Germany Yearbook - 2012_ocr
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5 Wohnen<br />
Methodik<br />
• Wohnungen<br />
Die Statistiken des Wohnungswesens beschreiben quantitativ und qualitativ den<br />
Gesamtbestand an Wohngebäuden und Wohnungen. Die totalen Gebäude- und<br />
Wohnungszählungen liefern hierzu wichtige Strukturdaten in tiefer regionaler Gliederung.<br />
Diese totalen Zählungen finden allerdings nur in längerfristigen Zeitabständen<br />
statt – zuletzt am 25.5.1987 zusammen mit der Volkszählung für das frühere<br />
Bundesgebiet und am 30.9.1995 in den neuen Ländern und Berlin-Ost. Für die Zeit<br />
zwischen den Zählungen werden die Daten mit Hilfe der Bautätigkeitsstatistik fortgeschrieben<br />
und in mehrjährigen Abständen durch Wohnungsstichproben ergänzt.<br />
Über die Aktualisierung der Zählungsergebnisse hinaus dienen die Wohnungsstichproben<br />
vor allem zur Ermittlung von Sachverhalten, die eine Totalzählung aus sachlichen<br />
und finanziellen Gründen überfordern würden. Wohnungsstichproben für das<br />
frühere Bundesgebiet fanden bisher 1957, 1960, 1965, 1972 und 1978 statt. Für<br />
Gesamtdeutschland wurde erstmalig am 30.9.1993 eine 1 %-Gebäude- und Wohnungsstichprobe<br />
durchgeführt. Die rechtliche Grundlage hierfür bildete das Gesetz<br />
über gebäude- und wohnungsstatistische Erhebungen (Wohnungsstatistikgesetz –<br />
WoStatG) vom 18.3.1993 (BGBI. I S. 337). Damit in noch kürzeren Zeitabständen<br />
zuverlässige Daten zur Verfügung stehen – z. B. über das Mietengefüge, die Mietenentwicklung<br />
und die Art der Unterbringung, u. a. in Abhängigkeit von der sozialen<br />
Struktur der Haushalte – wurden Haushalte in der Regel im Abstand von zwei Jahren<br />
im Mikrozensus zu ihrer Wohnsituation befragt. Die rechtliche Grundlage hierfür<br />
bildete seit 1985 das Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die<br />
Bevölkerung und den Arbeitsmarkt (Mikrozensusgesetz) vom 10.6.1985 (BGBI. I<br />
S. 955) in Verbindung mit der Verordnung zur Durchführung einer Repräsentativstatistik<br />
über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt (Mikrozensusverordnung) vom<br />
14.6.1985 (BGBI. I S. 967). Die Erhebungen wurden auf der Basis einer 1 %-Repräsentativ-Stichprobe<br />
durchgeführt (zuletzt 1985 und 1987). Das neue „Mikrozensusgesetz<br />
und das Gesetz zur Änderung des Bundesstatistikgesetzes“ vom 24.6.2004<br />
(BGBl. I S. 1350) stellt die Erhebungen zur Wohnsituation der Haushalte auf eine<br />
neue Rechtsgrundlage. Seit 1998 fragt der Mikrozensus im Abstand von vier Jahren<br />
neben den Merkmalen der Grunderhebung auch nach der Wohnsituation der Haushalte,<br />
zuletzt im Jahr 2010. Erhebungsmerkmale sind:<br />
– Art und Größe des Gebäudes mit Wohnraum; Baualtersgruppe; Fläche der<br />
gesamten Wohnung; Nutzung der Wohnung als Eigentümer, Hauptmieter oder<br />
Untermieter; Eigentumswohnung; Einzugsjahr des Haushalts; Ausstattung<br />
der Wohnung mit Heiz- und Warmwasserbereitungsanlagen nach einzelnen<br />
Energieträgersystemen<br />
– bei Mietwohnungen: Höhe der monatlichen Miete sowie der anteiligen und<br />
sonstigen Betriebs- und Nebenkosten<br />
• Wohngeld<br />
Um die Auswirkungen und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes (WoGG) beurteilen<br />
zu können, werden im Rahmen der amtlichen Wohngeldstatistik Erhebungen als<br />
Bundesstatistiken durchgeführt. Es handelt sich dabei um Vollerhebungen, die Ergebnisse<br />
liefern über die Zahl und Struktur der Haushalte, die Wohngeld beziehen, sowie<br />
über die mit den Wohngeldleistungen verbundenen finanziellen Aufwendungen.<br />
Rechtsgrundlage der Wohngeldstatistiken sind die §§ 34–36 WoGG. Die Wohngeldbehörden<br />
sind in diesen Erhebungen gemäß § 34 Abs. 2 WoGG zur Auskunft verpflichtet.<br />
Das Statistische Bundesamt veröffentlicht die Bundesergebnisse der Wohngeldstatistiken<br />
in der Regel rund neun Monate nach Ablauf des Erhebungszeitraumes. Auf<br />
Länderebene erfolgt die Datenveröffentlichung üblicherweise früher.<br />
Zum 1.1.2005 trat das „Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“<br />
(„Hartz IV“) in Kraft. Infolge dessen hat sich im Berichtsjahr 2005 der Kreis der nach<br />
dem Wohngeldgesetz berechtigten Haushalte und damit auch der statistisch erfassten<br />
Wohngeldhaushalte deutlich reduziert. Ab diesem Zeitpunkt entfällt der Wohngeldanspruch<br />
für Empfängerinnen und Empfänger bestimmter Transferleistungen (z. B.<br />
Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem SGB II, Hilfe zum Lebensunterhalt<br />
