E_1930_Zeitung_Nr.080
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Die neue Konvention beseitigt nicht den |<br />
internationalen Ausweisschein, die die<br />
Schweiz ganz gerne hätte verschwinden sehen.<br />
Immerhin tritt dadurch eine wesentliche<br />
Erleichterung des internationalen Verkehrs<br />
ein, dass es nicht mehr bloss einen internationalen<br />
auf den Wagen ausgestellten Ausweisschein<br />
geben wird, sondern, wie in den<br />
meisten Staaten für den nationalen Verkehr,<br />
zwei getrennte Papiere: eine internationale<br />
Fahrbewililgung (für den Wagen) und eine<br />
internationale Führerbewiiligung (für de Führer)-<br />
Die ausländischen Automobilisten werden<br />
auf diese Weise nicht mehr an einen bestimmten<br />
Wagen gebunden sein.<br />
Zum grossen Teile beschränkt sich die neue<br />
Konvention darauf, technische Fortschritte<br />
zu sanktionieren, die sich in der Praxis schon<br />
längts durchgesetzt haben. So wird z. B„ statt<br />
wie in den Vorschriften von 1909 zwei, nur<br />
noch eine Bremse gefordert, wenn auf diese<br />
durch zwei unabhängige Hebel eingewirkt<br />
werden kann.<br />
Autocamions müssen mit einem Rückblickspiegel<br />
und einer Rücklaufsperre versehen<br />
sein. Die Vorschriften für die Warnsignale<br />
sind vereinfacht worden. Die Motorräder<br />
mit Seitenwagen müssen zwei Vorderlichter<br />
besitzen. Das Abblenden beim<br />
Kreuzen von Wagen wird international geltende<br />
Vorschrift. Ebenso das Einbauen von<br />
Schalldämpfern am Auspuff.<br />
kehrssicherheit mit Intensität der Lärmabgabe<br />
identifizieren, so wäre es vielleicht noch<br />
Die Konvention beschränkt sich — wie<br />
wir schon bemerkt haben — darauf, die unhaltbarsten<br />
Bestimmungen der alten Konvention<br />
zu revidieren. Es bleibt zu hoffen,<br />
dass aus der für das nächste Jahr angesetzten<br />
offiziellen internationalen Konferenz im<br />
Haag für das Gedeihen und den Fortschritt<br />
des über die staatlichen Grenzen hinausdrängenden<br />
Automobilverkehrs noch mehr<br />
herausschauen wird.<br />
-t-<br />
Verkehrsvorschriften des Departementsentwurfes<br />
zum Verkehrsgesetz<br />
Wir finden auch im zweiten Abschnitte<br />
des Entwurfes, im Abschnitte über die Verkehrsvorschriften,<br />
schon alle Merkmale, die<br />
das Qesämtwerk auszeichnen: Elastizität der<br />
Bestimmungen, klare Zeichnung der grossen<br />
Richtlinien, Verzicht auf eingehende Behandlung<br />
aller Einzelheiten, Berücksichtigung der<br />
auch ausserhalb unserer Landesgfenzen sich<br />
geltend machenden Ansichten und Strömungen,<br />
überhaupt eine recht erfreuliche, moderne<br />
und weitblickende Einstellung.<br />
Vielleicht nirgends in diesem zweiten Abschnitt<br />
trägt der Entwurf so sehr den Charakter<br />
eines Rahmengesetzes. Ueberall begnügt<br />
er sich mit dem Festhalten der prinzipiellen<br />
Regeln, die den Verkehr beherrschen<br />
sollen und überlässt es der Vollziehungsverordnung,<br />
das Mosaik der konkret<br />
gefassten Vorschriften in den Rahmen einzufügen.<br />
Das sehen wir z. B. gleich im ersten Artikel<br />
des Abschnittes (Art. 15, Alinea 1), der<br />
als erste Forderung der<br />
Verkehrssicherheit<br />
verlangt, dass das Verkehrsfahrzeug sich<br />
