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E_1931_Zeitung_Nr.067

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Das Motorfahrzeug<br />

in Oesterreich.<br />

Nach einer kürzlich vom Bundesministerium<br />

für Handel und Verkehr veröffentlich-,<br />

ten Statistik wies Oesterreich Ende 1930 im<br />

ganzen einen Bestand von 68,138 Motorfahrzeugen<br />

aus. Verglichen mit dem Stand auf<br />

Ende 1920 (11,452 Fahrzeuge), hat sich deren<br />

Zahl im Laufe des letzten Jahrzehntes<br />

versechsfacht. In neuerer Zeit hat sich naturgemäss<br />

das Tempo etwas verlangsamt. Immerhin<br />

ist festzustellen, dass der überwiegende<br />

Teil (ca. 75 Prozent) aller heute in<br />

Oesterreich verkehrenden Motorfahrzeuge aus<br />

den Jahren 1926 bis 1930 stammt.<br />

Von den eingangs erwähnten 68,138 Motorfahrzeugen<br />

Ende 1930 entfallen 17,355 auf<br />

Personenwagen (mit Einschluss von ca. 5000<br />

Taxi-Autos), ca. 31,000 auf Motorräder, 12,500<br />

auf Lastwagen und der Rest auf Autoomnibusse,<br />

Anhänger, Traktoren, Spezialwagen,<br />

Elektrokarren etc. Nach der jüngsten Statistik<br />

entfällt in Oesterreich auf ie 96 Einwohner<br />

ein Motorfahrzeug. Die grösste Automobildichtigkeit<br />

weist die Stadt Salzburg auf,<br />

mit je einem Motorfahrzeug • auf 41 Einwohner.<br />

In der Bundeshauptstadt Wien, die 40<br />

Prozent aller Motorfahrzeuge Oesterreichs<br />

besitzt (genau 27,388 Fahrzeuge)., Ist.-die<br />

Dichte geringer, d. h. ein Motorfahrzeug auf<br />

68 pinwohner. ?<br />

In Anbetracht, ung nach Art. 13<br />

und 16 angeordnet werden musste. In weitern<br />

63 Fällen begnügte sich die zuständige<br />

Instanz mit Verwarnungen. Gegenüber Fahrern,<br />

die betrunken sind oder in angeheitertem<br />

Zustande am Lenkrad sitzen, wird, was<br />

jeder Automobilist begrüssen kann, mit aller<br />

Strenge vorgegangen. 30 der Bewilligungsentzüge<br />

sind durch die gerichtliche Beurteilung<br />

bedingt, während in weitern 31 Fällen<br />

der Entzug administrativ angeordnet wurde.<br />

47 Motorfahrzeugführer haben den Entzug<br />

der Bewilligung durch übermässigem Alkoholgenuss<br />

verursacht. ..<br />

Schaudernd wehrte Maurus ab.<br />

Nach ungefähr fünf Minuten ertönten im<br />

Erdgeschoss Schritte. Der Hausmeister kam<br />

mit dem Arzt.<br />

«Gut, dass Sie endlich kommen, Doktor!»<br />

empfing ihn der Fabrikant.<br />

«Führen Sie mich in das Zimmer,» unterbrach<br />

ihn der Arzt rasch.<br />

Sealson machte eine einladende Bewegung.<br />

Dr. Maurus blieb zurück und Hess sich von<br />

dem sich sehr wichtig gebärdenden Hausmeister<br />

erzählen, wie er Soerner aufgefunden<br />

hatte.<br />

Der Arzt hatte seine Untersuchung beendet.<br />

Mit nachdenklicher Miene trat er beiseite.<br />

Sealson sah ihn erwartungsvoll an.<br />

«Waren Sie ein Freund des Toten, Herr<br />

Sealson?»<br />

«Das nicht gerade. Doch Dr. Soerner war<br />

uns ein liebenswürdiger Vorgesetzter. In<br />

seinem Privatleben war er ziemlich einsiedlerisch.<br />

Meines Wissens war nur Herr Dunker<br />

so glücklich, sich Freund von Soerner nennen<br />

zu dürfen.»<br />

«Der Rennfahrer?»<br />

«Jawohl, Rennfahrer Dunker. Doch was<br />

konnten Sie feststellen?»<br />

«Sagen Sie mir zuerst, Herr Sealson, konnten<br />

Sie an dem Toten Merkmale von Lebensüberdruss<br />

beobachten, die auf Selbstmord<br />

hindeuten könnten?»<br />

«Selbstmord?<br />

, «Nein! Dr. Soerner trug gestern wie immer<br />

sein normales Wesen zur Schau, er war liebenswürdig,<br />

