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Germany Yearbook - 2009_ocr

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24 Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen<br />

Definitionen<br />

Abschreibungen in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen messen die Wertminderung<br />

des Anlagevermögens während einer Periode durch normalen Verschleiß und<br />

wirtschaftliches Veralten unter Einschluss des Risikos für Verluste durch versicherbare<br />

Schadensfälle. Sie werden auf das gesamte Anlagevermögen berechnet, also sowohl<br />

auf Sachanlagen als auch auf immaterielles Anlagevermögen, wie Suchbohrungen,<br />

Computerprogramme, jedoch nicht auf Tiere. Abschreibungen auf Grundstücksübertragungskosten<br />

für unbebauten Grund und Boden sind in den Abschreibungen auf<br />

Bauten enthalten. Abschreibungen in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen<br />

sind zu Wiederbeschaffungspreisen (jeweiligen Preisen) bewertet. Sie ermöglichen den<br />

Übergang vom Brutto- zum Nettokonzept, von der Bruttowertschöpfung (Bruttoinlandsprodukt)<br />

zur Nettowertschöpfung (Nettoinlandsprodukt) und vom Bruttobetriebsüberschuss<br />

zum Nettobetriebsüberschuss.<br />

Das Anlagevermögen umfasst alle produzierten Vermögensgüter, die länger als ein Jahr<br />

wiederholt oder dauerhaft in der Produktion eingesetzt werden. Einbezogen sind materielle<br />

und immaterielle Güter: Ausrüstungen, Wohnbauten, Nichtwohnbauten, sonstige<br />

Anlagen. Es wird mit Hilfe einer Kumulationsmethode, ausgehend von den in den Volkswirtschaftlichen<br />

Gesamtrechnungen nachgewiesenen Bruttoanlageinvestitionen und Angaben<br />

über die durchschnittliche Nutzungsdauer der einzelnen Anlagegütergruppen,<br />

berechnet. Bei der Anwendung des Bruttokonzepts (Bruttoanlagevermögen) werden die<br />

Anlagen mit ihrem Neuwert – ohne Berücksichtigung der Wertminderung – dargestellt,<br />

während beim Nettokonzept (Nettoanlagevermögen) die seit dem Investitionszeitpunkt<br />

aufgelaufenen Abschreibungen abgezogen sind.<br />

Das von den Arbeitgebern geleistete Arbeitnehmerentgelt umfasst die Bruttolöhne und<br />

-gehälter, die tatsächlichen Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung und an private<br />

Sozialschutzsysteme sowie unterstellte Sozialbeiträge, die den Gegenwert der sozialen<br />

Leistungen darstellen, die direkt von den Arbeitgebern an gegenwärtig oder früher<br />

beschäftigte Arbeitnehmer gezahlt werden.<br />

Die Arbeitsproduktivität entspricht in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen<br />

dem preisbereinigten Bruttoinlandsprodukt (der Gesamtwirtschaft) bzw. der preisbereinigten<br />

Bruttowertschöpfung (eines Wirtschaftsbereichs) je Erwerbstätigen. Diese<br />

Definition für Arbeitsproduktivität kann jedoch nur als grobes Orientierungsmittel<br />

dienen, da bei dieser Berechnung der gesamte »reale« Ertrag der wirtschaftlichen Tätigkeit<br />

ausschließlich auf den Produktionsfaktor Arbeit bezogen wird – ohne Berücksichtigung<br />

des Kapitals und der unternehmerischen Leistung. Außerdem ist die Zahl der Erwerbstätigen<br />

nur ein sehr grober Maßstab für die aufgewendete Arbeit. Die Entwicklung<br />

der Messzahlen wird ferner durch Änderungen in der Struktur der Wirtschaft beeinflusst.<br />

Der Außenbeitrag ergibt sich als Saldo zwischen den Exporten und Importen von Waren<br />

und Dienstleistungen. Er wird auch als Exportüberschuss bezeichnet, da Deutschland<br />

traditionell mehr exportiert als importiert, der Saldo folglich in der Regel positiv ist.<br />

Der Betriebsüberschuss bzw. das Selbstständigeneinkommen ergibt sich nach Abzug<br />

des Arbeitnehmerentgelts von der Nettowertschöpfung. Dabei ist ein kalkulatorischer<br />

Unternehmerlohn sowie das Entgelt für das eingesetzte eigene und fremde Sach- und<br />

Geldkapital der jeweiligen Wirtschaftseinheit eingeschlossen.<br />

Die Bruttoanlageinvestitionen umfassen die Käufe neuer Anlagen (einschl. aller eingeführten<br />

und selbst erstellten Anlagen) sowie die Käufe abzüglich der Verkäufe von<br />

gebrauchten Anlagen und Land, wobei sich letztere in der Volkswirtschaft weitgehend<br />

saldieren. Als Anlagen werden in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen alle<br />

dauerhaften reproduzierbaren Produktionsmittel angesehen, mit Ausnahme nur militärisch<br />

nutzbarer Anlagen und Güter, die in die Konsumausgaben des Staates eingehen.<br />

Als dauerhaft gelten diejenigen Produktionsmittel, deren Nutzungsdauer mehr als ein<br />