in betriebssicherem Zustande befinde. Was<br />
allein bezweckt, die Arbeitnehmer vor rück-<br />
Ausbeutung zu schützen und die._<br />
,unter «betriebssicherem Zustand» zu ver-sichtslosestehen<br />
ist, hat die Vollziehungsverordnung zu Strasse von übermüdeten Chauffeuren zu befreien.<br />
bestimmen. In den erläuternden Bemerkun-<br />
' gen weist das Departement immerhin darauf Der Verkehrssicherheit dienen auch die<br />
•hin, was es unter betriebssicherem Zustande Vorschriften über die<br />
etwa meint. Für die Verkehrssicherheit ist<br />
erreicht, die Exzesse zu unterdrücken und<br />
•vor allem wichtig, dass die Bremsen gut Zeichengebung der Verkehrspolizei und der die Unglücksfälle von der Strasse zu bannen.<br />
funktionieren. Auch übermässige und unsachgemässe<br />
Ladung verstösst gegen die (Art. 15bis). Auch hier wird es Sache des<br />
Fahrzeugiührer<br />
Es ist klar, dass bei der Fülle der Erscheinungen<br />
im Strassenverkehr solche feste Geschwindigkeitsgrenzen<br />
einmal den Fahrer<br />
erste Vorschrift dieses Abschnittes. Ferner Bundesrates sein, in der Vollziehungsverordnung<br />
die näheren Vorschriften auszufüh-<br />
unnötig schikanieren, das andere Mal wiederum<br />
ihm einen Freibrief zur Innehaltung<br />
betont das Departement ausdrücklich, dass<br />
ein Fahrer, dessen Wagen unterwegs Mängel ren. Der Bundesrat wird sich, wie aus den<br />
eines Tempos geben, das in diesem Augenblicke<br />
unbedingt gefährlich war. Sicher-<br />
(aufweist, die Fahrt zu unterbrechen und für Bemerkungen des Departements hervorgeht,<br />
'Abhilfe zu sorgen hat.<br />
an die bestehenden Vorschriften des schweizerischen<br />
Städtebundes und des Völkerbunlich<br />
werden die Fahrer bei dieser neuen Bestimmung<br />
von grösserem Verantwortungs-<br />
Auf was der Entwurf in der Vorschrift,<br />
'dass der Führer die Sicherheit nicht gefährden<br />
darf, weder durch Uebermüdung oder<br />
des halten. Die Vorschrift überlässt der<br />
gefühl beseelt sein und viel mehr ihren Ehrgeiz<br />
darin setzen, korrekt zu fahren, als<br />
Verkehrspolizei ziemlich weitgehende Befugnisse,<br />
was eine sorgfältige Ausbildung<br />
noch durch einen anderen Zustand, der ihn<br />
wenn sie, wie bisher, durch einengende Vorschriften<br />
zum Widerspruch gereizt sind. Sa-<br />
an der Beherrschung des Fahrzeuges behindert,<br />
mit dem Ausdrucke «anderen Zustande»<br />
der Verkehrspolizisten verlangt, die, so vortrefflich<br />
sie in einzelnen Schweizerstädten<br />
che der Polizeiorgane und der Gerichte —<br />
anspielt, braucht leider nicht mehr näher erklärt<br />
zu werden.<br />
auch ist, in anderen noch recht viel zu wünschen<br />
übrig lässt.<br />
und der Fahrer! — wird es sein, den erfreulichen<br />
Geist, der 'diese Vorschrift beherrscht,<br />
Auch die Vorschriften über<br />
In Alinea 3 des Artikels 15 wird der Bundesrat<br />
verpflichtet, in der Vollziehungsver-<br />
Beleuchtung und Warnvorschriften Dass für schwere Motorwagen eine Aus-<br />
in Wirklichkeit umzusetzen.<br />
ordnung die<br />
beschränken sich auf einige prinzipielle, eigentlich<br />
selbstverständliche Sätze, die mehr Luftbereifung 40 Stundenkilometer, in Ortnahme<br />
gemacht worden ist — sie haben mit<br />
