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Germany Yearbook - 2009_ocr

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2 Bevölkerung<br />

Definitionen<br />

Haushalte werden üblicherweise nicht nach Haupt- und Nebenwohnsitz unterschieden,<br />

da sie an jedem Wohnsitz Wohnraum und Infrastruktureinrichtungen in Anspruch nehmen.<br />

Stehen ökonomische Fragestellungen (Einkommen und Verbrauch) im Vordergrund,<br />

werden zur Vermeidung von Mehrfachzählungen ausschließlich Haushalte am Hauptwohnsitz<br />

betrachtet. Die Zuordnung der Haushalte nach Haupt- und Nebenwohnsitz erfolgt<br />

in den Mikrozensen bis einschließlich 2004 über den Wohnsitz der Haushaltsbezugsperson,<br />

ab dem Mikrozensus 2005 über den Haupteinkommensbezieher des Haushalts.<br />

Zu den in Privathaushalten am Hauptwohnsitz (Nebenwohnsitz) lebenden Personen<br />

zählen entsprechend alle Haushaltsmitglieder mit Bezugsperson bzw. Haupteinkommensbezieher<br />

des Haushalts am Ort der Hauptwohnung (Nebenwohnung). Insofern<br />

kann der persönliche Wohnsitz einzelner Mitglieder von Mehrpersonenhaushalten vom<br />

Wohnsitz der Einheit »Haushalt« abweichen<br />

Haushaltsnettoeinkommen: Neben dem persönlichen Nettoeinkommen der Haushaltsmitglieder<br />

wird für jeden Haushalt die Höhe des Nettoeinkommens im letzten Monat<br />

(Summe aller Einkunftsarten ohne Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, z. B. Erwerbseinkommen,<br />

Unternehmereinkommen, Rente, Pension, öffentliche Unterstützung,<br />

Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, Arbeitslosengeld und -hilfe, Kindergeld,<br />

Wohngeld, Sachbezüge) erfragt. Dazu musste die Haushaltsbezugsperson (erste im Fragebogen<br />

eingetragene Person) das Haushaltsnettoeinkommen in ein Raster vorgegebener<br />

Einkommensklassen einstufen. War die Haushaltsbezugsperson selbstständiger<br />

Landwirt/ selbstständige Landwirtin in der Haupttätigkeit, so waren keine Angaben zur<br />

Höhe des Haushaltseinkommens erforderlich.<br />

Heiratshäufigkeit: Heiratsziffer der Ledigen = eheschließende Ledige bestimmten Alters<br />

je 1 000 Ledige gleichen Alters.<br />

Kinder sind ledige Personen ohne Lebenspartner/-in und ohne eigene Kinder im Haushalt,<br />

die mit mindestens einem Elternteil in einer Familie zusammenleben. Als Kinder<br />

gelten im Mikrozensus – neben leiblichen Kindern – auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder,<br />

sofern die zuvor genannten Voraussetzungen vorliegen. Eine Altersbegrenzung<br />

für die Zählung als Kind besteht prinzipiell nicht.<br />

Kinder, die noch gemeinsam mit den Eltern in einem Haushalt leben, dort aber bereits<br />

eigene Kinder versorgen, nicht mehr ledig sind oder mit einem Partner/einer Partnerin in<br />

einer Lebensgemeinschaft leben, werden nicht der Herkunftsfamilie zugerechnet, sondern<br />

zählen statistisch als eigene Familie bzw. Lebensform.<br />

Als Lebendgeborene werden Kinder gezählt, bei denen nach der Trennung vom Mutterleib<br />

entweder das Herz geschlagen, die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung<br />

eingesetzt hat; die übrigen Kinder gelten als Totgeborene oder Fehlgeburten.<br />

Die Ergebnisse der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung in den neuen Ländern<br />

und Berlin-Ost basieren bis einschl. 1990 noch auf den Definitionen und Methoden<br />

der Statistik der ehem. DDR. Bei einem rückwirkenden Vergleich mit dem früheren Bundesgebiet<br />

ist dies zu beachten. Als Lebendgeborene wurden alle Kinder gezählt, bei denen<br />

nach dem vollständigen Verlassen des Mutterleibes, unabhängig von der Durchtrennung<br />

der Nabelschnur oder von der Ausstoßung der Plazenta, Herztätigkeit und Lungenatmung<br />

vorhanden waren.<br />

Lebensformenkonzept: Seit 1996 wird im Mikrozensus die Frage nach einem Lebenspartner/einer<br />

