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E_1930_Zeitung_Nr.080

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Die neue Konvention beseitigt nicht den |<br />

internationalen Ausweisschein, die die<br />

Schweiz ganz gerne hätte verschwinden sehen.<br />

Immerhin tritt dadurch eine wesentliche<br />

Erleichterung des internationalen Verkehrs<br />

ein, dass es nicht mehr bloss einen internationalen<br />

auf den Wagen ausgestellten Ausweisschein<br />

geben wird, sondern, wie in den<br />

meisten Staaten für den nationalen Verkehr,<br />

zwei getrennte Papiere: eine internationale<br />

Fahrbewililgung (für den Wagen) und eine<br />

internationale Führerbewiiligung (für de Führer)-<br />

Die ausländischen Automobilisten werden<br />

auf diese Weise nicht mehr an einen bestimmten<br />

Wagen gebunden sein.<br />

Zum grossen Teile beschränkt sich die neue<br />

Konvention darauf, technische Fortschritte<br />

zu sanktionieren, die sich in der Praxis schon<br />

längts durchgesetzt haben. So wird z. B„ statt<br />

wie in den Vorschriften von 1909 zwei, nur<br />

noch eine Bremse gefordert, wenn auf diese<br />

durch zwei unabhängige Hebel eingewirkt<br />

werden kann.<br />

Autocamions müssen mit einem Rückblickspiegel<br />

und einer Rücklaufsperre versehen<br />

sein. Die Vorschriften für die Warnsignale<br />

sind vereinfacht worden. Die Motorräder<br />

mit Seitenwagen müssen zwei Vorderlichter<br />

besitzen. Das Abblenden beim<br />

Kreuzen von Wagen wird international geltende<br />

Vorschrift. Ebenso das Einbauen von<br />

Schalldämpfern am Auspuff.<br />

kehrssicherheit mit Intensität der Lärmabgabe<br />

identifizieren, so wäre es vielleicht noch<br />

Die Konvention beschränkt sich — wie<br />

wir schon bemerkt haben — darauf, die unhaltbarsten<br />

Bestimmungen der alten Konvention<br />

zu revidieren. Es bleibt zu hoffen,<br />

dass aus der für das nächste Jahr angesetzten<br />

offiziellen internationalen Konferenz im<br />

Haag für das Gedeihen und den Fortschritt<br />

des über die staatlichen Grenzen hinausdrängenden<br />

Automobilverkehrs noch mehr<br />

herausschauen wird.<br />

-t-<br />

Verkehrsvorschriften des Departementsentwurfes<br />

zum Verkehrsgesetz<br />

Wir finden auch im zweiten Abschnitte<br />

des Entwurfes, im Abschnitte über die Verkehrsvorschriften,<br />

schon alle Merkmale, die<br />

das Qesämtwerk auszeichnen: Elastizität der<br />

Bestimmungen, klare Zeichnung der grossen<br />

Richtlinien, Verzicht auf eingehende Behandlung<br />

aller Einzelheiten, Berücksichtigung der<br />

auch ausserhalb unserer Landesgfenzen sich<br />

geltend machenden Ansichten und Strömungen,<br />

überhaupt eine recht erfreuliche, moderne<br />

und weitblickende Einstellung.<br />

Vielleicht nirgends in diesem zweiten Abschnitt<br />

trägt der Entwurf so sehr den Charakter<br />

eines Rahmengesetzes. Ueberall begnügt<br />

er sich mit dem Festhalten der prinzipiellen<br />

Regeln, die den Verkehr beherrschen<br />

sollen und überlässt es der Vollziehungsverordnung,<br />

das Mosaik der konkret<br />

gefassten Vorschriften in den Rahmen einzufügen.<br />

Das sehen wir z. B. gleich im ersten Artikel<br />

des Abschnittes (Art. 15, Alinea 1), der<br />

als erste Forderung der<br />

Verkehrssicherheit<br />

verlangt, dass das Verkehrsfahrzeug sich<br />

in betriebssicherem Zustande befinde. Was<br />

allein bezweckt, die Arbeitnehmer vor rück-<br />

Ausbeutung zu schützen und die._<br />

,unter «betriebssicherem Zustand» zu ver-sichtslosestehen<br />

ist, hat die Vollziehungsverordnung zu Strasse von übermüdeten Chauffeuren zu befreien.<br />

bestimmen. In den erläuternden Bemerkun-<br />

' gen weist das Departement immerhin darauf Der Verkehrssicherheit dienen auch die<br />

