Taxi Times Berlin - Oktober 2017
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INNUNG DES BERLINER TAXIGEWERBES E. V.<br />
DIE TOTMANNTASTE<br />
IST KEIN TEUFELSWERK<br />
Die Einschätzung des Arbeitsgerichts geht weit an der Realität des <strong>Taxi</strong>gewerbes<br />
vorbei. Es ist kein Verstoß gegen den Datenschutz erkennbar.<br />
In den Verlautbarungen zu angeblich flächendeckender<br />
Missachtung des Mindestlohngesetzes<br />
(MLG) im <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />
ist in den letzten Wochen viel durcheinander<br />
gegangen. Es wird vergessen, dass es früher<br />
keine Rolle spielte, in welcher Zeit der Umsatz<br />
erzielt wurde. So lange das Arbeitszeitgesetz<br />
beachtet und Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten<br />
eingehalten wurden, war die tatsächliche<br />
Arbeitszeit für den Lohn unerheblich. Die<br />
Fahrer erhielten meist einen vereinbarten<br />
Prozentsatz vom erzielten Umsatz als Provisionslohn.<br />
Wie hoch dann der durchschnittliche<br />
Lohn je geleisteter Arbeitsstunde war,<br />
spielte für den Unternehmer keine Rolle.<br />
INNUNG DES BERLINER<br />
TAXIGEWERBES E. V.<br />
Storkower Straße 101, 10407 <strong>Berlin</strong><br />
Tel. Sekr.: +49 (0)30 / 23 62 72 01<br />
Tel. Kasse: +49 (0)30 / 23 62 72 04<br />
Telefax: +49 (0)30 / 344 60 69<br />
E-Mail: info@taxiinnung.org<br />
www.taxiinnung.org<br />
www.facebook.com/taxiinnung<br />
Presserechtlich verantwortlich für<br />
diese Seite: Leszek Nadolski<br />
Redaktion: Stephan Berndt (sb)<br />
Erst durch die Einführung des Mindestlohns<br />
wurde eine exakte Arbeitszeiterfassung<br />
erforderlich. Die <strong>Taxi</strong>unternehmen mussten<br />
für viel Geld ihre EDV-Programme und<br />
Taxameter nachrüsten, um dies erfassen zu<br />
können. Die Freiheit des <strong>Taxi</strong>fahrers, seine<br />
Schicht selbstbestimmt zu gestalten, ist<br />
damit an ihre Grenzen gestoßen. Braucht er<br />
zu lange für das Erzielen seines Umsatzes,<br />
ist er für das Unternehmen nicht mehr tragbar<br />
– nicht weil er es so will, nicht weil der<br />
Unternehmer es so will, sondern einzig aufgrund<br />
des leidigen Mindestlohngesetzes.<br />
Umsatzstarke Fahrer dagegen werden niemals<br />
behaupten, ihnen würde Arbeitszeit<br />
weggerechnet und sie erhielten keinen<br />
Mindestlohn.<br />
In diesem Zusammenhang erklärt sich<br />
auch die Funktion der sogenannten Totmanntaste.<br />
Für einige Fahrer ist sie „das Instrument,<br />
das sie Schicht für Schicht um einen<br />
Teil ihres Lohns bringt“.<br />
Tatsächlich aber ist sie ein unbestechliches<br />
Mittel, um Zeiten zu erfassen, in denen<br />
vom Arbeitgeber tatsächlich kein Lohn an<br />
den Fahrer gezahlt werden muss. Und nur<br />
dem minutiösen Erfassen dieser Zeiten verdanken<br />
viele Fahrer, dass sie – bei gleich<br />
gebliebenen Fahrzeugverfügungszeiten<br />
und Umsätzen – auch nach Einführung des<br />
Mindestlohns ihren Job behalten haben. Die<br />
Funktionsweise besagter Taste ist ja gerade<br />
die, dass keine Pause erzeugt wird, sobald<br />
sie gedrückt wird. Sitzt der Fahrer im <strong>Taxi</strong><br />
und ist dienstbereit, kann er jederzeit verhindern,<br />
dass eine Pause aufgezeichnet<br />
wird. Nur wenn er länger nicht an seinem<br />
Arbeitsplatz ist, springt das Taxameter in<br />
die Pausenfunktion.<br />
Die Bedenken des Arbeitsrichters, der<br />
Signalknopf verstoße gegen das Bundesdatenschutzgesetz,<br />
sind nicht nachvollziehbar.<br />
Kein Fahrer muss alle drei Minuten drücken,<br />
denn Pausen sind arbeitsrechtlich erst ab<br />
einer Dauer von fünfzehn Minuten als solche<br />
zu rechnen. Soll also keine Pause erzeugt<br />
werden, muss erst nach knapp fünfzehn<br />
Minuten gedrückt werden.<br />
Um Fahrzeugflotten intelligent zu steuern<br />
– das übersieht der Arbeitsrichter dabei<br />
völlig –, werden nicht nur <strong>Taxi</strong>s längst per<br />
GPS erfasst. <strong>Taxi</strong>unternehmer und Leitzentrale<br />
wissen also permanent, wo sich Fahrzeug<br />
und Fahrer gerade befinden. Das ist<br />
nachhaltig, kundenfreundlich und garantiert<br />
eine gerechte Auftragsvergabe für die <strong>Taxi</strong>fahrer.<br />
Bei der Totmanntaste Datenschutzbedenken<br />
zu äußern, wie in der Begründung<br />
des jüngsten Urteils des <strong>Berlin</strong>er Arbeitsgerichts<br />
nachzulesen, ist demnach unverständlich<br />
und weltfremd.<br />
Der klagende <strong>Taxi</strong>unternehmer hat gegen<br />
das Urteil des Arbeitsgerichts <strong>Berlin</strong> Berufung<br />
eingelegt, so dass das Verfahren demnächst<br />
vor dem Landesarbeitsgericht <strong>Berlin</strong>-Brandenburg<br />
fortgesetzt wird. sb<br />
FOTO: Stephan Berndt / <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />
20 OKTOBER/ <strong>2017</strong> TAXI