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Germany Yearbook - 2012_ocr

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3 Bildung<br />

Methodik<br />

• Bildungsstand der Bevölkerung<br />

Die Daten zum Bildungsstand geben wichtige Aufschlüsse über die Qualifikation<br />

der Bevölkerung im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit und das Bildungs- bzw.<br />

Ausbildungspotenzial unserer Gesellschaft. Sie werden auf der Grundlage des<br />

Mikrozensusgesetzes 2005 gewonnen. Ca. 1 % der Bevölkerung, die nach einem<br />

festgelegten statistischen Zufallsverfahren ausgewählt werden, geben Auskunft<br />

u. a. über Schulbesuch und Bildungsstand.<br />

• Deutsche Studierende im Ausland<br />

Die Statistik Deutsche Studierende im Ausland stützt sich auf eine Reihe verschiedenartiger<br />

Quellen. Hierzu gehören Eurostat, die OECD, das UNESCO Institute for<br />

Statistics sowie die jährliche Umfrage des Statistischen Bundesamtes bei den mit<br />

der Bildungsstatistik befassten Institutionen ausgewählter Staaten. Diese Statistik<br />

dokumentiert die Bereitschaft der deutschen Studierenden zu Studienaufenthalten<br />

im Ausland.<br />

• Integrierte Ausbildungsberichterstattung<br />

Die Integrierte Ausbildungsberichterstattung (iABE) bildet das berufliche Ausbildungsgeschehen<br />

nach dem Verlassen der Sekundarstufe I der allgemeinbildenden<br />

Schulen vollständig und systematisch ab. Hierzu wird neben der Schulstatistik auch<br />

auf die Hochschulstatistik, die Berufsbildungsstatistik, die Personalstandstatistik<br />

und die Förderstatistik der Bundesagentur für Arbeit zurückgegriffen. Das Projekt<br />

wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert und in<br />

Kooperation mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) sowie dem Hessischen<br />

Statistischen Landesamt bearbeitet.<br />

• Allgemeinbildende und berufliche Schulen<br />

Die Bundes-Schulstatistik erhebt und analysiert Daten über Lehrende und Lernende<br />

an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen.<br />

Aufgrund der im Grundgesetz geregelten Kulturhoheit der Länder wird in jedem<br />

Land eine an der jeweiligen Bildungspolitik orientierte und damit länderspezifische<br />

Schulstatistik durchgeführt. Für Ländervergleiche sowie für Bundeszwecke hat die<br />

Ständige Konferenz der Kultusminister einheitliche Begriffe und Definitionen sowie<br />

ein einheitliches Mindesterhebungsprogramm vorgegeben.<br />

• Auszubildende<br />

Die Berufsbildungsstatistik erhebt und analysiert Daten über Jugendliche im dualen<br />

System (praktische Ausbildung im Betrieb und theoretische in Berufsschulen) sowie<br />

über das nicht schulische Ausbildungspersonal. Rechtsgrundlage ist das Berufsbildungsgesetz<br />

in der Fassung vom 5.2.2009. Die Angaben werden dabei von den<br />

zuständigen Stellen, z. B. Industrie- und Handelskammern, gemeldet (Sekundärstatistik).<br />

Neben den Berufen, die im dualen System ausgebildet werden, gibt es auch<br />

rein schulische Berufsausbildungen, insbesondere die meisten Gesundheitsdienstberufe.<br />

Angaben hierüber erhebt die Schulstatistik.<br />

• Hochschulen<br />

Die Studenten-, Prüfungs-, Personal-, Stellen-, Gasthörer- und Habilitationsstatistik<br />

sind Totalerhebungen, die auf der Grundlage der zum 1.6.1992 in Kraft getretenen<br />

Neufassung des Hochschulstatistikgesetzes jährlich bzw. semesterweise durchgeführt<br />

werden. Die Daten entstammen den Verwaltungsunterlagen der Hochschulen<br />

und Prüfungsämter (Sekundärstatistik) und werden dezentral von den Statistischen<br />

