe

Dokument 8.pdf - oops

Dokument 8.pdf - oops

Dokument 8.pdf - oops

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

452<br />

nen. Falls diese Restriktionen jedoch nur wenige Gesellen<br />

von einer Verheiratung abschreckten, würden gerade sie das<br />

Problem der überlasteten Armenkassen noch verschärfen. Die<br />

Alternative, es Gesellen frei zu stellen sich zu verheira-<br />

ten, ohne ihnen ihr Handwerk und ihren Status abzuerkennen<br />

und ihnen damit zu besseren beruflichen Fortkommensmöglich-<br />

keiten zu verhelfen, wurde nicht bedacht. 35 Daß Hin-<br />

richs´Beschwerde schließlich für rechtens befunden, der Ma-<br />

gistrat seine Entscheidung zurücknehmen mußte 36 , lag an den<br />

gewerbefreiheitlichen Prämissen des Staatsministeriums,<br />

nicht an der Infragestellung des Heiratsverbots. Das neue<br />

Oldenburger Gewerbegesetz sollte Gewerbefreiheit zur Basis<br />

haben, die rechtlich beschränkenden Überlegungen der Regie-<br />

rung waren da nur hinderlich.<br />

Insgesamt bewirkten die skizzierten Zusammenhänge eine<br />

Schwächung des Gesellenheiratsverbots und wohl auch der so-<br />

zialen Tradition der Gesellenehelosigkeit in Oldenburg. Das<br />

Verbot war durch das Verhalten der Gesellen, aber auch<br />

durch die generellen Bedenken der Staatsbehörden, ein Sy-<br />

stem rechtlicher Ehebeschränkungen aufzubauen, schon ziem-<br />

lich ausgehöhlt worden. So konnten auch die seit den 30er<br />

Jahren von der Regierung vorgeschlagenen Maßnahmen zu des-<br />

sen Stärkung keine größere Wirksamkeit entfalten. Außerdem<br />

waren sie, wie gezeigt, in ihrer Intention problematisch.<br />

35 In Braunschweig schienen verheiratete Gesellen zwar ihren<br />

Gesellenstatus, also v.a. die Chance, sich als Meister<br />

selbständig zu machen, zu verlieren, sie durften aber weiterhin<br />

in Handwerksbetrieben ihre erlernten Fähigkeiten<br />

ausüben. Davon zu unterscheiden ist die sich für Gesellen<br />

bietende Möglichkeit des fortgesetzten Arbeitsplatzwechels<br />

zwischen Fabrik und traditionellem handwerklichen Kleinbetrieb,<br />

der im allgemeinen nicht die Aberkennung der Gesellenrechte<br />

nach sich zog. Die Unterscheidung zwischen Fabrikarbeiter<br />

und Handwerksgesellen wurde dadurch schwierig.<br />

(vgl. Schildt, G., Tagelöhner, Gesellen, Arbeiter. Sozialgeschichte<br />

der vorindustriellen und industriellen Arbeiter<br />

in Braunschweig 1830-1880 (Industrielle Welt<br />

hg.v.W.Conze;Bd.40), Stuttgart 1986, S.196)<br />

36 Vgl. Regierungsbericht v.25.2.1858 u. Verfügung des<br />

Staatsministeriums v.13.3.1858, in: StAO Best. 31-13-68-1

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!