Germany Yearbook - 2009_ocr
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2 Bevölkerung<br />
Definitionen<br />
Haushalte werden üblicherweise nicht nach Haupt- und Nebenwohnsitz unterschieden,<br />
da sie an jedem Wohnsitz Wohnraum und Infrastruktureinrichtungen in Anspruch nehmen.<br />
Stehen ökonomische Fragestellungen (Einkommen und Verbrauch) im Vordergrund,<br />
werden zur Vermeidung von Mehrfachzählungen ausschließlich Haushalte am Hauptwohnsitz<br />
betrachtet. Die Zuordnung der Haushalte nach Haupt- und Nebenwohnsitz erfolgt<br />
in den Mikrozensen bis einschließlich 2004 über den Wohnsitz der Haushaltsbezugsperson,<br />
ab dem Mikrozensus 2005 über den Haupteinkommensbezieher des Haushalts.<br />
Zu den in Privathaushalten am Hauptwohnsitz (Nebenwohnsitz) lebenden Personen<br />
zählen entsprechend alle Haushaltsmitglieder mit Bezugsperson bzw. Haupteinkommensbezieher<br />
des Haushalts am Ort der Hauptwohnung (Nebenwohnung). Insofern<br />
kann der persönliche Wohnsitz einzelner Mitglieder von Mehrpersonenhaushalten vom<br />
Wohnsitz der Einheit »Haushalt« abweichen<br />
Haushaltsnettoeinkommen: Neben dem persönlichen Nettoeinkommen der Haushaltsmitglieder<br />
wird für jeden Haushalt die Höhe des Nettoeinkommens im letzten Monat<br />
(Summe aller Einkunftsarten ohne Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, z. B. Erwerbseinkommen,<br />
Unternehmereinkommen, Rente, Pension, öffentliche Unterstützung,<br />
Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, Arbeitslosengeld und -hilfe, Kindergeld,<br />
Wohngeld, Sachbezüge) erfragt. Dazu musste die Haushaltsbezugsperson (erste im Fragebogen<br />
eingetragene Person) das Haushaltsnettoeinkommen in ein Raster vorgegebener<br />
Einkommensklassen einstufen. War die Haushaltsbezugsperson selbstständiger<br />
Landwirt/ selbstständige Landwirtin in der Haupttätigkeit, so waren keine Angaben zur<br />
Höhe des Haushaltseinkommens erforderlich.<br />
Heiratshäufigkeit: Heiratsziffer der Ledigen = eheschließende Ledige bestimmten Alters<br />
je 1 000 Ledige gleichen Alters.<br />
Kinder sind ledige Personen ohne Lebenspartner/-in und ohne eigene Kinder im Haushalt,<br />
die mit mindestens einem Elternteil in einer Familie zusammenleben. Als Kinder<br />
gelten im Mikrozensus – neben leiblichen Kindern – auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder,<br />
sofern die zuvor genannten Voraussetzungen vorliegen. Eine Altersbegrenzung<br />
für die Zählung als Kind besteht prinzipiell nicht.<br />
Kinder, die noch gemeinsam mit den Eltern in einem Haushalt leben, dort aber bereits<br />
eigene Kinder versorgen, nicht mehr ledig sind oder mit einem Partner/einer Partnerin in<br />
einer Lebensgemeinschaft leben, werden nicht der Herkunftsfamilie zugerechnet, sondern<br />
zählen statistisch als eigene Familie bzw. Lebensform.<br />
Als Lebendgeborene werden Kinder gezählt, bei denen nach der Trennung vom Mutterleib<br />
entweder das Herz geschlagen, die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung<br />
eingesetzt hat; die übrigen Kinder gelten als Totgeborene oder Fehlgeburten.<br />
Die Ergebnisse der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung in den neuen Ländern<br />
und Berlin-Ost basieren bis einschl. 1990 noch auf den Definitionen und Methoden<br />
der Statistik der ehem. DDR. Bei einem rückwirkenden Vergleich mit dem früheren Bundesgebiet<br />
ist dies zu beachten. Als Lebendgeborene wurden alle Kinder gezählt, bei denen<br />