Lebenspartnerin im Haushalt gestellt, deren Beantwortung freiwillig ist.<br />

Bis 2004 richtete sich die Frage »Sind Sie Lebenspartner/-in der ersten Person?« an alle<br />

nicht mit der Haushaltsbezugsperson verwandten oder verschwägerten Haushaltsmitglieder.<br />

Im Mikrozensus 2005 wurde die Frage »Sind Sie Lebenspartner/-in einer Person<br />

dieses Haushalts?« erstmals allen mindestens 16-jährigen Haushaltsmitgliedern ohne<br />

Ehepartner/-in im Haushalt gestellt. Damit können ab 2005 erstmals mehrere Lebensgemeinschaften<br />

in einem Haushalt erhoben werden. Bis 2004 konnte jeder Haushalt<br />

höchstens eine Lebensgemeinschaft angeben, da die Frage ausschließlich auf eine<br />

Lebenspartnerschaft mit der Bezugsperson des Haushalts abzielte. Die Frage nach der<br />

Lebenspartnerschaft im Haushalt ist bewußt neutral formuliert und läßt das Geschlecht<br />

der Befragten außer Betracht. Somit können auch gleichgeschlechtliche Paare ihre Lebensgemeinschaft<br />

angeben. Dabei ist unerheblich, ob die Partnerschaft als eingetragene<br />

Lebenspartnerschaft nach dem im Jahr 2001 eingeführten Lebenspartnerschaftsgesetz<br />

(LpartG) registriert wurde. Die seit 1996 erhobenen Informationen ermöglichen<br />

das so genannte Lebensformenkonzept. Inhaltlich berücksichtigt es die traditionellen<br />

Lebensformen (Ehepaare) und die alternativen, so genannten Lebensgemeinschaften.<br />

Grundlage für die Darstellung von Ergebnissen nach dem Lebensformenkonzept ist die<br />

Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz.<br />

Zu den nichtehelichen (gegengeschlechtlichen) oder gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften<br />

zählt im Mikrozensus eine Lebenspartnerschaft, bei der zwei gegen- oder<br />

gleichgeschlechtliche Lebenspartner ohne Trauschein bzw. zwei gleichgeschlechtliche<br />

Partner mit Trauschein oder notarieller Beglaubigung in einem Haushalt zusammen<br />

leben und gemeinsam wirtschaften. Bis einschließlich 2005 war es unerheblich, ob die<br />

Partnerschaft als eingetragene Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz<br />

(LpartG) von 1991 registriert wurde. Ab 2006 werden im Mikrozensus auch eingetragene<br />

Lebenspartnerschaften erhoben (siehe hierzu auch »Lebensformenkonzept«).<br />

Zu den Paaren zählen im Mikrozensus alle Personen, die in einer Partnerschaft leben<br />

und einen gemeinsamen Haushalt führen. Im Einzelnen gehören dazu Ehepaare, nichteheliche<br />

(gegengeschlechtliche) Lebensgemeinschaften und gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften.<br />

Paare ohne Kinder: Hierzu zählen im Mikrozensus Ehepaare und Lebensgemeinschaften<br />

ohne Kinder im befragten Haushalt. Neben noch kinderlosen und dauerhaft kinderlosen<br />

Paaren fallen darunter auch Paare, deren Kinder die Herkunftsfamilie bereits verlassen<br />

haben, etwa um einen eigenen Hausstand zu gründen. Ferner zählen zu den Paaren<br />

ohne Kinder auch solche Paare, deren Kinder noch im gemeinsamen Haushalt leben,<br />

dort aber bereits eigene Kinder versorgen, nicht mehr ledig sind oder mit einer Partnerin<br />

bzw. einem Partner in einer Lebensgemeinschaft leben.<br />

Bei den Personen mit Migrationshintergrund handelt es sich um solche, die nach 1949<br />

auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugezogen sind, sowie alle in<br />

