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Statistisches Bundesamt | Informationsdienstleister für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft<br />

Nur wer die Fakten kennt, kann mitreden. Der Weg zu diesen Fakten ist<br />

kurz. Er führt zum Statistischen Bundesamt.<br />

Das Statistische Bundesamt stellt als zentraler Informationsdienstleister<br />

das umfangreichste Angebot an statistischen Daten für Deutschland<br />

bereit. Hauptverbreitungskanal ist das Internet. Unter www.destatis.de<br />

finden Sie das gesamte Veröffentlichungsprogramm einschließlich des<br />

Zugangs zu den statistischen Datenbanken. Neben elektronischen<br />

Veröffentlichungen gibt es auch noch ausgewählte gedruckte Veröffentlichungen<br />

zu übergreifenden oder spezifischen Themen. Auf der folgenden<br />

Seite beschreiben wir Ihnen das Informationsangebot detailliert. In einem<br />

Informationsservice stehen Fachleute Auskunftssuchenden beratend zur<br />

Seite. Eine umfassende Statistik-Spezialbibliothek ist für Interessierte<br />

geöffnet.<br />

Nutzerinnen und Nutzer der amtlichen Statistik sind die breite Öffentlichkeit,<br />

Parlamente, Regierungen und Verwaltungen, die Wirtschaft,<br />

Gewerkschaften, Verbände, die Medien sowie die Wissenschaft. Sie alle<br />

brauchen statistische Informationen, um Entscheidungen vorzubereiten<br />

und zu bewerten, um aufzuklären, Thesen und Analysen empirisch zu<br />

begründen oder zu erläutern. Die demokratische Willensbildung lebt von<br />

öffentlich zugänglichen, objektiven statistischen Daten über die Lage von<br />

Gesellschaft und Staat sowie Wirtschaft und Umwelt.<br />

• Aufgabe und Stellung<br />

Das Statistische Bundesamt besteht seit 1950. Seine Grundlage ist<br />

das Bundesstatistikgesetz (BStatG). Danach hat die amtliche Statistik<br />

die Aufgabe, laufend Daten über Massenerscheinungen zu erheben,<br />

zu sammeln, aufzubereiten, darzustellen und zu analysieren.<br />

Die Ergebnisse dieser Statistiken bieten Informationen über gesellschaftliche,<br />

wirtschaftliche und ökologische Zusammenhänge. Sie werden<br />

nach den Prinzipien der Neutralität, Objektivität und wissenschaftlichen<br />

Unabhängigkeit erarbeitet.<br />

Bei der fachstatistischen Arbeit, der methodischen und technischen<br />

Vorbereitung und Durchführung der Statistiken ist das Statistische<br />

Bundesamt unabhängig und nicht weisungsgebunden. Als selbstständige<br />

Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministers des<br />

Innern untersteht es der Dienstaufsicht des Bundesinnenministeriums.<br />

Deshalb kann das Statistische Bundesamt wichtige organisatorische,<br />

personelle und finanzielle Entscheidungen nur mit Zustimmung des<br />

Bundesinnenministeriums treffen. In fachlichen Fragen ist das<br />

Statistische Bundesamt der Fachaufsicht der verschiedenen Bundesministerien<br />

unterstellt: Für jede der insgesamt rund 390 Einzelstatistiken<br />

übt ein Bundesministerium die Fachaufsicht aus. Das heißt, es achtet<br />

darauf, dass die von der Europäischen Union oder vom Bund vorgeschriebenen<br />

Statistiken so durchgeführt werden, wie es die anordnende<br />

Rechtsgrundlage vorsieht.<br />

Berichtskreis und Periodizität. Ob zu einem Thema eine neue Statistik<br />

durchgeführt wird, entscheiden in Deutschland also nicht die Statistikerinnen<br />

und Statistiker, sondern der demokratisch legitimierte<br />

Gesetzgeber. Nur kleinere Erhebungen kann das Statistische Bundesamt<br />

aus eigenem Entschluss durchführen, z. B. um neue wissenschaftliche<br />

Methoden zu testen. Das Anpassen des statistischen Programms an neue<br />

Informationsbedarfe braucht daher immer eine gewisse Zeit. Umgekehrt<br />

gilt: Wenn Daten erhoben werden, wurden Nutzen und Aufwand im<br />

Vorhinein gründlich abgewogen. Befragte können sicher sein, dass ihre<br />

Daten umfassend geschützt sind.<br />

• Statistik von Spezialistinnen und Spezialisten<br />

Das Prinzip der fachlichen Konzentration stellt sicher, dass die<br />

statistischen Arbeiten in Deutschland grundsätzlich in Fachbehörden<br />

geschehen, nämlich den statistischen Ämtern. Nur in Ausnahmefällen<br />

führen andere Stellen Bundesstatistiken durch. So stellt die Deutsche<br />

Bundesbank Geld-, Währungs- und Zahlungsbilanzstatistiken bereit und<br />

die Bundesagentur für Arbeit einige Arbeitsmarktstatistiken. Diese Stellen<br />

gewinnen die Statistiken in der Regel dadurch, dass sie Datenmaterial<br />

auswerten, das als Nebenprodukt ihrer Geschäftstätigkeit anfällt. Alle<br />

Tabellen im Statistischen Jahrbuch, deren Material nicht das Statistische<br />

Bundesamt und die Statistischen Ämter der Länder zuliefern, sind mit<br />

einer entsprechenden Quellenangabe versehen.<br />

• Statistik ist ein Gemeinschaftswerk<br />

Das Prinzip der regionalen Dezentralisierung folgt aus dem föderalen<br />

Aufbau der Bundesrepublik Deutschland. Danach ist die Bundesstatistik<br />

ein Gemeinschaftswerk von Bund und Ländern. Die Statistischen Ämter<br />

der Länder sind – von Ausnahmen abgesehen – für die Durchführung der<br />

statistischen Erhebungen und die Aufbereitung bis zum Landesergebnis<br />

zuständig. Aufgabe des Statistischen Bundesamtes ist es, die einzelnen<br />

Statistiken methodisch und technisch vorzubereiten, so dass bundeseinheitliche<br />

Ergebnisse entstehen. Darüber hinaus stellt es die Ergebnisse<br />

für Deutschland in sachlicher und regionaler Gliederung zusammen und<br />

veröffentlicht sie. Etwa 140 Bundesstatistiken bearbeitet das Bundesamt<br />

zentral. Das heißt, es erhebt zum Teil auch die Daten, so zum Beispiel zur<br />

Außenhandelsstatistik.<br />

• Keine Statistik ohne Gesetz<br />

So lautet vereinfacht das Prinzip der Gesetzmäßigkeit – eines von drei<br />

Grundprinzipien, die das System der amtlichen Statistik in Deutschland<br />

prägen. Für die statistische Praxis bedeutet dies, dass Rechtsnormen<br />

der Europäischen Union, des Bundes oder eines Landes alle wesentlichen<br />

Parameter einer Erhebung vorschreiben, insbesondere Merkmale,<br />

Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch <strong>2012</strong> 7

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