Jahr beträgt und die normalerweise in der betriebswirtschaftlichen Buchführung aktiviert<br />

werden. Ausgenommen sind geringwertige Güter, vor allem solche, die periodisch wiederbeschafft<br />

werden, auch wenn sie eine längere Nutzungsdauer als ein Jahr haben<br />

(z. B. kleinere Werkzeuge, Reifen, Büromittel). Größere Reparaturen, die zu einer wesentlichen<br />

Steigerung des Wertes einer Anlage führen, sind dagegen Bestandteile der Bruttoanlageinvestitionen.<br />

Die Bruttoanlageinvestitionen werden untergliedert in Ausrüstungen<br />

(Maschinen, Geräte, Fahrzeuge), Bauten (Wohnbauten, Nichtwohnbauten) und<br />

sonstige Anlagen (größtenteils bestehend aus Computersoftware und Urheberrechten).<br />

Das Bruttoinlandsprodukt ist ein Produktionsindikator, der in zusammengefasster Form<br />

ein Bild der wirtschaftlichen Leistung einer Volkswirtschaft in einer Periode gibt. Es<br />

misst die Produktion von Waren und Dienstleistungen im Inland nach Abzug der<br />

Vorleistungen. Bei der Berechnung und Darstellung des Bruttoinlandsprodukts wird<br />

zwischen der Entstehungs- und der Verwendungsseite unterschieden.<br />

Das Bruttonationaleinkommen ist in erster Linie ein Einkommensindikator. Es wird<br />

berechnet, indem vom Bruttoinlandsprodukt die Primäreinkommen abgezogen werden,<br />

die an die übrige Welt geflossen sind, und umgekehrt die Primäreinkommen hinzugefügt<br />

werden, die von inländischen Wirtschaftseinheiten aus der übrigen Welt bezogen worden<br />

sind. Inlandsprodukt und Nationaleinkommen werden sowohl brutto als auch netto,<br />

d. h. nach Abzug der Abschreibungen, berechnet und dargestellt. Die Bewertung zu<br />

Marktpreisen bedeutet, dass »Produktions- und Importabgaben abzüglich Subventionen«<br />

enthalten sind, im Gegensatz zum Nettonationaleinkommen zu Faktorkosten<br />

(Volkseinkommen).<br />

Die Bruttowertschöpfung wird in der Regel durch Abzug der Vorleistungen von den<br />

Produktionswerten für die einzelnen Wirtschaftsbereiche ermittelt; sie umfasst also nur<br />

den im Produktionsprozess geschaffenen Mehrwert. Die Bruttowertschöpfung ist bewertet<br />

zu Herstellungspreisen (basic prices), d.h. ohne die auf die Güter zu zahlenden<br />

Steuern (Gütersteuern), aber einschließlich der empfangenen Gütersubventionen. Beim<br />

Übergang von der Bruttowertschöpfung (zu Herstellungspreisen) zum Bruttoinlandsprodukt<br />

(zu Marktpreisen) sind zum Ausgleich der Bewertungsdifferenzen zwischen Entstehungs-<br />

und Verwendungsseite die Nettogütersteuern (also der Saldo zwischen Gütersteuern<br />

und Gütersubventionen) global wieder hinzuzufügen.<br />

Die Entstehungsseite/-rechnung ist das Teilgebiet der Inlandsproduktsberechnung, in<br />

dem die wirtschaftliche Leistung von der Produktionsseite berechnet und dargestellt<br />

wird. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ergibt sich dabei als Summe der Bruttowertschöpfung<br />

der einzelnen Wirtschaftsbereiche zuzüglich der Gütersteuern und abzüglich<br />

der Gütersubventionen.<br />

Als Exporte und Importe gelten alle Waren- und Dienstleistungsumsätze mit Wirtschaftseinheiten,<br />

die ihren ständigen Sitz (Wohnsitz) außerhalb Deutschlands haben. Der Wert<br />

der eingeführten Waren wird mittels Schätzung vom Grenzwert (cif) auf den Wert frei<br />

Grenze (fob) des exportierenden Landes umgerechnet, d. h. die im Gesamtwert<br />

enthaltenen Fracht- und Versicherungskosten ausländischer Transport- und Versicherungsunternehmen<br />

werden in die Dienstleistungskäufe umgesetzt.<br />

Zu den finanziellen Kapitalgesellschaften gehören Banken, Versicherungen, das entsprechende<br />

Hilfsgewerbe sowie die Vermietung als örtliche fachliche Einheit bei Versicherungsgesellschaften.<br />

FISIM (bisher »Unterstellte Bankgebühr«) ist die Abkürzung des englischen Begriffs<br />

»Financial Intermediation Services, Indirectly Measured«, ins Deutsche übersetzt<br />

»Finanzserviceleistungen, indirekte Messung«. Es umfasst die modellhaft ermittelten<br />

indirekten Entgelte der Banken aus dem Kredit- und Einlagengeschäft, die diese neben<br />

den direkt erzielten Umsätzen in Form von z. B. Kontoführungs- und Safegebühren<br />

erzielen.<br />

634 Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch <strong>2009</strong>

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