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5 Wohnen<br />

Methodik<br />

• Wohnungen<br />

Die Statistiken des Wohnungswesens beschreiben quantitativ und qualitativ den<br />

Gesamtbestand an Wohngebäuden und Wohnungen. Die totalen Gebäude- und<br />

Wohnungszählungen liefern hierzu wichtige Strukturdaten in tiefer regionaler Gliederung.<br />

Diese totalen Zählungen finden allerdings nur in längerfristigen Zeitabständen<br />

statt – zuletzt am 25.5.1987 zusammen mit der Volkszählung für das frühere<br />

Bundesgebiet und am 30.9.1995 in den neuen Ländern und Berlin-Ost. Für die Zeit<br />

zwischen den Zählungen werden die Daten mit Hilfe der Bautätigkeitsstatistik fortgeschrieben<br />

und in mehrjährigen Abständen durch Wohnungsstichproben ergänzt.<br />

Über die Aktualisierung der Zählungsergebnisse hinaus dienen die Wohnungsstichproben<br />

vor allem zur Ermittlung von Sachverhalten, die eine Totalzählung aus sachlichen<br />

und finanziellen Gründen überfordern würden. Wohnungsstichproben für das<br />

frühere Bundesgebiet fanden bisher 1957, 1960, 1965, 1972 und 1978 statt. Für<br />

Gesamtdeutschland wurde erstmalig am 30.9.1993 eine 1 %-Gebäude- und Wohnungsstichprobe<br />

durchgeführt. Die rechtliche Grundlage hierfür bildete das Gesetz<br />

über gebäude- und wohnungsstatistische Erhebungen (Wohnungsstatistikgesetz –<br />

WoStatG) vom 18.3.1993 (BGBI. I S. 337). Damit in noch kürzeren Zeitabständen<br />

zuverlässige Daten zur Verfügung stehen – z. B. über das Mietengefüge, die Mietenentwicklung<br />

und die Art der Unterbringung, u. a. in Abhängigkeit von der sozialen<br />

Struktur der Haushalte – wurden Haushalte in der Regel im Abstand von zwei Jahren<br />

im Mikrozensus zu ihrer Wohnsituation befragt. Die rechtliche Grundlage hierfür<br />

bildete seit 1985 das Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die<br />

Bevölkerung und den Arbeitsmarkt (Mikrozensusgesetz) vom 10.6.1985 (BGBI. I<br />

S. 955) in Verbindung mit der Verordnung zur Durchführung einer Repräsentativstatistik<br />

über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt (Mikrozensusverordnung) vom<br />

14.6.1985 (BGBI. I S. 967). Die Erhebungen wurden auf der Basis einer 1 %-Repräsentativ-Stichprobe<br />

durchgeführt (zuletzt 1985 und 1987). Das neue „Mikrozensusgesetz<br />

und das Gesetz zur Änderung des Bundesstatistikgesetzes“ vom 24.6.2004<br />

(BGBl. I S. 1350) stellt die Erhebungen zur Wohnsituation der Haushalte auf eine<br />

neue Rechtsgrundlage. Seit 1998 fragt der Mikrozensus im Abstand von vier Jahren<br />

neben den Merkmalen der Grunderhebung auch nach der Wohnsituation der Haushalte,<br />

zuletzt im Jahr 2010. Erhebungsmerkmale sind:<br />

– Art und Größe des Gebäudes mit Wohnraum; Baualtersgruppe; Fläche der<br />

gesamten Wohnung; Nutzung der Wohnung als Eigentümer, Hauptmieter oder<br />

Untermieter; Eigentumswohnung; Einzugsjahr des Haushalts; Ausstattung<br />

der Wohnung mit Heiz- und Warmwasserbereitungsanlagen nach einzelnen<br />

Energieträgersystemen<br />

– bei Mietwohnungen: Höhe der monatlichen Miete sowie der anteiligen und<br />

sonstigen Betriebs- und Nebenkosten<br />

• Wohngeld<br />

Um die Auswirkungen und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes (WoGG) beurteilen<br />

zu können, werden im Rahmen der amtlichen Wohngeldstatistik Erhebungen als<br />

Bundesstatistiken durchgeführt. Es handelt sich dabei um Vollerhebungen, die Ergebnisse<br />

liefern über die Zahl und Struktur der Haushalte, die Wohngeld beziehen, sowie<br />

über die mit den Wohngeldleistungen verbundenen finanziellen Aufwendungen.<br />

Rechtsgrundlage der Wohngeldstatistiken sind die §§ 34–36 WoGG. Die Wohngeldbehörden<br />

sind in diesen Erhebungen gemäß § 34 Abs. 2 WoGG zur Auskunft verpflichtet.<br />

Das Statistische Bundesamt veröffentlicht die Bundesergebnisse der Wohngeldstatistiken<br />

in der Regel rund neun Monate nach Ablauf des Erhebungszeitraumes. Auf<br />

Länderebene erfolgt die Datenveröffentlichung üblicherweise früher.<br />

Zum 1.1.2005 trat das „Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“<br />

(„Hartz IV“) in Kraft. Infolge dessen hat sich im Berichtsjahr 2005 der Kreis der nach<br />

dem Wohngeldgesetz berechtigten Haushalte und damit auch der statistisch erfassten<br />

