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Germany Yearbook - 2009_ocr

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3 Arbeitsmarkt<br />

Definitionen<br />

Erwerbspersonen sind Personen mit Wohnsitz in Deutschland (Inländerkonzept), die<br />

eine unmittelbar oder mittelbar auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben oder suchen<br />

(Selbstständige, mithelfende Familienangehörige, abhängig Beschäftigte), unabhängig<br />

von der Bedeutung des Ertrages dieser Tätigkeit für ihren Lebensunterhalt und ohne<br />

Rücksicht auf den Umfang der von ihnen tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig zu<br />

leistenden Arbeitszeit. Erwerbspersonen setzen sich aus den Erwerbstätigen und den<br />

Erwerbslosen zusammen.<br />

Erwerbstätige sind Personen im Alter von 15 Jahren und mehr, die im Berichtszeitraum<br />

wenigstens eine Stunde für Lohn oder sonstiges Entgelt irgendeiner beruflichen Tätigkeit<br />

nachgehen bzw. in einem Arbeitsverhältnis stehen (Arbeitnehmer einschl. Soldaten<br />

und Soldatinnen sowie mithelfende Familienangehörige), selbstständig ein Gewerbe<br />

oder eine Landwirtschaft betreiben oder einen freien Beruf ausüben. Je nach Verwendungszweck<br />

werden die Erwerbstätigen mit Wohnsitz in Deutschland (Inländerkonzept)<br />

oder mit Arbeitsort in Deutschland (Inlandskonzept) dargestellt.<br />

Freie Berufe: Als freiberuflich werden Tätigkeiten bezeichnet, die wissenschaftlich, beratend,<br />

künstlerisch, erziehend, unterrichtend bzw. mit sonstigen geistigen Dienstleistungen<br />

verbunden sind. Dabei kann nach Selbstständigen in Freien Berufen und mithelfenden<br />

Familienangehörigen/Arbeitnehmern in Freien Berufen unterschieden werden. Die<br />

Definition der Selbstständigen in Freien Berufen ist im Einkommensteuergesetz (EStG)<br />

gem. § 18, Abs. 1. Nr. 1 geregelt (sog. »Katalogberufe«). Freie Berufe sind nicht gewerbesteuerpflichtig.<br />

Im EStG genannt werden die Heilberufe (einschl. Tierärzten), rechts-,<br />

steuer- und wirtschaftsberatende Berufe, naturwissenschaftlich/technische Berufe (z. B.<br />

Ingenieure, Architekten, Lotsen, hauptberuflich Sachverständige) sowie informationsvermittelnde<br />

Berufe und Kulturberufe (z. B. Journalisten, Dolmetscher, Wissenschaftler,<br />

Künstler, Lehrer und Erzieher).<br />

Geleistete Arbeitsstunden: Die Ergebnisse über die geleisteten Arbeitsstunden werden<br />

im Rahmen der VGR nach dem Inlandskonzept (Arbeitsortkonzept) nachgewiesen. Sie<br />

umfassen damit alle effektiv geleisteten Arbeitsstunden von erwerbstätigen Personen,<br />

die einen Arbeitsplatz in Deutschland haben, unabhängig von deren Wohnort. Zur Berechnung<br />

der durchschnittlichen tatsächlich geleisteten Arbeitszeit werden kalendermäßige<br />

Vorgaben, tarifliche Vorgaben (wöchentliche Arbeitszeit, Urlaub), konjunkturelle<br />

Einflüsse (Kurzarbeit, bezahlte Überstunden, Arbeitszeitkontensalden), Krankenstand,<br />

Ausfälle durch Schlechtwetter und Arbeitskampf sowie Teilzeitbeschäftigung (einschließlich<br />

geringfügiger Beschäftigung) berücksichtigt. Als Quellen zur Berechnung der durchschnittlich<br />

geleisteten Arbeitszeit werden neben den Geschäftsstatistiken der BA, Statistiken<br />

des Statistischen Bundesamtes, das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen<br />