Deutschland geborenen Ausländer/-innen und alle in Deutschland als Deutsche Geborene<br />

mit zumindest einem zugezogenen oder als Ausländer in Deutschland geborenen<br />

Elternteil.<br />

Nichteheliche Lebensgemeinschaften: Siehe Lebensgemeinschaften.<br />

Religionszugehörigkeit: Die Angaben beziehen sich nicht auf die religiöse Überzeugung,<br />

sondern auf die rechtliche Zugehörigkeit zu einer Kirche, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft.<br />

Säuglingssterblichkeit: Im ersten Lebensjahr Gestorbene, bezogen auf die Lebendgeborenen<br />

eines gleich langen Berichtszeitraums, soweit möglich unter Berücksichtigung<br />

der Geburtenentwicklung in den Monaten, in denen die gestorbenen Säuglinge geboren<br />

sind.<br />

Scheidungen: Siehe Ehelösungen.<br />

Scheidungshäufigkeit: Ehescheidungen je 10 000 Einwohner bzw. je 10 000 bestehende<br />

Ehen.<br />

Spätaussiedler und Spätaussiedlerinnen sowie deren Familienangehörige: Deutsche<br />

Staatsangehörige und deutsche Volkszugehörige, die nach Abschluss der allgemeinen<br />

Vertreibungsmaßnahmen ihre angestammte Heimat in den Staaten Ost- und Südosteuropas<br />

aufgegeben und ihren neuen Wohnsitz in Deutschland begründet haben.<br />

Die Sterbetafel stellt ein mathematisches Modell der Sterblichkeitsverhältnisse einer<br />

Bevölkerung während eines bestimmten Beobachtungszeitraums dar. Sie dient insbesondere<br />

zur Berechnung altersspezifischer Sterbe- und Überlebenswahrscheinlichkeiten<br />

sowie der durchschnittlichen Lebenserwartung. Die nachgewiesene Lebenserwartung<br />

würde sich ergeben, wenn sich die Sterblichkeit in Zukunft nicht verändern würde. Die in<br />

der Tabelle nachgewiesenen Altersangaben beziehen sich auf Personen, die das angegebene<br />

Lebensjahr gerade vollendet haben.<br />

Sterblichkeit: Sterbeziffern nach Alter und Geschlecht = Gestorbene bestimmten Alters<br />

und Geschlechts je 1 000 Lebende gleichen Alters und Geschlechts.<br />

Bei der Standardisierten Sterbeziffer sind die Veränderungen im Altersaufbau der Bevölkerung<br />

durch Zugrundelegung einer einheitlichen Alters- und Geschlechtsgliederung<br />

(hier von 1995) ausgeschaltet.<br />

Als Totgeborene zählen seit 1.07.1979 nur Kinder, deren Geburtsgewicht mindestens<br />

1 000 g (vorher mindestens 35 cm Körperlänge), seit 1.04.1994 mindestens 500 g beträgt.<br />

Fehlgeburten (seit 1.4.1994 weniger als 500 g Geburtsgewicht, zuvor ab 1.7.1979<br />

unter 1 000 g Geburtsgewicht, vorher weniger als 35 cm lang) werden vom Standesbeamten<br />

nicht registriert und bleiben daher in der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung<br />

außer Betracht.<br />

Die Wohnbevölkerung bildete bis Frühjahr 1983 die Basis für die Fortschreibung des<br />

Bevölkerungsstandes. Danach gehörten Personen mit nur einer Wohnung zur Wohnbevölkerung<br />

der Gemeinde, in der sich diese Wohnung befand. Personen mit mehr als<br />

einer Wohnung oder Unterkunft im früheren Bundesgebiet wurden der Wohnbevölkerung<br />

derjenigen Gemeinde zugeordnet, von der aus sie zur Arbeit oder Ausbildung gingen.<br />

Bei Personen, die weder berufstätig waren, noch sich in der Ausbildung befanden,<br />

war die Wohnung oder Unterkunft maßgebend, in der sie sich überwiegend aufhielten.<br />

Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch <strong>2009</strong> 33

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