dabei allerdings ernst und verschlossen<br />

wie immer.»<br />

Es hatte an der Tür geklopft. Zwei Herren<br />

in Zivil traten ein.<br />

AUTOMOBIL-REVUE <strong>1931</strong> — N° 67<br />

(Fortsetzung folgt.)<br />

Der Erlass der neuen Verkehrsordnung für<br />

den Kanton Bern brachte mit den neuen Vorschriften<br />

auch eine stärkere Beanspruchung<br />

der Polizeiorgane. Ueber diese Verkehrsordnung<br />

haben wir seinerzeit ausführlich<br />

Bericht erstattet und erwähnen heute nur<br />

noch, dass in derselben der Geschäftskreis<br />

und die Tätigkeit des Strassemverkehrsamtes<br />

erstmalig näher detailliert ist. Diesem neuen<br />

Amt wurden ferner die Mittel zur Durchführung<br />

der Aufgaben erteilt. Gemeinsam mit<br />

der kantonalen Unterrichtsdirektion und in<br />

Verbindung mit dem Polizeikommando bearbeitete<br />

das Strassenverkehrsamt eine gutillustrierte<br />

Anleitung für den Verkehrsunterricht.<br />

Fernerhin übermittelte das Amt der Eisenbahndirektion<br />

Vorschläge betreffend Signalisierung<br />

von Niveauübergängen. Gegeawärtig<br />

liegt daselbst ein Verkehrsfilm zum Studium<br />

vor, der in Verbindung mit dem schweizerischen<br />

Schul- und Volkskino durchgeführt<br />

werden soll.<br />

Die Expertenabteilung prüfte im Laufe des<br />

Jahres 1930 1857 Personenwagen, Lastwagen<br />

und Traktoren und 1951 Motorräder. Im<br />

weitern nahmen die Experten 2570 Führerprüfungen<br />

für Automobile, 1959 für Motorräder<br />

und 20 für Gesellschaftswagen ab. Der<br />

kantonalen Polizeidirektion stehen 7 Experten<br />

zur Verfügung, die sich auf das gesamte<br />

Kantonsgebiet verteilen. Von den Automobilführern<br />

wurden bei der ersten Prüfung 24<br />

Prozent, und bei der zweiten Prüfung 4 Prozent<br />

zurückgestellt.<br />

Die Organe des kantonalen Polizeidienstes<br />

haben sich gemäss Einladung des Justiz- und<br />

Polizeidepartementes zum Entwurf des Verkehrsgesetzes<br />

geäussert. Bedauerlicherweise<br />

nähmen einzelne Organe Stellung gegen das<br />

Fallenlassen von Ausserorts-Geschwindlgkeitslimiten.<br />

Dass sich früher innerorts<br />

eine Maximalgeschwindigkeit als zweckmässig<br />

erwies, wollen wir nicht bezweifeln,<br />

obschon das Fallenlassen der schematischen<br />

Geschwindigkeitsvorschriften eine gute Erziehung<br />

der Fahrzeugführer zur eigenen Verantwortung<br />

bedeutet. Die Beibehaltung der<br />

Geschwindigkeitsmaxima für Ausserort erachten<br />

wir als unnötig, da damit die Verkehrssicherheit<br />

nicht gefördert wird. go.<br />

Nochmals<br />

die Parkplatzgebühren.<br />

Bereits in unser Nr. 63 haben wir über<br />

die Unsitte von Festveranstaltern, von Automobilisten<br />

übersetzte Parkgebühren zu verlangen,<br />

hingewiesen und ist auch ein Einsender<br />

zur nämlichen Frage zu Worte ge-"<br />

kommen. Wir werden nun von geschätzter<br />

Seite auf die Praxis an der Hyspa aufmerksam<br />

gemacht, die leider auch in die Kategorie<br />

der übersetzten Gebühren einzureihen, ist.<br />

Es wird nämlich von den Besuchern, welche<br />

Das Reglement<br />

In der Retrospektive.<br />

In einem der ersten Berichte unserer zur<br />

Alpenfahrt delegierten Sonderberichterstatte r<br />

war die Rede von bereits gefallenen kritischen<br />

Aeusserungen bezüglich des Reglementes.<br />

So wurde "unter anderm die scheinbar<br />

beträchtliche Marge zwischen Minimalund<br />

Maximalgeschwindigkeit für die einzelnen<br />

Gruppen in einzelnen Blättern voreilig<br />

gerügt. Aus unseren folgenden Berichten und<br />

