gie_05_2018
Schmelzen und Gießen, Feuerfesttechnik
Schmelzen und Gießen, Feuerfesttechnik
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AKTUELLES<br />
Mitteilung der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM)<br />
Bestimmungsgemäßer Gebrauch von Gießpfannen<br />
Durch einen Schadensfall im Umgang und<br />
Gebrauch mit einer Kran<strong>gie</strong>ßpfanne mit<br />
Personenschäden wird zur Vermeidung<br />
solcher Unfälle auf Maßnahmen zum bestimmungsgemäßen<br />
Gebrauch von Gießpfannen<br />
hingewiesen:<br />
> Abfrage prozessbedingter Voraussetzungen<br />
durch den Hersteller vor der Konstruktion<br />
der Gießpfanne (z. B. erforderliches<br />
Schrägstellen des Gehänges).<br />
> Bedienungsanleitung lesen und mit<br />
dem tatsächlichen Arbeitsprozess vor Ort<br />
abgleichen, ggf. Rücksprache mit Gießpfannen-Hersteller.<br />
> Betreiber muss Gefährdungsbeurteilungen<br />
für den Umgang mit Gießpfannen<br />
erstellen und Arbeits- sowie Betriebsanweisungen<br />
ableiten.<br />
> Arbeits- sowie Betriebsanweisungen<br />
aushängen und Mitarbeiter regelmäßig<br />
unterweisen.<br />
> Gießpfannen nicht überfüllen (Freibordmaß<br />
einhalten)<br />
> Gießpfannen nicht mit zu geringen<br />
Füllmengen betreiben. Mindestfüllmenge<br />
in der Regel 70 % des zulässigen Fassungsvermögens<br />
gemäß technischer Daten<br />
der Betriebsanleitung. Ausnahmen<br />
sind möglich, bedürfen aber der schriftlichen<br />
Bestätigung des Herstellers nach<br />
einer eingehenden Prüfung durch diesen.<br />
> Bei Gießpfannen mit Zusatzantrieb<br />
(Druckluft- oder Elektroantrieb) muss die<br />
Abtriebswelle bei neuen Gießpfannen<br />
nach 3 Jahren und anschließend alle 2<br />
Jahre gegen eine neue typengleiche Abtriebswelle<br />
ausgetauscht werden.<br />
> Die Gießpfanne bzw. das Getriebe<br />
müssen vor Stößen und vor übermäßigen<br />
Schwingungen oder zu hohen Drehmomenten<br />
geschützt werden:<br />
> Kontrolliertes Ablegen des Gehänges<br />
ausschließlich mit Kranunterstützung. Ohne<br />
Kranunterstützung besteht erhebliche<br />
Kippgefahr der Gießpfanne, insbesondere<br />
bei Gießpfannen ohne Feuerfestauskleidung.<br />
1. Ablegen des Gehänges mit Hilfe des<br />
Zusatzantriebs (Druckluft- oder Elektroantrieb)<br />
ist generell verboten.<br />
2. Ausbrechen der Feuerfestauskleidung<br />
in der Gießpfanne ist nur mit demontiertem<br />
Getriebe erlaubt.<br />
> Bei Pfannen mit Zusatzantrieben<br />
(Druckluft- oder Elektroantrieb) empfehlen<br />
wir eine Begrenzung der Drehmomente<br />
über eine nachzurüstende Rutsch-<br />
Gießpfanneneinsatz in einer Eisen<strong>gie</strong>ßerei.<br />
Kupplung, um eine Fehlbedienung, insbesondere<br />
das nicht zulässige Kippen und<br />
Aufrichten des Gehänges mittels Zusatzantrieb,<br />
zu vermeiden.<br />
> Setzen von zusätzlichen prozessbedingten<br />
Verriegelungspunkten. Dies erfordert<br />
einen Einblick des Herstellers<br />
oder eine ausführliche schriftliche Darstellung<br />
des Betreibers in die ablaufenden<br />
Prozesse.<br />
> Einhalten der vorgeschriebenen Wartungsintervalle.<br />
> Einhalten der vorgeschriebenen Prüffristen.<br />
> Führen eines Betriebsbuches, in dem<br />
folgende Punkte festgehalten werden:<br />
1. Erneuerung der Feuerfestauskleidung<br />
2. Durchgeführte Prüfungen (Sicht- und<br />
Hauptprüfungen)<br />
3. Veränderungen in den Prozessabläufen<br />
4. Auffälligkeiten an und mit der Gießpfanne<br />
5. Ermittelte Schäden / Unfälle<br />
6. Probleme im Umgang mit der Gießpfanne<br />
Weitere Informationen, u. a. zur gültigen<br />
Rechtslage, finden Sie hier:<br />
http://t1p.de/yf8h<br />
www.bghm.de<br />
FOTO: ANDREAS BEDNARECK<br />
22 GIESSEREI 1<strong>05</strong> <strong>05</strong>/<strong>2018</strong>