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Germany Yearbook - 2009_ocr

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4 Wahlen<br />

Methodische Erläuterungen<br />

Nach dem Wahlstatistikgesetz vom 21.05.1999 (BGBl. I S. 1023), geändert durch Gesetz<br />

vom 17.01.2002 (BGBl. I S. 412), sind für Europa- und Bundestagswahlen allgemeine<br />

und repräsentative Wahlstatistiken zu erstellen.<br />

Die allgemeine Wahlstatistik dient der Information der Öffentlichkeit über das Wahlergebnis<br />

und erfasst alle Wahlberechtigten und Wähler, ungültige Stimmen sowie die<br />

Stimmabgabe für die einzelnen Wahlvorschläge in regionaler Gliederung durch eine<br />

Vollerhebung. Als Grundlage dienen die Wählerverzeichnisse und die abgegebenen<br />

Stimmzettel. Nach der Feststellung durch die Wahlvorstände und Wahlausschüsse wird<br />

die Statistik in Form des vorläufigen amtlichen Endergebnisses in der Wahlnacht sowie<br />

als endgültiges amtliches Endergebnis etwa zwei bis drei Wochen nach dem Wahltag<br />

bekannt gegeben. Auf Bundes- und Landesebene ist zeitliche und räumliche Vergleichbarkeit<br />

gegeben. Die Ergebnisse werden durch die repräsentative Wahlstatistik ergänzt.<br />

Mit der repräsentativen Wahlstatistik lassen sich bei Bundestags- und Europawahlen<br />

das Wahlverhalten von Männern und Frauen, altersspezifische Unterschiede sowie die<br />

Struktur der Wähler und Nichtwähler analysieren. Die Auswahl der Stichprobenwahlbezirke<br />

erfolgt nach dem Zufallsprinzip durch den Bundeswahlleiter im Einvernehmen<br />

mit den Landeswahlleitern und den Statistischen Ämtern der Länder unter strikter<br />

Wahrung des Wahlgeheimnisses. Erfasst wird auf der Grundlage von Stimmzetteln mit<br />

Unterscheidungsaufdruck die Geschlechts- und Altersgliederung der Wahlberechtigten<br />

und Wähler/-innen. Die gewonnene Stichprobe ist repräsentativ für die Länder und<br />

damit zugleich für die ganze Bundesrepublik Deutschland. Erste Ergebnisse für das<br />

Bundesgebiet liegen einen Monat und für die Landesebene vier bis sechs Monate nach<br />

der Wahl vor. Vor der Neuregelung durch das Wahlstatistikgesetz wurde die repräsentative<br />

Wahlstatistik für Bundestagswahlen seit 1953 nach dem Bundeswahlgesetz und<br />

für die Europawahlen seit 1979 nach dem Europawahlgesetz durchgeführt. Für die<br />

Bundestagswahlen 1994 und 1998 hatte der Gesetzgeber die repräsentative Wahlstatistik<br />

ausgesetzt. Zeitliche und räumliche Vergleichbarkeit ist – bis auf die Bundestagswahlen<br />

1994 und 1998 – gegeben.<br />

Zusätzliche Informationen zur Methodik der einzelnen Statistiken können Sie über<br />

unsere Internetadresse www.destatis.de unter »Publikationen« kostenlos anhand der<br />

thematisch geordneten »Qualitätsberichte« abrufen.<br />

98<br />

Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch <strong>2009</strong>

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