Ämtern der Länder erhoben.<br />

Die endgültigen Ergebnisse liegen je nach Einzelstatistik etwa drei bis neun<br />

Monate nach Ende des Berichtszeitraumes bzw. -punktes vor, vorläufige Daten der<br />

Studenten- und Personalstatistik z. T. auch deutlich früher. Hochschulstatistische<br />

Informationen stehen seit Mitte der 1970er Jahre für das frühere Bundesgebiet und<br />

seit 1992 für Deutschland in differenzierter Form zur Verfügung und sind regional auf<br />

den Ebenen Bund, Länder und einzelne Hochschulen vergleichbar.<br />

• Weiterbildung<br />

Angaben zur beruflichen Weiterbildung von Erwerbspersonen erhebt ebenfalls der<br />

Mikrozensus.<br />

Aus der Berufsbildungsstatistik werden auch Zahlen über die Teilnehmerinnen und<br />

Teilnehmer an den Fortbildungsprüfungen der Wirtschaftsorganisationen übernommen,<br />

z. B. der Handwerkskammern.<br />

Die Volkshochschulstatistik erhebt und veröffentlicht das Deutsche Institut für<br />

Erwachsenenbildung im Auftrag des Verbandes der Volkshochschulen. In der<br />

amtlichen Statistik gibt es keine vergleichbare Erhebung. Um das weite Spektrum,<br />

insbesondere der Erwachsenenbildung, wenigstens in Auszügen darstellen zu<br />

können, greift das Statistische Bundesamt auf die Volkshochschulstatistik zurück.<br />

• Ausbildungsförderung<br />

Die Statistiken nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und dem<br />

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) sind Totalerhebungen, die auf Grundlage<br />

der jeweiligen Leistungsgesetze jährlich durchgeführt werden. Die Angaben<br />

zum BAföG und AFBG werden der amtlichen Statistik von den Landesrechenzentren,<br />

die mit der Berechnung der Förderungsbeiträge beauftragt sind, als Auszug aus<br />

deren Eingabedaten und Rechenergebnissen in anonymisierter Form zur Verfügung<br />

gestellt (Sekundärstatistik).<br />

• Finanzen der Schulen und Hochschulen, Budget für Bildung<br />

Die Datenbasis für die Berechnung der Ausgaben je Schülerin und Schüler bilden<br />

die Jahresrechnungsstatistik der staatlichen Haushalte und die Jahresrechnungsstatistik<br />

der Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände.<br />

Die Hochschulfinanzstatistik liefert wichtige Informationen zur allgemeinen<br />

Bildungs- und Hochschulplanung in Bund und Ländern. Sie sind die Basis für eine<br />

Vielzahl von bildungs- und forschungspolitischen Entscheidungen. Die Statistik<br />

ist eine Totalerhebung, die jährlich bzw. vierteljährlich durchgeführt wird. Dabei<br />

sind alle Hochschulen und Hochschulkliniken bzw. die Stellen, die für diese Mittel<br />

bewirtschaften, auskunftspflichtig. Die Angaben für die Statistik entstammen<br />

weitestgehend den vorliegenden Verwaltungsdaten der Hochschulen und werden<br />

dezentral von den Statistischen Landesämtern erhoben. Rechtsgrundlagen sind das<br />

Hochschulstatistikgesetz (HStatG) sowie das Finanz- und Personalstatistikgesetz<br />

(FPStatG) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG).<br />

• Forschungsausgaben und Forschungspersonal<br />

In der Statistik über Forschung und Entwicklung (FuE) werden auf der Grundlage der<br />

Verordnung Nr. 753/2004 der Europäischen Kommission die Sektoren Staat, private<br />

Organisationen ohne Erwerbszweck (außeruniversitäre Einrichtungen), Hochschulen<br />

und Wirtschaft getrennt dargestellt. Das Statistische Bundesamt ermittelt die Daten<br />

Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch <strong>2012</strong> 107

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