•hin, was es unter betriebssicherem Zustande Vorschriften über die<br />

etwa meint. Für die Verkehrssicherheit ist<br />

erreicht, die Exzesse zu unterdrücken und<br />

•vor allem wichtig, dass die Bremsen gut Zeichengebung der Verkehrspolizei und der die Unglücksfälle von der Strasse zu bannen.<br />

funktionieren. Auch übermässige und unsachgemässe<br />

Ladung verstösst gegen die (Art. 15bis). Auch hier wird es Sache des<br />

Fahrzeugiührer<br />

Es ist klar, dass bei der Fülle der Erscheinungen<br />

im Strassenverkehr solche feste Geschwindigkeitsgrenzen<br />

einmal den Fahrer<br />

erste Vorschrift dieses Abschnittes. Ferner Bundesrates sein, in der Vollziehungsverordnung<br />

die näheren Vorschriften auszufüh-<br />

unnötig schikanieren, das andere Mal wiederum<br />

ihm einen Freibrief zur Innehaltung<br />

betont das Departement ausdrücklich, dass<br />

ein Fahrer, dessen Wagen unterwegs Mängel ren. Der Bundesrat wird sich, wie aus den<br />

eines Tempos geben, das in diesem Augenblicke<br />

unbedingt gefährlich war. Sicher-<br />

(aufweist, die Fahrt zu unterbrechen und für Bemerkungen des Departements hervorgeht,<br />

'Abhilfe zu sorgen hat.<br />

an die bestehenden Vorschriften des schweizerischen<br />

Städtebundes und des Völkerbunlich<br />

werden die Fahrer bei dieser neuen Bestimmung<br />

von grösserem Verantwortungs-<br />

Auf was der Entwurf in der Vorschrift,<br />

'dass der Führer die Sicherheit nicht gefährden<br />

darf, weder durch Uebermüdung oder<br />

des halten. Die Vorschrift überlässt der<br />

gefühl beseelt sein und viel mehr ihren Ehrgeiz<br />

darin setzen, korrekt zu fahren, als<br />

Verkehrspolizei ziemlich weitgehende Befugnisse,<br />

was eine sorgfältige Ausbildung<br />

noch durch einen anderen Zustand, der ihn<br />

wenn sie, wie bisher, durch einengende Vorschriften<br />

zum Widerspruch gereizt sind. Sa-<br />

an der Beherrschung des Fahrzeuges behindert,<br />

mit dem Ausdrucke «anderen Zustande»<br />

der Verkehrspolizisten verlangt, die, so vortrefflich<br />

sie in einzelnen Schweizerstädten<br />

che der Polizeiorgane und der Gerichte —<br />

anspielt, braucht leider nicht mehr näher erklärt<br />

zu werden.<br />

auch ist, in anderen noch recht viel zu wünschen<br />

übrig lässt.<br />

und der Fahrer! — wird es sein, den erfreulichen<br />

Geist, der 'diese Vorschrift beherrscht,<br />

Auch die Vorschriften über<br />

In Alinea 3 des Artikels 15 wird der Bundesrat<br />

verpflichtet, in der Vollziehungsver-<br />

Beleuchtung und Warnvorschriften Dass für schwere Motorwagen eine Aus-<br />

in Wirklichkeit umzusetzen.<br />

ordnung die<br />

beschränken sich auf einige prinzipielle, eigentlich<br />

selbstverständliche Sätze, die mehr Luftbereifung 40 Stundenkilometer, in Ortnahme<br />

gemacht worden ist — sie haben mit<br />

Arbeits- und Ruhezeit der gewerbsmässigen<br />

der Vollständigkeit halber aufgenommen schaften 25 Stundenkilometer, ohne Luftreifung<br />

