Taxi Times Berlin - Oktober 2017
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RECHT<br />
NUR DIE KAMERA WAR ZEUGE<br />
Die Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen ist vor Gericht bislang<br />
umstritten, vor allem aus Datenschutzgründen. Ausdrücklich verboten ist<br />
die Verwendung solcher Kameras aber in Deutschland nicht.<br />
<strong>Taxi</strong>fahrer Orhan hat eine schöne Tour<br />
vom Flughafen Tegel nach Neu-Hohenschönhausen.<br />
Der Verkehr ist<br />
flüssig. Seestraße, Osloer Straße, linke Spur.<br />
Ecke Prinzenallee, die Ampel ist grün. Die<br />
Spur schwenkt leicht nach rechts, wegen der<br />
Linksabbieger. Der Mazdafahrer aus MOL<br />
rechts neben ihm sieht nur die grüne Ampel,<br />
aber nicht die Spurmarkierungen, und fährt<br />
stur geradeaus weiter. Es kommt, wie es<br />
kommen muss: Der<br />
Mazda touchiert<br />
das <strong>Taxi</strong> seitlich.<br />
Zum Stehen kommen<br />
beide erst hinter<br />
der Kreuzung.<br />
Orhan ist sauer,<br />
weil seine schöne<br />
Tour futsch ist. Und<br />
dann beschuldigt<br />
der Typ aus MOL<br />
ihn auch noch, die<br />
Spur gewechselt zu<br />
haben.<br />
In den meisten<br />
Fällen geht solch<br />
eine Sache 50 zu<br />
50 aus. Keiner der<br />
Beteiligten kann<br />
beweisen, dass er selbst in der Spur geblieben<br />
und allein der andere schuld ist. Zeugen?<br />
Meist Fehlanzeige. Auch die Fahrgäste<br />
machen sich meist schnell aus dem Staub<br />
oder haben nichts gesehen. Und wenn die<br />
Polizei kommt, ist die Unfallstelle längst<br />
geräumt und alle Spuren sind verwischt.<br />
Aber Kollege Orhan hat vorgesorgt. Er hat in<br />
seinem <strong>Taxi</strong> eine Front-Dashcam installiert,<br />
also eine kleine, in Fahrtrichtung zeigende<br />
Videokamera, die während der Fahrt im<br />
Dauerbetrieb aufnimmt. Die hat das ganze<br />
Geschehen gefilmt.<br />
Halt, werden da einige sagen. Das ist<br />
doch gar nicht erlaubt! Oder zumindest<br />
nicht verwertbar. Einige Amts- und Landgerichte<br />
haben bei Dashcam-Aufnahmen eine<br />
Verletzung von Bundesdatenschutzgesetz<br />
Die Dashcam – wenn sie als „Zeuge“ zugelassen wird, ist sie objektiv.<br />
und Kunsturhebergesetz (Stichwort: Recht<br />
am eigenen Bild) angenommen. Andere<br />
Gerichte aber haben das – mit guten Gründen<br />
– verneint. Die Rechtslage ist also wie<br />
so oft unsicher.<br />
Nun hat das Oberlandesgericht Stuttgart<br />
als erstes Obergericht einer Verwertung<br />
von Dashcam-Aufnahmen in einem<br />
Verkehrsunfallprozess zugestimmt, auch<br />
wenn es nicht zu einem Urteil kam, weil die<br />
Beteiligten sich verglichen haben (Az. 10<br />
U 41/17). Aber der vorsitzende Richter hat<br />
sich in der Verhandlung eindeutig geäußert.<br />
Danach sei der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht<br />
relativ gering, weil die Dashcam<br />
nur die Straße filmt, nicht aber in die Privatoder<br />
gar Intimsphäre eindringt. Im öffentlichen<br />
Raum müsse aber jeder damit rechnen,<br />
fotografiert oder gefilmt zu werden. Deshalb<br />
seien im Rahmen der Interessenabwägung<br />
die Interessen des Geschädigten, der seine<br />
Ansprüche aus einem Verkehrsunfall durchsetzen<br />
möchte, gewichtiger als der Schutz<br />
des Persönlichkeitsrechts der gefilmten<br />
Personen.<br />
Ob das nun das Ende der Diskussion ist,<br />
bleibt fraglich, denn eine letztinstanzliche<br />
Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist<br />
zurzeit nicht in Sicht. Gut beraten ist allemal,<br />
wer sich eine Dashcam besorgt, bei der<br />
die Speicherkarte fortlaufend neu beschrieben<br />
wird, und die nur bei einem Unfall eine<br />
kurze Sequenz speichert. Denn das räumt<br />
Datenschutzbedenken weitgehend aus. Und<br />
man sollte die Videoaufnahme nicht erst vor<br />
Gericht ins Spiel bringen. Denn solange man<br />
noch direkt mit der Versicherung verhandelt,<br />
werden Verwertbarkeitsfragen kaum aufgeworfen.<br />
Aber die Chancen, den Schadensachbearbeiter<br />
mit den unbestreitbaren Fakten<br />
einer Dashcam-Aufnahme zu überzeugen,<br />
sind sehr hoch. <br />
ch<br />
Von Rechtsanwalt Carsten Hendrych<br />
www. rbth-recht.de<br />
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INSIKA: Anforderungen des<br />
Gesetzes werden nicht erfüllt!<br />
FOTO: Adobe Stock / Aunging<br />
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www.te-taxiteile.com<br />
<strong>Berlin</strong>07<strong>2017</strong><br />
Parl. Staatssekretär Bundesfinanzministerium<br />
Michael Meister, CDU im Interview aus der<br />
Sendung plusminus vom 23.08.17 (ARD)<br />
Zitat:"Die Lösung INSIKA ist in<br />
ihrer heutigen Form leider nicht<br />
manipulationssicher, (...)<br />
©Bundesministerium der Finanzen,<br />
Foto: Jörg Rüger<br />
empfiehlt eine Kassen App: www.e-pos.de<br />
TAXI OKTOBER/ <strong>2017</strong><br />
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