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Germany Yearbook - 2009_ocr

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16 Verkehr<br />

Definitionen<br />

Beförderte Personen: Die Zahl der beförderten Personen (Fahr- oder Fluggäste) spiegelt<br />

in der Verkehrsstatistik im Regelfall die Zahl der einzelnen Beförderungsfälle wider.<br />

Unternimmt also eine Person mehrere Fahrten, so erhöht sich die Anzahl der statistisch<br />

erfassten »beförderten Personen« entsprechend. Ihre Zahl wird z. B. anhand der verkauften<br />

Fahrscheine oder anhand von Verkehrszählungen ermittelt.<br />

Beförderungsleistung im Güterverkehr: Als Beförderungsleistung wird das Produkt aus<br />

dem Gewicht der beförderten Gütermenge (s. u.) mit der (i. d. R. nur im Inland) zurückgelegten<br />

Transportweite bezeichnet. So entsteht die Maßeinheit Tonnenkilometer (tkm).<br />

Werden in einem Lkw z. B. 15 t über eine Entfernung von 200 km zwischen den Orten A<br />

und B befördert, so ergibt dies eine Beförderungsleistung von 3 000 tkm.<br />

Die Beförderungsleistung im Personenverkehr wird in der Maßeinheit »Personenkilometer<br />

(Pkm)« gemessen und in der Regel durch Multiplikation der Zahl der<br />

beförderten Personen mit den von ihnen zurückgelegten Kilometern (Fahrt- bzw.<br />

Reiseweiten) errechnet. Fahren z. B. in einem Bus 30 Personen über eine Entfernung von<br />

20 km zwischen den Orten A und B, so wird eine Beförderungsleistung von 600 Pkm<br />

nachgewiesen.<br />

Beförderungsmenge im Güterverkehr: Als Beförderungsmenge wird das Gewicht der<br />

beförderten Güter bezeichnet. Das Beförderungsgewicht wird einheitlich in allen<br />

amtlichen Güterverkehrsstatistiken einschließlich Verpackungsgewicht erhoben. Mit<br />

Ausnahme der Seeschifffahrt wird zudem das Gewicht von Ladungsträgern (z. B.<br />

Containern) in die Gesamttonnage einbezogen.<br />

Beteiligte an einem Straßenverkehrsunfall: Als Beteiligte an einem Unfall werden alle<br />

Fahrzeugführer oder Fußgänger erfasst, die selbst – oder deren Fahrzeuge – Schäden<br />

erlitten oder hervorgerufen haben. Verunglückte Mitfahrer zählen somit nicht zu den<br />

Unfallbeteiligten.<br />

Der Gütergliederung sämtlicher amtlicher Verkehrsstatistiken liegt bis Berichtsjahr<br />

2007 das »Güterverzeichnis für die Verkehrsstatistik 1969« (GV) zugrunde. Es umfasst<br />

10 Güterabteilungen (Einsteller), 52 Güterhauptgruppen (Zweisteller) und 175 Gütergruppen<br />

(Dreisteller). Ab Berichtsjahr 2008 werden Angaben sowohl nach dem GV 1969<br />

als auch dem »Güterverzeichnis für die Verkehrsstatistik – 2007 (NST-2007)« nachgewiesen.<br />

Als Güterumschlag wird die Summe aus Einladungen und Ausladungen der Güter<br />

bezeichnet. Im Unterschied zur Güterbeförderung werden beim Güterumschlag<br />

Transporte z. B. zwischen deutschen Häfen in beiden beteiligten Häfen, also zweifach,<br />

gezählt.<br />

Hauptverkehrsverbindungen: Innerdeutscher Verkehr (Binnenverkehr), grenzüberschreitender<br />

Verkehr (Empfang oder Versand) und Durchgangsverkehr (Transit) bilden<br />

die so genannten Hauptverkehrsverbindungen, auch Hauptverkehrsbeziehungen oder<br />

Hauptverkehrsrelationen genannt. Generell werden beim innerdeutschen Verkehr die<br />

Transportvorgänge innerhalb des Erhebungsgebietes nachgewiesen. Grenzüberschreitender<br />

Verkehr ist der Verkehr des Erhebungsgebietes mit dem Ausland, Durchgangsverkehr<br />

der Verkehr zwischen Gebieten außerhalb des Erhebungsgebietes durch<br />

das Erhebungsgebiet.<br />

Zum Kfz-Bestand zählen zulassungspflichtige Fahrzeuge und zulassungsfreie Fahrzeuge<br />

mit amtlichem Kennzeichen innerhalb des Erhebungsgebietes der Bundesrepublik<br />

Deutschland. Nicht einbezogen sind Fahrzeuge der Bundeswehr, Fahrzeuge mit rotem<br />

Kennzeichen sowie Ausfuhrkennzeichen und ab Berichtjahr 2000 vorübergehend stillgelegte<br />

Fahrzeuge.<br />

Kfz-Neuzulassungen: Unter einer Neuzulassung ist die erstmalige Registrierung eines<br />

fabrikneuen Fahrzeugs zu verstehen, das in Deutschland ein amtliches Kennzeichen erhalten<br />

hat und somit berechtigt ist, am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen.<br />

Regionale Gliederung: Der regionalen Darstellung des Güterverkehrs liegt in amtlichen<br />

Statistiken in der Regel das »Verzeichnis der Verkehrsgebiete und Verkehrsbezirke«<br />

zugrunde. Es unterscheidet 78 Verkehrsgebiete, darunter 27 im Inland, auf der Zweistellerebene<br />

und 362 Verkehrsbezirke, darunter 100 im Inland, auf Dreistellerebene.<br />

Ergebnisse liegen ebenfalls für administrative Gebietseinheiten vor. Im Statistischen<br />

Jahrbuch werden regionale Ergebnisse auf Ebene der Bundesländer dargestellt.<br />

Sachschadensunfälle in der Straßenverkehrsunfallstatistik werden unterschieden nach<br />

schwerwiegenden Unfällen mit Sachschaden (wesentliches Kriterium: mindestens ein<br />

am Unfall beteiligtes Kraftfahrzeug musste abgeschleppt werden) und sonstigen Sachschadensunfällen.<br />

Verunglückte, Getötete, Verletzte in der Straßenverkehrsunfallstatistik: Als Verunglückte<br />

zählen diejenigen Personen, die beim Unfall verletzt oder getötet wurden.<br />

Getötete sind dabei Personen, die innerhalb von 30 Tagen an den Unfallfolgen starben.<br />

Schwerverletzte sind Personen, die unmittelbar zur stationären Behandlung (mindestens<br />

24 Stunden) in einem Krankenhaus aufgenommen wurden. Leichtverletzte sind<br />

alle übrigen Verletzten.<br />

424 Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch <strong>2009</strong>

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