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4 Gesundheit<br />

Glossar<br />

Ambulante Pflegedienste | Erfasst werden die ambulanten Pflegedienste, die durch<br />

Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI zur Pflege zugelassen sind oder Bestandsschutz<br />

nach § 73 Abs. 3 und 4 SGB XI genießen und danach als zugelassen gelten.<br />

Art der Behandlung | Niedergelassene Allgemein- oder Gebietsärztinnen bzw.<br />

-ärzte sowie das Personal in der Ambulanz eines Krankenhauses (Poliklinik) können<br />

eine ambulante ärztliche Behandlung vornehmen. Eine stationäre Behandlung liegt<br />

vor, sofern die Patientin oder der Patient mindestens eine Nacht in ein Krankenhaus/eine<br />

Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung aufgenommen und dort verpflegt,<br />

ärztlich behandelt oder auf sonstige Art medizinisch oder pflegerisch betreut<br />

wurde. Nicht zu den Krankenhäusern zählen Einrichtungen, in denen lediglich eine<br />

Überwachung ohne regelmäßige ärztliche Behandlung stattfindet (z. B. Anstalten zur<br />

Unterbringung Gebrechlicher oder Erholungsbedürftiger, Altenheime, Pflegeheime).<br />

Aufwendungen für den Ausbildungsfonds | Die in zahlreichen Bundesländern<br />

existierenden Ausbildungsfonds setzen sich zusammen aus Einzahlungen aller<br />

Krankenhäuser des jeweiligen Bundeslandes. Die in den Fonds angesammelten<br />

Mittel dienen der Finanzierung der Ausbildungsbudgets der Krankenhäuser. Die<br />

Aufwendungen für den Ausbildungsfonds werden seit 2007 erhoben. Sie erhöhen<br />

sowohl die Brutto-Gesamtkosten als auch die bereinigten Kosten; deshalb ist ein<br />

Vorjahresvergleich nur eingeschränkt möglich.<br />

Ausgabenträger | Sie umfassen sämtliche öffentliche und private Institutionen, die<br />

Leistungen für die Gesundheit finanzieren (z. B. Gesetzliche Krankenversicherung,<br />

Private Krankenversicherung).<br />

Berechnungs-/Belegungstage, Pflegetage | Die Zahl der Berechnungs-/Belegungstage<br />

im Krankenhaus bzw. der Pflegetage in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen<br />

entspricht der Summe der Patientinnen und Patienten, die an den einzelnen<br />

Tagen des Berichtsjahres um 24 Uhr vollstationär untergebracht sind (Summe der<br />

Mitternachtsbestände). Als Berechnungs-/Belegungstag bzw. Pflegetag zählt der<br />

Aufnahmetag sowie jeder weitere Tag des Aufenthaltes ohne den Verlegungs- oder<br />

Entlassungstag aus der stationären Einrichtung. Wird eine Patientin oder ein Patient<br />

am gleichen Tag aufgenommen und entlassen (sogenannter „Stundenfall“), gilt<br />

dieser Tag als Aufnahmetag; somit verursacht ein Stundenfall einen Belegungstag.<br />

Beschäftigte | Bei den Angaben handelt es sich um Beschäftigungsfälle, d. h.<br />

Personen mit mehreren Arbeitsverhältnissen in verschiedenen Einrichtungen werden<br />

unabhängig von der Dauer der geleisteten Arbeitszeit mehrfach gezählt.<br />

Body-Mass-Index | Er errechnet sich, indem man das Gewicht einer Person (in<br />

Kilogramm) durch ihre Größe (in Metern, quadriert) teilt. Die Weltgesundheitsorganisation<br />

stuft Erwachsene mit einem Body-Mass-Index von unter 18,5 als untergewichtig,<br />

mit einem Wert über 25 als übergewichtig und über 30 als stark übergewichtig<br />

ein. Das Geschlecht und das Alter bleiben bei dieser Einteilung unberücksichtigt.<br />

Einrichtungen, Klassifikation nach | Sie gibt Aufschluss über den Leistungserbringer.<br />

Beispielhafte Einrichtungen sind die ambulanten Einrichtungen, die<br />

u. a. die Arztpraxen und Apotheken enthalten oder die stationären Einrichtungen,<br />

die u. a. die Krankenhäuser und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen<br />

gemeinsam umfassen.<br />

Fallzahl | Die Krankenhäuser und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen<br />

ermitteln diese in ihren Grunddaten anhand des Patientenzu- und -abgangs. Zu<br />

unterscheiden ist zwischen einrichtungs- und fachabteilungsbezogener Fallzahl.<br />