Arbeits- und Ruhezeit der gewerbsmässigen<br />
der Vollständigkeit halber aufgenommen schaften 25 Stundenkilometer, ohne Luftreifung<br />
25 Kilometer, resp- 15 Kilometer,<br />
Motorfahrzeugführer<br />
worden sind. Die Warnvorrichtung ist « so<br />
zu regeln. Ein Schutz gegen übermässige oft zu verwenden, als es die Sicherheit des nicht zu überschreiten — ist begreiflich.<br />
Beanspruchung der Berufsfahrer ist sicherlich,<br />
sowohl vom verkehrspolitischen wie wurfes ist schon bedeutend zurückhaltender Verkehrsvorschriften, wenn er eine<br />
Verkehrs erfordert. Der Wortlaut des Entr. Wir sehen, dass der Abschnitt über die<br />
endgü!-<br />
unter der grossen Ulme, wie ein alter Soldat<br />
vor einem Invalidenheim, und Fabrikmädchen,<br />
die als Zeuginnen geladen waren,<br />
gingen kichernd hinein und verschwanden in<br />
den dunklen Gängen. Ein Durcheinander von<br />
Stimmen klang von dem offenen Fenster her,<br />
und dann kamen Männer, vielleicht die Geschworenen,<br />
paarweise heraus und gingen<br />
mit dem Schreiber des Sheriffs zum Frühstück<br />
hinüber ins Lenox-Cafe. Die Mord-,<br />
Verhandlung hatte eine Menge Neugieriger<br />
aus der Stadt herbeigelockt — ich erinnere,<br />
mich besonders einer Frau, die dicke Hautfalten<br />
unterm Kinn hatte und viele Brillantringe<br />
trug; sie wischte sich beständig die<br />
Augen, als ob sie Tränen drin hätte.<br />
«Wo ist das Gerichtsgebäude?» fragte sie<br />
mich, und dabei stand sie doch dicht davor.<br />
«Ich bin früher die intimste Freundin der<br />
Ermordeten gewesen.»<br />
So war's mit den meisten Leuten. Der Gedanke<br />
an die arme Tote und all das Schreckliche<br />
war ihnen zwar unbehaglich, aber sie<br />
gefielen sich in der Vorstellung, dass sie selber<br />
irgend eine Rolle dabei spielten und vielleicht<br />
etwas wussten, was ihrem Nachbar<br />
unbekannt war.<br />
Aber der Richter war. aus -anderem Holz<br />
vom sozialen Standpunkte aus betrachtet,<br />
sehr zu begrüssen. Immerhin wäre — wenn<br />
irgendwo im Gesetz so gerade hier — eine<br />
grössere Präzisierung wünschenswerter gewesen.<br />
Wir haben in der «Automobil-Revue<br />
» schon oft darauf aufmerksam gemacht,<br />
dass nicht nur der Wunsch, die Verkehrssicherheit<br />
zu heben und für das Wohlergehen<br />
der Berufschauffeure zu sorgen, hinter dieser<br />
Vorschrift steckt, sondern auch die leise aber<br />
bestimmte Hoffnung, die Konkurrenz der<br />
Bundesbahnen zu treffen. Wenn es auch ganz<br />
richtig ist, dass, wie das Departement bemerkt,<br />
die Regelung besser in der Verordnung<br />
geschehe, schon weil sie dann leichter<br />
geändert werden könne, so bleibt doch ernstlich<br />
zu befürchten, dass bei der Ausarbeitung<br />
der Vollziehungsverordnung, die weit weniger<br />
als das Gesetz selbst, der Kritik der Oeffentlichkeit<br />
ausgesetzt ist, eine hauptsächlich<br />
geschnitzt, das kann ich Ihnen sagen. Wir<br />
hatten noch nicht viele Strafprozesse in unserer<br />
Stadt gehabt, und ich glaube, die Sache<br />
ging ihm mächtig nahe, denn er war sehr<br />
ernst bei den Mahlzeiten und lachte nie, ausgenommen<br />
wenn er hinauf kam, um mit dem<br />
Kinde zu spielen, und wenn er dann das<br />