bzw. Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem<br />
SGB XII, Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) sowie für Mitglieder<br />
ihrer Bedarfsgemeinschaft. Deren angemessene Unterkunftskosten werden nunmehr<br />
in den jeweiligen Sozialleistungen berücksichtigt, sodass sich für die einzelnen<br />
Leistungsberechtigten keine Nachteile ergeben. Infolge dieser Änderungen entfielen<br />
auch die Erhebungen zum besonderen Mietzuschuss: Seit dem 1.1.2005 zählen die<br />
Bezieherinnen und Bezieher von Sozialhilfe und Kriegsopferfürsorge nicht mehr zu<br />
den Wohngeldempfängerinnen und -empfängern.<br />
Am 1.1.2009 sind mit der Wohngeldreform wesentliche Veränderungen in Kraft getreten.<br />
Vor dem Hintergrund gestiegener Energiepreise sind erstmals die Heizkosten in<br />
das Wohngeld einbezogen. Die Höchstbeträge für Miete und Belastung wurden auf<br />
Neubauniveau vereinheitlicht und zusätzlich um 10 % erhöht. Außerdem wurden die<br />
Tabellenwerte der Wohngeldtabellen um 8 % erhöht. Mit Hilfe dieser Wohngeldtabellen<br />
wird der jeweilige Wohngeldanspruch ermittelt. Dieser ist abhängig von den zu<br />
berücksichtigenden Haushaltsmitgliedern, deren monatlichen Gesamteinkommen<br />
und der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung.<br />
Seit der Wohngeldreform sind wieder deutlich mehr Haushalte wohngeldberechtigt.<br />
Viele erwerbstätige Haushalte mit niedrigen Einkommen sind daher nicht mehr auf<br />
den Bezug von Arbeitslosengeld II angewiesen.<br />
• Belastungen durch die Wohnsituation<br />
Die Belastungen privater Haushalte durch Wohnkosten, Probleme im Wohnumfeld<br />
sowie Wohnungsmängel erfragt die europaweit durchgeführte Gemeinschaftsstatistik<br />
über Einkommen und Lebensbedingungen (englisch: European Union Statistics on<br />
Income and Living Conditions, EU-SILC). In Deutschland heißt die Erhebung LEBEN<br />
IN EUROPA. Neben den verschiedenen Bestandteilen des Einkommens (z. B. Erwerbseinkommen,<br />
Einkommen aus staatlichen Transferleistungen), die sehr differenziert<br />
erfasst werden, sind weitere Angaben zu wichtigen Lebensbereichen Thema der Befragung,<br />
z. B. Angaben zur Wohnsituation der Bevölkerung und zu anderen Einzelaspekten<br />
der materiellen und sozialen Teilhabe.<br />
Europäische Rechtsgrundlage für die Erhebung ist die EU-Verordnung 1177/2003<br />
des Europäischen Parlamentes und des Rates. Daneben enthalten eine Reihe von<br />
weiteren Verordnungen der Europäischen Kommission detaillierte Angaben zur<br />
Durchführung der Erhebung (Definitionen, Feldarbeit, Imputation, Stichprobenauswahl<br />
und Weiterbefragung, Verzeichnis der primären Zielvariablen, Qualitätsberichte).<br />
Für die Durchführung der nationalen Erhebung gelten in Deutschland die genannten<br />
EU-Verordnungen in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom<br />
22.1.1987. Die Erteilung der Auskunft ist freiwillig.<br />
Für die Statistik gelten in allen Mitgliedstaaten einheitliche Definitionen sowie methodische<br />
Mindeststandards. Erhebungsziel ist die Bereitstellung EU-weit harmonisierter<br />
und vergleichbarer Mikrodaten und Indikatoren zur Messung von Lebensbedingungen,<br />
Armut und sozialer Ausgrenzung in der Europäischen Union. Die Indikatoren<br />
dienen als Entscheidungsgrundlage für die nationale und europäische Sozialpolitik.<br />
Hauptnutzer der Erhebungsergebnisse sind die Europäische Kommission, der Europäische<br />
Sozialschutzausschuss und auf nationaler Ebene das Bundesministerium<br />
für Arbeit und Soziales (BMAS).<br />
Für LEBEN IN EUROPA werden in Deutschland jährlich rund 13 000 bis 14 000 private<br />
Haushalte innerhalb der ersten Jahreshälfte schriftlich befragt. Ein Haushalt wird<br />
dabei jeweils in vier aufeinander folgenden Jahren befragt, was eine Auswertung der<br />
Ergebnisse im Längsschnitt erlaubt. Die Stichprobe für die Erhebung wird grundsätzlich<br />
als Zufallsauswahl gezogen. Eine Ausnahme bildeten in Deutschland die ersten<br />
drei Erhebungsjahre (2005, 2006 und 2007). In diesen Jahren wurde ein Teil der<br />
Stichprobe als Quotenstichprobe mit Haushalten realisiert, die bereits an anderen<br />
freiwilligen Haushaltsbefragungen teilgenommen haben. Auswahlgrundlage für die<br />
Zufallsstichprobe von LEBEN IN EUROPA ist die Dauerstichprobe befragungsbereiter<br />
Haushalte (HAUSHALTE HEUTE).<br />
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Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch <strong>2012</strong>