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Germany Yearbook - 2012_ocr

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3 Bildung<br />

Glossar<br />

Fachschulen | Sie vermitteln eine weitergehende fachliche Fortbildung zum Beruf<br />

(z. B. Meisterin bzw. Meister, Technikerin bzw. Techniker).<br />

Förderschulen | Das sind Einrichtungen mit Vollzeitschulpflicht, die auf die Vermittlung<br />

von Unterrichtsinhalten bei Kindern mit körperlicher, geistiger oder seelischer<br />

Beeinträchtigung sowie auf sozial gefährdete Kinder spezialisiert sind. Diese Kinder<br />

können an anderen Schulen nicht oder nicht mit ausreichendem Erfolg unterrichtet<br />

werden. Zu den Förderschulen zählen auch alle übrigen selbstständigen allgemeinbildenden<br />

Schularten, wie Realförderschulen und Gymnasialförderschulen.<br />

Forschungspersonal | Dazu zählen alle direkt in Forschung und Entwicklung<br />

beschäftigten Arbeitskräfte, ungeachtet ihrer Position.<br />

Freie Waldorfschulen | Dies sind private Ersatzschulen, die die Klassen 1 bis 12<br />

von Grund-, Haupt- und teilweise auch Förderschulen sowie höheren Schulen als<br />

einheitlichen Bildungsgang nach der Pädagogik von Rudolf Steiner führen.<br />

Grundschulen | Sie vermitteln Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten in einem<br />

gemeinsamen Bildungsgang in den Klassenstufen 1 bis 4. Danach erfolgt der Übergang<br />

auf eine Orientierungsstufe (auch 5. und 6. Klasse in Berlin und Brandenburg)<br />

bzw. auf eine weiterführende Schule.<br />

Gymnasien | Gymnasien sind weiterführende Schulen, die üblicherweise<br />

unmittelbar an die Grundschule oder die Orientierungsstufe anschließen und zur<br />

allgemeinen Hochschulreife führen. Bis zur vollständigen Umstellung auf das Abitur<br />

nach der 12. Klasse (G8) beträgt die Schulbesuchsdauer neun bzw. sieben Jahre<br />

(Klassen 5/7 bis 13). Die Klassen 5/7 bis 10 bilden den Sekundarbereich I und die<br />

Jahrgangsstufen 11 bis 13 bzw. 10 bis 12 bei G8-Gymnasien den Sekundarbereich II.<br />

Hauptschulen | Hauptschulen sind weiterführende Schulen. Sie umfassen fünf bis<br />

sechs Schuljahre (Klassen 5 bis 9 bzw. 10) oder drei bis vier Schuljahre nach Besuch<br />

einer zweijährigen Orientierungsstufe (Klassen 7 bis 9 bzw. 10) und vermitteln eine<br />

allgemeine Bildung als Grundlage für eine praktische Berufsausbildung.<br />

Hauptschulabschluss | Absolventinnen und Absolventen bzw. Abgängerinnen und<br />

Abgänger mit Hauptschulabschluss sind Schülerinnen und Schüler nach Vollendung<br />

der Vollzeitschulpflicht von derzeit neun bis zehn Schuljahren der Hauptschulen,<br />

Förderschulen, Schularten mit mehreren Bildungsgängen, Realschulen, Gymnasien,<br />

Integrierten Gesamtschulen und Freien Waldorfschulen.<br />

Hochschulen | Dazu zählen alle nach Landesrecht anerkannten Hochschulen,<br />

unabhängig von der Trägerschaft. Sie dienen der Pflege und der Entwicklung der<br />

Wissenschaften und der Künste durch Forschung, Lehre und Studium und bereiten<br />

auf berufliche Tätigkeiten vor, die die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse<br />

und Methoden oder die Fähigkeit zu künstlerischer Gestaltung erfordern. Das<br />

Studium an Universitäten, Pädagogischen und Theologischen Hochschulen setzt die<br />

allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife voraus.<br />

Hochschulreife (Abitur) | Absolventinnen und Absolventen bzw. Abgängerinnen<br />

und Abgänger mit allgemeiner oder fachgebundener Hochschulreife sind insbesondere<br />

Schülerinnen und Schüler mit dem Abschlusszeugnis der Gymnasien, Integrierten<br />

Gesamtschulen, Abendgymnasien und Kollegs sowie der Fachgymnasien.<br />

Integrierte Gesamtschulen | Dies sind Einrichtungen, an denen Schülerinnen<br />

und Schüler mit Hauptschul-, Realschul- und Gymnasialempfehlung gemeinsam<br />

unterrichtet werden und alle drei Abschlüsse erlangen können. Die Integrierten<br />

Gesamtschulen verfügen über einen leistungsorientierten Unterricht durch Kurse<br />

anhand von Anspruchsebenen.<br />

Kooperative (Additive) Gesamtschulen | Kooperative Gesamtschulen sind<br />

abschlussbezogen (Hauptschul-, Realschulabschluss oder Abitur). Die Ergebnisse<br />