kleine Ding mit den grossen Augen und dem<br />
wackelnden Köpfchen auf den Knien reitenliess,<br />
, ; •'!•<br />
Die Verhandlung dauerte länger als eine<br />
\Voche. Sie hatten, versucht, über JohnChalmers'<br />
Vorleben etwas zu erfahren, aber es 1<br />
war nichts aus ihm herauszubekommen.<br />
Seine Vergangenheit blieb ein Geheimnis,<br />
und die Leute, die über den Fall sprachen,<br />
erklärten, dass er sich damit sehr schade.<br />
Man hielt ihn allgemein für schuldig. Er war<br />
ein Trinker und bekam häufig Wutanfälle.<br />
Er hatte seine Frau zu einer Ruderpartie<br />
veranlasst in einer Jahreszeit, da es noch viel<br />
zu kalt für dergleichen schien. Sie hatte geschrieen.<br />
Er war ein guter Schwimmer. An<br />
ihrem Kopf waren Zeichen von Schlägen gefunden<br />
worden. Er hatte wohl sich selbst,<br />
aber nicht die Frau in Sicherheit gebracht;<br />
und er hatte versucht, die Stadt zu verlassen,<br />
ohne von ihrem Tode-Anzeige zu-erstatten.<br />
AUTOMOBIL-REVUE <strong>1930</strong> — N»80<br />
als der Artikel 31 des Konkordates, der ausserdem<br />
noch Warnsignale verlangte «bei<br />
scharfen Kurven und immer dann, wenn von<br />
einer Strasse in eine andere eingebogen<br />
wird». Da aber noch sehr viele Fahrer, namentlich<br />
Anfänger, der Meinung sind, dass<br />
die erste Pflicht des vorsichtigen Führers sei,<br />
so oft und so laut und so lang wie möglich<br />
Signale zu geben und anderseits auch die Behörden<br />
und die Gerichte noch vielfach Ver-<br />
günstiger gewesen, den Artikel negativ, mit.<br />
der Betonung auf Beschränkung, abzufassen:<br />
Die Warnvorrichtung ist nur so oft zu verwenden,<br />
als es die Sicherheit des Verkehrs<br />
erfordert.<br />
Ebenso als Rahmen gedacht sind die Vorschriften<br />
über<br />
die Bereifung.<br />
Immerhin ist hier die Grenze der Ladefähigkeit,<br />
unter deren in der Regel die Motorfahrzeuge<br />
Luftbereifung haben müssen, zahlenmässig<br />
auf 31 Tonnen festgelegt.<br />
Auch die Bestimmung über das<br />
Höchstgewicht<br />
ist als Rahmenbestimmung vorgesehen. Der<br />
Bundesrat hat je nach Bereifung und Zahl<br />
der Achsen das Gesamthöchstgewicht auf<br />
mindestens 10 höchstens 12 Tonnen festzusetzen.<br />
Es wird in erster Linie Sache der<br />
Experten sein, die Abstufung nach diesen<br />
zwei Faktoren zu bestimmen.<br />
Die interessanteste und «revolutionärste»<br />
unter den Bestimmungen dieses Abschnittes<br />
des Entwurfes ist, wir haben schon in der<br />
letzten Nummer darauf hingewiesen, diejenige<br />
über<br />
die Geschwindigkeit.<br />
Ohne irgendwelche Grenze festzusetzen,<br />
begnügt sich der Entwurf damit, den Fahrer<br />
lediglich anzuweisen, dass er die Geschwindigkeit<br />
seines Fahrzeuges beständig zu beherrschen<br />
hat. Es ist eigentlich verwunderlich,<br />
dass die Presse bei der Besprechung<br />
des neuen Entwurfes dieser radikalen Bestimmung<br />
keine grössere Beachtung geschenkt<br />
und nicht mehr hervorgehoben hat.<br />
den Wünschen der Bundesbahnen genehme<br />
Lösung getroffen wird. Der Eingriff in die Es bleibt nur zu wünschen übrig, dass sie auch<br />
privatrechtliche Sphäre rechtfertigt sich jedoch<br />
nur, wenn sie, im übrigen elastisch ge-<br />