Letztgenannte berücksichtigt (nur in Krankenhäusern) die internen Verlegungen.<br />

Die Ermittlung der Fallzahl beinhaltet auch die Sterbefälle, seit 2002 ebenso die<br />

Stundenfälle innerhalb eines Tages. Vergleiche mit früheren Jahren sind auf der<br />

Basis neu berechneter Fallzahlen möglich.<br />

Die Formel für die einrichtungsbezogene Fallzahl lautet:<br />

=<br />

=<br />

Patientenzugang<br />

+<br />

Patientenabgang<br />

2 2<br />

Vollstationäre<br />

Aufnahmen<br />

Vollstationäre Entlassungen<br />

+ Sterbefälle<br />

+<br />

2 2<br />

Die Formel für die fachabteilungsbezogene Fallzahl berücksichtigt demgegenüber<br />

interne Verlegungen:<br />

=<br />

Vollst. Aufn. + Verlegungen<br />

aus anderen Abteilungen<br />

Vollst. Entl. + Verlegungen<br />

in andere Abt. + Sterbefälle<br />

+<br />

2 2<br />

Grundleiden | In der Todesursachenstatistik ist das Grundleiden diejenige Erkrankung/Diagnose,<br />

die ursächlich für den Tod einer Person ist. Eine solche Krankheit<br />

kann zwar weitere, ebenfalls auf der Todesbescheinigung vermerkte Erkrankungen<br />

auslösen, das Grundleiden ist jedoch die für die Statistik entscheidende Erkrankung.<br />

Beispiel: Seit fünf Jahren ist eine Frau an Brustkrebs erkrankt. Aufgrund dieser<br />

Erkrankung haben sich Hirnmetastasen gebildet, die am Ende zu einer Hirnblutung<br />

geführt haben. Alle diese Diagnosen (Brustkrebs, Hirnmetastasen, Hirnblutung)<br />

würden auf einer Todesbescheinigung vermerkt sein. Für die Statistik relevant wäre<br />

nur der Brustkrebs, da dieser alle folgenden Erkrankungen ausgelöst hat.<br />

Da sie sich bisher nur auf das Grundleiden beschränkt, heißt die Todesursachenstatistik<br />

auch „monokausale Statistik“. Im Gegensatz dazu wird zukünftig die<br />

elektronische Kodierung der Todesursachen ermöglichen, alle auf der Todesbescheinigung<br />

vermerkten Erkrankungen statistisch auszuwerten („multikausale<br />

Todesursachenstatistik“).<br />

Kosten der Krankenhäuser | Diese werden seit 2002 wieder nach dem Bruttoprinzip<br />

ermittelt (wie schon in den Jahren 1991 bis 1995). Dabei werden zunächst<br />

die gesamten Aufwendungen des abgelaufenen Geschäftsjahres für Personal und<br />

Sachmittel auf Basis der Krankenhaus-Buchführungsverordnung erfasst und später<br />

bereinigt um die nichtstationären Kosten, z. B. für Ambulanzen sowie Forschung und<br />

Lehre.<br />

Krankenhäuser | Hierbei handelt es sich um Einrichtungen, in denen das Personal<br />

durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistungen Krankheiten, Leiden oder Körperschäden<br />

feststellen, heilen oder lindern soll oder Geburtshilfe leistet. In Krankenhäusern<br />

erfolgt die Unterbringung und Verpflegung der zu versorgenden Personen.<br />

Krankheiten, Abgrenzung der | Grundlage für die Abgrenzung der Krankheiten in<br />

der Krankenhausdiagnosestatistik und der Todesursachenstatistik ist die von der<br />

Weltgesundheitsorganisation herausgegebene Internationale Klassifikation der<br />

Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD). Sie ist Teil der internationalen<br />

gesundheitsrelevanten Klassifikationen.<br />

Leistungsarten, Klassifikation nach | Sie ermöglicht die Unterteilung der Gesundheitsausgaben<br />

nach der Form der von den Patientinnen und Patienten in Anspruch<br />

genommenen Leistungen. Als Leistungsarten zählen z. B. die Prävention, ärztliche<br />

Leistungen, pflegerische und therapeutische Leistungen und Leistungen für Waren<br />

(u. a. Arznei- und Hilfsmittel, Zahnersatz).<br />

Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch <strong>2012</strong> 147

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