Instituts (WSI), die Krankenstandsstatistik des Bundesministeriums<br />

für Gesundheit (BMG) und eigene Erhebungen des IAB verwendet.<br />

Gemeldete Stellen: Zu besetzende Arbeitsplätze, die die Arbeitgeber dem Arbeitsamt<br />

gemeldet haben, aber nur einen Teil des gesamtwirtschaftlichen Stellenangebotes<br />

(offene Stellen) ausmachen.<br />

Geringfügig entlohnte Beschäftigte (Minijobs): Nach dem Sozialgesetzbuch gibt es seit<br />

dem 1.4.2003 drei Arten von geringfügiger Beschäftigung: zwei Arten von geringfügig<br />

entlohnten Dauerbeschäftigungen (unterschieden, ob im Privathaushalt oder nicht) sowie<br />

kurzfristige (Aushilfs-)Beschäftigungen (weniger als 50 Tage im Jahr). Eine Dauerbeschäftigung<br />

ist dann als geringfügig entlohnte Tätigkeit einzustufen, wenn der monatliche<br />

Bruttoverdienst 400 Euro nicht übersteigt.<br />

Kurzarbeiter und Kurzarbeiterinnen: Erwerbstätige, die im Abrechnungszeitraum, in den<br />

der Stichtag fällt, Anspruch auf Kurzarbeitergeld hatten.<br />

Das Kurzarbeitergeld ist eine Leistung der BA. Es wird Arbeitnehmern bei unvermeidbarem,<br />

vorübergehendem Arbeitsausfall, der auf wirtschaftlichen Ursachen oder<br />

einem unabwendbaren Ereignis beruht, gezahlt. Es muss zu erwarten sein, dass die<br />

Arbeitsplätze erhalten werden und Arbeitslosigkeit vermieden wird. Das zum April 2006<br />

eingeführte Saison-Kurzarbeitergeld ermöglicht einen flexibleren Einsatz stark wetterabhängiger<br />

Arbeitskräfte in der Bauwirtschaft. Kurzfristige Arbeitslosenmeldungen werden<br />

damit überflüssig. Mit dem Kurzarbeitergeld sollen Beschäftigungsverhältnisse stabilisiert<br />

werden.<br />

Langzeitarbeitslose: Als Langzeitarbeitslose gelten alle Personen, die am jeweiligen<br />

Stichtag der Zählung ein Jahr und länger bei den Arbeitsämtern arbeitslos gemeldet<br />

waren.<br />

Mithelfende Familienangehörige: Familienangehörige, die in einem landwirtschaftlichen<br />

oder nichtlandwirtschaftlichen Betrieb, der von einem Familienmitglied als Selbstständiger<br />

geleitet wird, mithelfen, ohne hierfür Lohn oder Gehalt zu erhalten und ohne das<br />

für sie Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden.<br />

Nichterwerbspersonen sind Personen, die nach dem ILO-Konzept weder als erwerbstätig<br />

noch als erwerbslos einzustufen sind.<br />

Selbstständige: Personen, die einen Betrieb oder eine Arbeitsstätte gewerblicher oder<br />

landwirtschaftlicher Art wirtschaftlich und organisatorisch als Eigentümer/-innen oder<br />

Pächter/-innen leiten (einschl. selbstständiger Handwerker/-innen) sowie alle freiberuflich<br />

Tätigen, Hausgewerbetreibenden und Zwischenmeister/-innen. Zu den Selbstständigen<br />

werden auch von den Arbeitsagenturen geförderte Selbstständige gezählt wie<br />

z. B. Personen in »Ich-AGs« und Empfänger/-innen von Überbrückungs- und Einstiegsgeld.<br />

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte: Zu diesem Personenkreis zählen alle Arbeiter/-innen,<br />

Angestellten und Personen in beruflicher Ausbildung, die in der gesetzlichen<br />

Renten-, Kranken-, Pflege- und/oder Arbeitslosenversicherung pflichtversichert sind oder<br />

für die Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden. Es wird<br />

zwischen voll sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und geringfügig entlohnten Beschäftigten<br />

unterschieden.<br />

80 Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch <strong>2009</strong>

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