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Taxi Times Berlin - Oktober 2017

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RECHT<br />

VERGESSENE<br />

VERKEHRSREGELN<br />

FOLGE 2<br />

Zum Riskieren von Knöllchen, Gefährdung<br />

oder Unfällen haben <strong>Taxi</strong>fahrer mehr Zeit<br />

als andere. Wir erinnern mit einer kleinen<br />

Serie an leicht vermeidbare Gefahren.<br />

Fragt man frische P-Schein-Absolventen, was man als <strong>Taxi</strong>fahrer<br />

darf, was andere nicht dürfen, so liegt auf Platz 1 die<br />

Antwort „Bus spuren benutzen“ und – mit einigem Abstand –<br />

auf Platz 2 das „Halten in zweiter Reihe“, wobei die Definition von<br />

„Halten“ sich dann schon als weniger bekannte Größe entpuppt,<br />

zumindest wenn man den berühmten schweren Koffer erwähnt, der<br />

der klapprigen Oma im vierten Stock gehört.<br />

LICHTZEICHEN AUF<br />

SONDERFAHRSTREIFEN<br />

Halt<br />

Halt zu erwarten<br />

Fahrt freigegeben nur geradeaus<br />

Fahrt freigegeben nur nach rechts<br />

Fahrt freigegeben nur nach links<br />

Fahrt freigegeben<br />

unter Beachtung der Abbiegeregeln nach § 9<br />

BUSSONDERFAHRSTREIFEN:<br />

TABU, WENN KEIN ZUSATZSCHILD DABEI IST<br />

Der geneigte Leser weiß, dass das hier rechts abgebildete blaue<br />

Schild (Zeichen 245) ausschließlich für Linienbusse gilt und nicht<br />

für Reisebusse, Einsatzfahrzeuge, Taxen, Lkw, Elektroautos, Skateboardpiloten<br />

oder Radfahrer. Diese dürfen nur bei entsprechender<br />

Zusatzkennzeichnung die Busspur mit benutzen. Sicherlich haben<br />

in <strong>Berlin</strong> die meisten Busspuren Zusatzschilder (etwa „<strong>Taxi</strong> frei“,<br />

Zeichen 1026-30), doch eben nicht überall. Verläuft die Busspur beispielsweise<br />

auf einem Straßenbahngleis, können Sie ziemlich sicher<br />

sein, dass Taxen sie nicht benutzen dürfen. Unberechtigte Benutzung<br />

eines Sonderfahrstreifens macht 15 Euro, im Kombi-Sparpaket mit<br />

Bus oder Straßenbahn behindern 35 Euro.<br />

Was die Vorfahrt betrifft: Wer berechtigt (!) auf einer Busspur fährt,<br />

muss die Busampel beachten, auch abends auf einer Busspur, die<br />

nur morgens gilt. Wenn ein Sonderlichtzeichen leuchtet, muss man<br />

die „normale“ Ampel ignorieren. Leuchtet kein Sonderlichtzeichen,<br />

so muss man die „normale“<br />

Ampel beachten.<br />

An vielen Stellen (z. B.<br />

am Ernst-Reuter-Platz)<br />

gibt nur ein einziges<br />

Sonderlichtzeichen den<br />

Bussen und Taxen zwei<br />

Sekunden vor dem übrigen<br />

Verkehr freie Fahrt.<br />

Für die restliche Umlaufdauer<br />

der Ampel gelten<br />

die „normalen“ Lichtzeichen.<br />

Wer unberechtigt<br />

(mit einem Privat-Pkw)<br />

die Busspur benutzt,<br />

darf nicht die Busampel<br />

beachten, sondern muss<br />

die „normale“ Ampel<br />

beachten, ansonsten begeht er ggf. einen Rotlichtverstoß. Leider<br />

ahnen viele der Nervensägen, die „unsere“ Busspuren unbefugt<br />

befahren, diese Gefahr anscheinend. Nach den Sonderlichtzeichen<br />

muss man in der StVO eine Weile suchen. Man wird um ein paar<br />

Ecken auf die BOStrab verwiesen, wo sie in Anlage 4 Nr. 3 zu finden<br />

sind, da sie ursprünglich dem Straßenbahnverkehr dienen.<br />

Weniger bekannt ist eine andere Regelung. Sonderfahrstreifen<br />

haben ja den Sinn, dass man auf ihnen schneller vorankommt. Stellen<br />

Sie sich vor, alle stehen im Stau, aber die Busspur ist frei, so dass<br />

Sie mit bequem eingestelltem Sitz und triumphierendem Lächeln 50<br />

km/h fahren. Jetzt entschließt sich am Rand ein Fußgänger, spontan<br />

die Straßenseite zu wechseln, sieht mit einem Blick den Stau und trabt<br />

über die Straße. Ehe Sie sich versehen, gibt es<br />

ein unschönes Geräusch, und Sie haben den<br />

Ärger mit der Leiche.<br />

Um diese Gefahr auszuschließen, regelt die<br />

StVO, dass auf einer Busspur nur „geringfügig<br />

schneller“ gefahren werden darf als auf den<br />

Fahrstreifen daneben (§ 7, Abs. 2a). Das heißt,<br />

wenn bei Stau der Verkehr nebenan stillsteht,<br />

darf man genau genommen nur Schritttempo fahren. Sicherlich hält<br />

sich daran kaum jemand, schon weil <strong>Taxi</strong>fahrgäste, die etwa ihren<br />

Flug erreichen möchten, dafür wenig Verständnis haben werden.<br />

Wir können nur dringend empfehlen, in solchen Situationen eiserne<br />

Geduld, den Bremsfuß in Bereitschaft und die Augen überall zu haben.<br />

(In der Hauptstraße in Schöneberg kann übrigens in der Regel nichts<br />

passieren, da dort die meisten Busspurbenutzer die vorbildliche<br />

Geschwindigkeit von 0 km/h) haben.<br />

Ebenso wenig bekannt und leicht kurios: Für Taxen gilt wie für<br />

Busse, dass Halten auf Busspuren nur an Bushaltestellen erlaubt<br />

ist, und das nur, so lange kein Bus behindert wird (Anlage 2 zu §<br />

41 Abs. 1, Abschn. 5, Nr. 25). Nun gibt es sicherlich praktikablere<br />

Verhaltensweisen, als einem Winker durch das offene Beifahrerfenster<br />

zuzubrüllen, er möge schnell bis zur nächsten Bushaltestelle<br />

vorlaufen, weil man erst dort halten dürfe. Doch tun wir generell und<br />

überall gut daran, uns bei jeglichem Halten die Mühe zu machen,<br />

ein Plätzchen mit minimaler Behinderung des übrigen Verkehrs zu<br />

suchen. Das ist ein Aufwand von drei Sekunden, der auch das Image<br />

des <strong>Taxi</strong>gewerbes enorm verbessern kann.<br />

Auch wissenswert: Wer beim Rechtsabbiegen eine Busspur kreuzt,<br />

sich über einen unberechtigten Busspurbenutzer ärgert und ihm<br />

durch Ausbremsen einen kleinen Teil seiner verdienten Strafe zuteil<br />

werden lässt, zahlt bei Gefährdung 70 Euro. Bei einem so verursachten<br />

FOTO: Jessica Jehle<br />

12 OKTOBER/ <strong>2017</strong> TAXI

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