über die kooperativen Gesamtschulen sind nicht gesondert ausgewiesen, sondern<br />

bei den entsprechenden Schularten enthalten.<br />

Kollegs | Hierbei handelt es sich um Vollzeitschulen zur Erlangung der allgemeinen<br />

Hochschulreife. Die Aufnahmebedingungen sind die gleichen wie bei den Abendgymnasien.<br />

Die Kollegiatinnen und Kollegiaten dürfen jedoch keine berufliche<br />

Tätigkeit ausüben.<br />

Kunsthochschulen | Dies sind Hochschulen für bildende Künste, Gestaltung,<br />

Musik, Film und Fernsehen. Die Aufnahmebedingungen sind unterschiedlich; die<br />

Aufnahme kann aufgrund von Begabungsnachweisen oder Eignungsprüfungen<br />

erfolgen.<br />

Laufende Grundmittel | Bei den laufenden Grundmitteln für Lehre und Forschung<br />

handelt es sich um den Teil der Hochschulausgaben, den der Hochschulträger aus<br />

eigenen Mitteln den Hochschulen für laufende Zwecke zur Verfügung stellt. Die laufenden<br />

Grundmittel je Studierende(n) geben an, wie viel der Staat je Studierende(n)<br />

an die Hochschulen zahlen muss, damit die Hochschulen ihre Ausgaben decken.<br />

Wichtige monetäre Kennzahlen im Hochschulbereich sind die laufenden Grundmittel<br />

je Studierende(n) sowie die Drittmittel je Professorin bzw. Professor.<br />

Lehrkräfte | Dazu zählen alle Personen, die ganz oder teilweise eigenverantwortlich<br />

unterrichten oder unterrichten müssten bzw. eine Schule leiten. Die Lehrkräfte<br />

werden derjenigen Schulart zugeordnet, an der sie ausschließlich bzw. überwiegend<br />

tätig sind. Vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte sind mit voller Regelpflichtstundenzahl<br />

beschäftigt. Lehramtsanwärterinnen und -anwärter bzw. Referendarinnen und Referendare<br />

werden – soweit sie selbstständig Unterricht erteilen – den stundenweise<br />

Beschäftigten (< 50 % der Regelpflichtstunden) zugeordnet.<br />

Pädagogische Hochschulen | Pädagogische Hochschulen sind wissenschaftliche<br />

Hochschulen, z. T. mit Promotionsrecht. Sie bestehen nur noch in Baden-Württemberg<br />

als selbstständige Einrichtungen.<br />

Personal an Hochschulen | Das hauptberuflich tätige wissenschaftliche und<br />

künstlerische Personal an Hochschulen besteht aus den Professorinnen und Professoren,<br />

den Dozentinnen und Dozenten, den Assistentinnen und Assistenten, den<br />

wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den<br />

Lehrkräften für besondere Aufgaben. Zum nebenberuflichen wissenschaftlichen und<br />

künstlerischen Personal gehören u. a. Gastprofessorinnen und -professoren, Emeriti<br />

(entpflichtete oder pensionierte Professorinnen und Professoren, die noch in Lehre<br />

oder Forschung tätig sind), Lehrbeauftragte und Wissenschaftliche Hilfskräfte.<br />

Prüfungen an Hochschulen | Prüfungen (Abschlussprüfungen) an Hochschulen<br />

werden aufgrund von Meldungen der Prüfungsämter der Hochschulen, der Fakultäten<br />

sowie der staatlichen und kirchlichen Prüfungsämter nachgewiesen. Absolventinnen<br />

und Absolventen von universitären Studiengängen legen meist Diplom (U)-<br />

oder Staatsprüfungen (einschließlich Lehramtsprüfungen) ab. Promotionsprüfungen<br />

setzen in der Regel eine andere erste Abschlussprüfung voraus, können aber auch<br />

der erste Abschluss sein.<br />

Realschulen | Diese weiterführenden Schulen (Klassen 5 bzw. 7 bis 10) werden im<br />

Anschluss an die Grundschule oder die Orientierungsstufe besucht. Das Abschlusszeugnis<br />

der Realschule berechtigt zum Besuch der Fachoberschule, des Fachgymnasiums<br />

oder zum Übergang auf ein Gymnasium in Aufbauform.<br />

Realschul- oder mittlerer Abschluss | Absolventinnen und Absolventen bzw.<br />

Abgängerinnen und Abgänger mit Realschul- oder mittlerem Abschluss sind Schülerinnen<br />

und Schüler mit dem Abschlusszeugnis einer Realschule, der Schularten<br />

mit mehreren Bildungsgängen, einer Realschulklasse an Hauptschulen oder einer<br />

Abendrealschule. Als mittlerer Abschluss gilt insbesondere das Versetzungszeugnis<br />

in den 11. Schuljahrgang, das Abgangszeugnis aus dem 11., 12. oder 13.<br />

Schuljahrgang (ohne Hochschulreife) eines Gymnasiums oder einer Integrierten<br />

Gesamtschule sowie das Abschlusszeugnis einer Berufsaufbau- oder zweijährigen<br />

Berufsfachschule.<br />

110<br />

Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch <strong>2012</strong>

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