25 Kilometer, resp- 15 Kilometer,<br />

Motorfahrzeugführer<br />

worden sind. Die Warnvorrichtung ist « so<br />

zu regeln. Ein Schutz gegen übermässige oft zu verwenden, als es die Sicherheit des nicht zu überschreiten — ist begreiflich.<br />

Beanspruchung der Berufsfahrer ist sicherlich,<br />

sowohl vom verkehrspolitischen wie wurfes ist schon bedeutend zurückhaltender Verkehrsvorschriften, wenn er eine<br />

Verkehrs erfordert. Der Wortlaut des Entr. Wir sehen, dass der Abschnitt über die<br />

endgü!-<br />

unter der grossen Ulme, wie ein alter Soldat<br />

vor einem Invalidenheim, und Fabrikmädchen,<br />

die als Zeuginnen geladen waren,<br />

gingen kichernd hinein und verschwanden in<br />

den dunklen Gängen. Ein Durcheinander von<br />

Stimmen klang von dem offenen Fenster her,<br />

und dann kamen Männer, vielleicht die Geschworenen,<br />

paarweise heraus und gingen<br />

mit dem Schreiber des Sheriffs zum Frühstück<br />

hinüber ins Lenox-Cafe. Die Mord-,<br />

Verhandlung hatte eine Menge Neugieriger<br />

aus der Stadt herbeigelockt — ich erinnere,<br />

mich besonders einer Frau, die dicke Hautfalten<br />

unterm Kinn hatte und viele Brillantringe<br />

trug; sie wischte sich beständig die<br />

Augen, als ob sie Tränen drin hätte.<br />

«Wo ist das Gerichtsgebäude?» fragte sie<br />

mich, und dabei stand sie doch dicht davor.<br />

«Ich bin früher die intimste Freundin der<br />

Ermordeten gewesen.»<br />

So war's mit den meisten Leuten. Der Gedanke<br />

an die arme Tote und all das Schreckliche<br />

war ihnen zwar unbehaglich, aber sie<br />

gefielen sich in der Vorstellung, dass sie selber<br />

irgend eine Rolle dabei spielten und vielleicht<br />

etwas wussten, was ihrem Nachbar<br />

unbekannt war.<br />

Aber der Richter war. aus -anderem Holz<br />

vom sozialen Standpunkte aus betrachtet,<br />

sehr zu begrüssen. Immerhin wäre — wenn<br />

irgendwo im Gesetz so gerade hier — eine<br />

grössere Präzisierung wünschenswerter gewesen.<br />

Wir haben in der «Automobil-Revue<br />

» schon oft darauf aufmerksam gemacht,<br />

dass nicht nur der Wunsch, die Verkehrssicherheit<br />

zu heben und für das Wohlergehen<br />

der Berufschauffeure zu sorgen, hinter dieser<br />

Vorschrift steckt, sondern auch die leise aber<br />

bestimmte Hoffnung, die Konkurrenz der<br />

Bundesbahnen zu treffen. Wenn es auch ganz<br />

richtig ist, dass, wie das Departement bemerkt,<br />

die Regelung besser in der Verordnung<br />

geschehe, schon weil sie dann leichter<br />

geändert werden könne, so bleibt doch ernstlich<br />

zu befürchten, dass bei der Ausarbeitung<br />

der Vollziehungsverordnung, die weit weniger<br />

als das Gesetz selbst, der Kritik der Oeffentlichkeit<br />

ausgesetzt ist, eine hauptsächlich<br />

geschnitzt, das kann ich Ihnen sagen. Wir<br />

hatten noch nicht viele Strafprozesse in unserer<br />

Stadt gehabt, und ich glaube, die Sache<br />

ging ihm mächtig nahe, denn er war sehr<br />

ernst bei den Mahlzeiten und lachte nie, ausgenommen<br />

wenn er hinauf kam, um mit dem<br />

Kinde zu spielen, und wenn er dann das<br />

kleine Ding mit den grossen Augen und dem<br />