insbesondere auch aus den technischen<br />

Schlussbetrachtungen (siehe heutige Offsetbeilage)<br />

geht aber hervor, dass diese Marge<br />

sich in der Praxis sehr gut bewährt hat und<br />

vollständig gerechtfertigt war.<br />

Um den Wert und die praktische Bedeutung<br />

des Reglements beurteilen zu können,<br />

wollten wir die Alpenfahrt zuerst vorübergehen<br />

lassen, und dann auf Grund der eigenen<br />

Erfahrungen besser und überzeugter ein<br />

Urteil darüber abgeben zu können. Dass<br />

heuer gegenüber den Bestimmungen für die<br />

Veranstaltungen von 1928 und 1929 ganz beträchtliche<br />

Fortschritte gemacht worden<br />

sind, ist überall gerne anerkannt worden und<br />

hat sich auch bei den Resultaten praktisch<br />

mit aller Deutlichkeit ausgewirkt. Die Begrenzung<br />

der Geschwindigkeit hat in grösstem<br />

Ausmasse den Charakter der Alpenfahrt, wie<br />

er in der Ausschreibung umschrieben war.<br />

nämlich «die Dauerhaftigkeit und Widerstandsfähigkeit<br />

der serienmässigen Tourenwagen,<br />

sowie die Ausdauer der Fahrer zu<br />

prüfen», gewährleistet. Damit erlauben auch<br />

die Resultate viel eher einen Rückschlnss<br />

auf die Eignung der Wagen, in dem für die<br />

Fahrt gewählten Gelände, als dies beispielsweise<br />

im Vorjahre der Fall war. Dazumal<br />

konnte sich von den 15 verschiedenen Equipen<br />

nur eine einzige, und zwar aus der<br />

Gruppe der kleinsten Wagen den Alpenpokal<br />

im Automobil ankommen, eine einheitliche<br />

Parkierungsgebühr von Fr. 2.20 erhoben,<br />

gleichviel ob der Betreffende seinen Wagen<br />

für einen ganzen Tag dort stehen lässt, oder<br />

eine Stunde vor Torschluss noch die Ausstellung<br />

zu besuchen wünscht. Die gleiche Taxe<br />

wird auch des Abends erhoben, wenn eine<br />

Veranstaltung auf dem Ausstellungsareal<br />

stattfindet. Nachdem der Automobilist seinen<br />

Obolus bereits in Form des Eintrittsgeldes<br />

entrichtet, sollte es doch möglich sein,<br />

die Parkplatzgebühr auf 1 Fr. zu reduzieren,<br />

oder auf alle Fälle Halbtages- resp. Abendkarten<br />

für diesen Anlass herauszugeben. Da<br />

die Hyspa mit ihren autosportlichen Veranstaltungen<br />

ganz besonders die Automobilisten<br />

zum Besuch veranlassen will, sollte auch<br />

punkto Parkierung den Wünschen dieser<br />

Kreise Rechnung getragen werden.<br />

Wir wir vernehmen, hat die Sektion Bern<br />

des A.C.S. Veranlassung genommen, in einer<br />

Eingabe an das Hyspakomitee auf die oben<br />

erwähnten Kritiken aufmerksam zu machen.<br />

Dieselbe ist erfreulicherweise nicht ohne Erfolg<br />

geblieben, indem von 5 Uhr abends bis<br />

Mitternacht die Parkplatzgebühr für Automobile<br />

auf Fr. 1.20 ermässigt wurde. Wir geben<br />

im Nachstehenden noch auszugsweise<br />

die Antwort des Ausstellungskomitees an den<br />

A.C.S. wieder:<br />

1. Die Gebühren sind für alle Fahrzeugkategorfen<br />

genau gleich gehalten wie dies an der Schweiz,<br />

landwirtschaftlichen Ausstellung 1925 und an der<br />

«Saffa» 1928 der Fall war.<br />

2. In der Parkplatzgebühr Ißt die Diebstahlsversicherung<br />

des Fahrzeuges inbegriffen.<br />

3. Der Parkplatzbetrieb erforderte die Ansteüunt<br />

von speziellem Personal während der ganzen Dauer<br />

der «Hyspa», das aus den Parkplatzgebühren bezahlt<br />

werden muss. Die Bewachung der Fahrzeuge<br />

unter Mitwirkung der Polizei wird täglich bis um<br />

0.30 Uhr durchgeführt. Dazu kommen die teuren<br />

Einrichtungen der Parkplätze sowie alle Installationen<br />

