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Germany Yearbook - 2009_ocr

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6 Bildung und Wissenschaft<br />

Definitionen<br />

Fachoberschulen bauen auf dem Realschulabschluss oder einem als gleichwertig anerkannten<br />

Abschluss auf. Der Schulbesuch dauert – abhängig von der beruflichen Vorbildung<br />

– bei Vollzeitunterricht mindestens ein Jahr, bei Teilzeitunterricht bis zu drei Jahren.<br />

Der erfolgreiche Abschluss gilt als Befähigungsnachweis zum Studium an<br />

Fachhochschulen. Fachschulen werden freiwillig nach einer bereits erworbenen Berufsausbildung<br />

und praktischen Berufserfahrung, teilweise auch nach langjähriger<br />

praktischer Arbeitserfahrung oder mit dem Nachweis einer fachspezifischen Begabung<br />

besucht. Sie vermitteln eine weitergehende berufliche Fachausbildung (z. B. Meisterschulen,<br />

Technikerschulen). Die Dauer des Schulbesuchs liegt bei Vollzeitunterricht<br />

zwischen sechs Monaten und drei Jahren, bei Teilzeitunterricht beträgt sie im Allgemeinen<br />

sechs bis acht Halbjahre.<br />

Schulen des Gesundheitswesens vermitteln die Ausbildung für nichtakademische<br />

Gesundheitsdienstberufe (z. B. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-innen, Hebammen,<br />

Masseure und Masseurinnen, Ergotherapeuten/-innen).<br />

Hochschulen<br />

Fachhochschulen (ohne Verwaltungsfachhochschulen) bieten eine stärker anwendungsbezogene<br />

Ausbildung in Studiengängen für Ingenieure/Ingenieurinnen und für<br />

andere Berufe, vor allem in den Bereichen Wirtschaft, Sozialwesen, Gestaltung und<br />

Informatik. Das Studium ist in der Regel kürzer als das an wissenschaftlichen Hochschulen.<br />

Gasthörer/-innen sind Teilnehmer an einzelnen Kursen oder Lehrveranstaltungen, die<br />

fachlich so genannten »Fachrichtungen« zugeordnet werden. Eine Hochschulzugangsberechtigung<br />

ist nicht erforderlich. Ein Fachstudium mit Abschlussprüfung ist für<br />

Gasthörer/-innen nicht möglich.<br />

Die Habilitation dient als akademisches Examen dem Nachweis der besonderen Befähigung<br />

für Forschung und Lehre in einem bestimmten Fach oder Fachgebiet.<br />

Als Hochschulen werden alle nach Landesrecht anerkannten Hochschulen, unabhängig<br />

von der Trägerschaft, ausgewiesen. Sie dienen der Pflege und der Entwicklung der<br />

Wissenschaften und der Künste durch Forschung, Lehre und Studium und bereiten auf<br />

berufliche Tätigkeiten vor, die die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und<br />

Methoden oder die Fähigkeit zu künstlerischer Gestaltung erfordern. Das Studium an<br />

Universitäten, Pädagogischen und Theologischen Hochschulen setzt die allgemeine<br />

oder fachgebundene Hochschulreife voraus.<br />

Kunsthochschulen sind Hochschulen für bildende Künste, Gestaltung, Musik, Film und<br />

Fernsehen. Die Aufnahmebedingungen sind unterschiedlich; die Aufnahme kann auf<br />

Grund von Begabungsnachweisen oder Eignungsprüfungen erfolgen.<br />

Pädagogische Hochschulen sind wissenschaftliche Hochschulen, z. T. mit Promotionsrecht.<br />

Sie bestehen nur noch in Baden-Württemberg als selbstständige Einrichtungen.<br />

Das hauptberuflich tätige wissenschaftliche und künstlerische Personal an<br />

Hochschulen besteht aus den Professoren/-innen, den Dozenten/-innen und<br />

Assistenten/-innen, den wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeitern/-innen<br />

sowie den Lehrkräften für besondere Aufgaben. Zum nebenberuflichen wissenschaftlichen<br />

und künstlerischen Personal gehören u. a. Gastprofessoren/-innen, Emeriti<br />

(entpflichtete oder pensionierte Professoren/-innen, die noch in Lehre oder Forschung<br />

tätig sind), Lehrbeauftragte und Wissenschaftliche Hilfskräfte.<br />

Prüfungen (Abschlussprüfungen) an Hochschulen werden auf Grund von Meldungen der<br />

Prüfungsämter der Hochschulen, der Fakultäten sowie der staatlichen und kirchlichen<br />