wackelnden Köpfchen auf den Knien reitenliess,<br />

, ; •'!•<br />

Die Verhandlung dauerte länger als eine<br />

\Voche. Sie hatten, versucht, über JohnChalmers'<br />

Vorleben etwas zu erfahren, aber es 1<br />

war nichts aus ihm herauszubekommen.<br />

Seine Vergangenheit blieb ein Geheimnis,<br />

und die Leute, die über den Fall sprachen,<br />

erklärten, dass er sich damit sehr schade.<br />

Man hielt ihn allgemein für schuldig. Er war<br />

ein Trinker und bekam häufig Wutanfälle.<br />

Er hatte seine Frau zu einer Ruderpartie<br />

veranlasst in einer Jahreszeit, da es noch viel<br />

zu kalt für dergleichen schien. Sie hatte geschrieen.<br />

Er war ein guter Schwimmer. An<br />

ihrem Kopf waren Zeichen von Schlägen gefunden<br />

worden. Er hatte wohl sich selbst,<br />

aber nicht die Frau in Sicherheit gebracht;<br />

und er hatte versucht, die Stadt zu verlassen,<br />

ohne von ihrem Tode-Anzeige zu-erstatten.<br />

AUTOMOBIL-REVUE <strong>1930</strong> — N»80<br />

als der Artikel 31 des Konkordates, der ausserdem<br />

noch Warnsignale verlangte «bei<br />

scharfen Kurven und immer dann, wenn von<br />

einer Strasse in eine andere eingebogen<br />

wird». Da aber noch sehr viele Fahrer, namentlich<br />

Anfänger, der Meinung sind, dass<br />

die erste Pflicht des vorsichtigen Führers sei,<br />

so oft und so laut und so lang wie möglich<br />

Signale zu geben und anderseits auch die Behörden<br />

und die Gerichte noch vielfach Ver-<br />

günstiger gewesen, den Artikel negativ, mit.<br />

der Betonung auf Beschränkung, abzufassen:<br />

Die Warnvorrichtung ist nur so oft zu verwenden,<br />

als es die Sicherheit des Verkehrs<br />

erfordert.<br />

Ebenso als Rahmen gedacht sind die Vorschriften<br />

über<br />

die Bereifung.<br />

Immerhin ist hier die Grenze der Ladefähigkeit,<br />

unter deren in der Regel die Motorfahrzeuge<br />

Luftbereifung haben müssen, zahlenmässig<br />

auf 31 Tonnen festgelegt.<br />

Auch die Bestimmung über das<br />

Höchstgewicht<br />

ist als Rahmenbestimmung vorgesehen. Der<br />

Bundesrat hat je nach Bereifung und Zahl<br />

der Achsen das Gesamthöchstgewicht auf<br />

mindestens 10 höchstens 12 Tonnen festzusetzen.<br />

Es wird in erster Linie Sache der<br />

Experten sein, die Abstufung nach diesen<br />

zwei Faktoren zu bestimmen.<br />

Die interessanteste und «revolutionärste»<br />

unter den Bestimmungen dieses Abschnittes<br />

des Entwurfes ist, wir haben schon in der<br />

letzten Nummer darauf hingewiesen, diejenige<br />

über<br />

die Geschwindigkeit.<br />

Ohne irgendwelche Grenze festzusetzen,<br />

begnügt sich der Entwurf damit, den Fahrer<br />

lediglich anzuweisen, dass er die Geschwindigkeit<br />

seines Fahrzeuges beständig zu beherrschen<br />

hat. Es ist eigentlich verwunderlich,<br />

dass die Presse bei der Besprechung<br />

des neuen Entwurfes dieser radikalen Bestimmung<br />

keine grössere Beachtung geschenkt<br />

und nicht mehr hervorgehoben hat.<br />

den Wünschen der Bundesbahnen genehme<br />

Lösung getroffen wird. Der Eingriff in die Es bleibt nur zu wünschen übrig, dass sie auch<br />