nach dem vollständigen Verlassen des Mutterleibes, unabhängig von der Durchtrennung<br />
der Nabelschnur oder von der Ausstoßung der Plazenta, Herztätigkeit und Lungenatmung<br />
vorhanden waren.<br />
Lebensformenkonzept: Seit 1996 wird im Mikrozensus die Frage nach einem Lebenspartner/einer<br />
Lebenspartnerin im Haushalt gestellt, deren Beantwortung freiwillig ist.<br />
Bis 2004 richtete sich die Frage »Sind Sie Lebenspartner/-in der ersten Person?« an alle<br />
nicht mit der Haushaltsbezugsperson verwandten oder verschwägerten Haushaltsmitglieder.<br />
Im Mikrozensus 2005 wurde die Frage »Sind Sie Lebenspartner/-in einer Person<br />
dieses Haushalts?« erstmals allen mindestens 16-jährigen Haushaltsmitgliedern ohne<br />
Ehepartner/-in im Haushalt gestellt. Damit können ab 2005 erstmals mehrere Lebensgemeinschaften<br />
in einem Haushalt erhoben werden. Bis 2004 konnte jeder Haushalt<br />
höchstens eine Lebensgemeinschaft angeben, da die Frage ausschließlich auf eine<br />
Lebenspartnerschaft mit der Bezugsperson des Haushalts abzielte. Die Frage nach der<br />
Lebenspartnerschaft im Haushalt ist bewußt neutral formuliert und läßt das Geschlecht<br />
der Befragten außer Betracht. Somit können auch gleichgeschlechtliche Paare ihre Lebensgemeinschaft<br />
angeben. Dabei ist unerheblich, ob die Partnerschaft als eingetragene<br />
Lebenspartnerschaft nach dem im Jahr 2001 eingeführten Lebenspartnerschaftsgesetz<br />
(LpartG) registriert wurde. Die seit 1996 erhobenen Informationen ermöglichen<br />
das so genannte Lebensformenkonzept. Inhaltlich berücksichtigt es die traditionellen<br />
Lebensformen (Ehepaare) und die alternativen, so genannten Lebensgemeinschaften.<br />
Grundlage für die Darstellung von Ergebnissen nach dem Lebensformenkonzept ist die<br />
Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz.<br />
Zu den nichtehelichen (gegengeschlechtlichen) oder gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften<br />
zählt im Mikrozensus eine Lebenspartnerschaft, bei der zwei gegen- oder<br />
gleichgeschlechtliche Lebenspartner ohne Trauschein bzw. zwei gleichgeschlechtliche<br />
Partner mit Trauschein oder notarieller Beglaubigung in einem Haushalt zusammen<br />
leben und gemeinsam wirtschaften. Bis einschließlich 2005 war es unerheblich, ob die<br />
Partnerschaft als eingetragene Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz<br />
(LpartG) von 1991 registriert wurde. Ab 2006 werden im Mikrozensus auch eingetragene<br />
Lebenspartnerschaften erhoben (siehe hierzu auch »Lebensformenkonzept«).<br />
Zu den Paaren zählen im Mikrozensus alle Personen, die in einer Partnerschaft leben<br />
und einen gemeinsamen Haushalt führen. Im Einzelnen gehören dazu Ehepaare, nichteheliche<br />
(gegengeschlechtliche) Lebensgemeinschaften und gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften.<br />
Paare ohne Kinder: Hierzu zählen im Mikrozensus Ehepaare und Lebensgemeinschaften<br />
ohne Kinder im befragten Haushalt. Neben noch kinderlosen und dauerhaft kinderlosen<br />
Paaren fallen darunter auch Paare, deren Kinder die Herkunftsfamilie bereits verlassen<br />
haben, etwa um einen eigenen Hausstand zu gründen. Ferner zählen zu den Paaren<br />
ohne Kinder auch solche Paare, deren Kinder noch im gemeinsamen Haushalt leben,<br />
dort aber bereits eigene Kinder versorgen, nicht mehr ledig sind oder mit einer Partnerin<br />
bzw. einem Partner in einer Lebensgemeinschaft leben.<br />
