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Germany Yearbook - 2012_ocr

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27 Weitere Dienstleistungen<br />

Glossar<br />

Betrieb | Dies bezeichnet eine Niederlassung an einem bestimmten Ort, einschließlich<br />

örtlich und organisatorisch angegliederter Betriebsteile.<br />

Bruttobetriebsüberschuss | Er berechnet sich wie folgt:<br />

Bruttobetriebsüberschuss =<br />

Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten<br />

– Personalaufwendungen<br />

Bruttoinvestitionen in Sachanlagen | Sie umfassen Bruttozugänge an aktivierten<br />

Sachanlagen, bewertet zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten ohne Abzug von<br />

Abschreibungen.<br />

Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten | Wirtschaftsabschnitte H, J, L, M, N, P, Q,<br />

R, S95 und S96 | Sie ist ein Maß für die Beurteilung der wirtschaftlichen Leistung<br />

und beinhaltet die Bruttoerträge durch betriebliche Aktivitäten nach Abzug der<br />

Waren- und Dienstleistungskäufe und nach Anpassung bezüglich der betrieblichen<br />

Subventionen und indirekten Steuern. Sie errechnet sich wie folgt:<br />

Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten =<br />

Umsatz<br />

+ selbsterstellte Anlagen<br />

+ sonstige betriebliche Erträge (ohne Subventionen)<br />

+/– Vorratsveränderungen bei Waren und Dienstleistungen<br />

– Waren- und Dienstleistungskäufe<br />

– betriebliche Steuern und Abgaben<br />

+ Subventionen<br />

Wirtschaftsabschnitt K | Hier wird die Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten anders<br />

hergeleitet als in den übrigen Wirtschaftsbereichen. Die beiden in die Berechnung<br />

eingehenden Merkmale „Umsatz“ sowie „Waren- und Dienstleistungskäufe“ werden<br />

bereits anders definiert.<br />

es sich daher um Umsatzäquivalente, für Versicherungen sind dies die gebuchten<br />

Bruttobeiträge und für Pensionsfonds und -kassen die Pensionsbeiträge.<br />

Unternehmen | Die amtliche Statistik definiert ein Unternehmen als kleinste rechtlich<br />

selbstständige Einheit, die aus handels- bzw. steuerrechtlichen Gründen Bücher<br />

führt. Ferner muss das Unternehmen eine jährliche Feststellung des Vermögensbestandes<br />

bzw. des Erfolgs der wirtschaftlichen Tätigkeit vornehmen. Hierzu zählen<br />

auch Einrichtungen zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit.<br />

Waren- und Dienstleistungskäufe | Wirtschaftsabschnitte H, J, L, M, N, P, Q, R, S95<br />

und S96 | Sie umfassen den Wert aller Waren und Dienstleistungen, die für den<br />

Wiederverkauf, die Verwendung im Produktionsprozess oder in der betrieblichen<br />

Leistungserstellung gekauft werden, mit Ausnahme von Anlagegütern.<br />

Wirtschaftsabschnitt K | Bei Versicherungen wird unter Waren- und Dienstleistungskäufen<br />

der Wert der erhaltenen Rückversicherungsdienstleistungen plus Provisionen<br />

und sonstige externe Aufwendungen verstanden.<br />

Bei Pensionsfonds und -kassen ist die Definition vergleichbar, bis auf die Rückversicherungsdienstleistungen,<br />

die hier keine Rolle spielen.<br />

Personalaufwendungen | Alle Geld- und Sachbezüge der Arbeitnehmerinnen und<br />

Arbeitnehmer sowie die Sozialaufwendungen.<br />

Produktionswert | Wirtschaftsabschnitte H, J, L, M, N, P, Q, R, S95 und S96 | Er<br />

gibt den Wert der produzierten Waren und Dienstleistungen an und berechnet sich<br />

wie folgt:<br />

Produktionswert =<br />

Umsatz<br />

+ selbsterstellte Anlagen<br />

+ sonstige betriebliche Erträge (ohne Subventionen)<br />

+/– Vorratsveränderungen bei fertigen und unfertigen Erzeugnissen aus<br />

eigener Produktion<br />

+/– Vorratsveränderungen von zum Wiederverkauf in unverändertem<br />

Zustand gekauften Waren und Dienstleistungen<br />

– Käufe von Waren und Dienstleistungen zum Wiederverkauf in unverändertem<br />

Zustand<br />

Wirtschaftsabschnitt K | Während der Produktionswert in anderen Wirtschaftsbereichen<br />

Erträge aus Kapitalanlagen ausschließt, gehören finanzielle Erträge bei<br />

Versicherungen und Pensionsfonds und -kassen zum Produktionswert explizit dazu.<br />

Tätige Personen | Die Gesamtzahl der Beschäftigten einschließlich mitarbeitender<br />

Inhaberinnen und Inhaber bzw. Teilhaberinnen und Teilhaber und unbezahlt<br />

mithelfender Familienangehöriger sowie alle Personen, die ein arbeitsrechtliches<br />

Verhältnis zum Unternehmen bzw. Betrieb haben.<br />

Umsatz | Wirtschaftsabschnitte H, J, L, M, N, P, Q, R, S95 und S96 | Er umfasst<br />

die insgesamt in Rechnung gestellten Beträge, die den Verkäufen von Waren und<br />

Dienstleistungen an Dritte entsprechen, einschließlich Steuern und Abgaben (ohne<br />

Umsatzsteuer).<br />

Wirtschaftsabschnitt K | Unternehmen, die im Bereich der Finanz- oder Versicherungswirtschaft<br />

tätig sind, erwirtschaften in der Regel keine Umsätze im engeren<br />

Sinne. Bei den unter dieser Merkmalsbezeichnung dargestellten Beträgen handelt<br />

624<br />

Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch <strong>2012</strong>

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