privatrechtliche Sphäre rechtfertigt sich jedoch<br />

nur, wenn sie, im übrigen elastisch ge-<br />

Aufsehen erregt. Tatsächlich hat der Ent-<br />

vor den Räten und im Volke kein grösseres<br />

nug, um die Privatinitiative und die Industrie<br />

nicht unnötig zu knebeln, einzig und<br />

wurf die einzig vernünftige und zweckmässige<br />

Lösung getroffen, zu der sich übrigens<br />

schon einige der anderen europäischen Staaten<br />

bekennt haben. Die festen Geschwindigkeitsgrenzen<br />

haben vielleicht schon mancher<br />

Gemeinde zu einem schönen, neuen Rathaus<br />

verholfen, aber man hat mit ihnen noch nie<br />

Freilich, er hatte dann bewiesen, dass er an<br />

jenem Abend getrunken, dass er unmittelbar<br />

nach dem Unfall das Bewusstsein verloren,<br />

und als er erwacht war, sofort einen verschlafenen<br />

Milchmann gefragt hatte, wo die<br />

Polizeiwache sei; der Mann hatte ihn irr-<br />

tige Ausgestaltung auch erst durch die Vo1J-><br />

Ziehungsverordnung erfährt, die Grundlage<br />

zu einer Regelung des Strassenverkehrs<br />

schafft, die die Verhältnisse auf der Landstrasse<br />

in allen Teilen günstig gestalten<br />

wird.<br />

Die erste Regel aber, die eigentlich alles<br />

in sich schliesst, wird immer lauten: Fahre<br />

so, wie du, wenn es zu spät wäre, wünschtest<br />

gefahren zu sein. W.<br />

Verkehrsunterricht in den st gallischen<br />

Schulen. Das Erziehungsdepartement des<br />

Kantons St. Gallen hat dieser Tage an sämtliche<br />

Schüler im Kanton St. Gallen ein Verkehrsbüchlein<br />

verteilt, mit welchem durch<br />

über 20 Illustrationen den Schülern vor Augen<br />

geführt wird, wie sie sich auf der<br />

Strasse verhalten und was sie sich vom<br />

Strassenverkehr merken müssen, damit sie<br />

keinen Schaden leiden. Gleichzeitig wurde<br />

die Lehrerschaft ersucht, möglichst oft das<br />

Verhalten der Schüler auf der Strasse zum<br />

Gegenstand des Unterrichts zu machen. Das<br />

neue Verkehrsbüchlein wird diesen Unterricht<br />

unterstützen. Das st. gallische Verkehrsbüchlein<br />

wird zukünftig an alle neueintretenden<br />

Schüler abgegeben. f.<br />

Späte Einsicht. Wir haben in unserer letzten<br />

Nummer über den Unfall in Adliswil, bei<br />

dem zwei Männer angefahren und schwer<br />

verletzt wurden, ohne dass sich die Automobilisten<br />

weiter um sie bekümmert hätten.<br />

Letzten Mittwoch haben sich nun bei der<br />

Kantonspolizei in Zürich zwei ältere Herren<br />

aus Zürich gemeldet. Sie hätten zu der kritischen<br />

Zeit die Unglücksstelle passiert ohne<br />

jedoch etwas vom Zusammenprall gemerkt<br />

zu haben. Das Auto der Betreffenden weist<br />

am linken Kotflügel Beschädigungen auf und<br />

ist zweifellos der Wagen, der Montagabend<br />

die beiden Männer angefahren hat. Die beiden<br />

Automobilisten hatten in einer Reihe von<br />

Wirtschaften der Umgebung herumgekneipt<br />

und waren verschiedenen Leuten aufgefallen,<br />

so dass sie ohnehin von der Polizei einvernommen<br />

worden wären. Das Auto soll<br />

nach übereinstimmender Zeugenaussage eine<br />

« wahnsinnige Geschwindigkeit > gehabt haben.<br />

Die Fahrer scheinen ziemlich stark<br />

angetrunken gewesen zu sein.<br />

Der eine Verunglückte, der 40 Meter nachgeschleift<br />

worden war und einen schweren<br />

Schädelbruch erlitten hatte, ist unterdessen<br />

