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2017-36

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Kurier Nr . <strong>36</strong> 8.9.<strong>2017</strong> 23<br />

Donnerstag, 14. September <strong>2017</strong>, 20 Uhr im Saal Fadacher (2. Publikation)<br />

Einladung zur Gemeindeversammlung<br />

Traktanden<br />

1 Baurecht an die Stiftung Hofwiesen – Wohnen im Alter in Dietlikon<br />

für den Neubau eines zweiten Gebäudes<br />

2 Darlehen über 9 Mio. Franken an die Stiftung Hofwiesen – Wohnen im<br />

Alter in Dietlikon für den Neubau eines zweiten Gebäudes<br />

3 Initiative «Leitplanung Dorfmitte Dietlikon»<br />

4 Anfragen nach § 51 Gemeindegesetz<br />

Wichtiger Hinweis:<br />

Die Broschüre mit den Anträgen und Weisungen der Gemeindebehörden<br />

wird nicht mehr in alle Haushalte verteilt. Sie kann ab Freitag,<br />

als PDF-Datei unter www.dietlikon.ch heruntergeladen oder bei der<br />

Gemeindekanzlei (044 835 82 51 oder kanzlei@dietlikon.org) bestellt<br />

werden.<br />

Aktenauflage<br />

Die zur Behandlung bestimmten Anträge und dazugehörigen Akten liegen<br />

seit Montag, 28. August <strong>2017</strong> im Gemeindehaus, Büro Nr. 14, zur<br />

Einsicht auf (Dienstag bis 18.00 Uhr, Freitag 07.15 – 14.15 Uhr).<br />

Stimmrecht<br />

In Angelegenheiten der politischen Gemeinde sind alle in Dietlikon niedergelassenen<br />