Prüfungsämter nachgewiesen. Absolventen von universitären Studiengängen legen<br />

meist Diplom (U)- oder Staatsprüfungen (einschl. Lehramtsprüfungen) ab. Promotionsprüfungen<br />

setzen i. d. R. eine andere erste Abschlussprüfung voraus, können aber auch<br />

der erste Abschluss sein.<br />

Studienanfänger/-innen sind Studierende im 1. Hochschulsemester (Erstimmatrikulierte,<br />

d. h. erstmals an einer Hochschule in Deutschland Immatrikulierte).<br />

Studierende sind in einem Fachstudium immatrikulierte/eingeschriebene Personen,<br />

ohne Beurlaubte, Studienkollegiaten, Gasthörer. Ab Wintersemester 1992/93 sind in<br />

den Ergebnissen auch die Nebenhörer/-innen enthalten.<br />

Theologische Hochschulen sind kirchliche sowie staatliche philosophisch-theologische<br />

und theologische Hochschulen (ohne die theologischen Fakultäten/Fachbereiche an<br />

Universitäten).<br />

Zu den Universitäten zählen die Technischen Universitäten und andere gleichrangige<br />

wissenschaftliche Hochschulen (außer Pädagogischen, Theologischen Hochschulen).<br />

Verwaltungsfachhochschulen sind verwaltungsinterne Fachhochschulen, an denen<br />

Nachwuchskräfte für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes und der Länder<br />

ausgebildet werden.<br />

Ausbildungsförderung<br />

Zu den Geförderten nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) zählen<br />

insbesondere Handwerker und andere Fachkräfte, die sich auf den Fortbildungsabschluss<br />

Handwerks- oder Industriemeister, Techniker, Fachkaufleute oder Betriebswirt<br />

vorbereiten und Leistungen nach diesem Gesetz erhalten.<br />

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG): Zur BAföG-Statistik wird jeder Geförderte<br />

gezählt, unabhängig davon, ob er während des ganzen Kalenderjahres oder nur in<br />

bestimmten Monaten Leistungen erhalten hat.<br />

Finanzen der Schulen und Hochschulen<br />

Die Ausgaben der Hochschulen umfassen neben der Lehre und Forschung auch die<br />

Krankenbehandlung. Sie sind nach Ländern, Hochschularten und Fächergruppen sowie<br />

nach den Ausgabearten Personalausgaben, übrige laufende Ausgaben und Investitionsausgaben<br />

für die Jahre 2004 und 2005 dargestellt.<br />

Die Ausgaben je Schüler an öffentlichen Schulen sind ein Maß dafür, wie viel Mittel<br />

jährlich im Durchschnitt für die Ausbildung jedes Schülers zur Verfügung gestellt werden.<br />

Die Ausgaben ergeben sich aus der Addition von Personalausgaben (einschließlich<br />

Zuschläge für Beihilfen und Versorgung), laufendem Sachaufwand und Investitionsausgaben.<br />

Sie sind nach Schularten, Ländern und Ausgabearten dargestellt.<br />

Drittmittel sind solche Mittel, die zur Förderung von Forschung und Entwicklung sowie<br />

des wissenschaftlichen Nachwuchses und der Lehre zusätzlich zum regulären Haushalt<br />

(Grundausstattung) von öffentlichen und privaten Stellen eingeworben werden.<br />

Die Drittmittel je Professor geben an, wie viel Drittmittel je Professor eingeworben<br />

wurden. Beide Kennzahlen werden nach Ländern, nach Hochschularten und<br />

Fächergruppen dargestellt.<br />

Bei den laufenden Grundmitteln für Lehre und Forschung handelt es sich um den Teil<br />

der Hochschulausgaben, den der Hochschulträger aus eigenen Mitteln den Hochschulen<br />

für laufende Zwecke zur Verfügung stellt.<br />

Die laufenden Grundmittel je Studierenden geben an, wie viel der Staat je Studierenden<br />

an die Hochschulen zahlen muss, damit die Hochschulen ihre Ausgaben decken.<br />

Wichtige monetäre Kennzahlen im Hochschulbereich sind die laufenden Grundmittel je<br />

Studierenden sowie die Drittmittel je Professor.<br />

Forschung<br />

Ausgaben für Forschung und Entwicklung sind Ausgaben für systematische, schöpferische<br />

Arbeiten zur Erweiterung des Kenntnisstandes einschließlich der Erkenntnisse über<br />

den Menschen, die Kultur und die Gesellschaft sowie deren Verwendung mit dem Ziel,<br />

neue Anwendungsmöglichkeiten zu finden.<br />

Forschungspersonal sind alle direkt in Forschung und Entwicklung beschäftigten<br />

Arbeitskräfte, ungeachtet ihrer Position.<br />

Sonstige Bereiche der Bildung und Wissenschaft<br />

Zweck der Alexander von Humboldt-Stiftung ist es, wissenschaftlich hoch qualifizierten<br />

Akademikern und Akademikerinnen fremder Nationalität durch die Gewährung von<br />

Forschungsstipendien und -preisen die Möglichkeit zu geben, ein Forschungsvorhaben<br />

in der Bundesrepublik Deutschland durchzuführen und die sich daraus ergebenden<br />

wissenschaftlichen Bindungen zu erhalten.<br />

Begabtenförderungswerke dienen dem Zweck, besonders Begabte und Befähigte im<br />

Hochschulbereich zu fördern. Es gibt Förderungswerke, die überregional tätig sind und<br />

vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanziell unterstützt werden.<br />

Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch <strong>2009</strong> 129

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