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gie_05_2018

Schmelzen und Gießen, Feuerfesttechnik

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AKTUELLES<br />

Mitteilung der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM)<br />

Bestimmungsgemäßer Gebrauch von Gießpfannen<br />

Durch einen Schadensfall im Umgang und<br />

Gebrauch mit einer Kran<strong>gie</strong>ßpfanne mit<br />

Personenschäden wird zur Vermeidung<br />

solcher Unfälle auf Maßnahmen zum bestimmungsgemäßen<br />

Gebrauch von Gießpfannen<br />

hingewiesen:<br />

> Abfrage prozessbedingter Voraussetzungen<br />

durch den Hersteller vor der Konstruktion<br />

der Gießpfanne (z. B. erforderliches<br />

Schrägstellen des Gehänges).<br />

> Bedienungsanleitung lesen und mit<br />

dem tatsächlichen Arbeitsprozess vor Ort<br />

abgleichen, ggf. Rücksprache mit Gießpfannen-Hersteller.<br />

> Betreiber muss Gefährdungsbeurteilungen<br />

für den Umgang mit Gießpfannen<br />

erstellen und Arbeits- sowie Betriebsanweisungen<br />

ableiten.<br />

> Arbeits- sowie Betriebsanweisungen<br />

aushängen und Mitarbeiter regelmäßig<br />

unterweisen.<br />

> Gießpfannen nicht überfüllen (Freibordmaß<br />

einhalten)<br />

> Gießpfannen nicht mit zu geringen<br />

Füllmengen betreiben. Mindestfüllmenge<br />

in der Regel 70 % des zulässigen Fassungsvermögens<br />

gemäß technischer Daten<br />

der Betriebsanleitung. Ausnahmen<br />

sind möglich, bedürfen aber der schriftlichen<br />

Bestätigung des Herstellers nach<br />

einer eingehenden Prüfung durch diesen.<br />

> Bei Gießpfannen mit Zusatzantrieb<br />

(Druckluft- oder Elektroantrieb) muss die<br />

Abtriebswelle bei neuen Gießpfannen<br />

nach 3 Jahren und anschließend alle 2<br />

Jahre gegen eine neue typengleiche Abtriebswelle<br />

ausgetauscht werden.<br />

> Die Gießpfanne bzw. das Getriebe<br />

müssen vor Stößen und vor übermäßigen<br />

Schwingungen oder zu hohen Drehmomenten<br />

geschützt werden:<br />

> Kontrolliertes Ablegen des Gehänges<br />

ausschließlich mit Kranunterstützung. Ohne<br />

Kranunterstützung besteht erhebliche<br />

Kippgefahr der Gießpfanne, insbesondere<br />

bei Gießpfannen ohne Feuerfestauskleidung.<br />

1. Ablegen des Gehänges mit Hilfe des<br />

Zusatzantriebs (Druckluft- oder Elektroantrieb)<br />

ist generell verboten.<br />

2. Ausbrechen der Feuerfestauskleidung<br />

in der Gießpfanne ist nur mit demontiertem<br />

Getriebe erlaubt.<br />

> Bei Pfannen mit Zusatzantrieben<br />

(Druckluft- oder Elektroantrieb) empfehlen<br />

wir eine Begrenzung der Drehmomente<br />

über eine nachzurüstende Rutsch-<br />

Gießpfanneneinsatz in einer Eisen<strong>gie</strong>ßerei.<br />

Kupplung, um eine Fehlbedienung, insbesondere<br />

das nicht zulässige Kippen und<br />

Aufrichten des Gehänges mittels Zusatzantrieb,<br />

zu vermeiden.<br />

> Setzen von zusätzlichen prozessbedingten<br />

Verriegelungspunkten. Dies erfordert<br />

einen Einblick des Herstellers<br />

oder eine ausführliche schriftliche Darstellung<br />

des Betreibers in die ablaufenden<br />

Prozesse.<br />

> Einhalten der vorgeschriebenen Wartungsintervalle.<br />

> Einhalten der vorgeschriebenen Prüffristen.<br />

> Führen eines Betriebsbuches, in dem<br />

folgende Punkte festgehalten werden:<br />

1. Erneuerung der Feuerfestauskleidung<br />

2. Durchgeführte Prüfungen (Sicht- und<br />

Hauptprüfungen)<br />

3. Veränderungen in den Prozessabläufen<br />

4. Auffälligkeiten an und mit der Gießpfanne<br />

5. Ermittelte Schäden / Unfälle<br />

6. Probleme im Umgang mit der Gießpfanne<br />

Weitere Informationen, u. a. zur gültigen<br />

Rechtslage, finden Sie hier:<br />

http://t1p.de/yf8h<br />

www.bghm.de<br />

FOTO: ANDREAS BEDNARECK<br />

22 GIESSEREI 1<strong>05</strong> <strong>05</strong>/<strong>2018</strong>

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