Aufsehen erregt. Tatsächlich hat der Ent-<br />
vor den Räten und im Volke kein grösseres<br />
nug, um die Privatinitiative und die Industrie<br />
nicht unnötig zu knebeln, einzig und<br />
wurf die einzig vernünftige und zweckmässige<br />
Lösung getroffen, zu der sich übrigens<br />
schon einige der anderen europäischen Staaten<br />
bekennt haben. Die festen Geschwindigkeitsgrenzen<br />
haben vielleicht schon mancher<br />
Gemeinde zu einem schönen, neuen Rathaus<br />
verholfen, aber man hat mit ihnen noch nie<br />
Freilich, er hatte dann bewiesen, dass er an<br />
jenem Abend getrunken, dass er unmittelbar<br />
nach dem Unfall das Bewusstsein verloren,<br />
und als er erwacht war, sofort einen verschlafenen<br />
Milchmann gefragt hatte, wo die<br />
Polizeiwache sei; der Mann hatte ihn irr-<br />
tige Ausgestaltung auch erst durch die Vo1J-><br />
Ziehungsverordnung erfährt, die Grundlage<br />
zu einer Regelung des Strassenverkehrs<br />
schafft, die die Verhältnisse auf der Landstrasse<br />
in allen Teilen günstig gestalten<br />
wird.<br />
Die erste Regel aber, die eigentlich alles<br />
in sich schliesst, wird immer lauten: Fahre<br />
so, wie du, wenn es zu spät wäre, wünschtest<br />
gefahren zu sein. W.<br />
Verkehrsunterricht in den st gallischen<br />
Schulen. Das Erziehungsdepartement des<br />
Kantons St. Gallen hat dieser Tage an sämtliche<br />
Schüler im Kanton St. Gallen ein Verkehrsbüchlein<br />
verteilt, mit welchem durch<br />
über 20 Illustrationen den Schülern vor Augen<br />
geführt wird, wie sie sich auf der<br />
Strasse verhalten und was sie sich vom<br />
Strassenverkehr merken müssen, damit sie<br />
keinen Schaden leiden. Gleichzeitig wurde<br />
die Lehrerschaft ersucht, möglichst oft das<br />
Verhalten der Schüler auf der Strasse zum<br />
Gegenstand des Unterrichts zu machen. Das<br />
neue Verkehrsbüchlein wird diesen Unterricht<br />
unterstützen. Das st. gallische Verkehrsbüchlein<br />
wird zukünftig an alle neueintretenden<br />
Schüler abgegeben. f.<br />
Späte Einsicht. Wir haben in unserer letzten<br />
Nummer über den Unfall in Adliswil, bei<br />
dem zwei Männer angefahren und schwer<br />
verletzt wurden, ohne dass sich die Automobilisten<br />
weiter um sie bekümmert hätten.<br />
Letzten Mittwoch haben sich nun bei der<br />
Kantonspolizei in Zürich zwei ältere Herren<br />
aus Zürich gemeldet. Sie hätten zu der kritischen<br />
Zeit die Unglücksstelle passiert ohne<br />
jedoch etwas vom Zusammenprall gemerkt<br />
zu haben. Das Auto der Betreffenden weist<br />
am linken Kotflügel Beschädigungen auf und<br />
ist zweifellos der Wagen, der Montagabend<br />
die beiden Männer angefahren hat. Die beiden<br />
Automobilisten hatten in einer Reihe von<br />
Wirtschaften der Umgebung herumgekneipt<br />
und waren verschiedenen Leuten aufgefallen,<br />
so dass sie ohnehin von der Polizei einvernommen<br />
worden wären. Das Auto soll<br />
nach übereinstimmender Zeugenaussage eine<br />
« wahnsinnige Geschwindigkeit > gehabt haben.<br />
Die Fahrer scheinen ziemlich stark<br />
angetrunken gewesen zu sein.<br />
Der eine Verunglückte, der 40 Meter nachgeschleift<br />
worden war und einen schweren<br />
Schädelbruch erlitten hatte, ist unterdessen<br />