wie Licht usw.<br />

4. Der Parkplatzbetrieb wnrde seilen» der<br />

«Hyspa» dem Autogewerbeschutzverband, Sektion<br />

Bern-Mittelland, übertragen, mit dem ein Vertrag abgeschlossen<br />

wurde dahingehend, dass die Hälfte der<br />

Einnahmen an diesen Verband, die andere Hälfte an<br />

die • Hyspa» fallen.<br />

5. Die Ausgabe von sog. Stundenkarten, •*!© Sie<br />

dies vorschlagen, wurde seitens des Direktionskomitoes<br />

abgelehnt, weil die Kontrolle mit Komplikationen<br />

verbunden wäre. Dagegen werden seit dem<br />

3. August sogen. Dauerkarten zum Preise von<br />

Fr. 15.— plus Fr. 1.— Versicherungsgebühr abgegeben,<br />

so dass von diesem Datum hinweg gerechnet<br />

bei einem täglichen Besuch die Parkplatzgebühr<br />

nur mehr den bescheidenen Betrag von 32,65 Rp.<br />

pro Tag beträgt. Nebstdem wurde angeordnet, dass<br />

täglich von 17.00 Uhr hinweg bis Wirtschaf tsschluss,<br />

spätestens aber bis 00.30 Uhr, die Parkplatzgebühr<br />

für Automobile nur mehr Fr. 1.20 beträgt.<br />

Die AussteHungsdirektion* glaubt, durch diese<br />

Massnahmen den Wünschen der Automobilisten entgegengekommen<br />

zu sein. Eine weitere Reduktion<br />

der Gebühren kann nicht mehr in Frage kommen,<br />

weil sonst ein einigermassen annehmbares finanzielles<br />

Resultat aus den Parkplatzgebühren in Frage<br />

gestellt wäre.<br />

Sportnachrichten<br />

Internationale Alpenfahrt <strong>1931</strong><br />

erringen. Hätte man damals vielleicht den<br />

sonderbaren Schluss ziehen sollen, dass sich<br />

die Kleinwagen unter einem Liter weitaus<br />

am besten für strenge Tourenfahrten eignen?<br />

Die Siegerliste pro <strong>1931</strong> hat hier nicht nur<br />

die ausgleichende Korrektur bewirkt, sondern<br />

auch alle drei Wertungsgruppen gleichmassig<br />

zu Worte kommen lassen.<br />

Wenn wir dennoch einige Punkte im Reglement<br />

gerne geändert sehen möchten, so<br />

handelt es sich mehr' um die Ausmerzung von<br />

«Schönheitsfehlern» als eigentlichen prinzipiellen<br />

Umstellungen. Wir glauben auch<br />

zu wissen, dass wir mit unseren Wünschen<br />

keineswegs vereinzelt dastehen und das Organisationskomitee<br />

und mit ihm der Rennleiter<br />

auf Grund ihrer Erfahrungen grösstenteils<br />

zu nämlichen Schlussfolgerungen gekommen<br />

sind. Die vorherige Bekanntgabe<br />

der Kontrollen hat sich keineswegs als<br />

Nachteil erwiesen, indem dJe sogenannten<br />

« geheimen» Kontrollen einmal ihren Zweck<br />

doch nicht hätten restlos erfüllen können und<br />

andererseits die Begrenzung der Geschwindigkeiten<br />

diese letztere Institution zu einem<br />

grossen Teil überflüssig machte. Dagegen<br />

scheint tfs zweckmässig, die Zahl der Kontrollen<br />

pro Etappe wenigstens auf zwei oder<br />

gar drei zu erhöhen. Es wird dies einerseits<br />

verhindern, dass es einzelnen Konkurrenten<br />

möglich ist, während vieler Stunden einzig<br />

mit dem Zweck, sich eine Zeitreserve zu<br />

sichern, fahren können, um dann in unmittelbarer<br />

Nähe vor der Kontrolle oftmals mehr<br />

als eine Stunde still zu liegen und den genauen<br />

Zeitpunkt zur Durchfahrt abzuwarten.<br />

Andererseits sind bei einer einzigen Kontrolle<br />

alle dieienigen Fahrer benachteiligt,<br />

welche Pannen im letzten Teil der Strecke erleiden.<br />

Sie werden vielfach, sofern sie nicht<br />

ebenfalls einen beträchtlichen Zeitvorsprung<br />

hamstern konnten, nicht mehr in der Lage<br />

sein, innert nützlicher Frist den Schaden zu

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