Wohngeldhaushalte deutlich reduziert. Ab diesem Zeitpunkt entfällt der Wohngeldanspruch<br />

für Empfängerinnen und Empfänger bestimmter Transferleistungen (z. B.<br />

Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem SGB II, Hilfe zum Lebensunterhalt<br />

bzw. Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem<br />

SGB XII, Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) sowie für Mitglieder<br />

ihrer Bedarfsgemeinschaft. Deren angemessene Unterkunftskosten werden nunmehr<br />

in den jeweiligen Sozialleistungen berücksichtigt, sodass sich für die einzelnen<br />

Leistungsberechtigten keine Nachteile ergeben. Infolge dieser Änderungen entfielen<br />

auch die Erhebungen zum besonderen Mietzuschuss: Seit dem 1.1.2005 zählen die<br />

Bezieherinnen und Bezieher von Sozialhilfe und Kriegsopferfürsorge nicht mehr zu<br />

den Wohngeldempfängerinnen und -empfängern.<br />

Am 1.1.2009 sind mit der Wohngeldreform wesentliche Veränderungen in Kraft getreten.<br />

Vor dem Hintergrund gestiegener Energiepreise sind erstmals die Heizkosten in<br />

das Wohngeld einbezogen. Die Höchstbeträge für Miete und Belastung wurden auf<br />

Neubauniveau vereinheitlicht und zusätzlich um 10 % erhöht. Außerdem wurden die<br />

Tabellenwerte der Wohngeldtabellen um 8 % erhöht. Mit Hilfe dieser Wohngeldtabellen<br />

wird der jeweilige Wohngeldanspruch ermittelt. Dieser ist abhängig von den zu<br />

berücksichtigenden Haushaltsmitgliedern, deren monatlichen Gesamteinkommen<br />

und der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung.<br />

Seit der Wohngeldreform sind wieder deutlich mehr Haushalte wohngeldberechtigt.<br />

Viele erwerbstätige Haushalte mit niedrigen Einkommen sind daher nicht mehr auf<br />

den Bezug von Arbeitslosengeld II angewiesen.<br />

• Belastungen durch die Wohnsituation<br />

Die Belastungen privater Haushalte durch Wohnkosten, Probleme im Wohnumfeld<br />

sowie Wohnungsmängel erfragt die europaweit durchgeführte Gemeinschaftsstatistik<br />

über Einkommen und Lebensbedingungen (englisch: European Union Statistics on<br />

Income and Living Conditions, EU-SILC). In Deutschland heißt die Erhebung LEBEN<br />

IN EUROPA. Neben den verschiedenen Bestandteilen des Einkommens (z. B. Erwerbseinkommen,<br />

Einkommen aus staatlichen Transferleistungen), die sehr differenziert<br />

erfasst werden, sind weitere Angaben zu wichtigen Lebensbereichen Thema der Befragung,<br />

z. B. Angaben zur Wohnsituation der Bevölkerung und zu anderen Einzelaspekten<br />

der materiellen und sozialen Teilhabe.<br />

Europäische Rechtsgrundlage für die Erhebung ist die EU-Verordnung 1177/2003<br />

des Europäischen Parlamentes und des Rates. Daneben enthalten eine Reihe von<br />

weiteren Verordnungen der Europäischen Kommission detaillierte Angaben zur<br />

Durchführung der Erhebung (Definitionen, Feldarbeit, Imputation, Stichprobenauswahl<br />

und Weiterbefragung, Verzeichnis der primären Zielvariablen, Qualitätsberichte).<br />

Für die Durchführung der nationalen Erhebung gelten in Deutschland die genannten<br />

EU-Verordnungen in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom<br />

22.1.1987. Die Erteilung der Auskunft ist freiwillig.<br />

Für die Statistik gelten in allen Mitgliedstaaten einheitliche Definitionen sowie methodische<br />

Mindeststandards. Erhebungsziel ist die Bereitstellung EU-weit harmonisierter<br />

und vergleichbarer Mikrodaten und Indikatoren zur Messung von Lebensbedingungen,<br />

Armut und sozialer Ausgrenzung in der Europäischen Union. Die Indikatoren<br />

dienen als Entscheidungsgrundlage für die nationale und europäische Sozialpolitik.<br />

Hauptnutzer der Erhebungsergebnisse sind die Europäische Kommission, der Europäische<br />

Sozialschutzausschuss und auf nationaler Ebene das Bundesministerium<br />

für Arbeit und Soziales (BMAS).<br />

Für LEBEN IN EUROPA werden in Deutschland jährlich rund 13 000 bis 14 000 private<br />

Haushalte innerhalb der ersten Jahreshälfte schriftlich befragt. Ein Haushalt wird<br />

dabei jeweils in vier aufeinander folgenden Jahren befragt, was eine Auswertung der<br />

Ergebnisse im Längsschnitt erlaubt. Die Stichprobe für die Erhebung wird grundsätzlich<br />

als Zufallsauswahl gezogen. Eine Ausnahme bildeten in Deutschland die ersten<br />

drei Erhebungsjahre (2005, 2006 und 2007). In diesen Jahren wurde ein Teil der<br />

Stichprobe als Quotenstichprobe mit Haushalten realisiert, die bereits an anderen<br />

freiwilligen Haushaltsbefragungen teilgenommen haben. Auswahlgrundlage für die<br />

Zufallsstichprobe von LEBEN IN EUROPA ist die Dauerstichprobe befragungsbereiter<br />

Haushalte (HAUSHALTE HEUTE).<br />

160<br />

Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch <strong>2012</strong>

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