im Spital von Adliswil seinen Verletzungen<br />
erlegen. -1.<br />
Blinklicht ersetzt Schranken. In Deutschland<br />
wird eine neue Vorrichtung erprobt<br />
werden, die, wenn sie sich bewährt, als<br />
Warnungszeichen bei ungeschützten Bahnübergängen<br />
dienen kann. Es werden Blinklichter<br />
aufgestellt, die Tag und Nacht bei<br />
freiem Bahnübergang weisses Licht, jedoch<br />
bei Annäherung eines Zuges rotes Licht zeigen.<br />
Damit das Signal besonders eindringlich<br />
wirkt, wird das weisse Licht vierzig<br />
Mal und das rote Licht achtzig Mal in der<br />
Minute aufleuchten. Die Farbenumwandlung<br />
des Lichtes wird durch einen Schienenkontakt,<br />
der von der Lokomotive ausgelöst wird,<br />
vorgenommen. Der Unterschied in der Blinkfolge<br />
soll auch dazu dienen, farbenblinden<br />
Autoführern die Warnung anzuzeigen, rdv.<br />
Autokurs Arbon-St Gallen. Die Frequenz<br />
des Autokurses Arbon-St. Gallen hat im 2.<br />
Quartal dieses Jahres einen bedeutenden Aufschwung<br />
genommen. Die Autokurse weisen<br />
folgende Transportzahlen auf: 12,543 Passagiere<br />
dieses Jahr gegenüber 10,139 im Vorjahre.<br />
Fall verhandelten. Wie deutlich sehe ich<br />
noch die langen Sonnenstrahlen, die über<br />
den Abhang glitten, höre ich noch den Qesang<br />
der Vögel, die noch oben sassen in den<br />
Bäumen der Hintergärten unserer staubigen<br />
Strasse! Wie deutlich erinnere ich mich<br />
tümlicherweise nach dem Bahnhof gewiesen. noch, dass mir da plötzlich die Vorstellung<br />
Seinem eigenen Bericht zufolge war das kam, die Welt sei zu schön, als dass sie<br />
Boot gekentert, als der Mond sich .gerade durch kleinlichen Hass der Menschen verunstaltet<br />
werden dürfte, deren Begierden<br />
hinter Wolken verbarg, und nachdem, er wie--<br />
der an die Oberfläche gekommen war, vermochte<br />
er keine Spur mehr von seiner Frau pen, die das grüne Blattwerk fressen.<br />
nicht mehr gelten als die Begierde der Rau-<br />
zu finden. Aber die Leute glaubten ihm seine<br />
«Ob sie ihn freisprechen werden, Herr<br />
Erzählung nicht. Ich selbst aber war begierig,<br />
Richter?»<br />
zu erfahren, wer wohl jene Gestalt im Obstgarten<br />
gewesen sein mochte, die zwischen Er schüttelte nur den Kopf, und als er<br />
den sonderbaren Schatten wie ein verängstigter<br />
Affe von Baum zu Baum gelaufen dem Kinde gefragt. Ich wusste, als ich die<br />
später fortging, hatte er nicht einmal nach<br />
Gartentür ins Schloss fallen hörte, dass ihm<br />
bei der Verhandlung nicht alles nach Wunsch<br />
war. Ohne zu ahnen, was noch geschehen<br />
mochte, fragte ich mich, ob ich wohl den<br />
Angeklagten John Chalmers zu Gesicht bekommen<br />
würde, ehe das Gesetz ihm den<br />
Garaus machte.<br />
Ich glaubte immer noch, dass das Gericht<br />
die Sache hinausziehen würde, bis eines<br />
Tages der Richter um sechs Uhr zum Essen<br />
ES«BRtamul»ei*3&an3&«<br />
gegangen war.<br />
Um acht Uhr desselben Abends war ich<br />
auf der Veranda, als ein Mann auf einem<br />
Zweirad angesaust kam, vor unserem Gartenzaun<br />
hielt, die Tür aufriss und über den<br />
Rasen hergestürzt kam.<br />
heimkam und mir erzählte, dass die Ge-schwoxenefl^bereits, seit drei— Fortsetzung siebe Autler-Feiendxa*<br />
Stundea^denK^