Bei den Personen mit Migrationshintergrund handelt es sich um solche, die nach 1949<br />
auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugezogen sind, sowie alle in<br />
Deutschland geborenen Ausländer/-innen und alle in Deutschland als Deutsche Geborene<br />
mit zumindest einem zugezogenen oder als Ausländer in Deutschland geborenen<br />
Elternteil.<br />
Nichteheliche Lebensgemeinschaften: Siehe Lebensgemeinschaften.<br />
Religionszugehörigkeit: Die Angaben beziehen sich nicht auf die religiöse Überzeugung,<br />
sondern auf die rechtliche Zugehörigkeit zu einer Kirche, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft.<br />
Säuglingssterblichkeit: Im ersten Lebensjahr Gestorbene, bezogen auf die Lebendgeborenen<br />
eines gleich langen Berichtszeitraums, soweit möglich unter Berücksichtigung<br />
der Geburtenentwicklung in den Monaten, in denen die gestorbenen Säuglinge geboren<br />
sind.<br />
Scheidungen: Siehe Ehelösungen.<br />
Scheidungshäufigkeit: Ehescheidungen je 10 000 Einwohner bzw. je 10 000 bestehende<br />
Ehen.<br />
Spätaussiedler und Spätaussiedlerinnen sowie deren Familienangehörige: Deutsche<br />
Staatsangehörige und deutsche Volkszugehörige, die nach Abschluss der allgemeinen<br />
Vertreibungsmaßnahmen ihre angestammte Heimat in den Staaten Ost- und Südosteuropas<br />
aufgegeben und ihren neuen Wohnsitz in Deutschland begründet haben.<br />
Die Sterbetafel stellt ein mathematisches Modell der Sterblichkeitsverhältnisse einer<br />
Bevölkerung während eines bestimmten Beobachtungszeitraums dar. Sie dient insbesondere<br />
zur Berechnung altersspezifischer Sterbe- und Überlebenswahrscheinlichkeiten<br />
sowie der durchschnittlichen Lebenserwartung. Die nachgewiesene Lebenserwartung<br />
würde sich ergeben, wenn sich die Sterblichkeit in Zukunft nicht verändern würde. Die in<br />
der Tabelle nachgewiesenen Altersangaben beziehen sich auf Personen, die das angegebene<br />
Lebensjahr gerade vollendet haben.<br />
Sterblichkeit: Sterbeziffern nach Alter und Geschlecht = Gestorbene bestimmten Alters<br />
und Geschlechts je 1 000 Lebende gleichen Alters und Geschlechts.<br />
Bei der Standardisierten Sterbeziffer sind die Veränderungen im Altersaufbau der Bevölkerung<br />
durch Zugrundelegung einer einheitlichen Alters- und Geschlechtsgliederung<br />
(hier von 1995) ausgeschaltet.<br />
Als Totgeborene zählen seit 1.07.1979 nur Kinder, deren Geburtsgewicht mindestens<br />
1 000 g (vorher mindestens 35 cm Körperlänge), seit 1.04.1994 mindestens 500 g beträgt.<br />
Fehlgeburten (seit 1.4.1994 weniger als 500 g Geburtsgewicht, zuvor ab 1.7.1979<br />
unter 1 000 g Geburtsgewicht, vorher weniger als 35 cm lang) werden vom Standesbeamten<br />
nicht registriert und bleiben daher in der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung<br />
außer Betracht.<br />
Die Wohnbevölkerung bildete bis Frühjahr 1983 die Basis für die Fortschreibung des<br />
Bevölkerungsstandes. Danach gehörten Personen mit nur einer Wohnung zur Wohnbevölkerung<br />
der Gemeinde, in der sich diese Wohnung befand. Personen mit mehr als<br />
einer Wohnung oder Unterkunft im früheren Bundesgebiet wurden der Wohnbevölkerung<br />
derjenigen Gemeinde zugeordnet, von der aus sie zur Arbeit oder Ausbildung gingen.<br />
Bei Personen, die weder berufstätig waren, noch sich in der Ausbildung befanden,<br />
war die Wohnung oder Unterkunft maßgebend, in der sie sich überwiegend aufhielten.<br />
Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch <strong>2009</strong> 33