Schweizerinnen und Schweizer stimmberechtigt, welche<br />

das 18. Altersjahr zurückgelegt haben. Die Niederlassung beginnt mit<br />

der Abgabe der Ausweisschriften.<br />

Gemeinderat<br />

Gemeindeversammlung vom 14.9.<strong>2017</strong><br />

Weshalb Ablehnung der Initiative «Leitplanung Ortsmitte Dietlikon»<br />

Die Initiative «Leitplanung Ortsmitte<br />

Dietlikon» möchte den<br />

Gemeinderat verpflichten, bis 2020<br />

eine Leitplanung zu erarbeiten. Die<br />

Initiative enthält unter anderem<br />

detaillierte Informationen zur Projektorganisation,<br />

zum zeitlichen<br />

Ablauf, zur Aufgabenstellung und<br />

zu den Projektzielen. Die Testplanung<br />

soll austesten, ob konkrete<br />

Nutzungsvorstellungen in der<br />

Dorfmitte umsetzbar sind. Zur<br />

Durchführung einer Testplanung<br />

sollen mehrere Planungsteams von<br />

der Gemeinde ausgewählt werden.<br />

Dem Gemeinderat ist ebenfalls<br />

eine aktive und attraktive Ortsmitte<br />

in Dietlikon wichtig. Dennoch erachten<br />

Gemeinderat und Baubehörde<br />

die von den Initianten verlangte<br />

Leitplanung als über das Ziel hinaus<br />

geschossen. Die Initiative gibt<br />

vor, dass Handlungsräume vorhanden<br />

und Grundeigentümerverpflichtungen<br />

möglich sind, welche<br />

in Wirklichkeit gar nicht existieren.<br />

Planungen der Gemeinde<br />

Seit 2010 hat die Gemeinde unter<br />

Mitwirkung der Behörden, Ortsparteien<br />

und der Bevölkerung mit<br />

Vernehmlassungen strategische<br />

Planungen durchgeführt. Das Leitbild<br />

Siedlungsentwicklung ist die<br />

Basis dieser Planungen. Unter anderem<br />

führten diese zur Revision<br />

der Bau- und Zonenordnung (BZO)<br />

2014, welche von der Gemeindeversammlung<br />

verabschiedet wurde.<br />

Attraktive Bahnhofstrasse<br />

Die Gemeinde hat mit der Erfüllung<br />

ihrer Planungspflicht und Gestaltung<br />

der BZO den Grundstein<br />

für eine attraktive und aktive Bahnhofstrasse<br />

gelegt. Die BZO ist gewerbefreundlich<br />

ausgestaltet, indem<br />

sie verlangt, dass im Erdgeschoss<br />

Gewerbenutzungen für diejenige<br />

Gebäudeseite obligatorisch<br />

ist, welche dem öffentlichen Raum<br />

entlang der Bahnhofstrasse zugewandt<br />

ist.<br />

Rechtssicherheit<br />

der Grundeigentümer<br />

Die Grundeigentümer verfügen<br />

über eine verfassungsrechtlich gewährleistete<br />

Eigentumsgarantie<br />

und Wirtschaftsfreiheit. Die Nutzungsmöglichkeiten<br />

der im privaten<br />

Eigentum stehenden Grundstücke<br />

dürfen nur eingeschränkt werden,<br />

wenn sie auf einer genügenden<br />

gesetzlichen Grundlage beruhen,<br />

im öffentlichen Interesse und verhältnismässig<br />

sind. Die gesetzlichen<br />

Voraussetzungen, um Grundeigentümer<br />

zu einer Verbesserung<br />

der Attraktivität ihrer Liegenschaften<br />

zu zwingen, fehlen.<br />

Infrastrukturprojekte des Bundes<br />

Die Gemeinde ist seit Jahren in intensiven<br />

Verhandlungen auf überkommunaler,<br />

regionaler, kantonaler<br />

und Bundesebene, um für Dietlikon<br />

eine siedlungs- und landschaftsverträgliche<br />

Umsetzung von<br />

grossen Infrastrukturprojekten<br />

(SBB-Brüttenerlinie, Glattalautobahn)<br />

zu erarbeiten. In diesem Zusammenhang<br />

wurden und werden<br />

bereits übergeordnete Planungen<br />

durchgeführt.<br />

Bahnhofstrasse<br />

ist eine Kantonsstrasse<br />

Die Bahnhofstrasse ist noch nicht<br />

sanierungsbedürftig. Daher plant<br />

der Kanton als Eigentümer auch<br />

keine Anpassungen derselben. Mittel-<br />

bis langfristig ist es sinnvoll,<br />

im Zusammenhang mit der Sanierung<br />

der Bahnhofstrasse gemeinsam<br />

mit dem Kanton ein Betriebsund<br />

Gestaltungskonzept zu erarbeiten.<br />

Dieses soll auch wichtige Impulse<br />

für die Grundeigentümer der<br />

Zentrumszone leisten. Ohne willige<br />

Grundeigentümer und den Kanton<br />

dürfte jedoch eine solche Planung<br />

schwierig werden.<br />

Verbindlichkeit von Testplanungen<br />

Um die notwendige Verbindlichkeit<br />

einer Testplanung für Behörden<br />

und Grundeigentümer zu erreichen<br />

müsste beispielsweise ein öffentlicher<br />

Gestaltungsplan verabschiedet<br />

werden. Allfällige Rekurse gegen<br />

diese starke Eigentumsbeschränkung<br />

würden die Reaktionsmöglichkeiten<br />

der Gemeinde gegenüber<br />

laufenden Planungen des Kantons<br />

und des Bundes (SBB, ÖV-Drehscheibe,<br />

Autobahn etc) beschränken.<br />

Unrealistische<br />

zeitliche Abstimmung<br />

Die Initiative gibt die Zeitplanung<br />

für die Leitplanung vor und verlangt,<br />

dass die Planungsaktivitäten<br />

im Zeitraum <strong>2017</strong> bis 2020 durchzuführen<br />

seien. Die Bahnhofstrasse<br />

wurde vom Kanton 1994 saniert mit<br />

einer Lebensdauer von 30 bis 40<br />

Jahren. Die Verhandlungen mit den<br />

SBB laufen seit Jahren intensiv.<br />

2018 wird der Bundesrat dem Parlament<br />

die Botschaft zum Ausbauschritt<br />

Bahnnetz übergeben. Die Initiative<br />

lässt sich aufgrund der mangelnden<br />

zeitlichen Abstimmung nur<br />

schwer oder gar nicht umsetzen. Einerseits<br />

sind die SBB in ihren Planungen<br />

bereits konkret und weit<br />

vorangeschritten. Andererseits hat<br />

der Kanton bezüglich Bahnhofstrasse<br />

noch gar keine Absichten, allfällige<br />

Planungen zu starten.<br />

Ungewisse Kostenfolgen<br />

Die Kosten der Leitplanung werden<br />

in der Initiative mit Fr.<br />

500000.– veranschlagt. Eine genaue<br />

Herleitung der Kosten fehlt<br />

jedoch. Nebst den Planungskosten<br />

kämen noch allfällige Kosten für<br />

Gutachten und Investitionen der<br />

Verwaltung dazu. Zudem sind für<br />

die grundeigentümerverbindliche<br />

Sicherung noch weitere Verfahren<br />

nötig. Eine Kostenschätzung in der<br />

Grössenordnung von Fr. 800 000.–<br />

bis Fr. 1000000.– ist realistischer.<br />

Für eine erfolgreiche Umsetzung<br />

der Initiative fehlen einerseits die<br />

notwendigen Voraussetzungen und<br />

Handlungsspielräume und andererseits<br />

sind zeitliche Abstimmung<br />

und Kostenfolgen ungewiss.<br />

Gemeinderat<br />

Aus den genannten Gründen<br />

empfehlen Gemeinderat und<br />

Baubehörde den Stimmberechtigten,<br />

die Initiative «Leitplanung<br />

Ortsmitte Dietlikon» abzulehnen.<br />

Die Weisung finden Sie unter<br />

www.dietlikon.ch und bei<br />

der Gemeindekanzlei (Telefon<br />

044 835 82 51)

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