im Spital von Adliswil seinen Verletzungen<br />

erlegen. -1.<br />

Blinklicht ersetzt Schranken. In Deutschland<br />

wird eine neue Vorrichtung erprobt<br />

werden, die, wenn sie sich bewährt, als<br />

Warnungszeichen bei ungeschützten Bahnübergängen<br />

dienen kann. Es werden Blinklichter<br />

aufgestellt, die Tag und Nacht bei<br />

freiem Bahnübergang weisses Licht, jedoch<br />

bei Annäherung eines Zuges rotes Licht zeigen.<br />

Damit das Signal besonders eindringlich<br />

wirkt, wird das weisse Licht vierzig<br />

Mal und das rote Licht achtzig Mal in der<br />

Minute aufleuchten. Die Farbenumwandlung<br />

des Lichtes wird durch einen Schienenkontakt,<br />

der von der Lokomotive ausgelöst wird,<br />

vorgenommen. Der Unterschied in der Blinkfolge<br />

soll auch dazu dienen, farbenblinden<br />

Autoführern die Warnung anzuzeigen, rdv.<br />

Autokurs Arbon-St Gallen. Die Frequenz<br />

des Autokurses Arbon-St. Gallen hat im 2.<br />

Quartal dieses Jahres einen bedeutenden Aufschwung<br />

genommen. Die Autokurse weisen<br />

folgende Transportzahlen auf: 12,543 Passagiere<br />

dieses Jahr gegenüber 10,139 im Vorjahre.<br />

Fall verhandelten. Wie deutlich sehe ich<br />

noch die langen Sonnenstrahlen, die über<br />

den Abhang glitten, höre ich noch den Qesang<br />

der Vögel, die noch oben sassen in den<br />

Bäumen der Hintergärten unserer staubigen<br />

Strasse! Wie deutlich erinnere ich mich<br />

tümlicherweise nach dem Bahnhof gewiesen. noch, dass mir da plötzlich die Vorstellung<br />

Seinem eigenen Bericht zufolge war das kam, die Welt sei zu schön, als dass sie<br />

Boot gekentert, als der Mond sich .gerade durch kleinlichen Hass der Menschen verunstaltet<br />

werden dürfte, deren Begierden<br />

hinter Wolken verbarg, und nachdem, er wie--<br />

der an die Oberfläche gekommen war, vermochte<br />

er keine Spur mehr von seiner Frau pen, die das grüne Blattwerk fressen.<br />

nicht mehr gelten als die Begierde der Rau-<br />

zu finden. Aber die Leute glaubten ihm seine<br />

«Ob sie ihn freisprechen werden, Herr<br />

Erzählung nicht. Ich selbst aber war begierig,<br />

Richter?»<br />

zu erfahren, wer wohl jene Gestalt im Obstgarten<br />

gewesen sein mochte, die zwischen Er schüttelte nur den Kopf, und als er<br />

den sonderbaren Schatten wie ein verängstigter<br />

Affe von Baum zu Baum gelaufen dem Kinde gefragt. Ich wusste, als ich die<br />

später fortging, hatte er nicht einmal nach<br />

Gartentür ins Schloss fallen hörte, dass ihm<br />

bei der Verhandlung nicht alles nach Wunsch<br />

war. Ohne zu ahnen, was noch geschehen<br />

mochte, fragte ich mich, ob ich wohl den<br />

Angeklagten John Chalmers zu Gesicht bekommen<br />

würde, ehe das Gesetz ihm den<br />

Garaus machte.<br />

Ich glaubte immer noch, dass das Gericht<br />

die Sache hinausziehen würde, bis eines<br />

Tages der Richter um sechs Uhr zum Essen<br />

ES«BRtamul»ei*3&an3&«<br />

gegangen war.<br />

Um acht Uhr desselben Abends war ich<br />

auf der Veranda, als ein Mann auf einem<br />

Zweirad angesaust kam, vor unserem Gartenzaun<br />

hielt, die Tür aufriss und über den<br />

Rasen hergestürzt kam.<br />

heimkam und mir erzählte, dass die Ge-schwoxenefl^bereits, seit drei— Fortsetzung siebe Autler-Feiendxa*<br />

Stundea^denK^

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