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Taxi Times Berlin - Oktober 2017

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INNUNG DES BERLINER TAXIGEWERBES E. V.<br />

DIE TOTMANNTASTE<br />

IST KEIN TEUFELSWERK<br />

Die Einschätzung des Arbeitsgerichts geht weit an der Realität des <strong>Taxi</strong>gewerbes<br />

vorbei. Es ist kein Verstoß gegen den Datenschutz erkennbar.<br />

In den Verlautbarungen zu angeblich flächendeckender<br />

Missachtung des Mindestlohngesetzes<br />

(MLG) im <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />

ist in den letzten Wochen viel durcheinander<br />

gegangen. Es wird vergessen, dass es früher<br />

keine Rolle spielte, in welcher Zeit der Umsatz<br />

erzielt wurde. So lange das Arbeitszeitgesetz<br />

beachtet und Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten<br />

eingehalten wurden, war die tatsächliche<br />

Arbeitszeit für den Lohn unerheblich. Die<br />

Fahrer erhielten meist einen vereinbarten<br />

Prozentsatz vom erzielten Umsatz als Provisionslohn.<br />

Wie hoch dann der durchschnittliche<br />

Lohn je geleisteter Arbeitsstunde war,<br />

spielte für den Unternehmer keine Rolle.<br />

INNUNG DES BERLINER<br />

TAXIGEWERBES E. V.<br />

Storkower Straße 101, 10407 <strong>Berlin</strong><br />

Tel. Sekr.: +49 (0)30 / 23 62 72 01<br />

Tel. Kasse: +49 (0)30 / 23 62 72 04<br />

Telefax: +49 (0)30 / 344 60 69<br />

E-Mail: info@taxiinnung.org<br />

www.taxiinnung.org<br />

www.facebook.com/taxiinnung<br />

Presserechtlich verantwortlich für<br />

diese Seite: Leszek Nadolski<br />

Redaktion: Stephan Berndt (sb)<br />

Erst durch die Einführung des Mindestlohns<br />

wurde eine exakte Arbeitszeiterfassung<br />

erforderlich. Die <strong>Taxi</strong>unternehmen mussten<br />

für viel Geld ihre EDV-Programme und<br />

Taxameter nachrüsten, um dies erfassen zu<br />

können. Die Freiheit des <strong>Taxi</strong>fahrers, seine<br />

Schicht selbstbestimmt zu gestalten, ist<br />

damit an ihre Grenzen gestoßen. Braucht er<br />

zu lange für das Erzielen seines Umsatzes,<br />

ist er für das Unternehmen nicht mehr tragbar<br />

– nicht weil er es so will, nicht weil der<br />

Unternehmer es so will, sondern einzig aufgrund<br />

des leidigen Mindestlohngesetzes.<br />

Umsatzstarke Fahrer dagegen werden niemals<br />

behaupten, ihnen würde Arbeitszeit<br />

weggerechnet und sie erhielten keinen<br />

Mindestlohn.<br />

In diesem Zusammenhang erklärt sich<br />

auch die Funktion der sogenannten Totmanntaste.<br />

Für einige Fahrer ist sie „das Instrument,<br />

das sie Schicht für Schicht um einen<br />

Teil ihres Lohns bringt“.<br />

Tatsächlich aber ist sie ein unbestechliches<br />

Mittel, um Zeiten zu erfassen, in denen<br />

vom Arbeitgeber tatsächlich kein Lohn an<br />

den Fahrer gezahlt werden muss. Und nur<br />

dem minutiösen Erfassen dieser Zeiten verdanken<br />

viele Fahrer, dass sie – bei gleich<br />

gebliebenen Fahrzeugverfügungszeiten<br />

und Umsätzen – auch nach Einführung des<br />

Mindestlohns ihren Job behalten haben. Die<br />

Funktionsweise besagter Taste ist ja gerade<br />

die, dass keine Pause erzeugt wird, sobald<br />

sie gedrückt wird. Sitzt der Fahrer im <strong>Taxi</strong><br />

und ist dienstbereit, kann er jederzeit verhindern,<br />

dass eine Pause aufgezeichnet<br />

wird. Nur wenn er länger nicht an seinem<br />

Arbeitsplatz ist, springt das Taxameter in<br />

die Pausenfunktion.<br />

Die Bedenken des Arbeitsrichters, der<br />

Signalknopf verstoße gegen das Bundesdatenschutzgesetz,<br />

sind nicht nachvollziehbar.<br />

Kein Fahrer muss alle drei Minuten drücken,<br />

denn Pausen sind arbeitsrechtlich erst ab<br />

einer Dauer von fünfzehn Minuten als solche<br />

zu rechnen. Soll also keine Pause erzeugt<br />

werden, muss erst nach knapp fünfzehn<br />

Minuten gedrückt werden.<br />

Um Fahrzeugflotten intelligent zu steuern<br />

– das übersieht der Arbeitsrichter dabei<br />

völlig –, werden nicht nur <strong>Taxi</strong>s längst per<br />

GPS erfasst. <strong>Taxi</strong>unternehmer und Leitzentrale<br />

wissen also permanent, wo sich Fahrzeug<br />

und Fahrer gerade befinden. Das ist<br />

nachhaltig, kundenfreundlich und garantiert<br />

eine gerechte Auftragsvergabe für die <strong>Taxi</strong>fahrer.<br />

Bei der Totmanntaste Datenschutzbedenken<br />

zu äußern, wie in der Begründung<br />

des jüngsten Urteils des <strong>Berlin</strong>er Arbeitsgerichts<br />

nachzulesen, ist demnach unverständlich<br />

und weltfremd.<br />

Der klagende <strong>Taxi</strong>unternehmer hat gegen<br />

das Urteil des Arbeitsgerichts <strong>Berlin</strong> Berufung<br />

eingelegt, so dass das Verfahren demnächst<br />

vor dem Landesarbeitsgericht <strong>Berlin</strong>-Brandenburg<br />

fortgesetzt wird. sb<br />

FOTO: Stephan Berndt / <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

20 OKTOBER/ <strong>2017</strong> TAXI

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